Ungarn: „Verfassungsputsch” oder „Rechtsstaat”?

Péter Magyar räumt auf: öffentlich-rechtlicher Rundfunk weg, ein Orbán-freundlicher Influencer verhaftet, und eine Verfassungsänderung, die die Opposition zerstören soll. Update aus dem neuen, „besseren” Ungarn.

picture alliance / NurPhoto | Balint Szentgallay

Am 7. Juli endeten die üblichen Programme auf Ungarns öffentlich-rechtlichen Rundfunkkanälen M1 (Fernsehen) und Kossuth Rádió. M1 war bis dahin der wichtgste öffentlich-rechtliche TV-Nachrichtensender, Kossuth Rádió das wichtigste politische Radioprogramm. „Ab 19.56 Uhr“ so wurde mitgeteilt, würden auf M1 nur noch Filme ausgestrahlt. Mit dieser Uhrzeit wolle man den ungarischen Volksaufstand 1956 ehren.

Sämtliche üblichen Formate und Programme sind also gestrichen, allen Mitarbeitern ist es strikt verboten, mit der Presse zu sprechen, und man tut so, als habe man eine Diktatur bezwungen. Die Sendepause soll dauern, bis die neue Regierung die Redaktionen neu besetzt, damit fortan „objektive“ Berichterstattung garantiert ist. Zuvor war ein entsprechendes neues Mediengesetz verabschiedet worden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war in Ungarn zwar immer regierungsnah, und wird es wohl auch unter der neuen Regierung weiterhin bleiben, allerdings waren M1 und Kossuth Rádió unter dem vorigen Ministerpräsidenten Viktor Orbán tatsächlich zu einem Sprachrohr der Regierung geworden.
Orbán verlor keine Zeit und rief seine Anhänger auf, fortan „Hír TV“ zu sehen. Das ist ein privater TV-Sender, der Orbán und seiner Fidesz-Partei nahesteht.

Das geschah am Dienstag, der Mittwoch begann mit einer spektakulären Festnahme: Um sechs Uhr morgens erschienen sieben Polizisten vor der Wohnung des Orbán-Anhägers und Influencers István Szakács. Sie führten ihn in Handschellen ab, nachdem sie seine Wohnung durchsucht hatten, teilte seine Frau mit. Zuvor hatte er ein Video gepostet, in dem er drohte, „500 Ungarn“ würden Viktor Orbán befreien, sollte die neue Regierung ihn festnehmen lassen. Offenbar wurde das vor den Behörden als „Vorbereitung eines Terrorengriffs“ gewertet. Orbán und viele seiner bekannteren Anhänger nannte das ein Beispiel für „Willkürherrschaft“ und rief zu einer Demonstration vor dem Präsidentenpalast für Donnerstag, 9. Juli, 18 Uhr. Szakács wurde indes nach einigen Stunden freigelassen.

Es ist das erste Mal seit seiner Wahlniederlage, dass Orbán zu einer Demonstration aufruft. Die Teilnehmerzahl dürfte viele Beobachter interessieren: Wie viel Unterstützung genießt Orbán noch im Volk? Der Ort, der Präsidentenpalast, ist deswegen symbolisch, weil es bei Orbáns Vorwurf einer „Willkürherrschaft“ auch um die umstrittene Absetzung des amtierenden Staatspräsidenten Tamás Sulyok per Verfassungsänderung geht. Diese „17. Verfassungsänderung“ wurde von Ministerpräsident Péter Magyar am 4. Juli eingereicht und soll im Eilverfahren kommenden Dienstag (14. Juli) im Parlament durchgepeitscht werden.

Dann wird Magyar auch die Parlamentssitzung leiten – gegenwärtig ist er im Ausland (Nato-Gipfel in Ankara, danach vier Tage Urlaub mit seinen Söhnen in Antalya). Seine Abwesenheit bei den Parlamentssitzungen am 6. und 7. Juli beraubte die Abgeordneten des Genusses seiner bereits berüchtigten Marathon-Reden, in denen Magyar stets vehemente und oft persönliche Attacken gegen die prominentesten Oppositionspolitiker fährt. Die geißelt er regelmäßig als „Mafiosi“, „Verbrecher“, „Diebe“, neuerdings gar als „Mongolensturm“ und „Massenmörder“ – das musste sich der frühere Europaminister János Boka anhören, weil er es nicht vermocht habe, die EU-Gelder für Ungarn loszueisen. Deswegen, so Magyar, seien viele Menschen gestorben.

Die „17. Verfassungsänderung“ sorgt seit Tagen für mächtig Wirbel. Mit einem lapidaren Satz wird darin der amtierende Staatspräsident Tamás Sulyok abgesetzt: „Der Auftrag des amtierenden Staatspräsidenten endet mit Inkrafttreten“.

Der Text produziert damit ein Grundgesetz, das zwar nach wie vor und unverändert die Kriterien auflistet, nach denen ein Staatspräsident seines Amtes enthoben werden kann (etwa wenn er gegen geltendes Recht verstößt), aber gleichzeitig den derzeitigen Staatschef seines Amtes enthebt, ohne dass irgendeines dieser Kriterien auf ihn zutreffen würde. Weil dies rechtsstaatlich problematisch ist, rief Sulyok die Venedig-Kommisson zur Hilfe, die in der vergangenen Woche sowohl mit ihm als auch mit dem Regierungschef sowie Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer sprach.

Eigentlich heißt die Venedig-Kommission „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ und berät den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen. Sie hat in der Vergangenheit, in anderen Fällen, genau das kritisiert, was Magyars Entwurf bewirkt: Nämlich die „ad hominem“, also auf eine bestimmte Person zielende Verfassungsgebung.

Freilich hat ihr Rat keine bindende Wirkung. Selbst wenn sie am Text etwas auszusetzen hätte, hätte das also zunächst keine Folgen. Zumal, bis die Meinung der Gelehrten formuliert ist, wohl schon Fakten geschaffen und der Staatspräsident abgesetzt sein wird. Der Regierung zufolge ist das deswegen nötig, weil Sulyok eine „Marionette“  der Vorgänger-Regierung sei.

Fidesz-Fraktionschef Gergely Gulyás sprach von einer „Verfassungskrise“, der frühere Staatschef János Áder (ein Weggefährte des nun abgewählten früheren Regierungschefs Viktor Orbán) von einem „Verfassungsputsch“  und sowohl Fidesz-Vizepräsident János Boka als auch der linke Politiker Zoltán Varga von „Diktatur“ und „Willkürherrschaft“. Varga drohte gar, aus der Linkspartei „Demokratische Koalition“ auszutreten, wenn diese die Verfassungsänderung begrüßt: „Ich bin nicht bereit, einen neuen Despoten zu unterstützen.“

Willkürherrschaft? Bei diesem Vorwurf geht es nicht nur um die Entfernungs Sulyoks aus seinem Amt. Die Verfassungsänderung begrenzt auch die Amtszeit von Parlamentsabgeordneten rückwirkend auf drei Legislaturperioden und verbietet damit etwa der Hälfte der jetzigen Oppositionsabgeordneten – den erfahrensten und besten unter ihnen – erneut zu kandidieren. Kein einziger Tisza-Abgeordneter ist von der neuen Regel betroffen.

Bereits zuvor war mit der „16. Verfassungsänderung“, im Volksmund „Lex Orbán”, die Amtszeit von Ministerpräsidenten rückwirkend auf zwei Legislaturperioden beschränkt worden. Diese Regel betrifft einzig und allein Viktor Orbán, der nach insgesamt fünf Amtszeiten als Premier deswegen nicht erneut kandidieren darf.

Eine weitere neue Regel begrenzt das Alter von Verfassungsrichtern auf 70 Jahre und kegelt damit den Vorsitzenden des Gerichtes sowie vier weitere der 15 Verfassungsrichter aus ihren Positionen.
Da werden also Nägel mit Köpfen gemacht, jede dieser neuen Regeln dient dem Ziel, die frühere Regierungspartei Fidesz zu köpfen, zu entkernen und zu schwächen. Zugleich kann die neue Regierung direkt oder indirekt ihr genehme Personen in die nun frei gewordenen Schlüsselpositionen setzen.

Zugleich wird ein „Amt zur Wiederbeschaffung des Volksvermögens“ (MNVVH) geschaffen. Die neue Behörde darf neben und auch anstelle der Staatsanwaltschaft als „öffentlicher Ankläger“ auftreten, darf der Steuerbehörde, den Geheimdiensten, den Ermittlungsbehörden und der Polizei Anweisungen geben. Sie kann Unternehmen, die in irgendeinem der letzten fünf Jahre 75 Prozent ihres Umsatzes aus Staatsaufträgen bezogen, unter Zwangsverwaltung nehmen, deren Leitung austauschen, das Vermögen dieser Firmen einfrieren. So etwas hat es in der EU noch nie gegeben.

Nun sind die neuen Frontlinien in der ungarischen Politik klar: Die frühere Regierungspartei und jetzige Opposition hat sich darauf geeinigt, von der Errichtung einer „Diktatur“ und „Willkürherrschaft“ durch Péter Magyar zu sprechen. Dies und der Vorwurf gebrochener Wahlversprechen zum Nachteil der Bürger steht im Vordergrund der neuen Fidesz-Strategie. Beispielsweise hatte Magyar eine „sofortige Verdoppelung des Kindergeldes“ versprochen, jetzt heißt es, dass das teuer wäre: „Wir arbeiten daran.“ Magyar hatte auch „700.000 Familien“ umgerechnet 300 Euro im August für den Schulbeginn versprochen, tatsächlich bekommen aber nur „400.000 Kinder“ umgerechnet 150 Euro im August.

Die Bürger sehen das vorerst gelassen: Die jüngste Meinungsumfrage sieht zwar eine Konsolidierung für Fidesz, aber nur in dem Sinne, dass die Partei nicht mehr weiter an Zustimmung verliert. 67 Prozent der Befragten sprachen sich für die Regierungspartei Tisza und Regierungschef Péter Magyar aus, 24 Prozent für Fidesz. Im Mai waren es 69 Prozent für Tisza und 23 Prozent für Fidesz, die Lage hat sich also stabilisiert. Es bleibt dennoch katastrophal für Fidesz: Die Partei hatte bei der Parlamentswahl am 12. April immerhin noch mehr als 38 Prozent der Stimmen erhalten (gegen 53 Prozent für Tisza).

Nach fast zwei Monaten im Amt kann die Regierung auch auf erste positiv wirkende Ergebnisse verweisen, an erster Stelle die Bereitschaft der EU, die Gelder, die der Orbán-Regierung verweigert worden waren, nun freizugeben. Überweisungen sind aber erst im Herbst zu erwarten. Auch Einsparungen bei Ministergehältern, die angekündigte Beendigung der Leistungskontrolle für Lehrer und eine Einigung mit der Ukraine über eine Stärkung der Rechte der ungarischen Minderheit kommen bei vielen gut an. Der liberale, aber Tisza-kritische Kommentator Gábor Fodor sieht vor allem in der Außenpolitik der Regierung, im verbesserten Verhältnis zur EU und mit der Ukraine positive Entwicklungen. Allerdings warnt auch er vor dem Ausbau einer Willkürherrschaft, die „alles darf“ und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verlässt.

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