292 Mio. Euro Schadenersatz wegen Pipeline-Beschädigung: Ein US-Richter will Greenpeace für Folgen der Proteste gegen die Dakota-Access-Pipeline haftbar machen. Greenpeace erklärt, die Summe nicht zahlen zu können, und kündigt neuen Prozessantrag plus Berufung an.
IMAGO
Fast zehn Jahre nach Standing Rock bekommt der Konflikt um die Dakota-Access-Pipeline ein neues, juristisch scharfes Kapitel. Ein Richter im US-Bundesstaat North Dakota hat erkennen lassen, dass Greenpeace International sowie die US-Organisationen von Greenpeace Schadenersatz in Höhe von 345 Millionen Dollar zahlen sollen, umgerechnet 292 Millionen Euro. Begünstigt wäre der Pipeline-Betreiber Energy Transfer.
Ausgangspunkt ist ein Juryurteil vom März 2025. Damals wurden Energy Transfer zunächst mehr als 660 Millionen Dollar zugesprochen. Richter James Gion reduzierte diesen Betrag später um etwa die Hälfte. Die Vorwürfe bleiben jedoch schwer: Es geht um Verleumdung, Verschwörung, Hausfriedensbruch sowie um unerlaubte Eingriffe in Geschäftsbeziehungen. Inhaltlich dreht sich der Streit um die Rolle von Greenpeace bei den Protesten 2016/2017 und um die Behauptung, Aktionen hätten Bauarbeiten gestört und Schäden verursacht.
Wichtig ist die juristische Einordnung: Es handelt sich um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Der Maßstab ist nicht eine strafrechtliche Schuld, sondern die Frage, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen für behauptete Schäden entschädigt werden muss. Genau deshalb können Summen dieser Größenordnung entstehen.
Greenpeace weist die Haftung in dieser Form zurück. Die Organisation bezeichnet das Verfahren als SLAPP und erklärt, die Summe nicht zahlen zu können. Angekündigt ist ein Antrag auf neues Verfahren; anschließend will Greenpeace vor den Supreme Court von North Dakota ziehen. Eine Greenpeace-Juristin erklärte, man sehe gewichtige Argumente, alle Ansprüche gegen Greenpeace abweisen zu lassen.
Die finanziellen Dimensionen sind dabei zentral. In einer Einreichung erklärte Greenpeace USA, man habe nicht die Mittel, eine derartige Zahlung zu leisten oder bei Vollstreckung den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Ende 2024 seien 1,4 Millionen Dollar an liquiden Mitteln sowie Vermögenswerte von 23 Millionen Dollar ausgewiesen worden.
Parallel läuft der Streit in Europa weiter. Greenpeace International mit Sitz in Amsterdam betreibt in den Niederlanden eine Gegenklage unter Berufung auf die EU-Anti-SLAPP-Regeln. Ziel ist, die US-Klage als unbegründet feststellen zu lassen und selbst Schadenersatz zu verlangen. Ein Gericht in North Dakota lehnte es 2025 ab, dieses niederländische Verfahren zu stoppen.
Energy Transfer hält dagegen, die Proteste hätten den Bau der Pipeline rechtswidrig gestört und dem Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Zugleich wird darauf verwiesen, dass der Konzern während der Entwicklung der Pipeline selbst mit Umweltstrafen und Vorwürfen konfrontiert war. Zusätzlich kündigte Energy Transfer an, auch gegen den reduzierten Schadenersatz weiter vorzugehen, weil man die ursprünglichen Feststellungen der Jury und die ursprüngliche Schadenshöhe für rechtmäßig hält.
Die Botschaft ist eindeutig: Wer Protest organisiert, anheizt oder öffentlich orchestriert, kann am Ende nicht nur politisch, sondern finanziell zerlegt werden. Wenn „Beschädigung“ und „Störung“ in dreistellige Millionensummen übersetzt werden, ist Aktivismus kein moralischer Schutzraum mehr, sondern ein Haftungsrisiko – und genau diese Abschreckung ist der eigentliche Präzedenzfall.

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Wird Zeit, dass die Strassenkleber in D ebenfalls Schadenersatz leisten müssen. Und ein Klagerecht der NGOs sollte den NGOs abgesprochen werden. Entweder sie erreichen die Bevölkerung und dieses wählt die „richtigen“ Vertreter in die Parlamente um entsprechene Gesetze zu erlassenoder es kommt nicht bei den Wählern an.
Wobei es keine staatl. Zuschüsse für NGOs mehr geben darf und Großspenden von sogenannten Weltgutmenschen dürfen ebenfalls keine angenommen werden.
Schön ist auch der Fall des Frackinunternehmens Liberty Energy gegen North Face. Diese weigerten sich, auf einen Großauftrag von Jacken, Energy’s Logo zu sticken. Dies sei nicht mit ihren Werten vereinbar. Energy nannte die Outdoor-Heuchelei weil die Outdoor-Kleidung aus Ölprodukten gefertigt wird. Darauf die Gutmenschen wieder, ein individueller Verzicht bringe nichts und paddelten auf ihrem aus Polymeren hergestellten Kajak beleidigt in die Weiten Alaskas.
Gut, wenn denen die finanziellen Mittel entzogen werden, die sie benötigen, um ihre schädlichen Aktionen durchzuziehen!
Denen scheint die Blödheit direkt aus dem Gesicht!
genau diese Abschreckung ist der eigentliche Präzedenzfall….super sache und sollten wir auch so machen wer zb einen bürgerprotest gegen was auch immer organisiert sollte dafür zahlen wenn wer dadurch nachteile (verlust) erleidet. Gegen das windrad vor der eigene haustüre protest organsiert und zack sollte man die leute auf verlust verklagen.
Ich bin gespannt, wann wir für den terroristischen Angriff auf Nordstream entschädigt werden. Die Gesamtsumme müsste in die Billionen Euro gehen.
Ich finde es gut, wenn Greenpeace wegen dem (angeblichen oder tatsächlichen) Schaden wenigstens teilweise zur Rechenschaft gezogen wird. Schließlich ist Vieles aus der Quelle Greenpeace völlig unrichtig, zumindest absichtlich übertrieben und damit eine Form von Volksverhetzung die es nicht geben sollte.
Wann wird das Urteil rechtskräftig?
Wer sein Bußgeld nicht zahlen kann, geht ins Gefängnis – ziemlich einfach.
Wer Zahlungsunfähig ist, muss Bankrott oder Insolvenz beantragen und wird anschließend zerschlagen und aufgelöst.
Greenpeace weist die Haftung in dieser Form zurück. Die Organisation bezeichnet das Verfahren als SLAPP und erklärt, die Summe nicht zahlen zu können.
Man habe nicht die Mittel, eine derartige Zahlung zu leisten oder bei Vollstreckung den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten.
Deutschland muss mit Sicherheit kein Anti-SLAPP-Gesetz erlassen.
Greenpeace steht in mehreren Bereichen der Kritik, insbesondere hinsichtlich ihrer Aktionen, strategischen Entscheidungen und Investitionen.