Wenn neun Behörden wegen eines satirischen Memes gegen einen Rentner aktiv werden, ist die Grenze vom Rechtsstaat zur Repressionsfarce längst überschritten. Besonders aufhorchen lässt eine ministeriale Begründung, die andeutet, wie sich mit Verweis auf „Mehrheitsmeinung“ und Instrumentalisierung jedwede Abweichung zum strafbaren Verdachtsmoment umdeuten lässt.

Weil er den damaligen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in Anlehnung an die „Schwarzkopf“-Shampoo-Werbung mit „Schwachkopf“ assoziierte, musste der 64-jährige Unterfranke Stefan Niehoff am 12. November 2024 im Morgengrauen eine Hausdurchsuchung der Kripo wegen Volksverhetzung über sich und seine Familie ergehen lassen. Niehoff hatte das Bild im Juni 2024 gepostet bzw. retweetet, und Habeck hatte Strafanzeige (eine seiner rund 1.500 Strafanzeigen) erstattet. TE hatte bereits früh darüber berichtet.
Anfang Juni 2025 wurde Niehoff schließlich in erster Instanz vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätze zu je 15 Euro, also 825 Euro, verurteilt. Grund: Niehoff habe NS-Bilder verbreitet, ohne dass man auf Anhieb erkennen konnte, ob er dafür oder dagegen ist. Ausgelöst wurde dies alles aber durch das „Schwachkopf“-Meme.
Neun Behörden waren bislang an der Causa „Schwachkopf“ beteiligt: Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ des hessischen Innenministeriums, die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, das Landeskriminalamt Bayern, die Kriminalinspektion Schweinfurt, die Staatsanwaltschaft Bamberg, das Amtsgericht Haßfurt, und das Amtsgericht Bamberg.
Warum hessische Behörden, ging es doch um einen Bürger Bayerns?
Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeichneten nun die Chronik nach. Das Landeskriminalamt Bayern hatte den Fall der Kriminalinspektion Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Bamberg geschickt. Das Landeskriminalamt seinerseits hatte ihn vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden bekommen. Und das Bundeskriminalamt hatte ihn von einer der zahlreichen neuen Meldestellen erhalten, und zwar einer Abteilung im hessischen Innenministerium. Von dort ging es an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des Bundeskriminalamts (ZMI BKA). Die Meldestelle wiederum arbeitet „eng mit dem Hessischen Landeskriminalamt, der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, dem Bundeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen zusammen“, teilt eine Sprecherin des hessischen Innenministeriums mit.
Besonders verräterisch sind die Kriterien, nach denen „Hessen gegen Hetze“ vorgeht. Auf ihrer Website heißt es: „Immer mehr Menschen sind von Hass im Internet betroffen und ziehen sich lieber zurück, anstatt sich zur Wehr zu setzen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken, um zu verdeutlichen, dass hasserfüllte und extremistische Inhalte nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbilden.“ Wer also eine Meinung vertritt, die „nicht die Mehrheitsmeinung unserer Gesellschaft abbildet“, muss mit Strafverfolgung rechnen? Wenn man das nicht Gleichschaltung nennt – brav unterstützt von NGOs und den Öffentlich-Rechtlichen.
Und dann wird auch noch der politische Mord am hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke instrumentalisiert. Die ministeriale Sprecherin schrieb dazu in einer Stellungnahme gegenüber der Welt: „Am 2. Juni 2019 wurde Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten getötet. Der Täter hat zuvor im Internet massiv Hass und Hetze verbreitet. Der erschreckende Mord hat gezeigt, dass aus Worten Taten werden können. Die Meldestelle ‚HessenGegenHetze‘ wurde unter anderem als Reaktion auf den Mord durch einen Rechtsextremisten an Walter Lübcke gegründet.“
Und hier wird es nun bemerkenswert bis knifflig: mit einer solchen „Begründung“ lässt sich jede Kritik strafrechtlich verfolgen.
„Folgt man seiner Argumentation, sagt das hessische Innenministerium damit, dass jedes kritische Wort als möglicher Auftakt zu politischem Mord zu verstehen und daher zu verbieten sei. Dass die meisten bösen Worte keineswegs zu bösen Taten führen, scheint sich in Wiesbaden niemand auch nur vorstellen zu können, auch nicht, dass es in einer freiheitlichen Demokratie sinnvoll sein könnte, gerade mit einem offenen Debattenklima dazu beizutragen, dass Konflikte ausgetragen werden können und es bei Worten bleibt.“, schreibt Christoph Lemmer bei Welt.
Klassenprimus Bayern?
Von Januar bis März 2025 zählte die Münchner Generalstaatsanwaltschaft, bei der der zentrale „Hatespeech-Beauftragte“ der bayerischen Staatsregierung angesiedelt ist, 921 neu eingeleitete Ermittlungsverfahren. Im gesamten Jahr 2024 waren es 3462 Verfahren. Das bedeutete eine Steigerung um elf Prozent gegenüber 2023. Zum 15. Februar 2024 war Staatsanwalt Beck zum aktuellen Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz als Gruppenleiter und als Koordinator von 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften ernannt worden.
Dabei ist man in Bayern auch nicht wählerisch, wenn es um die Zusammenarbeit mit eigenartigen „Trusted Flaggers“ wie dem dubiosen Portal „REspect!“ geht. Als „Direktor“ von „REspect!“ firmiert nicht etwa ein Jurist, sondern der aus Ägypten stammende und an der Kairoer Universität qualifizierte Islamgelehrte Ahmed Haykel Gaafar. Der Freitstaat ist sich auch nicht zu schade, große „Respect!“-Plakate in seinen Gerichtsgebäuden auszuhängen. „Frei“-Staat?
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„ Wer also eine Meinung vertritt die nicht von der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung vertreten wird kann mit Strafverfolgung rechnen „ . Herzlichen Glückwunsch ihr Hessen ! Hat euch nun die Stasianweisung eines Erich Mielke endlich eingeholt . Wann macht ihr Hohenschönhausen wieder auf ? Bautzen war auch sehr beliebt bei Mielke und Genossen . Und willfährige Richter und Staatsanwälte aus dieser Zeit ,immer mit dem glühendsten Gefühl dabei die „ Republik „ zu retten . Und geendet hat dieser Zustand mit einem jämmerlich Krächtzen „“ Ich liebe euch doch Alle „“ des Verbrechers Mielke . Und heute ist es doch… Mehr
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Nirgendwo (!) lese ich, wer eigentlich das Starkkopf-Bildchen entworfen hat. Stefan Niehoff hat es doch nur weiterverbreitet. Wenn, dann müßte der Starkkopf logischerweise gegen den echten Verfasser vorgehen. Läßt der sich trotz der hundertfünfzigundzwanzigtausend Meldestellen und staatlich finanzierten Schnüffler wirklich nicht ermitteln?? War das ein agent provocateur?
Das „SpongeBob Schwammkopf Habeck“-Meme ist strafrechtlich ja nicht relevant und vermutlich merkt sogar der letzte Trottel von Staatsanwalt, dass man da auch gegen den Urheber nicht vorgehen kann, falls man ihn überhaupt ermitteln könnte.
Daher wurde der Rentner halt bezichtigt „Nazi-Propaganda“ verbreitet zu haben. Wobei man den konkreten Vorwurf auch erst erhoben hat, nachdem man mit der „Schwammkopf“-Geschichte gescheitert war.
Auch hier soll dem Pöbel, also uns, demonstriert werden, dass man immer irgendwas gegen uns finden wird und wird besser die Finger von Sozialen Medien lassen sollen.
Guter Hinweis: Ohne #Iteration# keine ‚Hatespeech‘. Es wird der bestraft, dessen man habhaft werden kann. Ein erster Gebrauch des Hasswortes lässt sich nicht zurückdatieren; der Erfinder eines Schimpfwortes wird nicht zu ermitteln sein. Nur die, die etwas vorher Gesagte wiederholen, trifft es. Das zeigt die ganze Willkürlichkeit des Verfahrens auf.
Inzwischen gibt es ein „roadmovie“ über die Familie Niehoff und das Ganze durch Habeck ausgelöste Spektakel, das leider nicht sein Einziges ist: Schwachkopf-Affäre (Tale of a Meme) | FILM | 2025https://www.youtube.com/watch?v=2xvAFT-7jJo
Heute läuft der nationale Aktionstag gegen Regierungskritik im Netz. Jeder, der es wagt, die links-grüne Staatsdoktrin von unbegrenzter Armutseinwanderung in unser Sozialsystem, die gescheiterte Energiewende oder die maßlose Staatsverschuldung offen zu kritisieren, muss mit staatlichen Repressionsmaßnahmen inklusive Strafverfolgung rechnen. Die Demokratie wird von Antidemokraten dadurch „verteidigt“, dass man ihren Wesenskern Meinungsfreiheit massiv einschränkt bzw. abschafft. Gleichzeitig duldet der so genannte Rechtsstaat den Judenhass auf deutschen Straßen und steht gleichgültig daneben, wenn auf den Straßen der Hauptstadt vom linken Pöbel die Parole „Juden ins Gas“ geplärrt wird.
Die Bezeichnung „Aktionstag“ ist regelrecht zynisch. Ich dachte, es geht um Aufklärung und Information, um auf irgendeine Problematik aufmerksam zu machen. Aber:
Und an den anderen 364 Tagen im Jahr passiert das nicht? Gut, damit könnte ich leben, dann poste ich meinen Hass halt morgen.
Jetzt bin ich mal sarkastisch.
Und kürzlich beim Zappen stand da doch im Privat TV (könnte RTL gewesen sein) eine von uns allseits geliebte Daniela Katzenberger, gelernte Kosmetikerin aus Mannheim, die eigentlich nur blondgefärbte Haare, Schlauchbootlippen, Silikontitten und Skandalgeschichten mit ihrem Lucas Cordalis vorzuzeigen hat, nebst gnadenloser Vermarktung von allem, was sich zu Geld machen läßt. Und trug mit weinerlicher Stimme ein MiMiMi vor, daß sie ja aus eigener Erfahrung mit Beschimpfungen im Internet betroffen sei, und deshalb zum Kampf gegen Hass und Hetze aufrufe. Vermutlich weiß sie nicht mal, wofür sie sich da hergibt. Aber so läuft das schmutzige Geschäft. Und im Qualitäts-TV ÖRR… Mehr
Zitat: „Niemand hat die Absicht, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu unterdrücken“
Anstatt sich der noch flüchtigen RAF Täter mit aller Kraft zu widmen, die den Sicherheitsbehörden seit 1990 auf der Nase herumtanzen (aber vielleicht sollen die nicht geschnappt werden?), werden neun Behörden auf einen Rentner angesetzt. Es ist schon lange nicht mehr zu glauben, in was für einem erbärmlichen Land wir leben.
Der „Schwachkopf“ scheint ein Volltreffer gewesen zu sein, als ob der Taurus mitten im Kreml-Büro von Wladimir Putin eingeschlagen hätte. Sonst könnte ich mir den ganzen Hype nicht erklären…..
Da soll es ja so einen Volksmund geben, der behauptet, dass getroffene Hunde starke Reaktionen zeigen.
Ich frage für einen Freund:
wurde die Verwendung des Spruchs „Buback, Ponto, Schleyer – der nächste ist ein Bayer“ seinerzeit eigentlich strafrechtlich geahndet???
Wie sollte das geschehen, wenn die verschleierte Drohnung noch nicht einmal einen Adressaten nennt.
Das Skandalurteil weist ja einen Weg: Bitte intelligenter beleidigen und meckern! DDR-Geschulte wissen Bescheid, wie man das auch in DDR2.0 kann.