Jermaine B. starb auch aufgrund eines politischen Systemversagens: Der 14-jährige Schüler wurde in Memmingen Opfer eines Mörders, der längst nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen.
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In der ruhigen Allgäuer Stadt Memmingen, wo Familien ihre Kinder noch unbesorgt zur Schule schicken und das Leben zwischen Bahnhof und Altstadt seinen gewohnten Gang geht, hat sich in den vergangenen Tagen ein Drama abgespielt, das nun das ganze Land erschüttert: Der 14-jährige Jermaine B. ist tot. Ermordet, wie die Obduktion ergab, durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals.
Der mutmaßliche Täter: ein 37-jähriger Mann aus dem Westjordanland, ein abgelehnter Asylbewerber, der trotz rechtskräftiger Ablehnung seines Antrags geduldet wurde – weil seine Identität und Nationalität nicht abschließend geklärt werden konnten, berichten Bild und Focus. Der Verdächtige ist inzwischen tot: Bei der Festnahme in dem verlassenen Haus, in dem auch die Leiche des Jungen lag, bedrohte er Polizisten mit einem Messer und wurde von den Beamten angeschossen. Er erlag später seinen Verletzungen.
Als die Einsatzkräfte am Montagabend das Gebäude durchsuchten, stießen sie auf einen Mann, der sich in einem Schrank versteckt hatte. Er bedrohte die Polizisten mit einem Messer. Schüsse fielen. Der 37-jährige Angreifer wurde lebensgefährlich verletzt und starb später im Krankenhaus. Die Behörden gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass er der Täter ist.
Philipp Höß, Sprecher der Regierung von Schwaben, bestätigte auf Anfrage von Bild und anderen Medien die erschreckenden Hintergründe des Verdächtigen. Der Mann wurde in Abu Qash geboren, einem Ort im Westjordanland. Seine Nationalität blieb jedoch unklar. Und dieser Umstand hätte die Abschiebung praktisch verhindert.
Dennoch durfte er bleiben. „Bei ungeklärter Identität ist eine Abschiebung kaum möglich“, so die nüchterne Auskunft der Behörden. Eine bittere Ironie der deutschen Asyl- und Ausländerpolitik, die immer wieder kritisiert wird: Abgelehnte Bewerber, die keine Papiere vorlegen oder deren Herkunft nicht zweifelsfrei feststellbar ist, werden geduldet. Mit oft fatalen Folgen für die Sicherheit der Bevölkerung.
Memmingens Bürgermeister und der Polizeipräsident sprachen von einem „Schock für die gesamte Stadt“. Noch ist nicht klar, ob es ein sexuelles Motiv gab oder ob der Täter den Jungen zufällig oder gezielt ausgewählt hatte. Die Staatsanwaltschaft hält sich zu laufenden Untersuchungen bedeckt.
Kein Einzelfall
Dieser Fall steht nicht allein. In den vergangenen fünf Jahren haben mehrere ähnliche Gewalttaten durch Migranten – oft abgelehnte oder geduldete Asylbewerber – Deutschland erschüttert. Die Debatte um Abschiebungen und Identitätsklärung brachte aber keine Änderung in der Politik der Bundesregierung. Hier nur fünf der vielen Straftaten:
- Im Dezember 2022 ersticht in Illerkirchberg ein 27-jähriger Eritreer, Asylbewerber, auf dem Schulweg die 14-jährige Ece S. und verletzt ihre 13-jährige Freundin schwer. Der Täter wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
- In Brokstedt tötet der 34-jährige staatenlose Palästinenser Ibrahim A. in einem Zug zwei junge Menschen, die 17-jährige Ann-Marie und den 19-jährigen Danny, mit einem Messer und verletzt weitere Fahrgäste. Auch er erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe.
- Ein somalischer Asylbewerber ersticht in Würzburg in einem Supermarkt drei Frauen und verletzt mehrere weitere Personen schwer. Die Tat ereignet sich im Juni 2021 und wird als islamistisch motiviert eingestuft.
- In Solingen attackiert der 26-jährige Syrer Issa al H., dessen Asylantrag abgelehnt worden war und der trotz Abschiebebescheid blieb, im August 2024 das „Festival der Vielfalt“. Er tötet drei Menschen mit einem Messer und verletzt acht weitere. Der IS reklamiert die Tat. Der Täter wird zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Im Januar 2025 verfolgt in Aschaffenburg ein 28-jähriger ausreisepflichtiger Afghane eine Kita-Gruppe. Er greift gezielt die Kinder an, ersticht einen zweijährigen Jungen, verletzt ein weiteres Kind und tötet einen 41-Jährigen, der den Täter stoppen will.
Die Regierung von Schwaben und die bayerische Staatsregierung betonen nun, dass der Fall Jermaine Konsequenzen haben müsse. Während die Ermittler in Memmingen weiter den exakten Tathergang erheben, bleibt die Frage: Wie viele solcher Tragödien braucht es noch, bis die Politik die notwendigen Konsequenzen zieht?




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Konsequenzen angekündigt? Wie oft haben wir das bereits gehört.
Konsequenzen haben wir in Form solcher Taten – es sind die Konsequenzen einer systematisch verfehlten Migrationspolitik, die wissentlich und vorsätzlich gegen alle Regeln der Vernunft und des Rechts durchgesetzt wurde und deren absehbare Folgen (auch ökonomisch und kulturell) beharrlich ignoriert und sogar wider den Fakten negiert werden.
Schon wieder.
Wenigstens ist das kriminelle Monster tot.
Die Bürger müssen endlich aufhören, dieses Kartell in Deutschland immer wieder zu wählen, wenn sich etwas ändern soll.
Dem Schützen, welcher sein eigenes Leben und das seiner Kollegen, durch sein Handeln geschützt hat, gilt mein Respekt und mein Dank. Abu Gosch. Für mich erschließt sich nicht, warum eine arabische Person von dort überhaupt „fliehen“ muss. Vor den Zuständen, Abu Gosch ist ein Touristen Hot-Spot, sicherlich nicht. Vor einer möglichen Strafverfolgung? Das erscheint mir sehr wahrscheinlich. Die hier in Deutschland durch Einwanderung alimentierten, selbsternannten „Palästinenser“, haben sich politisch ideologisiert, durch den willkürlich verliehenen Status: Staatenlos Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht geschaffen. „Islamo gauchisme“. Im echten Leben waren und sind diese Leute zu keiner Zeit „staatenlos“. Staatenlose waren nach dem Ende des… Mehr
Jetzt warte ich nur noch darauf, dass der Polizist, der geschossen hat, von rotrotgrüner Seite und deren abhängigen NGOs angegangen wird!
Was mich sehr interressiert wen haben die Eltern des getöteten Jungen gewählt bei der letzten Landtagswahl in Bayern auch wenn es viele ankotzt hier das ich zum wiederholten Male die Frage stelle? https://www.memmingen.de/fileadmin/wahl/2023_LTW/ergebnisse_gemeinde_09764000.html
Die Grünen sind das Problem zusammen mit der CSU!
Das halte ich für sehr unangemessen. Es gibt nicht zweierlei Recht und Moral, und auch keine Sippenhaft bei uns (noch).
„Die Regierung von Schwaben und die bayerische Staatsregierung betonen nun, dass der Fall Jermaine Konsequenzen haben müsse.“
Jaja. Hätte man diesen großspurigen Worten jemals Taten folgen lassen, würde es hier nicht so zugehen. Geschenkt.
Seit 2015, seit den Vorfällen auf der Domplatte, wird unter den Teppich gekehrt, abgewiegelt, verharmlost. Jedes mal gibt es große Waorte, dass irgendwas nicht passieren dürfe, Konsequenzen haben müsse. Die Tat hatte Konsequenzen: Ein weiterer Toter den Politik und „Mainstream“-Medien am liebsten totschweigen würden, wenn das nicht geht, dann vielleicht vorsorglich eine „Demo gegen rechts“ mit viel Getöse um die Tat selbst im Lärm zu begraben. Eine weitere Konsequenz ist, dass die Menschen in Deutschland ein weiteres mal daran erinnert werden, dass der Staat kein Interesse daran hat sie zu schützen und sich stattdessen lieber schützend vor den Täter stellt.… Mehr
Ohne Papiere nur BBS.
Bett Brot und Seife.
Und jetzt nicht wieder mit Menschenwürde anfangen:
Jermaine wurde das Leben genommen.
Da ist mir Bukele mit seinen Ansichten sehr viel näher, denn der behauptet sogar, dass geopfert wird.
„He who spares the wolf sacrifices the sheep“ https://x.com/TheRabbitHole/status/2037750795366801907/photo/1
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Und hier auf die Frage nach den Menschenrechten holt er etwas länger aus: https://x.com/nayibbukele/status/2017419063840932221
§14AufenthG
,,Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
einen erforderlichen Pass oder Passersatz nicht besitzt“
§15AufenthG
,,Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen.“
In Deutschland gilt der „unverbindliche“ Migrationspakt.
Die beiden hätten sich wohl hier in Deutschland gar nicht begegnen können, wenn sich Kanzler seit Merkel und vordem an GG 16a gehalten hätten – oder? 1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den… Mehr
Schuld an dem Tod dieses Jungen haben alle 5,4 Millionen BRD Handlanger, die seit 10 Jahren aus Feigheit, Gier und Geltungssucht Ihrer Remonstrationspflicht nicht nachgekommen sind. Schande über jeden Einzelnen.