Mit einem Verfahrenstrick wurde die Chatkontrolle durchs EU-Parlament geboxt. Das Nachsehen haben die Bürger der EU, deren Grundrechte empfindlich beschnitten werden.
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Am 28. Juli 2026 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2026/1881 erschienen, drei Tage später in Kraft getreten und bis zum 3. April 2028 befristet. Damit dürfen Anbieter wie Google, Microsoft oder Meta weiterhin freiwillig unverschlüsselte private Nachrichten und E-Mails automatisiert nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen.
Und das, obwohl das Europäische Parlament die Verlängerung zweimal ablehnte und eine Evaluation der bisherigen Chatkontrolle eine «Trefferquote» von lediglich etwa 7,7 Milliardstel aller gescannten Nachrichten ergab.
Geschäftsordnungs-Tricks vor der Sommerpause des Parlaments
Die Verordnung ist die dritte Auflage eines Textes, der ursprünglich 2021 als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie gedacht war. Zweimal wurde die Frist verlängert, im April 2026 lief sie zwischenzeitlich sogar aus, weil das Parlament eine Verlängerung im März mehrheitlich ablehnte.
Was folgte, war kein Umdenken, sondern ein Verfahrenstrick: Parlamentspräsidentin Roberta Metsola holte die Vorlage im Eilverfahren zurück auf die Tagesordnung, der Rat bestätigte seine Position am 22. Juli, das Parlament stimmte am 9. Juli in zweiter Lesung zu – mit einer Mehrheit, die zustande kam, weil ausgerechnet die EVP-Fraktion unter der Führung von Manfred Weber, die den Text zuvor verworfen hatte, unter Zeitdruck kurz vor der Sommerpause umschwenkte.
Die EU sieht das Problem…
Wer sich die Begründungserwägungen der Verordnung ansieht, findet darin bemerkenswert offene Formulierungen. Erwägungsgrund 8 räumt ein, dass die freiwilligen Scan-Maßnahmen „einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten aller Nutzer“ bedeuten. Erwägungsgrund 20 verlangt, die eingesetzten Technologien dürften nicht zum systematischen Durchsuchen von Kommunikationsinhalten eingesetzt werden – „es sei denn, es geht ausschließlich darum, Muster zu erkennen“. Das ist die juristische Formel für genau das, was die Verordnung eigentlich verhindern soll: eine Vorstufe der Vollüberwachung, verpackt in den Anschein der Zurückhaltung. Mit anderen Worten, die EU sieht das Problem des millionenfachen Grundrechtseingriffs und ignoriert es absichtsvoll.
Es ist ihnen nichts mehr «heilig»
Derzeit noch ausgenommen in der Verordnung ist die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, ebenso Audiokommunikation. Das stand im ursprünglichen Verlängerungsvorschlag der Kommission vom Dezember 2025 noch anders drin.
Diese Ausnahme geht nicht auf die Kommission zurück, sondern auf einen Änderungsantrag des Europäischen Parlaments aus der ersten Lesung im März 2026, der sich in den Verhandlungen mit dem Rat am Ende durchsetzte und nun als eigener Absatz in Artikel 1 der Verordnung steht. Das ist die gute Nachricht für Nutzer von Signal, WhatsApp und Threema.
Die schlechte Nachricht: Der weit größere Teil der digitalen Alltagskommunikation läuft über unverschlüsselte Kanäle – klassische E-Mail-Postfächer, viele Messaging-Dienste, Cloud-Speicher. Dass der Daten-Vampirismus der Eurokraten auch diese letzte Mauer einreißen wird, ist nicht auszuschließen; erst wird die Chatkontrolle verpflichtend und dann auch für die verschlüsselte Kommunikation – es ist ihnen nichts mehr «heilig».
Dagegen zur Wehr setzen – aber wie?
Zwei Wege stehen offen, sich gegen den seit 31. Juli geltenden Zustand zur Wehr zu setzen, und beide haben ihre eigene Logik.
Der erste Weg führt direkt vor den Europäischen Gerichtshof. Artikel 263 Absatz 4 AEUV erlaubt in seiner dritten Variante eine Klage gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die den Kläger unmittelbar betreffen und keine mitgliedstaatlichen Durchführungsmaßnahmen erfordern. Genau das trifft auf die Chatkontroll-Verordnung zu: Sie wirkt unmittelbar, ohne dass ein Mitgliedstaat noch etwas umsetzen müsste. Für Nutzer betroffener Kommunikationsdienste würde damit die strenge Plaumann-Formel zur individuellen Betroffenheit entfallen – die bloße unmittelbare Betroffenheit als Nutzer würde reichen.
Die Plaumann-Formel stammt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1963 (Rechtssache 25/62, Plaumann & Co. gegen Kommission) und ist bis heute die klassische Definition der individuellen Betroffenheit im Rahmen der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV.
Der EuGH formulierte darin sinngemäß: Eine Person ist von einer, an einen anderen gerichteten, Entscheidung nur dann individuell betroffen, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den ursprünglichen Adressaten.
Die Klage scheitert nach der Plaumann-Formel praktisch immer, wenn der Kreis der Betroffenen offen, unbestimmt oder theoretisch beliebig groß ist.
Verfahren in Luxemburg – langwierig und aussichtsarm
Ob die Gerichte diese Einordnung tatsächlich mittragen, ist allerdings offen; höchstrichterlich abgesichert ist dieser Ansatz nicht. Flankierend ließe sich über Artikel 279 AEUV einstweiliger Rechtsschutz beantragen, sofern ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Die Klagefrist selbst ergibt sich aus Artikel 263 Absatz 6 AEUV: zwei Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt, das ist der 28. Juli 2026. Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, konsultieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Zudem dauern Verfahren vor den europäischen Gerichten lange.
Die Statistiken des europäischen Gerichts (erster Instanz) und des Europäischen Gerichtshofs sind ernüchternd: Ein Verfahren vor dem Gericht erster Instanz dauert rund 20 Monate, ein Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH nochmal rund 21 Monate. Die derzeitige «Ausnahmeregelung» der «freiwilligen Chatkontrolle» ist auf 24 Monate befristet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Landesdatenschutzbeauftragte und der Weg durch die Instanzen
Der zweite Weg führt, weniger spektakulär, vielleicht eher zum Ziel: Er beginnt mit einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO an den eigenen Kommunikationsanbieter: Wird von der Scan-Erlaubnis Gebrauch gemacht, und wie? Bestätigt die Antwort eine Verarbeitung oder bleibt sie unzureichend, folgt eine Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde.
Weist die Behörde die Beschwerde zurück oder bleibt untätig, öffnet Artikel 78 DSGVO den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Bestünden dort, was zu hoffen ist, ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta, ist das Gericht nach Artikel 267 AEUV zur Vorlage beim Europäischen Gerichtshof verpflichtet.
Das historische Vorbild ist bekannt: In den Verfahren Digital Rights Ireland und Tele2 hat der EuGH (Rs. C-293/12 und C-594/12) am 08 .April 2014 die Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit den Grundrechten der Charta verworfen, weil die anlasslose, flächendeckende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer unverhältnismäßig in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 GRCh) und auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh) eingreife.
So auch bei Tele2 Sverige und Watson (Rs. C-203/15 und C-698/15), entschied der EuGH am 21. Dezember 2016 im Kontext der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) – also genau der Richtlinie, von der auch die Chatkontroll-Verordnung eine Ausnahme bildet: Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten sei mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG i.V.m. der Grundrechtecharta unvereinbar.
Ein vergleichbares Ergebnis wäre für die Chatkontrolle nicht ausgeschlossen – nur eben erst nach Jahren.
Offensichtlich unverhältnismäßig – und es geht weiter
Die aktuelle Übergangsregelung ist bis April 2028 befristet. Ein Hauptsacheverfahren durch alle Instanzen dürfte in diesem Zeitraum kaum abzuschließen sein, selbst wenn der Kläger am Ende obsiegt.
Der eigentliche Hebel liegt deshalb in der noch nicht verabschiedeten dauerhaften CSA-Verordnung (Child Sexual Abuse-Verordnung), die als „langfristiger Rechtsrahmen“ seit 2022 im Trilog verhandelt wird und die die jetzige Übergangslösung der «freiwilligen Chat-Kontrolle» ablösen soll.
Der Trilog ist das informelle Verhandlungsformat zwischen den drei EU-Institutionen, die an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind: dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.
Dort wird über verpflichtende statt freiwillige Scans entschieden, über die Reichweite auf verschlüsselte Kommunikation, über die Frage, ob aus einer Ausnahme ein Dauerzustand wird.
Er kommt zum Einsatz, wenn Parlament und Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV) nach der ersten oder zweiten Lesung noch keine übereinstimmenden Positionen zu einem Gesetzentwurf haben. Dann verhandeln kleine Delegationen der drei Institutionen – meist die Berichterstatter des Parlaments, Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft und Kommissionsbeamte – hinter verschlossenen Türen einen Kompromisstext, informell, aber faktisch entscheidend und wenig transparent.
Die europäischen Institutionen verramschen die Grundrechte: es sollen alle 450 Millionen EU-Bürger überwacht werden wegen tatsächlich gefundenen illegalen Materials im Milliardstel-Bereich. Dass ein solches Vorgehen nicht verhältnismäßig ist, ist offensichtlich. Wer als EU-Parlamentarier für ein solches Vorgehen die Hand reicht, sollte zurücktreten und nie wieder ein öffentliches Amt einnehmen.






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Mal so anbei erwähnt…… Ich hatte grad mal mit Blick auf meine Postfächer versucht jeweils eine kurze Mail an GMX und Freenet schicken zu wollen und zu fragen, wie sie es dnn dort mit der freiwilligen Chat-Kontrolle 1.0 am halten und was genau am machen sind sowie was sie dann auch mit Blick auf unser deutsches GG und dem Postgeheimnis und der Redefreiheit am denken sind. Der Witz ist dann, dass es keine Möglichkeit giibt um denen eine Mail zu senden. Wenn man Premium-Kunde darf man anrufen und ansonsten darf man mit dem „Bot“ unterhalten. Doch zu letztem habe ich… Mehr
Ähem, hüstel-räusper: Die Richterin von dem „gruppen-bereicherten“ jungen Mädel Frieda, hieß die Richterin zufällig: Frauke Brosius-Gersdorfs?
#bestedeutschland2026
Es soll in „€U“ropa ein „Land“ geben, in denen Melderegister schon aus dem Grunde der Beitreibung einer Propagandazwangsakzise vollständig durchgerastert werden.
Und wie steht es mit Telegram? Ist das sicher (-er)?
Auch wir müssen uns bewegen und liebgewordene Gewohnheiten ändern, wenn wir uns vor dieser autoritären Kaste schützen wollen. Den Rechtsweg halte ich für wenig aussichtsreich – das landet dann meistens bei Richtern, die von dieser Kaste selbst installiert wurden. Ich vertraue diesem Rectssystem nicht mehr, es ist größtenteils längst mit Günstlingen besetzt.
Die EU ist in die Mielke- Falle gelaufen. Gratulation für diesen finalen Fehler. Das ist das Ende der EU. Harun-ar- Raschid hat sich verkleidet und unters Volk gemischt, um Volkesstimme zu erfahren. Das war effektiv und schlau. Uschi mauert sich in Brüssel ein und sammelt teuer Daten ohne jeden Sinn. Die Deppen- Elite ist so klein, die fegt Volkeszorn sofort hinweg, wenn die Medienmauern Risse bekommen und fallen. Tichy ist einer der Arbeiter in Gottes Weinberg, der die Brandmauern zerschlägt. Das größte Problem ist der Beamtenapparat der EU. Da muss man einfach alle Zahlungen einstellen. Dann klärt sich das recht… Mehr
Es scheint, als hätten wir uns schon alle an die dauernden Rechtsbrüche und den Macht – und Kontrollwahn der Kommission, die Zerstörung der Grundrechte der Bürger ebenso gewöhnt wie an das entmachtete EU-Parlament, das ist wahrlich erschütternd!
Wenn Politiker und Institutionen auf EU-Ebene nicht demokratisch legitimiert sind, dann verfestigen sich mit der Zeit Machstrukturen, die sich selbst verherrlichen und in mafiaähnliche Kontrollmechanismen münden können. Nichts fürchten diese Leute mehr als den mündigen und informierten Bürger. Wenn Information, dann nur politischer wünschte und genehmigte. Alles andere soll unter dem Verdacht von Desinformation und Lüge gestellt werden, die politisch motivierte Kriminalisierung von unerwünschten Meinungen ist dann schon in Sichtweite. Und das alles wird als Schutz der Demokratie verkauft. Unter diesem Etikett firmierte einst auch die DDR methodisch spezifizierend und real existierend. Die DDR-Bürger hatten Westfernsehen, um sich der Regime-Propaganda… Mehr
Wenn man das Bild sieht, fragt man unweigerlich: „Wer wählt so jemanden???“. Die Antwort ist klar: Nur die nicht-gewählten tatsächlichen Machthaber, also Plutokraten.
Die Frau stand ja noch nicht einmal zu Wahl, das ist ja das groteske an dem ganzen Irrsinn.
Ganz genau.
Machtbesoffen, schlichter prästeinzeitlicher Kampf um Macht über ander. Aber wer in solche Gremien gelangt, hat zwangsläufig alle anderen rigoros und brutal, s. z. B. Bärbock bez. UN(!!!), niedergekämpft. In solche Stellen kommt man nie zimperlich und anständig, nie mit einem freundlichen Teamplay-Charakter, das geht nur mit Brutalität, es sei denn, der-/diejenige verfügt/-en über eine überragende Intelligenz. Bei den Brüsselern – und Berlinern der derzeitigen Regierung – sehe ich das auch mit einem Teleskop nicht.
Was soll man von solchen Leuten erwarten können?! Adenauer, Strauß, Wehner, Brandt, Schmidt und einige weitere, das war mal, sind leider längst tot.
Was heißt „getrickst“? Klarer Rechtsbruch in bester Merkel – Tradition.