Mit einem Verfahrenstrick wurde die Chatkontrolle durchs EU-Parlament geboxt. Das Nachsehen haben die Bürger der EU, deren Grundrechte empfindlich beschnitten werden.
picture alliance / NurPhoto | Jakub Porzycki
Am 28. Juli 2026 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2026/1881 erschienen, drei Tage später in Kraft getreten und bis zum 3. April 2028 befristet. Damit dürfen Anbieter wie Google, Microsoft oder Meta weiterhin freiwillig unverschlüsselte private Nachrichten und E-Mails automatisiert nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen.
Und das, obwohl das Europäische Parlament die Verlängerung zweimal ablehnte und eine Evaluation der bisherigen Chatkontrolle eine «Trefferquote» von lediglich etwa 7,7 Milliardstel aller gescannten Nachrichten ergab.
Geschäftsordnungs-Tricks vor der Sommerpause des Parlaments
Die Verordnung ist die dritte Auflage eines Textes, der ursprünglich 2021 als befristete Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie gedacht war. Zweimal wurde die Frist verlängert, im April 2026 lief sie zwischenzeitlich sogar aus, weil das Parlament eine Verlängerung im März mehrheitlich ablehnte.
Was folgte, war kein Umdenken, sondern ein Verfahrenstrick: Parlamentspräsidentin Roberta Metsola holte die Vorlage im Eilverfahren zurück auf die Tagesordnung, der Rat bestätigte seine Position am 22. Juli, das Parlament stimmte am 9. Juli in zweiter Lesung zu – mit einer Mehrheit, die zustande kam, weil ausgerechnet die EVP-Fraktion unter der Führung von Manfred Weber, die den Text zuvor verworfen hatte, unter Zeitdruck kurz vor der Sommerpause umschwenkte.
Die EU sieht das Problem…
Wer sich die Begründungserwägungen der Verordnung ansieht, findet darin bemerkenswert offene Formulierungen. Erwägungsgrund 8 räumt ein, dass die freiwilligen Scan-Maßnahmen „einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten aller Nutzer“ bedeuten. Erwägungsgrund 20 verlangt, die eingesetzten Technologien dürften nicht zum systematischen Durchsuchen von Kommunikationsinhalten eingesetzt werden – „es sei denn, es geht ausschließlich darum, Muster zu erkennen“. Das ist die juristische Formel für genau das, was die Verordnung eigentlich verhindern soll: eine Vorstufe der Vollüberwachung, verpackt in den Anschein der Zurückhaltung. Mit anderen Worten, die EU sieht das Problem des millionenfachen Grundrechtseingriffs und ignoriert es absichtsvoll.
Es ist ihnen nichts mehr «heilig»
Derzeit noch ausgenommen in der Verordnung ist die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, ebenso Audiokommunikation. Das stand im ursprünglichen Verlängerungsvorschlag der Kommission vom Dezember 2025 noch anders drin.
Diese Ausnahme geht nicht auf die Kommission zurück, sondern auf einen Änderungsantrag des Europäischen Parlaments aus der ersten Lesung im März 2026, der sich in den Verhandlungen mit dem Rat am Ende durchsetzte und nun als eigener Absatz in Artikel 1 der Verordnung steht. Das ist die gute Nachricht für Nutzer von Signal, WhatsApp und Threema.
Die schlechte Nachricht: Der weit größere Teil der digitalen Alltagskommunikation läuft über unverschlüsselte Kanäle – klassische E-Mail-Postfächer, viele Messaging-Dienste, Cloud-Speicher. Dass der Daten-Vampirismus der Eurokraten auch diese letzte Mauer einreißen wird, ist nicht auszuschließen; erst wird die Chatkontrolle verpflichtend und dann auch für die verschlüsselte Kommunikation – es ist ihnen nichts mehr «heilig».
Dagegen zur Wehr setzen – aber wie?
Zwei Wege stehen offen, sich gegen den seit 31. Juli geltenden Zustand zur Wehr zu setzen, und beide haben ihre eigene Logik.
Der erste Weg führt direkt vor den Europäischen Gerichtshof. Artikel 263 Absatz 4 AEUV erlaubt in seiner dritten Variante eine Klage gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die den Kläger unmittelbar betreffen und keine mitgliedstaatlichen Durchführungsmaßnahmen erfordern. Genau das trifft auf die Chatkontroll-Verordnung zu: Sie wirkt unmittelbar, ohne dass ein Mitgliedstaat noch etwas umsetzen müsste. Für Nutzer betroffener Kommunikationsdienste würde damit die strenge Plaumann-Formel zur individuellen Betroffenheit entfallen – die bloße unmittelbare Betroffenheit als Nutzer würde reichen.
Die Plaumann-Formel stammt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1963 (Rechtssache 25/62, Plaumann & Co. gegen Kommission) und ist bis heute die klassische Definition der individuellen Betroffenheit im Rahmen der Nichtigkeitsklage nach Art. 263 Abs. 4 AEUV.
Der EuGH formulierte darin sinngemäß: Eine Person ist von einer, an einen anderen gerichteten, Entscheidung nur dann individuell betroffen, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den ursprünglichen Adressaten.
Die Klage scheitert nach der Plaumann-Formel praktisch immer, wenn der Kreis der Betroffenen offen, unbestimmt oder theoretisch beliebig groß ist.
Verfahren in Luxemburg – langwierig und aussichtsarm
Ob die Gerichte diese Einordnung tatsächlich mittragen, ist allerdings offen; höchstrichterlich abgesichert ist dieser Ansatz nicht. Flankierend ließe sich über Artikel 279 AEUV einstweiliger Rechtsschutz beantragen, sofern ein schwerer, nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Die Klagefrist selbst ergibt sich aus Artikel 263 Absatz 6 AEUV: zwei Monate ab Veröffentlichung im Amtsblatt, das ist der 28. Juli 2026. Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, konsultieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall. Zudem dauern Verfahren vor den europäischen Gerichten lange.
Die Statistiken des europäischen Gerichts (erster Instanz) und des Europäischen Gerichtshofs sind ernüchternd: Ein Verfahren vor dem Gericht erster Instanz dauert rund 20 Monate, ein Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH nochmal rund 21 Monate. Die derzeitige «Ausnahmeregelung» der «freiwilligen Chatkontrolle» ist auf 24 Monate befristet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Landesdatenschutzbeauftragte und der Weg durch die Instanzen
Der zweite Weg führt, weniger spektakulär, vielleicht eher zum Ziel: Er beginnt mit einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO an den eigenen Kommunikationsanbieter: Wird von der Scan-Erlaubnis Gebrauch gemacht, und wie? Bestätigt die Antwort eine Verarbeitung oder bleibt sie unzureichend, folgt eine Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde.
Weist die Behörde die Beschwerde zurück oder bleibt untätig, öffnet Artikel 78 DSGVO den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Bestünden dort, was zu hoffen ist, ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta, ist das Gericht nach Artikel 267 AEUV zur Vorlage beim Europäischen Gerichtshof verpflichtet.
Das historische Vorbild ist bekannt: In den Verfahren Digital Rights Ireland und Tele2 hat der EuGH (Rs. C-293/12 und C-594/12) am 08 .April 2014 die Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit den Grundrechten der Charta verworfen, weil die anlasslose, flächendeckende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Nutzer unverhältnismäßig in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens (Art. 7 GRCh) und auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 GRCh) eingreife.
So auch bei Tele2 Sverige und Watson (Rs. C-203/15 und C-698/15), entschied der EuGH am 21. Dezember 2016 im Kontext der ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) – also genau der Richtlinie, von der auch die Chatkontroll-Verordnung eine Ausnahme bildet: Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten sei mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG i.V.m. der Grundrechtecharta unvereinbar.
Ein vergleichbares Ergebnis wäre für die Chatkontrolle nicht ausgeschlossen – nur eben erst nach Jahren.
Offensichtlich unverhältnismäßig – und es geht weiter
Die aktuelle Übergangsregelung ist bis April 2028 befristet. Ein Hauptsacheverfahren durch alle Instanzen dürfte in diesem Zeitraum kaum abzuschließen sein, selbst wenn der Kläger am Ende obsiegt.
Der eigentliche Hebel liegt deshalb in der noch nicht verabschiedeten dauerhaften CSA-Verordnung (Child Sexual Abuse-Verordnung), die als „langfristiger Rechtsrahmen“ seit 2022 im Trilog verhandelt wird und die die jetzige Übergangslösung der «freiwilligen Chat-Kontrolle» ablösen soll.
Der Trilog ist das informelle Verhandlungsformat zwischen den drei EU-Institutionen, die an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind: dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.
Dort wird über verpflichtende statt freiwillige Scans entschieden, über die Reichweite auf verschlüsselte Kommunikation, über die Frage, ob aus einer Ausnahme ein Dauerzustand wird.
Er kommt zum Einsatz, wenn Parlament und Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV) nach der ersten oder zweiten Lesung noch keine übereinstimmenden Positionen zu einem Gesetzentwurf haben. Dann verhandeln kleine Delegationen der drei Institutionen – meist die Berichterstatter des Parlaments, Vertreter der jeweiligen Ratspräsidentschaft und Kommissionsbeamte – hinter verschlossenen Türen einen Kompromisstext, informell, aber faktisch entscheidend und wenig transparent.
Die europäischen Institutionen verramschen die Grundrechte: es sollen alle 450 Millionen EU-Bürger überwacht werden wegen tatsächlich gefundenen illegalen Materials im Milliardstel-Bereich. Dass ein solches Vorgehen nicht verhältnismäßig ist, ist offensichtlich. Wer als EU-Parlamentarier für ein solches Vorgehen die Hand reicht, sollte zurücktreten und nie wieder ein öffentliches Amt einnehmen.






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Endgame – die EU befindet sich auf ihrem letzten Tango und schon bald werden Ratinginstitutionen den Daumen über diesen korrupten Haufen senken. Derweil bringt das um seine Privilegien bekümmerte EU-Beamtenheer die Artilleriegeschütze gegen „ihre“ EU-Bürger in Stellung, um in dieser letzten Schlacht sicher zu gehen, den Kritikern jedes Wort abschneiden zu können, wenn es um Demokratieabschaffung, Beseitigung von Freiheitsrechten, Ende der Meinungsfreiheit und finale Enteignung als Ergebnis von Misswirtschaft und Schuldenhaftungsorgie geht.
Die EU trickst uns Alle aus ist meiner Meinung nach verharmlosend
Die EU bescheißt und hintergeht die Bürger wo sie nur kann ist meiner Merinung nach treffender
„Die EU trickst uns alle aus“
Diese Erdoganisierung der Demokratie auf EU- und Bundesebene stärkt nur die Entschlossenheit, die dafür verantwortlichen Altparteien nicht mehr zu wählen. Doch längst nutzt man auch Wahlausschüsse, Brandmauer und Bundespräsident, um die Demokratie aus den Angeln zu heben. Auf EU-Ebene steht uns ohnehin kein Wahlrecht zu (außer, wie man hier einmal mehr sieht für ein reines Show-Parlament), die entscheidenden Personen können weder gewählt noch abgewählt werden, sie werden einfach – wie nun die. Chatkontrolle – über unsere Köpfe hinweg beschlossen.
Gefühlsmässig hat ausser der Gurkenverordnung noch nie was funktioniert was aus Brüssel kam. Liquidieren, neu aufstellen mit ganz wenig Kompetenzen. Das gilt für die Politik generell. Die sollen sich aus meinem Leben raushalten. Getränkegeschäft
Die braunen Sozialisten hatten Bewunderer und Mittäter in allen Nachbarstaaten.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, trotz der vielen toten Landsleute bis 1945.
Neu ist nur, sie haben sich ihre eigene Herrschafts-Organisarion in Brüssel geschaffen ,- unter „deutscher“ Führung.
Einfach unfassbar.
Leider nicht einmal ein Staatsstreich der Kommission, das EU-Parlament ist sowieso nur ein Plauderbüdchen ohne exekutive Kompetenz. Das hat das Leyen-Weber-Triumphirat für jeden sichtbar wieder einmal vorgeführt. Sie können tun, was sie wollen und das war ja nicht das erste Mal. Für jeden sichtbar, ist die politische Macht der früher souveränen Nationalstaaten auf ein nicht gewähltes, sondern ernanntes Kommissariat übergegangen. So wie damals in der Sowjetunion und leider in den nächsten Jahrzehnten wohl nicht mehr reversibel. Schade, war schön in unserer Republik und in den anderen wohl auch. Die „Sozialmedien“ amerikanischen Digitalmilliardäre werden natürlich unsere Korrespondenz nur auf pädophiles Material… Mehr
„Dagegen zur Wehr setzen – aber wie?“
Austritt aus der EU = Stärkung der nationalen Souveränität = direkterer Einfluss der Bürger auf die Politik = wirksamere Demokratie.
Der Weg dahin? Womöglich lang und anstrengend, aber man muß ihn gehen. Derzeit nur über Stärkung des rechten Spektrums wahrscheinlich – und nein, Union, FW und FDP gehören nicht dazu, egal, was sie sagen.
Grundrechte für Bürger? Brauchen wir nicht. VdL ist auf dem richtigen Weg wie alle Umfragen bestätigen das die Begeisterung für Brüssel ungebrochen ist. Ich wäre ja dafür noch viel drastischere Maßnahmen gegen die EU-Bürger zu ergreifen, auch das würden die noch mit Begeisterung gutheissen und die Medien allesamt mit. Denn aus Brüssel kommt dier wahre Erlösung so lese ich es überall und jederzeit.
Egal wie recht Sie auch haben und wie verabscheuungswürdig dieses und auch andere Vorgehensweisen waren und sind, durch die Trägheit der Menschlein in der EU, verursacht durch Nichtwissen, denken lassen und mangelnder Eigenverantwortung sowie garniert mit Desinteresse, Mutlosigkeit und Resignation – es wird sich nix ändern. Diese von korrupten, machtbesessenen Individuen gekaperte Institution namens EU wird täglich stets nur noch dreister und über- griffiger, sie wird zum Desaster der Menschlein. Leider erkennen diese es wie Geschichte zeigt – ZU SPÄT!
Uns werden wohl nur Tricks auf der technischen Ebene übrig bleiben.
Ich vertraue dabei ganz auf Informatiker, die uns bald die technischen Möglichkeiten zur Umgehung der Schnüffelei präsentieren werden.