Briefwahl: von der Ausnahme zur Beliebigkeit

An der Urne erhielt die AfD in Sachsen-Anhalt über 51 Prozent der Stimmen. Doch nur 24 Prozent der Briefwähler haben der Partei eine Stimme gegeben. Eine Diskrepanz, die kein Beweis für Wahlfälschung ist, aber das Vertrauen in Wahlen schwächt. Sie entspricht der Diskrepanz zwischen Intention und Praxis: Die Briefwahl sollte eine Ausnahme sein. Das entspricht schon lange nicht mehr der Realität.

picture alliance/dpa | Heiko Rebsch

Der Wahlabend in Sachsen-Anhalt hat das Bundesland in „zwei Wahlvölker“ geteilt. An den Urnen erzielt die Partei Alternative für Deutschland (AfD) 51,2 Prozent der Zweitstimmen — eine Mehrheit, wie sie ein deutsches Landesparlament zuletzt 2003 in Bayern gesehen hat, als Edmund Stoiber mit der CSU 60,7 Prozent erreichte. Danach lag bis zur Wahl in Sachsen-Anhalt keine Partei mehr über 50 Prozent.

Am Ende, über Urnen- und Briefwahl gerechnet, steht die AfD bei 43,8 Prozent. Bemerkenswert ist die Diskrepanz: Bei den Briefwählern desselben Landes, derselben Wahl, desselben Tages erzielte die Partei 24,3 Prozent, wie gesagt, gegenüber 51,2 Prozent an der Urne. Nicht ein paar Prozentpunkte auseinander, sondern eine demoskopische Welt.

Die Christlich Demokratische Union (CDU) spiegelt das Bild seitenverkehrt: an der Urne 14,5 Prozent, im Briefkasten 24,3.

Man kann das erklären: Briefwähler sind im Schnitt älter, städtischer, organisierter, sie entscheiden sich früher, wen sie wählen und sind möglicherweise auch eher auf eine Partei festgelegt – Stichwort „demografischer Faktor“. Meine steile These lautet: wer ARD und ZDF konsumiert, wählt tendenziell die „Blockparteien unserer Demokratie“; wer Wochen vor dem Termin am Küchentisch ankreuzt, wählt zudem anders als der, der am Sonntag in die Wahlkabine tritt. Der Briefwähler versäumt Entwicklungen zwischen „seinem Wahltag“ und dem Abstimmungssonntag.

Eine Differenz von 27 Prozentpunkten zwischen Urnenwahl und Briefwahl bei einer einzigen Partei ist jedoch kein «statistisches Rauschen», sondern ein Warnsignal.

Die Ausnahme, die sich selbst abgeschafft hat

Erinnern Sie sich, dass die Briefwahl einmal die Ausnahme war? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erinnert sich noch. In seiner grundlegenden Entscheidung vom 15. Februar 1967 (BVerfGE 21, 200) hat das Gericht die Briefwahl für zulässig erklärt — aber als eng begrenzte Ausnahme von der Urnenwahl. Die Begründung war ein Balanceakt: Die Briefwahl dient dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, sie holt die Kranken, die Alten, die Verhinderten ab; dafür nimmt sie Abstriche bei der «geheimen Wahl» und der Öffentlichkeit in Kauf.

Karlsruhe knüpfte das an eine Bedingung, die heute wie eine Prophezeiung klingt: Der Gesetzgeber muss die Ausnahme Briefwahl „ständig in Anbetracht neu auftretender Entwicklungen“ überprüfen. Eine Ausnahme muss eine Ausnahme bleiben.

Die Briefwahl blieb jedoch keine Ausnahme: 2008 wurde die Pflicht abgeschafft, für die Briefwahl überhaupt einen Grund anzugeben (§ 25 Bundeswahlordnung, BWahlO). Seither genügt der bloße Antrag ohne Begründung. Das Bundesverfassungsgericht segnete diese Freigabe am 9. Juli 2013 ab (BVerfGE 134, 25) – wiederum mit einer Bedingung: Die Urnenwahl muss das Leitbild, der Regelfall bleiben, und keiner der Wahlrechtsgrundsätze darf „unverhältnismäßig eingeschränkt“ werden. Das Gericht im Karlsruher Schlossbezirk meinte noch 2013 ein erheblicher Anstieg der Briefwahl sei „nicht zu befürchten“.

Diese Annahme ist widerlegt. Die Briefwahlquote kletterte von rund 18 Prozent (2005) auf 37 Prozent bei der Bundestagswahl 2025 und 38 Prozent bei der Europawahl 2024.  In Sachsen-Anhalt lag die Briefwahlquote 1990 bei nur 4 Prozent, zuletzt bei 27 Prozent.

Was das oberste deutsche Gericht 2013 für ausgeschlossen hielt, ist eingetreten. Was als Hilfe für Kranke und Verhinderte gedacht war, ist zur Bequemlichkeitswahl geraten – und damit zur Beliebigkeit.

Und noch ein Grundsatz gerät dabei unter die Räder, den das Gericht selbst erst 2009 geschärft hat: die Öffentlichkeit der Wahl. Im Wahlcomputer-Urteil vom 3. März 2009 (BVerfGE 123, 39) hat Karlsruhe verlangt, dass alle wesentlichen Schritte einer Wahl der öffentlichen Überprüfbarkeit unterliegen — der Bürger müsse den Vorgang ohne besondere Sachkenntnis nachvollziehen können. Eben das leistet die Kabine samt öffentlicher Auszählung im Wahllokal. Der Briefkasten leistet es nicht.

Nur die Kabine schützt

Warum das mehr ist, als eine Frage der Organisation, hat Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht in Oldenburg, in der Wahlsendung von Tichys Einblick auf den Punkt gebracht. Die Urnenwahl sei kontrollierbar frei und geheim — die Briefwahl nicht: „Man sitzt am Ende alleine in der Wahlkabine, ganz einsam. Niemand kann sehen, was man da macht, und das ist die völlige Wahlfreiheit — und die will das Grundgesetz. Und das ist bei der Briefwahl natürlich völlig anders.“

Am Küchentisch, im Altenheim weiß man nicht einmal, wer das Kreuz macht — der Wähler, der Pfleger, jemand aus der Verwaltung? — und ob nicht Druck im Spiel ist, direkter oder „aus der Atmosphäre“. Hinnehmbar sind diese Unsicherheiten nur, „solange die Briefwahl tatsächlich eine Ausnahme ist“, erinnert Boehme-Neßler.

Genau das ist sie nicht mehr: die Briefwahl ist, Sachsen-Anhalt beweist es, schlicht wahlentscheidend. Und dann rächt sich, dass niemand hineinsehen kann:
„Man steckt oben den Brief rein, dann gibt es eine Blackbox, und dann kommt hinten die Wahlentscheidung raus — und niemand weiß genau, was eigentlich in dieser Blackbox passiert“, – so Boehme-Neßler.

Die Lösung für dieses Problem ist nicht etwa ein Verbot der Briefwahl, sondern die Rückkehr zu ihrem ursprünglichen Ausnahmecharakter. Wie fragil die „Blackbox Briefwahl“ im Verwaltungsalltag ist, führt der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau am Fall Magdeburg aus. Dort waren in 440 bekannten Fällen Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt und doppelt versandt worden — mit identischer Nummer; für ungültig erklärt, erhielten die Betroffenen nun eine dritte Unterlage mit neuer Nummer.

Das Problem beginnt beim Zählen: Jemand müsste in der Wahlnacht darauf achten, dass nicht die längst ungültige Nummer mitgezählt wird. Bloß geschieht der Abgleich dieser Nummern nicht in der Wahlnacht, sondern beim Eingang in der Behörde, und ob er überall wirklich stattfindet, „kann man schwer prüfen“, betont Vosgerau. Er pointiert das Problem: „Im Grundgesetz ist die Briefwahl überhaupt nicht vorgesehen. […] Das Grundgesetz geht nur von der Präsenzwahl aus, es ist ja vom Wahltag die Rede.“

Vor der Wahl

Dass diese Fragen nicht erst seit Sachsen-Anhalt auf dem Tisch liegen, hat das juristische Fachmagazin „Der Rechtsstaat“ schon früh markiert. In der Sendung „Der Rechtsstaat: vor der Wahl“ vom 21. Februar 2025 (damals noch bei Kontrafunk Radio) hat Ulrich Fischer die Wahlrechtsgrundsätze — allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Art. 38 GG) — gegen eine Praxis der zweifelhaften Briefwahl gestellt.

Sein Lehrstück war die annullierte Präsidentschaftswahl in Rumänien und der Bericht der Venedig-Kommission des Europarats vom 27. Januar 2025. Die Lehre daraus schneidet in beide Richtungen. Eine Wahl, deren Ergebnis sich nicht lückenlos nachvollziehen lässt, ist doppelt verwundbar — eine solche Wahl lädt zur Fälschung ein und zugleich zur Annullierung des Unerwünschten. Beide Male stirbt das Vertrauen, dass ausgezählt wird, was tatsächlich eingelegt wurde. Gleichgültig, ob Wahlbriefe verschwinden oder zusätzliche Stimmzettel beigemischt werden.
Hier liegt die eigentliche Gefahr der Zahlen aus Magdeburg. Einen Beweis für Fälschung der Briefwahl gibt es derzeit nicht – aber es gibt eine Differenz zwischen Urne und Brief, die groß genug ist, zu zweifeln, und die Kontrolle ist zu dünn, um die Zweifel auszuräumen.

Zurück zur Ausnahme

Der Weg zurück: die Briefwahl muss wieder an einen Grund gebunden werden, wie es Karlsruhe schon 1967 vorschwebte — wer verhindert ist, wählt per Brief; wer kann, geht in die die Wahlkabine.

Zweitens: die Auszählung der Briefstimmen muss so öffentlich und nachvollziehbar sein, wie es das Bundesverfassungsgericht 2009 verlangt hat — bis zur getrennten, granularen Veröffentlichung der Ergebnisse nach Urne und Brief in jedem Wahlkreis, damit jede Differenz gerechnet und nicht geraunt werden kann. Wahlbeobachter dürfen nicht vor verschlossenen Türen stehen, wie das in Sachsen-Anhalt kurzfristig zu hören war.

Und drittens, das Mindeste: dass der Gesetzgeber die Überprüfung endlich vornimmt, zu der ihn das Gericht vor bald sechzig Jahren verpflichtet hat — „ständig in Anbetracht neu auftretender Entwicklungen“. 51 Prozent zu 24 Prozent ist eine solche Entwicklung.

In einer Demokratie genügt es nicht, dass eine Wahl „sauber“ ist. Sie muss es auch beweisen können. Solange die Ausnahme Briefwahl eine Beliebigkeit bleibt und der Briefkasten die Wahlkabine ersetzt, bleibt die entscheidende Frage — und sie ist nicht die der AfD, sondern eine des Rechtsstaats: Wer zählt eigentlich nach?


Den Kommentar von Michael Moser können Sie auch nachhören und anschauen: TICHYS Rechtsstaat – Interviews und Kommentare zu spannenden juristischen Fragen. Immer donnerstags ab 13 Uhr auf Youtube:



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Kommentare ( 17 )

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Retlapsneklow
21 Tage her

Ich teile Meinung und Fazit des Autors nicht und begründe es wie folgt. ▸ Es darf bei einer Wahl, die für 4 oder 5 Jahre tragen muss, nicht darauf ankommen, dass sie exakt an einem Tag stattfindet. Es geht um keinen Wahlkrimi, wo der Mörder erst ganz am Schluss überführt wird. Wenn sich so kurzfristig vor der Wahl etwas gravierend ändern kann, müsste, rekursiv gedacht, Tichys Einblick alle Publikationen des letzten Vierteljahres drei Tage vor der Wahl nochmal neu schreiben. ▸ Dieselbe Sicherheit vor Manipulation bei der Briefwahl wie an der Urne stellt man her, indem die Auszählung unter denselben… Mehr

maps
21 Tage her

Problem sind die eingesetzten „Gerichte“, die die Demokratie hier beerdigt haben.

Reinhard Peda
21 Tage her

Wenn der Wähler nicht zur Wahlkabine kann, bleibt nur das die Wahlkabine zum Wähler kommt. Und die Wahlkabine kann auch für berechtigte Auslandswähler in den betreffenden Auslandvertretungen der BRD aufgestellt werden.
Wo ein Wille ist ist auch der eine oder andere Weg vorhanden, man will nicht!

depa
21 Tage her

Nur eine Frage: WEr führt in der Demenzabteilung den Stift? Bedenke, auch Demente dürfen wählen. Interessant wäre es, die Ergebnisse für Altenheime allein zu sehen. Aber an einer solchen Aufklärung wird die Nationale Front kein Interesse haben.

hansgunther
21 Tage her

Die Wahlergebnisse der Landtagswahl offenbaren eine mathematisch kaum fassbare Diskrepanz: Bei den Urnenwählern im Wahllokal holte die AfD mit 51,2 Prozent die absolute Mehrheit, während sie bei den Briefwahlstimmen auf 24,3 Prozent abstürzte. Angesichts der im Vorfeld spürbaren und dominierenden systemkritischen Grundstimmung im Land wirkt ein solches Gefälle auf viele Beobachter schlichtweg unplausibel. Dass sich dieses statistische Extrem derart drastisch zugunsten des amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze auswirkte, macht das Ergebnis zu einem der am heftigsten diskutierten Phänomene der jüngeren Wahlgeschichte.
Der Zweifel ist die Schwester der Wahrheit.

U.S.
21 Tage her

Die Briefwahlen sind der neue „Enkeltrick“, mit Kreuzchen von …..??…..

Harry Charles
21 Tage her

BRIEFWAHL ABSCHAFFEN!

Das ist angesichts des vermuteten Missbrauchs, der sich auf eine Fülle von handfesten, aber leider oft nicht letzthin beweisbaren, Indizien stützt, die einzig logische Konsequenz. Wie beim Asylrecht gilt: bei inflationärem Missbrauch: abschaffen.

Die Vertreter von „Unsere („DDR“-) Demokratie“ leben teilweise nur noch durch Briefwahl. Wenn die SPD ihre Wohlfahrtsverbände und Altersheime nicht hätte, wäre sie wohl schon unter 5%. Die Briefwahl verfälscht die Demokratie und untergräbt das Vertrauen in dieselbe genau so wie der Umstand, dass 5 Wahlverlierer ein Land regieren wollen, während man den haushohen Sieger außen vor lassen will.

Dr. Rehmstack
21 Tage her
Antworten an  Harry Charles

Sie haben recht, ich möchte aber ergänzen: ohne Briefwahl und öffentlich-rechtliche Medien….

Mermaid
21 Tage her

Ende der Neunzigerjahre habe ich mehrfach als Vorsitzender eines Briefwahlausschusses fungiert. Wir wurden damals schon mit Briefwahlunterlagen überflutet! Das war kaum noch zu leisten. Wir kannten uns alle gegenseitig nicht. Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses an der Stelle kann ich ausschließen. Stimmzettel, Wahlscheine, Umschläge und die Protokolle wurden anschließend gesammelt dem Wahlamt übergeben. Wenn die AfD bei der Briefwahl in Sachsen Anhalt so viel schlechter abgeschnitten hat, möchte ich zunächst davon ausgehen, daß die Kampagne der Partei gegen die Briefwahl einfach nur gefruchtet hat. Wer AfD wählen wollte, tat es in der Wahlkabine und nicht mehr im eigenen Wohnzimmer. Aber eine… Mehr

Reinhard Peda
21 Tage her
Antworten an  Mermaid

Notare könnten auch durch konkurrierende Parteimitglieder, zusätzlich der Wahlbeaufsichtigten, kontrolliert werden!

JamesBond
21 Tage her

„Die Briefwahl dient dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, sie holt die Kranken, die Alten, die Verhinderten ab; dafür nimmt sie Abstriche bei der «geheimen Wahl» und der Öffentlichkeit in Kauf“ … Eine Überprüfung würde ergeben, das viele in der Familie gemeinsam am Küchentisch wählen und wer will schon eine AfD wählen, wenn das dann über Kinder und Ehefrauen, – männer bekannt wird oder wer will wegen einer Wahl eine Familienkrach riskieren. Die einfachste Erklärung ist fast immer richtig. Zusätzlich gibt es natürlich die auf Links gebürsteten Altenheimen der Caritas und Diakonie, was dort passiert ist sicher eine Sache für… Mehr

Der Klartexter
21 Tage her

Mir persönlich reicht das noch nicht. Wieso gibt es in Deutschland wie z.B. in Belgien keine Wahlpflicht? Ist es zu viel verlangt viermal in fünf Jahren (Kommunal- Landtags- Bundestags- und Europawahl) ein oftmals nur rund 400 Meter entfernt liegendes Wahllokal an einem Sonnntag-Morgen aufzusuchen? Oder sich den Urlaub so einzuteilen, dass man am Wahltag zu Hause ist? Und was einsam gelegene Dörfer oder Altenheime und Krankenhäuser betrifft: Ist unsere Bürokratie nicht in der Lage, entsprechende Busse mit Wahlkabinen in die Dörfer zu fahren oder in den Altenheimen und Krankenhäusern vor Ort mit einer Wahlkabine vorzufahren und diese zu den einzelnen… Mehr