Ist eine Trennung von Staat und Religion möglich?

Angesichts politisierender Kirchen und des politischen Islams werden Stimmen lauter, die für Deutschland eine radikale Trennung von Staat und Religion fordern (Laizismus). Doch die Trennung von Staat und Religion kann immer nur eine unvollständige sein.

Es gibt Politiker, die einer klassischen Religion angehören. Und wenn sie echt religiös sind, dann können sie gar nicht anders, als manche ihrer religiös-ethischen Einstellungen in die Politik einzubringen:

  • Die klassisch-katholische Politikerin wird etwa in der Abtreibungsfrage nicht die Einstellung „mein Bauch gehört mir“ vertreten können.
  • Der EKD-evangelische Politiker wird für den Klimaschutz und für ein Tempolimit eintreten, wie es auf der EKD-Synode 2022 beschlossen wurde.
  • Der evangelikale Politiker, der in Israel den „Augapfel Gottes“ sieht (Sacharja 2,12), wird eine entsprechende israelfreundliche Außenpolitik unterstützen.
  • Jeder strenggläubige muslimische Politiker wird selbstverständlich seine göttliche Scharia im Streitfall über das menschliche Grundgesetz stellen.

Religion, die als Herzensbindung Einfluss auf den ganzen Menschen haben kann, kann niemals nur Privatsache sein. Eine radikale Trennung von Staat und Religion ist in einer Demokratie, in der für Politiker die Religionsfreiheit gilt, nicht möglich.

Hinzu kommt, dass es unzählige Politiker gibt, die säkular-religiöse Weltanschauungen vertreten. Nehmen wir nur etwa die „John-Lennon-Imagine-Religion“, die unter schwarz-rot-grünen Politikern weit verbreitet ist.

Diese „Imagine-Religion“ tut zwar auf der einen Seite so, als würde sie „Religion“ ablehnen: „Imagine there’s no heaven (…) and no religion too“ = „Stell dir vor, es gibt keinen Himmel (…) und auch keine Religion“.

Auf der anderen Seite inszeniert sich die „Imagine-Relgion“ selber durch und durch als missionarische Erlösungsreligion: „Stell dir vor, es gäbe keine Länder mehr (…) und alle Menschen würden in Frieden leben (…) Stell dir vor, es gäbe keinen Besitz und damit (…) nur noch eine geschwisterliche Menschengemeinschaft (…) Ich hoffe, dass du dich uns anschließt und die ganze Welt wird eins werden“.

Das dazugehörige Video zeigt John Lennon und seine Frau Yoko Ono, die zusammen aus einem dunklen Pfad herausgehen in ein hell erleuchtetes weißes Haus, in einen weissen Raum, in dem John Lennon an einem weißen Flügel „Imagine“ singt und Yoko Ono im langen weißen Kleid die Fensterläden öffnet, damit das Licht hereinkommt. Das ist säkular-religiöse Ikonographie in Reinkultur. In der Christusfarbe weiß wird die mystische Vereinigung der ganzen Welt in eine messianische Harmonie hinein veranschaulicht und über 100 Millionen Mal an die Gläubigen verkauft.

Die „John-Lennon-Religion“ und ihre Pastöre und Missionare laizistisch vom Staat zu trennen, würde für Deutschland heißen, dass es im Bundestag links der AfD recht leer werden würde.

„Woran du dein Herz hängst, das ist dein Gott“ und deine Religion (Martin Luther).
In diesem Sinne sind nahezu alle Menschen entweder traditionell oder säkular religiös.

Religiosität als sinnstiftende Herzensbindung ist menschlich-allzumenschlich. Eine Politik, die eine absolute Trennung von Staat und Religion fordert, kann darum nur unmenschlich sein. Jede Politik, die eine strikte Trennung von Staat und Religion fordert, sieht den religiösen Splitter im Auge des Nachbarn und übersieht sträflich den religiösen Balken im eigenen Auge. „Laizismus“ heißt dann oft nicht anderes, als dass Politiker mit (säkular)religiösem Balken im eigenen Auge mit mehr oder weniger Staatsgewalt an den religiösen Splittern ihrer Mitmenschen herumdoktern.

Die Trennung von Religion und Staat kann immer nur unvollständig sein. Die deutsche Rechtsprechung benutzt dafür den juristischen Terminus technicus „hinkende Trennung“. Dieser Begriff wurde 1926 von dem bedeutenden Kirchenrechtshistoriker Ulrich Stutz für die Kirchenbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung Art 136-141 geprägt, die durch Artikel 140 Grundgesetz weiterhin gültig sind.

Bei dieser „hinkenden Trennung“ möchte ich folgende Überlegungen in die Diskussion einbringen:

Erstens: In der Verfassung dürfen keine spezifischen (säkular)religiösen Inhalte für alle Bürger verpflichtend festgelegt werden. Eine demokratische Verfassung kann nur eine Verfahrensordnung für den kontrovers-friedlichen Umgang aller (säkular)religiösen Bürger sein. Wenn etwa die Klimaziele einer säkularreligiösen Klimabewegung in die Verfassung eingeschrieben werden, dann findet eine Verschmelzung von Staat und Säkularreligion statt, oft genug gerade von denen gefördert, die eigentlich für einen „Laizismus“ eintreten.

Zweitens: Bei entsprechenden Mehrheiten im Bundestag können bestimmte (säkular)religiöse Inhalte solange politisch für alle verbindlich werden, wie entsprechende Mehrheiten gegeben und Minderheitenrechte berücksichtigt sind.
Wenn etwa die säkularreligiöse Klimabewegung eine Bundestagswahl gewinnt, dann dürfen deren Ziele für eine Legislaturperiode für unser Land als wegweisend erklärt werden. Wenn aber die säkularreligiöse Klimabewegung in ihrer Legislaturperiode funktionsfähige Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke in die Luft sprengt, dann ist dies ein undemokratischer Akt, weil Demokratie eigentlich immer nur Herrschaft auf Zeit ist.

Drittens: Die Bürger müssen das Recht haben, sich vor übergriffigen (säkular)religiösen Belästigungen und Missionsbemühungen zu schützen.
Dazu kann auch der Widerstand gegen die Regenbogenflaggen der säkularreligiösen Genderbewegung auf staatlichen Gebäuden gehören, was eine unzulässige Verschmelzung von Staat und Säkularreligion darstellt.

Viertens: Staatsorgane müssen gegenüber religiösen Gemeinschaften und (säkular)religiösen NGOs eine neutrale Einstellung haben, sofern nicht juristisch eindeutig bewiesen wurde, dass diese den Boden des Grundgesetzes verlassen haben. Wenn zum Beispiel unsere Staatsorgane der „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ nicht die ihr zustehenen Stiftungsgelder auszahlen, weil die säkularreligiöse Bewegung „Kampf gegen rechts“ dies verbietet, dann braucht es an dieser Stelle unbedingt der Trennung von Staat und Säkularreligion. Diese Trennung kann nur hinkend sein, weil die säkularreligiösen Kämpfer gegen rechts weiter in den Ämtern sitzen. Aber eine Auszahlung der Gelder an die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist bei einer Trennung von Staat und Religion unbedingt notwendig, egal wie die auszahlenden Amtsinhaber selber (säkular)religiös aufgestellt sind.

Eine hinkende Trennung von Staat und Religion hält das Verhältnis von den (säkular)religiösen Grundüberzeugungen der Politiker und der hinter ihnen stehenden Bewegungen und der notwendigen staatlichen Neutralität in einem lebendigen dialogischen Verhältnis. Die staatliche Neutralität ist notwendig und unverzichtbar, um die bürgerlichen Freiheiten nicht durch staatliche Konfessionszwänge zu zerstören. Wenn sich gegenwärtig in unserem Land Säkularreligionen mit dem Staat verschmelzen, dann fällt Deutschland in ein konfessionelles Zeitalter zurück wie wir es beispielsweise vor dem Dreißigjährigen Krieg 1618-1648 hatten.

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Kommentare ( 1 )

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moselbaer
1 Stunde her

Es ist gerade das Wesen des Islams, dass es eine Trennung zwischen Staat und Kirche bzw. Religion und Politik nicht geben kann. Und im Islam ist die Religion maßgeblich. Wer glaubt, dass in einer Gesellschaft mit signifikantem muslimischen Anteil unsere Kultur – Errungenschaft von Trennung von Staat und Kirche aufrechterhalten werden kann, der hat die Welt nicht verstanden.