Schottisches Parlament lehnt Gesetzentwurf zu assistiertem Suizid ab

Das schottische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids in der dritten und letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens abgelehnt. Dem vorangegangen war eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte.

picture alliance / empics | Jane Barlow
Liam McArthur, Initiator des Gesetzentwurfs

Das schottische Parlament hat am 17. März einen Gesetzentwurf zur Einführung des assistierten Suizids mit 67 zu 59 Stimmen abgelehnt. Geschlossen für das Gesetz stimmten nur die schottischen Grünen. Selbst in der liberaldemokratischen Partei, deren Abgeordneter Liam McArthur den Gesetzentwurf eingebracht hatte, gab es eine Gegenstimme. Auf deutlich mehr Ablehnung als Zustimmung traf das Gesetz sowohl bei der konservativen als auch bei der Labour-Partei.

Der Entscheidung war eine emotionale Debatte vorausgegangen. Der Abgeordnete Jeremy Balfour, der seit seiner Geburt unter einer Körperbehinderung leidet, bezeichnete das Gesetz als „Büchse der Pandora“.

Er forderte zum Schutz der „Schwächsten in unserer Gesellschaft“ auf und bezeichnete die vorgesehenen Maßnahmen, die einen Missbrauch der Praxis verhindern sollen, als nicht ausreichend. Balfour thematisierte den Druck, der auf Alten und Kranken lastet, wenn assistierter Suizid als reguläre Gesundheitsleistung gilt. Viele Betroffene hätten Angst vor einer solchen Gesetzesänderung: „Stellen Sie sich vor, viele Menschen, darunter auch einige Politiker, würden Ihnen sagen, dass Sie eine Last für die Gesellschaft sind und dass die Sozialleistungen, auf die Sie zum Überleben angewiesen sind, anderswo besser eingesetzt werden könnten“, so Balfour.

Der Entwurf sah vor, dass „einem unheilbar kranken (…) Erwachsenen auf dessen Wunsch hin rechtmäßig Hilfe zur Beendigung seines eigenen Lebens gewährt werden“ dürfe. Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung wurde diese Klausel um einen Passus ergänzt, der vorsah, dass zur Inanspruchnahme des assistierten Suizids die prognostizierte Lebenserwartung sechs Monate nicht überschreiten dürfe.

Damit sollten Kritiker des Gesetzes zur Zustimmung bewegt werden, die befürchteten, dass auch anfangs restriktive Gesetzgebung im Laufe der Zeit aufgeweicht und assistierter Suizid normalisiert wird. Dies entspricht den Erfahrungen in Ländern wie den Niederlanden, Belgien und Kanada, wo anfangs stark eingeschränkter Zugang zu assistiertem Suizid und Euthanasie sukzessive erleichtert und erweitert wurde. Es gibt zudem Berichte über die Tötung einwilligungsunfähiger Patienten oder gegen den Wunsch der Betroffenen.

In Kanada macht das ursprünglich restriktiv angelegte staatliche Programm MAiD (Medical Assistance in Dying, in etwa: Medizinische Unterstützung beim Sterben) mittlerweile über 5 Prozent der Todesfälle aus. In Belgien ist keine Altersgrenze mehr vorgesehen, in den Niederlanden ist assistierter Suizid bei Kindern ab 12 Jahren möglich. In beiden Ländern können auch Patienten, die unter psychischen Krankheiten leiden, assistierten Suizid in Anspruch nehmen.

Trotz der kurzfristigen Änderung des Entwurfs fand er nun im schottischen Parlament keine Mehrheit. Liam McArthur zeigte sich enttäuscht über diese Entscheidung. Er bezeichnete sie als „eine völlig unzureichende Reaktion auf das Leid und das Trauma, das sterbende Schotten und ihre Familien erleben“. Er bedaure, dass „das Parlament Ihnen diese mitfühlende Wahlmöglichkeit verweigert hat“, sagte er, an Patienten und Angehörige gerichtet. Erleichtert äußerte sich hingegen die körperlich behinderte Abgeordnete Pam Duncan-Glancy.

Schottland schließt sich damit bis auf weiteres nicht England und Wales an. Hier hat ein Gesetz zum assistierten Suizid das Unterhaus bereits erfolgreich passiert, und muss nach der zweiten Lesung nun im Oberhaus diskutiert werden.

Der schottische Gesetzentwurf hatte eine breite Debatte über den Umgang mit Schwerkranken und Behinderten ausgelöst. Während Liam McArthur angab, dass die Mehrheit der Schotten die Gesetzesänderung fordere, ergab eine Umfrage, dass 70 Prozent der Befragten nicht die Einführung von assistiertem Suizid bevorzugen, sondern eine Verbesserung der Palliativversorgung.

Dies forderten auch Hospizvereinigungen, ohne sich grundsätzlich gegen assistierten Suizid auszusprechen. Auch die schottische Regierung betonte das Anliegen, die Versorgung unheilbar Kranker zu verbessern.

— James Eglinton (@DrJamesEglinton) March 17, 2026

Gehör fanden auch die Stimmen von Menschen mit Behinderungen. Die aufgrund ihrer Behinderung an den Rollstuhl gefesselte Schauspielerin Liz Carr, die der Organisation Not yet dead („noch nicht tot“) angehört, bezeichnete das Gesetzesvorhaben als „gefährlich für ältere, kranke und behinderte Menschen in ganz Schottland“. Ebenso warnten Initiativen wie Right to Life UK und Care not killing ((Ver)sorgen, nicht töten). 

Zugleich warben Organisationen für Unterstützung, die für eine Legalisierung des assistierten Suizids eintreten, so etwa Dignity in Dying („Würde im Sterben“).

Abseits der inhaltlichen Auseinandersetzung war bereits in der Frühphase des Gesetzgebungsverfahrens bekannt geworden, dass Liam McArthur laut Medienberichten 50.000 Pfund von Pro-Sterbehilfe-Organisationen erhalten hatte. Dies hatte Kritik ausgelöst und die Unabhängigkeit des Parlamentariers in dieser Sache in Frage gestellt.


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.


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