Noelia soll sterben: Assistierter Suizid für Vergewaltigungsopfer

Nach einer Gruppenvergewaltigung begeht Noelia Castillo einen Selbstmordversuch. Seitdem ist sie querschnittsgelähmt. Gerichtlich setzt sie durch, am 26. März assistierten Suizid begehen zu dürfen. Täter werden geschützt, das Opfer muss sterben: ein Fall, der fassungslos macht.

Screenprint: El País

Noelia Castillo Ramos soll sterben. Ihre Eltern dürfen nicht dabei sein, wenn sie am Donnerstagabend in den Tod geht. So will es die 25-jährige Katalanin selbst. Durch die Verabreichung von Propofol wird sie ins Koma versetzt, anschließend führt ein weiteres Mittel zu Atem- und Herzstillstand. Bis zu zwanzig Minuten kann das Herz weiterschlagen.

Euthanasie nennen Spanier diesen Prozess ganz ungeniert. In Deutschland erregt dieser historisch belastete Begriff Widerwillen – assistierter Suizid, das klingt doch viel besser: nach Autonomie und Selbstbestimmung, nach Abhilfe, um unerträgliches Leid zu beenden.

Allerdings wird dieses Leid aus der Welt geschafft, indem man den Leidenden beseitigt. Diese Tatsache wird von Befürwortern der Praxis gern ignoriert. Im Fall Noelia Castillos tritt sie so unerbittlich in den Vordergrund, dass man sie nicht wegwischen kann.

Eineinhalb Jahre lang hat Noelia darum „gekämpft“, sich umbringen lassen zu dürfen. Ihr Leidensweg beginnt weit früher. Bereits seit ihrem dreizehnten Lebensjahr befindet sie sich in psychotherapeutischer Behandlung. Aufgrund familiärer Probleme verbringt sie ihre Jugend in Heimen. 2022 wird sie in einer Einrichtung Opfer einer Gruppenvergewaltigung. Die Täter sollen maghrebinischer Herkunft sein. Sie versucht, sich das Leben zu nehmen, springt aus dem fünften Stock eines Gebäudes und ist seit dem querschnittsgelähmt. Da diese Diagnose als irreversibel gilt und sie zudem unter Depressionen leidet, kann Noelia gemäß der Rechtslage in Spanien assistierten Suizid in Anspruch nehmen.

Verzweifelt hatte ihr Vater über den Rechtsweg versucht, dies zu verhindern. Doch der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigte Noelias Anspruch auf assistierten Suizid, das Verfassungsgericht wies den Einspruch der Familie ab. Zuletzt weigerte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, einzugreifen.

In Noelias Fall verdichten sich die verkehrten und verdrehten Verhältnisse, die europäische Gesellschaften selbst herbeigeführt, und in denen sie sich eingerichtet haben:

Anstatt alle Ressourcen aufzubieten, die zur Verfügung stehen, um Depression und Traumata zu behandeln, wird die vulnerable und kranke Person ihrem „eigenen Willen“ überlassen – nachdem man sie zuvor brutalen Gewalttätern ausgeliefert hatte, die ihren Lebenswillen überhaupt erst brachen.

Wie „selbstbestimmt und autonom“ eine solche Entscheidung unter solchen Voraussetzungen wohl ist?

„Das Opfer hat lebenslänglich“. Mit diesem Satz drückt sich die Empörung darüber aus, dass die oft lächerlich geringen Strafen für Vergewaltiger in keinem Verhältnis stehen zum Martyrium der Opfer, die ihr Leben lang unter dem, was ihnen angetan wurde, leiden müssen.

Der nächste Schritt folgt einer zynischen Logik: Weil es hilflos ist, droht dem Opfer nun die Todesstrafe. Nicht die Verbrecher werden exekutiert, die das Mädchen vergewaltigt haben, sondern das Opfer, das keinen anderen Weg aus einer als unerträglich empfundenen Situation findet.

Assistierter Suizid wird als Methode betrachtet, die „würdevolles Sterben“ sicherstellt. Aber Noelias Würde wird nicht durch ihren Tod geschützt oder wiederhergestellt.

Sie ist nicht nur das Opfer ihrer Vergewaltiger. Sie fällt auch einer Gesellschaft zum Opfer, die ihre schwächsten Glieder nicht zu schützen vermag, weil sie sie nicht schützen will. Eine Gesellschaft, die Täter fördert, Opfern Gerechtigkeit vorenthält, und ihnen vermittelt, dass sie und ihr Leiden nichts wert seien. Eine Gesellschaft, die lieber das Opfer beseitigt, als Täter zu hindern.

Dass Noelia Castillo keine Hoffnung verspürt, ist mehr als verständlich. Aber es wäre die Aufgabe der Medizin und der Gesellschaft, ihr zu helfen, ins Leben zurückzufinden – und nicht, ihr Leben zu beenden. Wenn es um „gewöhnlichen“ Suizid geht, würde diesen Konsens niemand bezweifeln. Und doch schaffen immer mehr Staaten einen rechtlichen Rahmen, um ihn zu unterlaufen.

Noelia Castillo wird am Abend des 26. März mit dem Einverständnis und unter Mithilfe des Staates jede Chance auf Zukunft genommen. Das ist kein Ausdruck von Mitleid, sondern ein Ausdruck von Mitleidlosigkeit: Die Gesellschaft entzieht sich ihrer Verpflichtung und vernichtet mit dem Leben des Opfers den Beweis für ihren Verrat.

Dieses Versagen ist unentschuldbar.


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.


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