Acht Kinder durften einreisen, fünf weitere nicht: Der Vater der Kinder, ein jemenitischer Migrant, ist mit drei Frauen verheiratet. Die Niederlande erkennen das nicht an, der Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates bestätigte nun diese Rechtsprechung.
picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel
In der aktuellen Causa hat nun der Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates in Straßburg einstimmig entschieden, dass Artikel 8 der Menschenrechtskonvention das Familienleben schützt – aber nicht die Mehrehe. Ein Staat, der familiäre Bindungen bei der Zuwanderung berücksichtigt, muss Ehen nicht anerkennen, die seiner eigenen Ordnung widersprechen. Diese Entscheidung hat auch Folgen für zahlreiche weitere Fälle in Deutschland und Österreich.
Der Kläger, ein jemenitischer Migrant (58), kam 2018 in die Niederlande. Mit der ersten Frau hat er acht Kinder, mit der zweiten drei, mit der dritten zwei. Die erste Frau und die acht gemeinsamen Kinder zogen nach. Die fünf übrigen Kinder blieben bei ihren Müttern in der Türkei. Der Zuwanderer argumentierte bei den Behörden, er wolle nicht die weiteren Ehefrauen holen, sondern nur deren Kinder.
Das Gericht stellt dazu einen „starken europäischen Konsens“ fest: In allen Staaten des Europarats ist Polygamie ausnahmslos verboten. Daraus folgt ein weiter Spielraum, ob Kinder aus polygamen Ehen nachziehen dürfen. Eine automatische Sperre gibt es nicht. Jeder Fall bleibt einzeln zu prüfen. Juristisch sei das sauber, politisch bleibt eine Lücke: Die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG verbietet in Artikel 4 Absatz 4 den Nachzug einer weiteren Ehefrau, wenn bereits eine Gattin im Land lebt. Denselben Kindern der weiteren Ehe kann der Staat den Nachzug beschränken, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Erwägungsgrund 11 nennt die Rechte von Frauen und Kindern als Grund für restriktive Maßnahmen gegen polygame Haushalte. Deutschland hat das in § 30 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz nachgezeichnet.
Zuwanderungs- und Schleuser-Taktik: Kinder zuerst, dann der Rest der Familien
Die Umgehung der rechtlichen Vorgaben ist natürlich bekannt: Zuerst kommen die Kinder, später die Mutter über das Kindeswohl oder als sonstige Familienangehörige. Parlamentarische Anfragen in Brüssel haben diesen Mechanismus gut beschrieben.
In den Niederlanden waren 2025 trotz Strafandrohung Hunderte Personen in polygamen Ehen registriert, oft aus Herkunftsländern, in denen die Mehrehe legal ist. Wer Asylstatus hat, darf eine Frau und deren Kinder nachholen, die übrigen Verbindungen sollen unsichtbar bleiben. Genau das sollte der reine Kindernachzug leisten: die polygame Familie ohne zweite und dritte Ehefrau, aber mit allen Nachkommen. Straßburg hat dieses Vorgehen im konkreten Fall gestoppt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.




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Eine kleine Analogie fällt mir grade ein: In den USA gabs viele Jahre lang für „Interessierte“ den song/refrain das Motto: „If your girl will get a baby – join the Airforce or the Navy – and the state will pay for you. – Tralala tralala …“ Derart „produziert“ man „den wenig produktiven Bodensatz einer Gesellschaft“. Lichtjahre weit jenseits eines jeden vernünftigen sozialen Gedankens. Ich nenne derartiges Handeln „programmierte Dekadenz“ einer Gesellschaft. – • Nochmal zum Nachdenken: Das Toleranz- und Demokratie-Paradoxon Karl Popper formulierte (1945) das Prinzip, dass uneingeschränkte Toleranz unweigerlich zum Verschwinden der Toleranz führt. Wenn eine Gesellschaft absolut tolerant… Mehr
Das Recht ist erst wiederhergestellt, wenn dieser Typ samt seiner ganzen Familie abgeschoben ist. Dass hier nur die Hälfte des Clans her darf und durchgefüttert wird, halte ich jetzt nicht für den großen Fortschritt.
Was Minderjährige angeht. Ich konnte nie verstehen, warum dürfen Eltern mit anderen Kindern zu minderjährigen nach Europa ziehen, statt Ihn zu seiner Familie schicken. Sowas sieht wie Absurd aus.
Wie kommt ein Jemeniter nach Europa und in die Niederlande? Ist Jemen oder die Türkei im Schengenraum? Falls auf der Asylschiene, er kommt ja aus dem sicheren Urlaubsland Türkei? Die Frage ist also nicht primär, kann der seine 3 Frauen mitbringen, sondern wieso ist er überhaupt hier? Und kann noch klagen!
Das ist in meinen Augen „mit Methode gelebter Wahnsinn“.
WER in Somalia, der Türkei (oder sonstwo) nimmt „uns“ noch ernst???
Natürlich, möglichst viele Kinder sind das Geschäftsmodell. So winkt das Haus mit Garten, die lebenslange Befreiung von der Mühsal des Arbeitslebens und reichliche Geldzuwendungen. Und das alles auf Kosten der Dhimmis, die freiwillig und jubelnd künftig bis 70 schuften sollen, um die Dschizya für die Eroberer zu erwirtschaften.
Absurd. Dieses Urteil wird keinen Bestand haben. Man stelle sich einfach vor, der Vater wäre alleinerziehend. Ob seine 13 Kinder nun von einer, zwei, drei, oder gar von dreizehn Ehefrauen stammen, wäre irrelevant. Demzufolge kann man auch keine Unterscheidung machen, ob die Kinder nun von Ehefrau 1 oder 2 oder 3 stammen. Man muss sie alle gleich behandeln. Und wenn man das nicht will (ich will es nicht), gibt es nur eine Lösung: Nur der Asylantragsteller darf sich hier aufhalten. Und zwar auch dann, wenn seinem Antrag stattgegeben wurde. Familiennachzug ausgeschlossen. Wenn er das nicht möchte, muss er eben entweder… Mehr
Im Eifer des Gefechts habe ich doch glatt überlesen, dass es hier konkret um einen Fall in den Niederlanden geht. Allerdings gibt es derlei Fälle auch zahlreich in Deutschland. Nur mit dem Unterschied, dass die Zweit- und Drittfrauen meistens längst mitsamt Kinderschar in Deutschland sind.
Der Mann hätte einfach nach Köln ziehen sollen. Die Behörden da hätten gleich seinen gesamten Clan importiert.
Der hat sich mehr als eine Frau leisten können – sonst wäre er nicht mehrfach verheiratet – hat aber mit Grenzübertritt seine Verpflichtungen gegenüber seiner Familie den Holländern überlassen…
Mal ein anderer Blickwinkel auf die Doppelmoral, die es ja überall gibt und die Protagonisten die uns die Scharia servieren wollen: „Ja, es gibt Prostitution und bordellartige Strukturen in arabischen Staaten, allerdings unterscheidet sich die rechtliche und gesellschaftliche Realität drastisch von westlichen Ländern. In fast allen arabischen Ländern ist Prostitution aufgrund des islamischen Rechts (Scharia) strengstens verboten und steht unter schweren Strafen. Dennoch existiert überall ein florierender Untergrund- und Graumarkt, der sich je nach Land stark unterscheidet: Die rechtliche Ausnahme: Tunesien Tunesien ist historisch gesehen das einzige arabische Land, in dem staatlich regulierte Bordelle (maisons closes) rechtlich geduldet wurden. Dort… Mehr
Da wären doch die christlichen Kirchen gefordert, unsere Kultur samt deren daraus entstandenen Bauwerke, Schriften und Gebräuche ins Bewusstsein zu bringen, um sie lebendig zu erhalten. Die merken gar nicht, wie sie ihr eigenes Grab schaufeln, betrunken in ihrem Gutmenschentaumel.
Beispiele für die Umklammerung durch Hinzukommendes gibt es genug. Efeu und Misteln in der Natur zeigen, wie da mit dem Wirt umgegangen wird. „Das haben wir so nicht erwartet!“ Dabei steht es in ihren „heiligen“ Büchern: auspressen, unterdrücken und letztendlich „tötet die Ungläubigen“ – „das ist Allahs unveränderlicher Wille!“
Die kämpfen gegen die AfD – statt sich gegen solche Zustände samt Auswirkungen einzusetzen: https://apollo-news.net/vorsitzender-der-bischofskonferenz-behauptet-afd-gedankengut-habe-keinen-platz-im-christentum/