Dänemarks sozialdemokratischer Einwanderungsminister Morten Bødskov will den islamischen Gebetsruf (Adhan) nicht mehr hören lassen: Die Regierung unter Ministerpräsidentin Mette Frederiksen wird nun erneut prüfen, ob der Muezzin-Ruf landesweit per Gesetz verboten oder stark eingeschränkt werden kann.
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„Dieser Gebetsruf hat in Dänemark keinen Platz“, erklärte Morten Bødskov der Nachrichtenagentur Ritzau. Und er sagte: „Man sollte nicht im Zweifel sein, ob man in einem Vorort von Islamabad gelandet ist, wenn man durch Dänemark geht.“ Der Ruf dürfe nicht über den dänischen Dächern zu hören sein.
Mit dieser Ankündigung setzt die sozialdemokratische Regierung unter Mette Frederiksen ihre klare Linie in der Integrations- und Einwanderungspolitik fort: Es handelt sich bereits um den dritten Versuch eines Einwanderungsministers, ein Muezzin-Verbot rechtlich abzusichern. Frühere Vorstöße aus den Jahren 2020 und 2025 waren nach Parlamentswahlen vorübergehend wieder gestoppt worden. Nun wird der nächste Versuch unternommen zu klären, ob ein landesweites Verbot mit der dänischen Verfassung und dem Schutz der Religionsfreiheit vereinbar ist.
Der Adhan wird traditionell fünfmal täglich über Lautsprecher von Moscheen ausgestrahlt, um die Gläubigen zum Gebet zu rufen. In Dänemark ist dies in der Praxis aber selten: Die Große Moschee in Kopenhagen verzichtet freiwillig auf einen Außenruf. In der Hauptstadt und in Aarhus dürfen lediglich einzelne Moscheen an Freitagen einen kurzen, leise gehaltenen Ruf senden – meist ohne nennenswerte Beschwerden aus der Nachbarschaft. Dennoch sieht die Regierung darin ein Symbol für eine schleichende Islamisierung, die zu viel öffentlichen Raum einnehme.
300.000 Muslime leben in Dänemark
Dänemark gilt für viele Europäer als Vorbild bei der Migrationspolitik: Unter Mette Frederiksen wurden sogenannte Ghetto-Gesetze verschärft, die Behörden ermächtigen, Migranten aus besonders belasteten Vierteln umzusiedeln. Und Asylwerber müssen Wertgegenstände abgeben, um Unterkunftskosten zu decken. Während der Flüchtlingskrise 2015 nahm Dänemark deutlich weniger Asylsuchende auf als viele Nachbarländer. Das derzeitige Vorgehen gegen die Muezzin-Rufe reiht sich ein in eine Reihe weiterer Maßnahmen gegen Islamisierung: Burkaverbot an Schulen und Universitäten, Abschaffung von Gebetsräumen an Hochschulen und strenge Regeln gegen antidemokratische Predigten.
In Dänemark (5,9 Millionen Einwohner) leben 270.000 bis 300.000 Muslime, schätzungsweise wurden im Land bereits 100 Moscheen eröffnet. Muslime sehen in dem geplanten Verbot des Muezzin-Rufes eine Diskriminierung und ein Signal gegen ihre Religion. Befürworter der Regierungslinie argumentieren hingegen, dass der öffentliche Raum neutral bleiben müsse und religiöse Praktiken nicht die dänische Lebensweise dominieren dürften.

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Hunderttausende Türken wollen nach Deutschland. Was das für uns bedeutet, sollte jedem klar sein. Dass die Konsulate dabei behilfli8ch sind, versteht sich von selbst. Die Türken sind in Deutschland das bestbewaffnete Volk. Fast jeder von denen hat eine scharfe Waffe.
Antwort: AfD wählen.
Es ist kein „Gebetsruf“ sondern die tägliche, mehrfache Erinnerung daran, wer das diktatorische Sagen hat.
Und die Erinnerung daran, dass der Rest in Deutschland ungläubig ist und damit zum Abschlachten freigegeben. Natürlich mit freundlicher Unterstützung der Altparteien.
Wir müssen reagieren, wenn die Regierung uns verrät. Art. 20 Abs. 4 des GG, wurde dafür geschaffen. Erfüllt sind die Voraussetzungen schon lange.
Erdogan hat mal folgendes Zitat von einem Türkischen Dichter zum besten gegeben: „Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten“
Diese Denkweise scheint in Muslimischen Ländern weit verbreitet zu sein und entspricht wohl eher der Regel als der Ausnahme. Unsere Politiker scheinen sich diesbezüglich noch als die nützlichen Idioten dieser Minorität zu gebärden, was sich offensichtlich daran zeigt, dass die Statistik bezüglich Gewaltverbrechen noch nicht anhand der Religion ausgewertet werden kann, da die Religion bei den Tätern nicht festgestellt wird.
Mal abwarten. Ob nicht ein dänisches Gericht oder ein EU-Gericht für Menschenrechte das wieder aufhebt. Im Grunde sind die Abläufe in allen westlichen Ländern (soweit ich es mitbekomme) ziemlich ähnlich.
Gut – wie in vielen Belangen ist DK ein gutes Vorbild. Und solange in Kabul, Teheran, Sanaa und Islamabad nicht Aktionswochen unter dem Titel „Christen – ein Teil von Dir“ gegen antichristlichen Rassismus durchgeführt werden und christliche Kirchen dort bei jeder Gelegenheit läuten dürfen ( zunächst mal gebaut werden) um das christliche Leben in Afghanistan, im Iran und im Jemen und in Pakistan sichtbarer zu machen, genau solange braucht in D niemand mehr mit „Islam gehört zu D“ zu kommen…
„Burkaverbot an Schulen und Universitäten, Abschaffung von Gebetsräumen an Hochschulen und strenge Regeln gegen antidemokratische Predigten.“ Es wird höchste Zeit, dass in Deutschland der Umgang mit dem Islam am Grundgesetz ausgerichtet wird: Der Begriff „Religionsfreiheit“ kommt im Grundgesetz nicht vor. Im Artikel 4 des Grundgesetzes wird strikt unterschieden zwischen Bekenntnisfreiheit und Ausübung der Religion. Die Bekenntnisfreiheit betrifft sowohl religiöse als auch weltanschauliche Inhalte. “Bekenntnisfreiheit“ betrifft den privaten Raum. Hier darf z.B. jeder zur Tötung anderer Menschen auffordern. Das ist nicht fein, aber im privaten Bereich erlaubt. Im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum wäre das eine strafbare Handlung, die selbstverständlich verboten… Mehr
Der Islam muss weg.
Und als erstes raus aus Europa.
Anders wird es niemals mehr Frieden in der Welt geben.
Nicht du hast gerufen, sondern Allah. Eine schöne Prüfung, Sure 8, 17
„Burkaverbot an Schulen und Universitäten, Abschaffung von Gebetsräumen an Hochschulen und strenge Regeln gegen antidemokratische Predigten.“ Es wird höchste Zeit, dass in Deutschland der Umgang mit dem Islam am Grundgesetz ausgerichtet wird. Der Begriff „Religionsfreiheit“ kommt im Grundgesetz nicht vor.Im Artikel 4 des Grundgesetzes wird strikt unterschieden zwischen Bekenntnisfreiheit und Ausübung der Religion.Die Bekenntnisfreiheit betrifft sowohl religiöse als auch weltanschauliche Inhalte.“Bekenntnisfreiheit“ betrifft den privaten Raum. Hier darf z.B. jeder zur Tötung anderer Menschen auffordern. Das ist nicht fein, aber im privaten Bereich erlaubt.Im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum wäre das eine strafbare Handlung, die selbstverständlich verboten gehört und verboten ist.Deswegen… Mehr
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