Unionsvordere drohen mit Verfassungsklage gegen Berlin und Magdeburg

Scheinbar mittig gegen eine rotgrünrote Berliner Stadtregierung und eine der AfD in Sachsen-Anhalt zu argumentieren, wird den Unions-Dreien gegen die zunehmenden Stimmen in CDU und CSU gegen die Brandmauer nicht helfen.

IMAGO / Björn Trotzki

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht drohen die Fraktionsvorsitzenden von CSU und CDU: Sebastian Lechner, Niedersachsen, Klaus Holetschek, Bayern, und Andreas Bühl, Thüringen. Sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt oder eine rot-grün-rote Koalition in Berlin ein Regierungsprogramm beschließen, in dem Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen (Welt).

Die drei Fraktionsvorsitzenden sagten, wer ein Bundesland regiere, sei an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere „radikale oder extremistische Parteien“ erhielten durch Wahlergebnisse „keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten“. Als konkretes Beispiel nannten sie die Sondierungsergebnisse der Linken, Grünen und SPD in Berlin.

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Am Beispiel des Berliner Sondierungsergebnisses lasse sich ablesen, welche „Verfassungsverstöße“ unter der Führung „radikaler Parteien“ drohten: Haushalte, die durch „exorbitante Verschuldung“ die „verfassungsmäßigen Grenzen der Schuldenbremse“ überschritten, die Einführung eines „verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts“, ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung“ ignoriere.

Auch das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthalte verfassungswidrige Forderungen, allen voran die Abschaffung der Schulpflicht. „Egal in welchem Bundesland“: Politische Mehrheiten und Wahlerfolge von „Radikalen und Extremisten“ rechtfertigten keinen „Verfassungsbruch“, heißt es in der Erklärung der drei Fraktionsvorsitzenden.

Die Beispiele einer von der IslamoLinken geführten Berliner Stadtregierung treffen zu, dort ließen sich noch mehr finden. Die „Abschaffung der Schulpflicht“ trägt als Vorwurf nicht, denn es handelt sich um keine Abschaffung, sondern den Ersatz durch eine Bildungspflicht. Eine solche gibt es in vielen Ländern, die nicht des Extremismus bezichtigt werden.

Bei der Aktion der drei Unions-Fraktionsvorsitzenden geht es denn auch gar nicht um die genannten Themen. Vielmehr handelt es nach den verlorenen Wahlen im Osten und den bevorstehenden Verlusten im Westen um ein erstes Beispiel von Versuchen, das „richtige“ AfD-Verbot im Bund auf Länderebene vorzubereiten. Scheinbar mittig gegen eine Berliner Stadtregierung der IslamoLinken mit rotgrüner Hilfe und eine der AfD in Sachsen-Anhalt argumentieren zu können, wird den Dreien angesichts der zunehmenden Stimmen in CDU und CSU gegen die Brandmauer nicht helfen.

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