TE-Exklusiv: Die Angst des Grünen von Notz vor dem Gerichtssaal

Ein grüner Spitzenpolitiker lässt kritische Bürger wegen Beleidigung anzeigen. In der Berufung lädt das Gericht den Politiker von Notz als Zeugen vor. Dagegen wehrt er sich – vergeblich. Und statt auszusagen, verliert er lieber den Prozess.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Konstantin von Notz gehört fraglos zu den schillerndsten Figuren, die die Grünen im Deutschen Bundestag aufzubieten haben. Und zu den umstrittensten. Aus Gründen.

Der 55-jährige Jurist war als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes immer wieder damit aufgefallen, mit vermeintlichem Wissen aus dieser Tätigkeit gegen die politische Konkurrenz zu argumentieren.

Das tat er natürlich immer nur in eine Richtung: nach rechts. Linken Extremismus scheint der Mann aus Mölln in Schleswig-Holstein nicht so schlimm zu finden. Herr von Notz kritisierte die Union heftig dafür, die Wahl einer Abgeordneten der „Linken“ in das Parlamentarische Kontrollgremium blockiert zu haben. Die AfD möchte er insgesamt verbieten, aber für die umbenannte SED will er die Türen zu unseren Geheimdiensten aufmachen.

Wir haben es also mit einem – sagen wir mal: schwierigen Charakter zu tun.

Im Machtrausch

Kritik an den Mächtigen ist für den Überzeugungslinken inzwischen auch eher unerwünscht – jetzt, da er selbst zu den Mächtigen gehört.

Konstantin von Notz teilt den Beleidigungsfetisch unserer Berufspolitiker-Kaste: Was ihm missfällt, zeigt er an. Halt, das ist nicht ganz korrekt: Er LÄSST es anzeigen. Dieser kleine Unterschied ist für unseren Fall sehr wichtig.

Der Fall ist schnell erzählt: Im Juli 2024 postet ein Mann einen deftigen Kommentar gegen Herrn von Notz auf „X“. Wir verzichten hier darauf, den Kommentar länglich zu zitieren – denn um den Inhalt geht es gar nicht. Jedenfalls stellt der Rechtsanwalt Alexander Brockmeier von der Kanzlei „So done legal“ in Rheine in Nordrhein-Westfalen für von Notz einen Strafantrag. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilt den Kommentator wegen einer sogenannten „einfachen Beleidigung“ nach dem Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe (§ 185 StGB). Das Amtsgericht verzichtet darauf, von Notz als Zeugen zu laden.

Rechtsanwalt Markus Haintz von der Kölner Kanzlei Haintz legal geht für den Kommentarschreiber vor dem Landgericht Berlin in die Berufung. Da geschieht gar Wunderliches: Haintz bringt das Landgericht dazu, Konstantin von Notz als Zeugen vorzuladen.

Und plötzlich steht die Welt Kopf.

Gerichtssaal-Allergie

Von-Notz-Anwalt Brockmeier versucht alles, um das Gericht dazu zu bringen, von der Zeugenladung abzusehen.

Die persönliche Vernehmung des Politikers habe doch gar keinen eigenen Mehrwert für die Sachaufklärung. Das für sich ist schon eine bemerkenswerte Argumentation: Immerhin hat von Notz das ganze Verfahren angestoßen und ist in dem Prozess formal auch der Geschädigte.

(Natürlich kann man sich trefflich fragen, welchen Schaden der fürstlich vergütete Bundestagsabgeordnete durch einen wenig beachteten Tweet überhaupt erlitten haben soll – aber das ist ein anderes Thema.)

Doch das Landgericht bleibt bei der Ladung des Politikers. Der Richter lässt es sich dabei nicht nehmen, den vom Volk bezahlten Volksvertreter an die Grundlagen unseres Rechtsstaats zu erinnern: Es sei eine staatsbürgerliche Selbstverständlichkeit, dass von Notz für die Äufklärung des Sachverhalts als Zeuge zur Verfügung stehe, wenn er gegen die Äußerung strafrechtlich vorgehen will.

Rumms.

Was tut nun der Herr von Notz? Tut er seine staatsbürgerliche Pflicht und erscheint als geladener Zeuge vor Gericht? Sie ahnen es, lieber Leser: mitnichten.

Stattdessen nimmt Anwalt Brockmeier den Strafantrag zurück; denn nur so kann er verhindern, dass von Notz tatsächlich vor Gericht als Zeuge erscheinen muss. Kein Strafantrag – keine Bestrafung: Entsprechend der Strafprozessordnung stellt das Landgericht das Verfahren gegen unseren Kommentarschreiber ein. Alle Kosten muss von Notz tragen.

Abwesenheit als Geschäftsmodell

Jeder halbwegs vernunftbegabte Mensch fragt sich nun, weshalb Konstantin von Notz lieber einen Prozess verliert und alle Verfahrenskosten bezahlt, als einmal kurz auszusagen. Das zuständige Berliner Landgericht I ist vom Arbeitsplatz des Grünen, dem Deutschen Bundestag, keine zwei Kilometer entfernt.

Vielleicht liegt es ja daran:

Konstantin von Notz ist Kunde des privatwirtschaftlichen Denunziationsportals „So done“. Zu dessen prominenter Klientel gehören auch der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU, der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen und die berüchtigte EU-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP.

„So Done“ betreibt eine enge Kooperation mit Brockmeiers „So done legal“ und hat in der Vergangenheit damit geworben, dass noch keiner seiner Kunden vor Gericht erscheinen musste. Dieses Werbeversprechen kann man mit gutem Gewissen als Verhöhnung unseres Rechtsstaats bezeichnen. Vor allem aber wird es nicht eingehalten: Zum Beispiel hat Haintz legal in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Heilbronn Frau Strack-Zimmermann ebenfalls erfolgreich als Zeugin laden lassen.

Auch die FDP-Frau nahm daraufhin ihren Strafantrag zurück. Auch sie musste dann die Kosten des gesamten Verfahrens über zwei Instanzen selbst tragen. Ob sie die tatsächlich selbst bezahlt hat oder ob „So done“ das nach dem nicht eingehaltenen Werbeversprechen übernommen hat, ist nicht bekannt.

Immerhin muss hier ausnahmsweise einmal nicht der Steuerzahler für den ganzen Quatsch geradestehen.

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