Heiligabend 2025: Zehntausende Ukrainer strömen zurück in ihr Land und verursachen Staus an der Landesgrenze. Das BMI bestätigt nun: Bis zu sechs Monate Abwesenheit löschen den Schutztitel nicht. Auch alle Leistungen dürften weiterlaufen. Der AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier kritisiert die Sonderregeln für Ukrainer und fordert ein Ende des Massenzustroms.
picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
Ausgangspunkt dieser Kleinen Anfrage des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier (AfD) waren Medienberichte über „kilometerlange, bis zu 24-stündige Verkehrsstaus“ an der polnisch-ukrainischen Grenze vor den zurückliegenden Weihnachtsfeiertagen. Der Fernsehsender Welt berichtete davon am Heiligabend unter dem Titel: „Diese Menschen wollen rein ins Land. Und nicht etwa raus“. Demnach standen „zehntausende Ukrainer“ stundenlang im Stau, weil sie „die Feiertage trotz Krieg mit ihren Familien in der Ukraine“ verbringen wollten.
Der Fragesteller schließt aus der Berichterstattung: „Mithin unterbrachen diese Menschen, die Schutz vor einem Krieg erhalten haben, ihre Flucht faktisch für einen freiwilligen Aufenthalt in dem Kriegsgebiet, aus ebendem sie geflohen sind.“ Es lag nahe zu fragen, ob der Heimaturlaub der Ukrainer nicht auch vom Steuerzahler bezahlt wird, soweit die Ukrainer hier Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen. Man erinnert sich bei dieser Gelegenheit: Nancy Faeser wies allen seit Anfang 2022 nach Deutschland gekommenen Ukrainern ohne Verfahren einen Flüchtlingsstatus zu und überwies sie damit fürs erste an die Jobcenter und ins Bürgergeld.
Die Erzählung ist derweil ja, dass jene Ukrainer, die sich derzeit in Polen oder Deutschland aufhalten, hier sind, weil sie aus einem schwer gebeutelten Kriegsland geflohen sind und das Leben und Überleben in der Ukraine heute schwer fällt. Allerdings gibt es immer wieder die Elemente aus der echten Realität, die dieser Erzählung widersprechen.
Antworten, die Zweifel am Narrativ wecken
Die Antworten aus dem Innenministerium haben die Eigenheit, dass sie eher Zweifel an der Erzählung wecken als dieselben zu zerstreuen. Zunächst muss das Ministerium eingestehen, dass es keine Erkenntnisse dazu hat, welche Ukrainer sich in welcher Zahl und für wie lange zeitweise aus dem Bundesgebiet verabschiedet haben. Das muss man noch nicht peinlich finden, denn die Ukrainer tragen ja keine Fußfesseln.
Allerdings sieht das Innenministerium keinen Anlass dafür, die Schutztitel für Ukrainer anzuzweifeln in dem Moment, in dem sie sich für vielleicht längere Zeit wieder in ihr Heimatland aufmachen sollten. Denn eine solche Rückreise in die kriegsgeplagte Ukraine sei jedenfalls für eine Dauer von sechs Monaten problemlos möglich – „ohne, dass sich dies auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes [in Deutschland] auswirkt“. Erst die Abwesenheit von über sechs Monaten würde „zum Erlöschen des Schutztitels“ führen. Fragt sich nur, ob das jemand kontrolliert. Mangels technischer Möglichkeiten wäre das vermutlich schwer.
Das BMI findet außerdem die Auszahlung von Sozialleistungen unproblematisch, weil die ja ohnehin nur dann geschehe, wenn die (erwerbsfähigen) Leistungsberechtigten „erreichbar sind, d. h. sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten und werktäglich dessen Meldungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen können“. Ist das so? Deutsche Jobcenter würden also niemals Sozialleistungen einfach so überweisen, auch wenn der Leistungsempfänger nicht erreichbar ist oder fern vom Jobcenter weilt. Irgendwie erinnert man sich allerdings an unzählige Geschichten, in denen Geld sogar an nach Algerien rückgewanderte Migranten weitergezahlt wurde. Das war natürlich Leistungsmissbrauch und insofern illegal, aber es musste erst einmal auffallen.
„Verbindung zum Heimatland … Unterstützung der Widerstandsfähigkeit“
Der Fragesteller Markus Frohnmaier hatte diese Schmerzlosigkeit der Bundesregierung angesichts eines möglicherweise missbräuchlich beanspruchten Schutztitels wie auch in Bezug auf denkbare (aber laut BMI nicht bestehende) Lücken in der Sozialgesetzgebung vorausgesehen. Er stellte also seine Anschlussfrage gleich mit: Müsste die Bundesregierung nicht irgendwelche Konsequenzen daraus ziehen, dass „Leistungsbezieher mit gewährtem Schutz … ohne zwingenden Grund und vielmehr aus rein privaten oder touristischen Motiven in ein aktives Kriegsgebiet zurückkehren“? Die erwartbare Antwort: Nein, mit Verweis auf die eigene Vorbemerkung. Deren Kernsatz lautet: „Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine und die Ukrainerinnen und Ukrainer in ihrer Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.“ Daher der „vorübergehende Schutz“ der „nach Deutschland geflohenen Menschen aus der Ukraine“.
Doch dann folgt eine sehr weitgehende Auslegung dessen, was man Schutz vor Krieg nennen könnte: „Kurzzeitige Reisen in die Ukraine sind im Rahmen dieses Schutztitels möglich. Grund hierfür ist insbesondere das Bestreben der Mitgliedstaaten, Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Wahrung ihrer Verbindung zu ihrem Heimatland zu unterstützen. Die Möglichkeit kurzzeitiger Besuche in die Ukraine wird darüber hinaus für die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit der ukrainischen Bevölkerung trotz der durch die russischen Angriffe entstandenen äußerst schwierigen Lebensbedingungen für bedeutsam gehalten.“
Das kann man sich allerdings auf der Zunge zergehen lassen, wobei man schon darauf achten sollte, die Übertragung auf andere Herkunftsländer zu vermeiden: Bis zu halbjährige Aufenthalte im Herkunftsland, wie sie im Rahmen des Schutztitels möglich sind, sollen also legitim sein, weil die Flüchtlinge den Kontakt zum Heimatland nicht verlieren sollen und so außerdem etwas für die Abwehrtüchtigkeit ihrer Landsleute tun. Könnte man das nicht auch auf Syrer und Afghanen übertragen und auch in ihnen die „Verbindung zu ihrem Heimatland“ nähren und sie zur Unterstützung ihrer Landsleute auffordern?
Frohnmaier: Massenzustrom beenden, Anträge wieder individuell prüfen
Markus Frohnmaier, Fraktionsvize und außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, kommentiert die Antworten der Bundesregierung: „Ukrainer können also ein halbes Jahr problemlos in der Ukraine deutsche Sozialleistungen beziehen, ohne dass ihr Schutztitel erlischt – der vorgebliche russische Raketenhagel scheint kein Problem für den Aufenthalt im Heimatland zu sein. Daran zeigt sich, dass es richtig war, dass wir als AfD von Anfang an gefordert haben, die Ukrainer ganz normal als Asylbewerber und nicht nach der EU-Richtlinie für den vorübergehenden Schutz aufzunehmen.“
Daneben verweist Frohnmaier auf einen Ausspruch von Friedrich Merz, der gesagt habe: „Wer in sein Heimatland reisen kann, um dort Urlaub zu machen oder Verwandte zu besuchen, der hat nun sicher auch keinen Grund mehr, in Deutschland ein Asylverfahren weiter zu betreiben.“ Das hatte Merz freilich in ganz anderem Zusammenhang gesagt, nämlich lange vor seiner Wahl zum Bundeskanzler und in Bezug auf Afghanen, die in ihrer Heimat Urlaub machen. Übertragen werden kann das vielleicht nicht absolut, aber doch näherungsweise.
Frohnmaier fordert die Bundesregierung auf, „nach dem Auslaufen der EU-Massenzustromrichtlinie im Jahr 2027 diese nicht mehr zu verlängern, damit jeder Asylantrag von Ukrainern individuell geprüft werden muss“.

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Aus den Anrworten der Bundesregierung ergibt sich folgender Tatbestand: In der Ukraine findet keineswegs ein Krieg nach dem Vorbild des 2.Wk statt. In der Ukraine findet solch ein Armageddon nicht statt. Putin hat es ja gesagt: „eine vorsichtige militärische Operation“, ohne die gesamte Ukraine gleich ganz in Schutt und Asche zu legen. Und so ist es: diese „militärische Operation“ macht es keinesfalls unumgänglich nach Deutschland zu flehen, sondern in die absolut sicheren Gebiete im Westteil der Ukraine, um dort vor den „chirurgischen militärischen Angriffen“ mit kleinen Drohnen Schutz zu suchen. Es ist keineswegs so wie im 2.Wk, dass die Deutschen… Mehr
Der Putin soll sich ein Beispiel an Trump nehmen und diesen korrupten Selensky und die beiden tumben Boxer aus dem Spiel nehmen.
Interessant ist die rechtliche Geschichte…..laut Beschluss der Bundesregierung sollte die Regelung für den direkten Zuzug von Ukrainern ins Bürgergeld ein Jahr betragen – dies ist in besonderen Ausnahmefällen auch möglich! Eine Verlängerung sieht das Gesetz jedoch nur einmal vor, ansonsten wäre eine gesetzliche Änderung von Rechtswegen notwendig! Verwaltungsvorschriften sind nur bindend, solange geltendes Recht nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt wird (dies ist im besonderen Fall der Ukraine zum Fakt geworden, da das Asylgesetz für Flüchtlinge einen direkten Zugang ins Bürgergeld nicht vorgesehen hat), darüber Hinausgehendes, also eine Rechtsänderung, sieht das Verwaltungsrecht nicht vor, hier ist der Gesetzgeber gefordert! Da dies… Mehr
„Das muss man noch nicht peinlich finden, denn die Ukrainer tragen ja keine Fußfesseln.“
Ganz ehrlich? Ich habe mittlerweile massive Probleme, irgendwas an diesem Land zu finden was nicht peinlich ist! Alles, aber auch wirklich alles, ist hochgradig dysfunktional. Okay, Steuergelder zum verprassen eintreiben, das klappt vielleicht noch. Das war’s aber dann auch schon…
Bekanntlich sind die Juden, die es gerade noch geschafft haben, vor 1940 in die USA zu fliehen, jedes Jahr zurückgekommen, um ihre wohlmeinenden deutschen Freunde wiederzusehen und die Verbindung zu ihrer geliebten deutschen Heimat aufrechtzuerhalten. Dafür wurden sie von den USA finanziell kräftig unterstützt. In Deutschland freuten sich alle ein Loch ins Knie, dass die Juden zu Weihnachten so viele tolle Geschenke aus den Staaten mitbrachten….
Merz hatte also recht: Mit einer Vier-Tage-Woche lässt sich das nicht finanzieren.
Schon wahr.
Aber WOLLEN wir es finanzieren?
Oder wählen wir lieber AfD und HOFFEN, dass die Vernunft sich irgendwann doch gegen den ÖRR und die verbliebenen alten Pritmedien durchsetzt?
Hallo Herr Linnemann, warum sollen wir noch einmal bis 70 arbeiten? Oder Herr Merz in die Speichen greifen?
Geht’s noch? Wenn wir die Ausgabenhoheit über unser eigenes Geld verloren haben, dann nennt man es Bananenrepublik.
Wer wohnt eigentlich in den Wohnungen während die Urlauber in der Ukraine sind? Untervermietet?
Wahrscheinlich niemand oder einer, der den Briefkasten für sie leert…..
Die meisten „geflüchteten“ Ukrainer bei uns haben ihre Häuser zu Hause vermietet und kassieren doppelt.
Bis zu sechs Monate Urlaub bei vollem Gehalt auf Staatskosten. Davon können deutsche Arbeitnehmer nur träumen. Die fordert man sogar unverschämt auf, sie sollen noch mehr leisten und noch länger arbeiten. Dieser Unrechtsstaat ist komplett außer Kontrolle geraten. Das Kartell leidet unter absolutem Kontrollverlust. Die vollkommen berechtigte Forderung von Herrn Frohnmaier, diese Sonderregeln für Ukrainer zu beenden, wird man dem instrumentalisierten Verfassungsschutz melden der sie dann in seine Zitatesammlung aufnehmen und ein Verbotsverfahren gegen die AfD anstreben kann. Das was sie sonst gegen die AfD vorgelegt haben wurde ja bereits verworfen.
Deutsche Arbeitnehmer haben Merkel und Consorten regelmäßig gewählt, weil alles andere xxx war.
In einer Demokratie muss der deutsche Arbeitnehmer sich fragen, wer für die letzten 5 Regierungen verantwortlich war.
Das erkläre mal einer einem indigenen Leistungsbezieher, der die Herkunft jedes Euros erklären muss und dessem Kind die 30 Euro Geburtstagsgeld von Oma in Rechnung gestellt wird…
Ich danke der AFD für die Thematisierung und Öffentlichkeit (auch) bei diesem Thema und wundere inzwischen immer weniger, warum man sie nicht mehr im Bundestag haben will: Die Alternative ist schlicht nicht deutsch-feindlich genug.
Meine Meinung unterstützt die Regierung die falschen, Ukraine, Hamas, Syrien und auch afrikanische Länder und ich frage warum. Die denken nicht mal daran den Deutschen zu danken und sie verachten die Deutschen. Deutschland biedert sich überall an und wiederum glaube ich, das die Regierung die Deutschen verachtet und macht alles, damit es den Deutschen schlecht geht, aber man wählt sie trotzdem-Masochismus, oder Stockholmsyndrom?