Der Mann, der den Staat immer wieder schlägt

„Der Staat gegen Steinhöfel“, das neueste Buch des prominenten Anwalts, seziert den freiheitsbedrohenden Zensurkomplex in Deutschland und der EU. Er zeigt aber auch: Gegenwehr ist nicht nur möglich, sondern oft sogar erfolgreich

Wer die Prozesse und Wortmeldungen der juristischen Ein-Mann-Armee Joachim Steinhöfel verfolgt, der könnte meinen, dass der Titel seines Buchs genau andersherum lauten müsste: „Joachim Steinhöfel gegen den Staat“.

In seinem neuen Bestseller geht der Hamburger Anwalt tatsächlich Staatsrepräsentanten und den Schattenstaat staatsnaher Vereine an. Dabei ficht er nicht gegen den Staat, den das Grundgesetz einmal wollte, sondern gegen Verantwortliche in Justiz, Politik und dem wuchernden Vorfeld getarnter Staatsagenturen mit der launigen Bezeichnung NGO, also den Komplex, der den Bürger als Erziehungsobjekt sieht.

Die Verfassung kennt keinen Obrigkeitsstaat. Aber er existiert. Und Steinhöfel beschreibt und seziert ihn, fakten- und erfahrungsgesättigt, aber trotzdem in einem nüchternen Ton.

„Der Staat gegen Steinhöfel“ – für diesen Titel gibt es Gründe, obwohl der Jurist Kapitel für Kapitel seine Attacken führt. Denn der Leser erfährt auch, wie Staatsvertreter den wahrscheinlich bekanntesten Fürsprecher der Meinungsfreiheit seinerseits angreifen – und das unter demonstrativer Missachtung für geltendes Recht. Diese Passage des Buchs liest sich wie eine dystopische Fiktion. Wer sie nachliest, der erfährt sehr konkret, was das Gegenwartsdeutschland von der alten Bundesrepublik unterscheidet.

Den Fall, in dem der Staat ihn nicht als Bürger, sondern als Gegner, wenn nicht sogar als Feind behandelt, stellt der Autor an den Anfang, weil sich hier exemplarisch zeigt, „wie sich ein Staat verhält, wenn er glaubt, das Recht sei nicht mehr seine Grenze, sondern sein Werkzeug. Wer so handelt, verlernt den Respekt vor dem Bürger und am Ende auch vor dem Gericht.“

Was war geschehen? Ein Anonymus denunzierte Steinhöfel wegen eines legalen Tweets bei der Justiz. Der Anwalt wollte wissen, wer seine Äußerung gemeldet hatte, Außerdem: „Was“, wollte er wissen, „passiert mit den Daten eines Bürgers, wenn staatliche Stellen erst einmal ihre Fühler ausgestreckt haben?“ Also beantragte er Akteneinsicht beim Bundesamt für Justiz. Das heißt, er musste sie sich erst erklagen. Das Amtsgericht Bonn gab im in Juni 2024 Recht, und zwar abschließend: „Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.“

Das Bundesamt hätte die verlangten Akten spätestens zu diesem Zeitpunkt unverzüglich und vollständig zur Einsicht herausgeben müssen. Die Gerichtsentscheidung ließ ihm keinerlei Entscheidungsspielraum. Stattdessen entschied man in der nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, sich ein Sonderrecht nach eigenem Gusto zu basteln. Eine Mitarbeiterin teilte Joachim Steinhöfel mit, sie müsse jetzt erst einmal die betroffene Person – also denjenigen, der seinen Tweet gemeldet hatte – über das Urteil informieren. Dann werde man weitersehen. Während des Gerichtsverfahrens hätte das Bundesamt den Betreffenden längst informieren können. Das spielte aber für die Aktenherausgabe so oder so keine Rolle, denn auch er besaß keinerlei Einspruchsmöglichkeit. „Das Bundesamt für Justiz, ausgerechnet eine Behörde, die für die Durchsetzung von Recht zuständig ist, weigerte sich, eine rechtskräftige Entscheidung zu respektieren“, kommentiert der Autor das „skandalöse und evident rechtsstaatswidrige Verhalten.“

Steinhöfel gehört zu den Anwälten, die als öffentliche Figur auftreten. Er sieht sich nicht nur als Anwalt von Mandanten, sondern auch von Prinzipien. Deshalb machte er publik, dass Mitarbeiter ausgerechnet im Bundesamt für Justiz sich über das Recht hinwegsetzen. Also wies er auf X auf die „subalterne“ und inkompetente“ Beamtin hin, die das Urteil ignorierte, und verlinkte dazu ihr Profil, das sie öffentlich zugänglich auf einer Karriereplattform eingestellt hatte. Er fand, staatliche Repräsentanten, die so handeln, sollten Namen und Gesicht bekommen. Nun schaltete sich nicht etwa das Ministerium oder zumindest die Amtsleitung ein, um einmal genauer hinzuschauen, wer in dieser Behörde derartig rechtsstaatswidrig handelt, aus welchen Motiven und mit wessen Rückendeckung. Stattdessen schickte das Bundesamt ein Schreiben an die Hamburger Anwaltskammer, um Steinhöfel anzuschwärzen. Begründung: er habe sich herabsetzend und diskriminierend über die betreffende Mitarbeiterin geäußert. Es gab eine kleine Besonderheit in ihren LinkedIn-Profil: dort präsentierte sie sich mit Kopftuch. Nur: das hatte der Anwalt mit keinem Jota thematisiert. Sie selbst wollte sich öffentlich in dieser Weise darstellen. „Subaltern“ – dabei handelte es sich um eine sachliche Feststellung. Und „inkompetent“: sicherlich ein polemisches Wort, aber mit einem unübersehbaren Faktenkern.

Die Kosten einer Meinung
Der verlorene Glaube an die Meinungsfreiheit
In der Passage zeigt sich beispielhaft, worum es geht: Der Staat unterliegt der Bindung an Recht und Gesetz. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Staat selbst besitzt keine Grundrechte, sondern sie verpflichten ihn. Er hat sich neutral gegen jedermann zu verhalten. Der Bürger dagegen darf den Staat und seine Repräsentanten mit Kritik überziehen, auch zugespitzt und polemisch, solange er die Grenze zur Beleidigung nicht überschreitet. So jedenfalls definiert sich das aus dem Grundgesetz abgeleitete Machtgleichgewicht zwischen einem dienenden Staat und selbstbewussten Bürgern. Wie genau diese Balance in der Realität kippt, zeigt Steinhöfel pars pro toto an seiner Erfahrung mit dem Bundesamt, wo man natürlich genau über den Anwalt Bescheid wusste und meinte, ihn bekämpfen zu müssen, Recht hin oder her.

„Der Fall des Bundesamtes für Justiz steht nicht isoliert“, resümiert Steinhöfel: “Er ist Teil eines Musters. Im Jahr 2024 gewann ich mehr als ein Dutzend Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch verschiedene Behörden und Ministerien des Bundes. Die genaue Bilanz: 16:0 für mich und meine Mandanten, 16:0 gegen die Bundesregierung. Das sind nicht einfach nur juristische Erfolge. Für den Respekt des Staates vor dem Recht ist es ein Offenbarungseid. Wenn eine Bundesregierung sechzehnmal in Folge vor Gericht verliert – jedes Mal gegen denselben Anwalt und das alles in einem Jahr –, dann ist das kein Zufall. Dann hat das System.“

Von diesen Prozessen berichtet er, und auch hier zeigt sich immer wieder das gleiche Schema: Das Land Baden-Württemberg unterstellt Steinhöfel und dem Publizisten Henryk Broder ohne jeden Anhaltspunkt AfD-Nähe. Und verliert. Der verhaltensoriginelle Antisemitismusbeauftrage des gleichen Landes kümmert sich weniger um die Bekämpfung von Antisemitismus, sondern meint, er könnte sein Amt zur politische Kampfplattform gegen Publizisten machen, die ihm nicht passen. Und er verliert. Die Mustererkennung in „Der Staat gegen Steinhöfel“ besitzt deshalb so großen publizistischen Wert, weil er den Kern der autoritären Entwicklung herausarbeitet: Natürlich weiß das Bundesamt für Justiz, dass es ein Gerichtsurteil befolgen muss. Selbstverständlich wissen die Verantwortlichen in Baden-Württemberg, dass sich Staatsvertreter im Amt politisch neutral verhalten müssen. Mit Sicherheit wusste der Richter, der wegen eines völlig harmlosen Tweets des Publizisten Norbert Bolz einen Durchsuchungsbefehl abzeichnet – auch dieser Fall kommt in dem Buch vor – ,dass er einen Exzess begeht. Der entscheidende Punkt liegt darin, dass sie es trotzdem tun.

Kritik überlebenswichtig für die Demokratie
Das Verbot von »Hassrede« ist eine Einbahnstraße
Joachim Steinhöfel handhabt die juristischen Instrumente so kunstvoll wie Meister Yoda in „Star Wars“ das Laserschwert. Daher seine Serie siegreicher Verfahren. Wer das Buch des Juristen liest, fragt sich unwillkürlich: Wie geht es einem Normalbürger ohne juristische Kenntnisse, wenn er plötzlich wegen einer harmlosen Äußerung wie „Schwachkopf“ einem Staat gegenübersteht, der ganz bewusst immer wieder die Grenzen des Rechtsstaats überschreitet? Viele Betroffene reagieren eingeschüchtert, sie fürchten aus guten Gründen hohe Verfahrenskosten, und akzeptieren deshalb nicht selten einen Strafbefehl. Auf diese Weise, so Steinhöfel, verwandle sich Unrecht in vielen Fällen zu formalem Recht.

Eine zweite Frage drängt sich dem Leser auf: Wie würde die Republik eigentlich aussehen, wenn es Juristen wie Steinhöfel nicht gäbe? Zu nennen wären noch Ralf Höcker und Ulrich Vosgerau, die in zäher Arbeit die Correctiv-Potsdam-Mär vor Gericht zum Einsturz brachten, und natürlich noch einige andere. In welchem Zustand würde die Bundesrepublik enden, wenn nicht immerhin in den oberen Instanzen Richter rechtsignorante Urteile der unteren Ebene kassieren?

Einen großen und mit Belegen gespickten Teil des Buchs widmet der Autor den Kräften, die den Rechtsstaat am liebsten ganz schleifen würden, wenn sie freie Bahn hätten. Politiker treiben die autoritäre Entwicklung voran, finden Helfer in der Justiz – und arbeiten Hand in Hand mit einem System von Meldestellen und NGOs, die formal jenseits des Staates und damit praktisch unkontrolliert arbeiten – selbstverständlich durchfinanziert mit Steuergeld. Für diese Praxis prägt Steinhöfel den Begriff „Tulsa-King-Doktrin“, abgeleitet von einer US-Filmserie: „In der Premiere der dritten Staffel von Tulsa King wird Dwight Manfredi, der von Sylvester Stallone gespielte New Yorker Mafioso, von FBI- Agent Musso verhört. Musso, gespielt von Kevin Pollak, hat Beweise gegen Dwights gesamte kriminelle Operation in Tulsa in der Hand. Genug, um ihn für den Rest seines Lebens wegzusperren. Doch statt ihn festzunehmen, macht er ihm ein Angebot: Dwight soll für das FBI arbeiten. ‚What do you want from me, Musso?‘ fragt Dwight. Mussos Antwort: ‚There it is. As you can imagine, there are certain things we can’t do as a law enforcement agency. But you? You would have no problem doing these things for us.’ Das ist die Tulsa-King-Doktrin.“

Der Staat lagert also die Kontrolle der öffentlichen Kommunikation aus, etwas, was er nach der Verfassung nicht darf, aber trotzdem unbedingt durchsetzen möchte. „Genau diese Kräfte hat der Staat sich geschaffen“, so das Fazit des Anwalts: „Er hat ein Netzwerk aus Vereinen, Stiftungen und sogenannten Nichtregierungs-organisationen aufgebaut und mit öffentlichen Mitteln finanziert, die in der Praxis häufig nur eine einzige Aufgabe erfüllen: die Bekämpfung von Meinungen, die der herrschenden Politik nicht passen.“

Tichys Lieblingsbuch der Woche
Der Kampf um die Freiheit in Europa
Das, was eine Demokratie – im Gegensatz zu „unserer Demokratie“ – ausmacht, nämlich Dissens, Machtkritik, öffentlicher Streit – empfinden eine Riege von Politikern von Robert Habeck, Grüne bis zu Daniel Günther von der CDU als bedrohlich, als Ausdruck der Unbotmäßigkeit, in ihren Worten: als Gefahr. Eine kleine Szene im Buch illustriert diese Denkweise:

„Am 17. Oktober 2024 trat Robert Habeck (Grüne), damals Wirtschaftsminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin auf. Mit jener kühlen, fast schon schläfrigen Herablassung, die er stets als Ausdruck tiefer intellektueller Durchdringung zu verkaufen suchte, lieferte er einen jener seltenen Momente, in denen ein Spitzenpolitiker unfreiwillig offenlegt, wie er Demokratie versteht. Es war eine Sternstunde unfreiwilliger politischer Selbstentleibung. ‚Politische Polemik ist demokratiegefährdend‘, erklärte er.“ So sehen es auch die Schöpfer des „Digital Services Act (DSA)“ der EU, der Staaten die Mittel in die Hand gibt, gegen gefährliche Meinungen und deren Urheber vorzugehen. Ein ebenfalls auf EU-Ebene geschaffenes Dokument zwar (noch) legaler, aber aus Sicht der Meinungslenker hochbedenklicher Äußerungen listet folgendes aus: „Populistische Rhetorik, regierungsfeindliche/EU-feindliche Inhalte, elitenfeindliche Inhalte, politische Satire, Anti-Migranten-Inhalte, Meme-Subkultur“.

„Der Staat gegen Steinhöfel“ führt dem Leser vor Augen, wie weit der staatliche und ausgelagerte Kontroll- und Meinungslenkungskomplex heute schon reicht. Das Buch ermutigt trotzdem zur Gegenwehr. Und es kommt immer wieder auf einen Punkt zurück: wer die Meinungsfreiheit verteidigt, kann sich auf das Grundgesetz berufen. Wer sie aushebeln will, stellt sich gegen die Verfassung.

Im Vorwort nennt der Publizist Henryk Broder Steinhöfel einen „Aktionskünstler mit juristischem Staatsexamen, der den hohen Unterhaltungswert der Realität erkennt.“ In der Tat, ihm gelingt es, über sein bitterernstes Thema präzise und gleichzeitig leicht zu schreiben, durchaus leidenschaftlich für den Rechtsstaat, aber ohne jeden Wutschaum. Man braucht keine juristischen Kenntnisse, um ihm über die 256 Seiten zu folgen.

Als Bundesjustizminister säße er auf einem angemessenen Posten. Aber besser, er bleibt, was er ist: Deutschlands erfolgreichster Anwalt der freien Rede.

 

Joachim Steinhöfel. Der Staat gegen Steinhöfel. Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert – und warum Sie der Nächste sind. Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag, Paperback, 256 Seiten, 18,00 €


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