Brosius-Gersdorf zeigt, warum sie nie Verfassungsrichterin werden durfte

Frauke Brosius-Gersdorf liefert nachträglich selbst den besten Beweis dafür, warum sie nie Verfassungsrichterin werden durfte: Sie fordert Aufsicht über neue Medien, erklärt unliebsame Kritik zur „Desinformation“ und denkt Grundrechte nicht vom Bürger, sondern vom Zugriff des Staates her.

IMAGO

Frauke Brosius-Gersdorf liebt es offensichtlich, Interviews zu geben – und offensichtlich befragen die Brandmauer-Medien diese ephemere Person auch sehr gern. Mit jedem Interview, das Brosius-Gersdorf allerdings gibt, bestätigt sie nur, dass sie vollkommen ungeeignet ist für das Amt des Verfassungsrichter, weil sie das Grundgesetz nicht als Abwehrrecht der Bürger gegen den stets übergriffigen Staat, sondern als Keule des Zwangsstaates, des Migrationsstaates, des Pandemie-Staates gegen den Bürger versteht. Bevor wieder „Desinformation“ unterstellt wird, sei Brosius-Gersdorf zu Impfpflicht, zur Freiheit und zum Grundgesetz pars pro toto mit dem Satz zitiert: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“

Es mag sein, dass sie die öffentliche Kritik, die ihr damals begegnete, als narzisstische Kränkung erfahren hat. Das wäre dann ihr Wahrnehmungsproblem, das für die Öffentlichkeit völlig irrelevant ist. Die Grundrechte des Grundgesetzes wischt sie jedoch mit einer Kaltschnäuzigkeit weg, dass man zu befürchten geneigt ist, ihre Rechtsaufassung stünde der von Hilde Benjamin und Ernst Melsheimer näher als der von Ernst-Wolfgang Böckernförde, Carlo Schmid und Theodor Heuss. Den Artikel 5 des Grundgesetzes dürfte sie nie zur Kenntnis genommen haben und wenn doch, stellte er vermutlich für Brosius-Gersdorf ein Ärgernis dar, denn dort heißt es:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Doch genau das will Brosius-Gersdorf nicht, dass keine Zensur stattfindet, offensichtlich will sie stattdessen, dass nicht mehr „jeder….das Recht“ hat, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Offensichtlich will sie nicht, dass „die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet“ werden. Brosius-Gersdorf behauptet ohne Nachweis: „Diese Kampagnen haben es geschafft, sich Deutungshoheit über die Richterwahl zu verschaffen und Abgeordnete zu desinformieren und die politischen Entscheidungsprozesse zu beeinflussen“. Sie denkt in verschwörungstheoretischen oder leninistischen Kategorien, wenn sie von „Deutungshoheit“ spricht, die sie staatlich regeln will.
Die Professorin lebt im roten Elfenbeinturm der SPD-Universität zu Potsdam soweit von der Realität entfernt, dass sie nicht in der Lage ist, die einzige Kampagne, die im Zusammenhang mit ihrer demokratisch kritisierten Richterwahl gelaufen ist, zu erkennen und zu benennen, nämlich die Kampagne der Brandmauermedien, dem öffentlich finanzierten, rotgrünen Rundfunks und dessen Pendants in den Printmedien, um sie als Richterin durchzusetzen. Dass es eine kritische Öffentlichkeit war, die darauf hinwies, dass die große Ferne der Kandidatin zu Geist und Buchstabe des Grundgesetzes sie ungeeignet macht, das Grundgesetz zu schützen, legt für Brosius-Gersdorf wieder grundgesetzwidrig und diktaturaffin den Schluss nahe, dass sich solche „unsachlichen und unfairen Kampagnen“ gegen sie, nicht wiederholen dürfen: „Dafür brauchen wir Reformen, auch im Recht.“ Mit anderen Worten: Zensur und Repression, Ulbrichts demokratische Gesetzlichkeit.

Damit sich Kritik und Pressefreiheit nicht wiederholen, fordert Brosius-Gersdorf: „Wir sollten zum Beispiel über eine staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien nachdenken.“ Will man nicht die Landesmedienanstalten zu rotgrünen Zensurbehörden machen? Geradezu dreist ist es, von einer „staatsfernen Behördenaufsicht“, die letztlich doch vom Staat, nämlich von den Brandmauer-Parteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, zu sprechen. Wie wäre es mit einer Stasi 2.0 als Freiheitsaufsicht für die brandmauergelenkte, rote-grüne Demokratie, für eine wehrhafte Demokratie als verwehrte Demokratie, für ihre Demokratie, in der die Herrschenden den Demos stellen und die Bürger die neuen Untertanen sind. In dem neuen, schönen System dürfen die Bürger im Grunde nur noch Zettelfalten, denn ganz gleich, was sie wählen, es kommt doch nur rotgrüne Politik heraus.

Mit jedem Satz verrät Brosius-Gersdorf ihre obrigkeitsstaatliche Gesinnung, die Geringschätzung der Freiheitsrechte, ihre Geringschätzung des Souveräns des Grundgesetzes, zeigt sie, dass ihr das Konzept des Bürgers als Individuum und nicht als kollektiviertes Wesen, der Freiheit, die nur als Freiheit des einzelnen Bürgers existiert, fremd ist.

Im Grunde ist sie mit dieser Einstellung auch in der Ausbildung von Juristen fehl am Platze. In einem Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD sieht sie „ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie…, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt, dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.“ Nämlich nicht rotgrün zu wählen, nicht den Brandmauer-Komplex, die neuen „Nationale Front“ zu akklamieren. Man muss sich also nicht wundern, dass mehr als 1000 Juristen ein Parteienverbot fordern und damit den Bürgern das aktive Wahlrecht einschränken, möglicherweise auch nehmen. Wenn ein Drittel der Bürger nicht mehr die Parteien wählen dürfen, die sie wählen wollen, dann haben wir keine Demokratie mehr.

Denn nicht Juristen entscheiden, nicht Parteibonzen, sondern einzig und allein der Bürger, wie übrigens auch einzig und allein der Bürger darüber befindet, was er lesen, sehen und hören möchte, und was nicht. Wer von Desinformation spricht, desinformiert selbst. Die Demokratie lebt aus ihrer Substanz heraus – alles andere wäre „demokratischer Zentralismus“, wäre sozialistische Demokratie, wäre demokratische Gesetzlichkeit. Damit sollen sie ja in Potsdam reichlich Erfahrung haben.

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Kommentare ( 70 )

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AlexR
27 Tage her

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.

Beim Anblick dieser Frau bin ich lieber auf See.

Wolfgang Schuckmann
27 Tage her

Was mir zu dieser Person einfällt? Tegernsee? Geschichtsträchtiger Ort and dem die Auseinandersetzung der politischen Richtungen im dritten Reich stattfand, Die SA unter Röhm, der in einer Nacht und Nebelaktion von der SS nach München überführt wurde, wo er sich mit einem Revolver der nur einen Schuss geladen auf seinem Gefängnistisch lag, das Leben nahm, da er die Praktiken kannte. Abschweifung aus, und an diesem Ort der Geschehnisse am Tegernsee entwickelt dieses Individuum rund 85 Jahre später neue Theorien zur Knebelung des eigenen Volkes? Diese absolute Pietätlosigkeit gegenüber der Geschichte und ihrer Lehren belegt den Ausgang ihrer Bewerbung als Verfassungsrichterin… Mehr

Nibelung
27 Tage her

Die andere hat es aber geschafft Mitglied im BVG zu werden und die zögerlichen und zum Teil sinnbefreiten Entscheidungen deuten nicht unbedingt darauf hin, daß unsere Verfassung ohne wenn und aber verteidigt wird, was sich auch aus den Sympathien einzelner Richter ableiten läßt und nicht gerade hoffnungsvoll stimmt, dem Recht zur Geltung zu verhelfen, wenn es viele Mittel der Verweigerung gibt, ohne überhaupt eine Entscheidung treffen zu müssen. Das könnte zu den Annahme verleiten, dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing und unter dieser Voraussetzung sollte man den heutigen Zustand betrachten, der nicht anders ist, wie in früheren Jahren,… Mehr

Angela Honecker
27 Tage her

Bei der Frau fällt mir ein Zitat aus einem Buch oder Film ein: „Was mich immer am meisten gestört hat, war die Geltungssucht der kleinen Leute“. Die Frau sieht so aus, als wenn ihr jemand das Spielzeug weggenommen hat und sie sagen will „Das ist böse böse böse“.

Weltenwandler
27 Tage her

Keine Kind, keine Nachfahren, da kann sie ja sehr kompetent reden.

Kassandra
27 Tage her
Antworten an  Weltenwandler

Tja. Die wirkliche Welt scheint ihr gar nicht zugänglich.
Aber das kennen wir ja von der Frau, deren Sozialisation in anderen Gefilden auch nicht offen liegen kann.

MartinKienzle
27 Tage her

Weshalb beißen wir autochthonen Männer uns an Brosius-Gerdorf fest? Sie ist eine Frau und vor jenem Hintergrund kreist deren Sichtweise lediglich um gesellschaftlichen Kollektivismus, der im sogenannten „Staat“ Ausdruck findet, das der Informatiker Hadmut Danisch gut auf den Punkt brachte: „Bei vielen Menschen fällt die Kritikfähigkeit völlig aus, wenn sie die Hoffnung auf etwas Schönes bekommen. Weil die Kritikfähigkeit im präfrontalen Cortex sitzt, und sie genau den abschalten. Und Frauen sind, als aus biologischen Gründen zwingende Rudeltiere, dafür besonders anfällig, während Männer als potentielle Einzelgänger, die den Cortex einschalten können, weit weniger anfällig sind. Deshalb taugen die meisten Frauen auch… Mehr

Hubert Karl
27 Tage her

Eine staatsferne Behörde gibt es per Definition nicht. Entweder Behörde, also Teil und abhängig vom Staat oder staatsfern, dann nicht Behörde. Zurück in die Anfängervorlesung im Ö-Recht. Aber nicht als Professorin! Darf so jemand die venia legendi weiter beanspruchen?

PaulKehl
27 Tage her
Antworten an  Hubert Karl

Die Frau ist eben schon fachlich schlecht. Sie hat auch die Dogmatik der Grundrechte mit Schranken, Schranken-Schranken, Verhältnismäßigkeit gar nicht begriffen. Zu ihren zweifelhaften Ansichten kommt man dann gar nicht mehr. Sie war ein U-Boot der Pharmaindustrie. Zum Glück rechtzeitig versenkt.

Waehler 21
27 Tage her

Hat sich Span und Merz je zu diesem Vorschlag B. Gersdorf geäußert? Oder war das ein U-Boot von Frau Merkel. Trau ich ihr jedenfalls zu.

Winnetou
27 Tage her

Aus der Physiognomie eines Menschen lässt sich so viel herauslesen.

MaxVanMoritz
28 Tage her

Welche Verfassung ist gemeint?