Frauke Brosius-Gersdorf liefert nachträglich selbst den besten Beweis dafür, warum sie nie Verfassungsrichterin werden durfte: Sie fordert Aufsicht über neue Medien, erklärt unliebsame Kritik zur „Desinformation“ und denkt Grundrechte nicht vom Bürger, sondern vom Zugriff des Staates her.
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Frauke Brosius-Gersdorf liebt es offensichtlich, Interviews zu geben – und offensichtlich befragen die Brandmauer-Medien diese ephemere Person auch sehr gern. Mit jedem Interview, das Brosius-Gersdorf allerdings gibt, bestätigt sie nur, dass sie vollkommen ungeeignet ist für das Amt des Verfassungsrichter, weil sie das Grundgesetz nicht als Abwehrrecht der Bürger gegen den stets übergriffigen Staat, sondern als Keule des Zwangsstaates, des Migrationsstaates, des Pandemie-Staates gegen den Bürger versteht. Bevor wieder „Desinformation“ unterstellt wird, sei Brosius-Gersdorf zu Impfpflicht, zur Freiheit und zum Grundgesetz pars pro toto mit dem Satz zitiert: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“
Es mag sein, dass sie die öffentliche Kritik, die ihr damals begegnete, als narzisstische Kränkung erfahren hat. Das wäre dann ihr Wahrnehmungsproblem, das für die Öffentlichkeit völlig irrelevant ist. Die Grundrechte des Grundgesetzes wischt sie jedoch mit einer Kaltschnäuzigkeit weg, dass man zu befürchten geneigt ist, ihre Rechtsaufassung stünde der von Hilde Benjamin und Ernst Melsheimer näher als der von Ernst-Wolfgang Böckernförde, Carlo Schmid und Theodor Heuss. Den Artikel 5 des Grundgesetzes dürfte sie nie zur Kenntnis genommen haben und wenn doch, stellte er vermutlich für Brosius-Gersdorf ein Ärgernis dar, denn dort heißt es:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Doch genau das will Brosius-Gersdorf nicht, dass keine Zensur stattfindet, offensichtlich will sie stattdessen, dass nicht mehr „jeder….das Recht“ hat, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Offensichtlich will sie nicht, dass „die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet“ werden. Brosius-Gersdorf behauptet ohne Nachweis: „Diese Kampagnen haben es geschafft, sich Deutungshoheit über die Richterwahl zu verschaffen und Abgeordnete zu desinformieren und die politischen Entscheidungsprozesse zu beeinflussen“. Sie denkt in verschwörungstheoretischen oder leninistischen Kategorien, wenn sie von „Deutungshoheit“ spricht, die sie staatlich regeln will.
Die Professorin lebt im roten Elfenbeinturm der SPD-Universität zu Potsdam soweit von der Realität entfernt, dass sie nicht in der Lage ist, die einzige Kampagne, die im Zusammenhang mit ihrer demokratisch kritisierten Richterwahl gelaufen ist, zu erkennen und zu benennen, nämlich die Kampagne der Brandmauermedien, dem öffentlich finanzierten, rotgrünen Rundfunks und dessen Pendants in den Printmedien, um sie als Richterin durchzusetzen. Dass es eine kritische Öffentlichkeit war, die darauf hinwies, dass die große Ferne der Kandidatin zu Geist und Buchstabe des Grundgesetzes sie ungeeignet macht, das Grundgesetz zu schützen, legt für Brosius-Gersdorf wieder grundgesetzwidrig und diktaturaffin den Schluss nahe, dass sich solche „unsachlichen und unfairen Kampagnen“ gegen sie, nicht wiederholen dürfen: „Dafür brauchen wir Reformen, auch im Recht.“ Mit anderen Worten: Zensur und Repression, Ulbrichts demokratische Gesetzlichkeit.
Damit sich Kritik und Pressefreiheit nicht wiederholen, fordert Brosius-Gersdorf: „Wir sollten zum Beispiel über eine staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien nachdenken.“ Will man nicht die Landesmedienanstalten zu rotgrünen Zensurbehörden machen? Geradezu dreist ist es, von einer „staatsfernen Behördenaufsicht“, die letztlich doch vom Staat, nämlich von den Brandmauer-Parteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, zu sprechen. Wie wäre es mit einer Stasi 2.0 als Freiheitsaufsicht für die brandmauergelenkte, rote-grüne Demokratie, für eine wehrhafte Demokratie als verwehrte Demokratie, für ihre Demokratie, in der die Herrschenden den Demos stellen und die Bürger die neuen Untertanen sind. In dem neuen, schönen System dürfen die Bürger im Grunde nur noch Zettelfalten, denn ganz gleich, was sie wählen, es kommt doch nur rotgrüne Politik heraus.
Mit jedem Satz verrät Brosius-Gersdorf ihre obrigkeitsstaatliche Gesinnung, die Geringschätzung der Freiheitsrechte, ihre Geringschätzung des Souveräns des Grundgesetzes, zeigt sie, dass ihr das Konzept des Bürgers als Individuum und nicht als kollektiviertes Wesen, der Freiheit, die nur als Freiheit des einzelnen Bürgers existiert, fremd ist.
Im Grunde ist sie mit dieser Einstellung auch in der Ausbildung von Juristen fehl am Platze. In einem Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD sieht sie „ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie…, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt, dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.“ Nämlich nicht rotgrün zu wählen, nicht den Brandmauer-Komplex, die neuen „Nationale Front“ zu akklamieren. Man muss sich also nicht wundern, dass mehr als 1000 Juristen ein Parteienverbot fordern und damit den Bürgern das aktive Wahlrecht einschränken, möglicherweise auch nehmen. Wenn ein Drittel der Bürger nicht mehr die Parteien wählen dürfen, die sie wählen wollen, dann haben wir keine Demokratie mehr.
Denn nicht Juristen entscheiden, nicht Parteibonzen, sondern einzig und allein der Bürger, wie übrigens auch einzig und allein der Bürger darüber befindet, was er lesen, sehen und hören möchte, und was nicht. Wer von Desinformation spricht, desinformiert selbst. Die Demokratie lebt aus ihrer Substanz heraus – alles andere wäre „demokratischer Zentralismus“, wäre sozialistische Demokratie, wäre demokratische Gesetzlichkeit. Damit sollen sie ja in Potsdam reichlich Erfahrung haben.


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Der Fleisch gewordene Bildungsnotstand und in Legionsstärke in Politik, Verwaltung und Medien omnipräsent. Abgerechnet wird zum Schluss, mal sehen, ob das dümmliche Grinsen fortbesteht.
Die Personalie B-G wäre eines Artikels eigentlich nicht wert – wäre ihre Einstellung nicht so prototypisch für den linksgrünen Untertanen, der in seiner ideologischen Verbohrtheit glaubt, die Weisheit mit der Muttermilch eingesogen zu haben und alles, aber auch wirklich alles platt walzen zu können, was sich seiner Weltsicht entgegen stellt.
Ich finde es immer erstaunlich, wie Figuren im polit-medialen Komplex irgendwie nach oben gespült werden und hernach, selbst wenn gar nichts relevantes erreicht wurde, weiter so getan wird, als wären sie wichtige Stimmen.
Corona etwa bescherte uns einen Streeck im Bundestag, der sich ein Kind in USA besorgte.
Brosius-Gersdorf wurde zwar keine Bundesverfassungsrichterin, aber seither taucht ihre unmaßgebliche Meinung allenthalben irgendwo auf.
„Wir sollten zum Beispiel über eine staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien nachdenken.“ Der Witz dieses Satzes wird erst ersichtlich, wenn er um zwei Winkel in Übereinstimmung mit den tatsächlichen Absichten der Urheberin gebracht wird: Rückabwicklung von Winkelzug 1 „Wir sollten zum Beispiel über eine staatsferne Behördenaufsicht über staatsferne Medien nachdenken.“ Die sogenannten neuen Medien sind im Gegensatz zu den zwangsfinanzierten Medien staatsfern, was der Stein des Anstosses ist. Damit wird klar, dass der Inhalt eine zweite Korrektur benötigt, um die Absichten von Brosius klarzustellen: Rückabwicklung von Winkelzug 2 „Wir sollten zum Beispiel über eine staatsnahe Behördenaufsicht über staatsferne… Mehr
Wenn es danach ginge, ob ein Richter das Grundgesetz verstanden hat, dann wäre das Karlsruher Gerichtsgebäude gähnend leer. Die wissen dort alle nicht mehr über was sie richten und welch erhaltenswerte Rechtschöpfung man ihnen als Grundlage ihrer Entscheidung an die Hand gegeben hat. Grundrechte, die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat darstellen, werden in Krisen, also jenen Zeiten, in denen sie den Bürger besonders schützen sollen, in Schutzrechte des Staates vor dem Souverän umgedeutet, grundgesetzlich verbürgte Kompetenzen der Bundesrepublik, werden widerstandslos von Brüssel kassiert und verfassungswidrige Gesetze in Form partei- und machtpolitischer Gefälligkeiten durch Beschlüsse und Urteile mit dem Deckmantel… Mehr
Brosius-Gersdorf ist aus Sicht der Altparteien die ideale Verfassungsrichterin. Ihre Einstellung zur kritischen Opposition passt perfekt. MIt den anderen Richtern wie Harbarth und Co wäre das AFD-Verbot schon durch, auch ohne Gutachten!
Abgesehen davon, dass die Dame den ausgebliebenen Karrieresprung offensichtlich nicht verkraftet hat, sind ihre Ausführungen durchaus aufschlussreich. Das Grundgesetz ist nämlich – so wie jeder Gesetzestext – letztlich Gegenstand der Auslegung durch Juristen. Und was diese betrifft, so versucht ein linker Interpretationsansatz bereits seit geraumer Zeit die Deutungshoheit zu gewinnen. Sollte dies gelingen, werden Dinge möglich sein, die man heute noch zu Recht anzweifelt: vom AfD-Verbot über Zensur bis hin zu massiven Eingriffen in das Privateigentum, alles vermeintlich gedeckt durch das Grundgesetz.
„Welches Grundgesetz?“. Diese Frage könnte auch von einer Merkel, einem Steinmeier, Harbarth und vor allem aus der linksgrünen Ecke kommen. KGE weiß sicher nicht, dass „sowas“ im Irrenhaus der Welt existiert! Sie kennt nur NGO, die sie mit gegründet hat und finanziert.