Dobrindts neues Nachrichtendienstrecht greift nach dem Arzt-Patienten-Geheimnis. Ärzte und Psychotherapeuten verlieren besonderen Schutz, Geheimdienste erhalten neue Zugriffsrechte. Der gläserne Bürger bekommt nun auch eine gläserne Krankenakte.
picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Die Juristen des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt haben bei der Verschleierung des größten Angriffs auf die Bürgerrechte der Bundesbürger durch Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz in der Formulierung des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts vom 7.9.2026, das die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat, ganze Arbeit geleistet.
Zwar heißt es im Paragraph 22 „Die Erhebung von personenbezogenen Daten zum Zweck der gezielten Erlangung von Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung ist unzulässig.“ Unter die Vertraulichkeitsbeziehung fällt eigentlich auch das Arzt-Patienten-Verhältnis, das Psychotherapeuten-Patienten-Verhältnis und natürlich die elektronische Patientenakte, in der das dokumentiert wird.
Doch im Absatz 1 Paragraph 22 heißt es weiter:
„Daten entstammen einer Vertraulichkeitsbeziehung, wenn
1. sie Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger oder anderen Personen, die als Seelsorger tätig sind, in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind,
2. sie Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten sowie Verteidigerinnen oder Verteidigern in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind,
3. sie Journalistinnen oder Journalisten in dieser Eigenschaft anvertraut worden oder bekanntgeworden sind
oder
4. sie Mitgliedern des Deutschen Bundestages, der Bundesversammlung, des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landtages in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe anvertraut worden sind oder die vorgenannten Personen die Daten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe anderen Personen anvertraut haben.“
Peinlich genau wird aufgelistet, wer nicht ausspioniert werden darf, wer in einer „Vertraulichkeitsbeziehung“ steht, nämlich Seelsorger, wohl vor allem muslimische Seelsorger, Rechtsanwälte, Verteidiger, Journalisten und Abgeordnete. Es fällt jedoch mehr als auf, dass Seelsorger aufgelistet werden, nicht aber Ärzte und Psychotherapeuten. Das ist kein Zufall, sondern dient dazu, den Bürger bis in seine intimsten und privatesten Bereiche ausspionieren zu können, den Bürger zum gläsernen Bürger und vom gläsernen Bürger zum Untertan zu machen.
Im Paragraph 32 Absatz 2 heißt es dementsprechend. „Eine strategische Aufklärungsmaßnahme darf auch in der Weise durchgeführt werden, dass sich der Bundesnachrichtendienst Zugang zu informationstechnischen Systemen eines Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten auch ohne dessen Wissen zur Durchführung der strategischen Aufklärung verschafft und personenbezogene Daten, die dieser Anbieter anlässlich der Erbringung seiner Dienste verarbeitet, aus laufenden Übertragungen erhebt.“ Auch „ohne Wissen“ – der Willkür ist Tür und Tor geöffnet.
Inzwischen protestiert die Bundesärztekammer und fordert: „Demensprechend muss sich auch der Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen nach dem BND-Gesetz auf Vertraulichkeitsbeziehungen zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten erstrecken. Nach dem Entwurf soll das nur für Vertraulichkeitsbeziehungen von Seelsorgern, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten, Verteidigerinnen oder Verteidigern oder Journalistinnen oder Journalisten oder Abgeordneten gelten.“ Denn: Unter Berücksichtigung der von Verfassungswegen besonders geschützten Vertraulichkeit im Arzt-Patienten-Verhältnis besteht bei Maßnahmen der Nachrichtendienste ein gesteigerter Schutzbedarf auch für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte. Die Arzt Patienten-Beziehung muss absolut vor Maßnahmen der Nachrichtendienste geschützt werden. Ärztinnen und Ärzte sind daher in den Kreis der absolut geschützten Personengruppen der Schutzvorschriften für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen aufzunehmen.“
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt:
„Aus Sicht der KBV begegnet der vorliegende Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts tiefgreifenden verfassungsrechtlichen und praktischen Bedenken. Die geplante Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG-E) und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG-E) greift in unzulässiger Weise in das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis ein. Durch die Relativierung des Schutzes von ärztlichen Berufsgeheimnisträgern wird das unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Patienten sowie Ärzten und Psychotherapeuten systematisch geschwächt. Die KBV lehnt die im Entwurf vorgesehene Differenzierung von Schutzklassen bei Zeugnisverweigerungsberechtigten entschieden ab. Die Differenzierung der Berufsgeheimnisträger ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Die Geheimnisträgerstellung von Geistlichen und Rechtsanwälten einerseits und Ärzten und Psychotherapeuten andererseits beruht auf dem gleichen verfassungsrechtlichen Rechtsgedanken – dem Schutz der Intimsphäre – als klassisches Abwehrgrundrecht gegenüber dem Staat. Die hier verarbeiteten Daten sind auch von gleicher Sensibilität. Daher ist eine Unterscheidung nicht zu begründen.“
Bisher ist es Alexander Dobrindt gelungen, das Gesetz zur totalen Überwachung der Bürger geräuschlos in den Bundestag einzubringen, weil viele Medien, auch diejenigen, die sich „kritisch“ geben, darüber schweigen.
Dieses Gesetz darf nicht verabschiedet werden. Wird Dobrindts Entwurf Gesetz, leben wir in einem anderen Staat.
TE wird weiter den 609 Seiten starken Entwurf analysieren.




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Na BRD Bürger. Gegen Deinen Innlandsgeheimdienst war die Staatsicherheit ein Bürgerschutzverein.
Die machem das doch ohnehin schom alle. Wer glaunt denn noch ernsthaft an einen Rechtstaat?
kommende Woche wird im Bundestag wieder einmal über die Organspende beraten. Wieder einmal steht die sogenannte Widerspruchslösung zur Debatte. Da macht es durchaus Sinn, auf Patientenakten Zugriff zu haben: das Fußvolk wird zum Ersatzteillager für Organe.
Heute schon sind Frauen die Bruthennen für die Ware Kind – siehe Hendrik Streeck und Jens Spahn.
Hier frag ich mich, wie so oft bei anderen Gesetzen schon: Was denken sich diese ungebildeten und/ oder gehirngewaschen Volksvertreter, die sowas immer und immer wieder durchwinken.
Es ist eine Schande.
DANKE! Sie sprechen auch meine Gedanken aus.
Am Sonntag entscheiden die Wähler in Berlin und Meck-Pommern für sich zwischen digitalem Totalitarismus und Demokratie, zwischen Krieg und Frieden.
Digitales Geld: Der Weg zum gläsernen Menschen (Markus Krall) – YouTube
Neein! Wer hätte denn auch nur ahnen können, dass die ePA einmal Begehrlichkeiten weckt?!
Das war doch eine dieser völlig überzogenen Mutmaßungen renitenter Verschwörungstheoretiker!
Der rote Klacks mal wieder. Wieso nutzt TE solche symbolisch codierten Bilder? Oder denkt man in der Redaktion, das seien unvermeidliche Lichtreflexe?
Überall da wo es sicherheitsrelevant ist bzw. die Nationale Sicherheit betrifft:
Volle Lebenslauf-/ Laufbahnprüfung
Zugriff auf (insbesonders aktuelle) Patientendaten
Prüfung des sozialen Umfeldes
Regelmäßige(!) Prüfung des Wohn- und Arbeitsumfeldes auf illegale Abhör-/ Aufklärungsmaßnahmen
Sicherheitsrelevante Kommunikation nur Auge in Auge in abhörsicherer Umgebung
KEINE AUSNAHMEN FÜR NIEMANDEN!
Kenne ich! Das Land hieß DDR und die Einrichtung, die sich um die Überprüfung, auch der eigenen Mitarbeiter, „kümmerte“, war das Ministerium für Staatssicherheit.
Wenn der Klassenfeind, sorry, Staatsfeind, erst wieder hinter jeden Busch, hinter jeden Post und hinter jeder Wahlurne vermutet wird, ist praktisch alles sicherheitsrelevant. Dann werden selbst der über 70-jährige mit weinseeligen Umsturzfantasien und Rollator zum ernstzunehmenden Putschkommando.
In der West BRD war das auch mal so und da gab es keinen offiziellen Klassenfeind. Also kommen Sie mir nicht mit Stasi.
Ich drücke mich direkter aus:
Wenn der Background derer, die über 70-Jährige mit ihrem Rollator vor den Kadi ziehen richtig geprüft worden wäre, dann säße jetzt nicht die Rollatorgang vor dem Kadi, sondern diese Pfeiffen selbst.
Hier läuft seit 25 Jahren ein Staatsstreich.
Deswegen steht alles auf dem Kopf…
Um das „beste Deutschland aller Zeiten“ adäquat zu verstehen, besteht einer der zentralen Grundsätze darin, staatliche Aussagen umzukehren.
Während vor, sagen wir vier Jahrzehnten, Datenschutz noch realiter praktiziert wurde, führt die Gegenwart diesen zwar omnipräsent im Munde, doch wird er tatsächlich geschleift.
Während zur Volkszählung 1986 Datenschutz für Gesellschaft wie Staat noch eine Bedeutung hatte, verlor jener in der Gegenwart seine Funktion.
„Vater Staat“ wünscht sich den gläsernen Bürger, um dessen Proteste zu unterdrücken. – „Ist der Bürger unbequem, gilt er schnell als rechtsextrem.“
Immer diese Dobrindts, die als Biedermänner auftreten und in Wirklichkeit Brandstifter sind.