„Bundestag stärkt das höchste Gericht“, titelt das „Handelsblatt“. Doch was die Alle-gegen-die-AfD-Querfront im Parlament beschlossen hat, soll in Wahrheit nur den Einfluss dieser Parteien auch bei ungünstigen Wahlergebnissen absichern.
„So soll das Verfassungsgericht geschützt werden“, erklärt uns der „Spiegel“. Die Erklärung, die das Hamburger Relotius-Märchenmagazin dann liefert, ist auch tatsächlich korrekt und sogar für juristische Laien ganz gut verständlich.
Aber die Schlussfolgerung ist, wie üblich, völlig falsch.
Praktisch alle deutschen Medien haben die Begründung einer ganz großen Koalition aus CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und sogar der „Linken“ widerspruchslos übernommen, ohne sich auch nur einmal Gedanken über den tieferen Grund für diese Änderungen zu machen:
- „Mehr Schutz für das höchste deutsche Gericht“ (Deutsche Welle)
- „Bundesrat stimmt für stärkeren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme“ (Deutschlandfunk)
- „Bundesrat stimmt Reform zum Schutz des Verfassungsgerichts zu“ (Die Zeit)
- „Bundesrat stimmt Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zu“ (Rheinische Post)
- „Bundesverfassungsgericht ist künftig besser geschützt“ (MDR)
- „Bundestag stärkt Bundesverfassungsgericht – zum Schutz vor Extremisten“ (T-Online)
Doch die Änderungen werden das höchste deutsche Gericht mitnichten schützen, sondern schleifen.
Das ist klar zu sehen, wenn man sich die Änderungen anschaut, die die oben genannten Parteien in seltener Einmütigkeit jetzt kurz vor den Wahlen noch in aller Eile verabschiedet haben.
Einschränkung: Man muss es natürlich auch sehen wollen.
Die Richterwahl
Die Hälfte der Verfassungsrichter wird vom Bundestag gewählt, die andere vom Bundesrat. Jeder Richter braucht dort, wo er gewählt wird, eine Zweidrittelmehrheit.
„Populisten“, so heißt es jetzt, könnten die Richterwahl blockieren, wenn sie mehr als ein Drittel der Abgeordneten im Bundestag haben. Das stimmt zwar – aber es gilt für jede Partei, die mehr als ein Drittel der Abgeordneten stellt. Bisher war das nie ein Problem, weil sich alle Parteien immer einvernehmlich auf die Richter-Kandidaten verständigt haben.
Dass daraus jetzt ein Problem gemacht wird, zeigt die eigentliche Absicht: CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und die „Linke“ haben bisher die Verfassungsrichter untereinander ausgewürfelt. Jetzt könnte die AfD so groß werden, dass man sie für diese Absprachen mit ins Boot holen müsste.
Das will man nicht. Man will keine Macht abgeben, keinen Einfluss und keine Posten.
Deshalb haben die anderen Parteien jetzt einen Mechanismus erfunden, wie man die Mitsprache der AfD bei der Wahl von Verfassungsrichtern verhindern kann: Falls die Blauen im Bundestag die Wahl eines bestimmten Richters länger als drei Monate blockieren (zum Beispiel, weil die anderen Parteien sich weigern, einen von der AfD vorgeschlagenen Richter zu berufen), dann wandert das Wahlrecht für diesen Richter einfach in den Bundesrat. In der Länderkammer wird die AfD auch in absehbarer Zeit nicht mehr als ein Drittel der Stimmen haben.
Problem gelöst.
Der Aufbau des Gerichts
Bisher besteht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus zwei sogenannten Senaten mit jeweils acht Richtern. So steht es im „Gesetz über das Bundesverfassungsgericht“ (BVerfGG).
Dieses Gesetz kann der Bundestag mit absoluter Mehrheit ändern. Eine neue Mehrheit im Bundestag könnte also zum Beispiel einen neuen, dritten Senat mit noch einmal acht Richtern einrichten.
Das stimmt zwar – aber das war bisher auch so. Jede neue Mehrheit im Bundestag hätte das BVerfG verändern können. Keine hat es je getan. Sonst hätte es solche Änderungen wohl schon aus Vergeltung nach jedem Regierungswechsel gegeben. Bisher war das aber nie ein Problem.
Dass daraus jetzt ein Problem gemacht wird, zeigt wieder die eigentliche Absicht: CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und die „Linke“ wollen sicherstellen, dass gegen ihren Willen auch neue Mehrheiten im Bundestag das BVerfG auf keinen Fall verändern können.
Problem gelöst.
Die Urteile
In bestimmten Verfahren haben die Entscheidungen des BVerfG selbst direkt Gesetzeskraft. Ein Urteil über ein bestimmtes Gesetz hat dann selbst dieselbe Wirkung wie ein eigenes Gesetz.
Dieses Prinzip wird nun ins Grundgesetz geschrieben. Das sieht auf den ersten Blick harmlos aus – ist es aber ganz und gar nicht.
Denn das sogenannte „Richterrecht“ ist in der juristischen Fachwelt durchaus umstritten. Das Prinzip der Gewaltenteilung besagt aus gutem Grund: Richter sollen Recht sprechen und keine Gesetze machen. Richter – vor allem Verfassungsrichter – sind nicht vom Volk gewählt und niemandem gegenüber verantwortlich. Das ist das genaue Gegenteil von dem, was ein Volksvertreter sein soll, der Gesetze macht.
An diesem Punkt wird das BVerfG tatsächlich gestärkt – aber zu Lasten des demokratisch gewählten Parlaments. Es ist eine höchst bedenkliche Ausweitung der Macht für eine kleine Klasse von Juristen.
Die Stoßrichtung
CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und die „Linke“ versuchen, den Einfluss der Wähler (und bestimmter gewählter Volksvertreter) auf die bisher von diesen Parteien einträchtig dominierten Institutionen so weit wie möglich zurückzudrängen.
Das folgt der Idee, dass die Bürger zu selbstständigem Denken und zu eigenständigen politischen Entscheidungen im Prinzip gar nicht in der Lage sind.
Entsprechend werden mit bewusst schwammigen Kampfbegriffen wie „Hass und Hetze“ flächendeckend grundgesetzlich geschützte Meinungsäußerungen unterdrückt. Im Klartext: Man hält die Bürger für so blöde, dass man offene Debatten und politischen Streit nicht mehr als elementare Grundlage der Demokratie, sondern als Gefahr ansieht.
Weil man den Bürgern nicht traut, relativiert man auch die Achtung vor ihrer Wahlentscheidung. Wählen sie aus Sicht von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und „Linken“ sozusagen die „Falschen“, dann wird versucht, diese gewählten Repräsentanten zu neutralisieren. Man drängt sie aus politischen Entscheidungsprozessen heraus, und man schirmt die Institutionen der Republik möglichst großflächig vor ihnen ab.
Der geschätzte Kollege Alexander Horn hat das absolut zutreffend so beschrieben:
„Man revidiert die Ergebnisse demokratischer Wahlen.“
Was CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und die „Linke“ gerade veranstalten, um angeblich Gefahren für die Demokratie abzuwehren, ist selbst zur größten Gefahr für die Demokratie geworden.
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Dieses Gericht befindet sich schon immer im Besitz der alten Parteien, so sichern sie nur ihren alten Bestzanspruch ab, der natürlich immer schon eine Frechheit war, aber allzu wenige störte.Jetzt wird es – wie überall – aber richtig preinlich: dem Ende einer Ära nähern wir uns mit einem Eklat.
Wenn man den aufgeklärten Wählern der NICHT-Linksgrünverstrahlten so offen ins Gesicht spuckt – glaubt man wirklich, mit diesen Winkelzügen irgendwas zu verbessern ?
Außer dem eigenen bürger- und demokratiefeindlichen Machterhalt zu dienen ! Immer mehr sehen die Alternative – und selbst von außen ist offensichtlich, dass nur die AfD dem immer rigider werdenden Totalitarismus etwas entgegenzusetzen hat.
„UNSERE Demokratie“ – wie lächerlich ist diese Schranzenparole der Nichtsleister, Abgreifer, Kaputtmacher und Deutschenhasser !
Die Frage ist, was will man damit wirklich erreichen. In Deutschland hat man in den letzte Jahren das Glück gehabt, dass es den Menschen noch recht gut ging. Die fatalen Folgen der Energiepolitik und der gescheiterten Asylpolitik zeigen ihre Folgen. Dem Volk geht es langsam schlechter. Was will man tun, wenn es zu Aufständen kommt? Da nutzen die Gesetze nichts. Die Bundeswehr ist vollkommen unfähig etwas zu leisten und wahrscheinlich auch nicht wirklich der Regierung gegenüber treu, gleiches dürfte für die Polizei gelten. Ich kenne selber einige Polizisten, die mit dieser Regierung nicht anfangen können und nur schweigen, weil sie… Mehr
Nicht geschliffen? Damit es endlich scharf wird wie Nachbars Lumpi.
Seit ich erleben durfte wie die Marionette Harbarth montiert wurde, ein Mann der nie als Richter im Rechtswesen eingesetzt war, aber ein CDU Parteibuch in der Tasche tragen kann, bin ich heute noch verblüfft wie über die Wählbarkeit der Person überhaupt diskutiert werden konnte. „https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87882624/stephan-harbarth-praesidenten-des-bundesverfassungsgerichts-haengen-geldfragen-an-.html“ Offensichtlich ist seine Qualifikation eine andere, sonst wäre er jetzt nicht Vizepräsident und Vorsitzender des zweiten Senats. In der Neiddebatte um den Posten heißt es, anders als bei Anderen hat seine Robe besonders tiefe Taschen. Quelle:https://www.nzz.ch/international/harbarth-praesident-des-bundesverfassungsgerichts-ld.1556737 Wo man in dieser Republik hinschaut, wohlig, wärmender Filz und Vetternwirtschaft und das gilt nicht nur für die Christlich… Mehr
Immer weiter hin zum Unrechtsstaat zur Totaltären links Diktatur
Und wir werden erleben, dass selbst das Verfassungsgericht diesen Unfug bestätigen wird und eben nicht dagegen angeht. So ideologisiert sind diese Richter wahrscheinlich schon.
Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks und dem Wegfall der Systemkonkurrenz muss die BRD eben keine Demokratie und Gewaltenteilung mehr heucheln und man kann sich ganz ungeniert einen speziellen autoritären Staat zurechtschustern, der eben ein bißchen versteckter und viel geschickter funktioniert, als es die DDR mit Nationaler Front und gleichgeschalteten Massenorganisationen je konnte. Aber über die bundesdeutsche Justiz haben sich hoffentlich recht viele nie irgendwelche Illusionen gemacht: wenn es hart auf hart geht, steht sie zur Staatsraison. Da wird das krummste Ding zurechtgebogen und es wandert auch kein Politiker in den Knast, deren engste Freunde auch nicht. Das war schon immer… Mehr
Das „CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und die „Linke“ – können sie getrost durch Die „Parteien der nationalen Einheitsfront“ trifft es besser und beschreibt die Bande viel genauer. Wenn also Wahlen nicht wie erwartet ausfallen kann das Verfassungsgericht diese einfach annullieren und eine Neuwahl erzwingen. Sollte die wieder nicht genehm sein werden vom VG Notstandsgesetze erlassen die mit Sicherheit schon in den Schubladen liegen. Wie den Politikern unsere Gesetze am *rsch vorbei gehen hat man in Thüringen und jetzt in Sachsen-Anhalt gesehen, wo man einfach die Coron-Notsituation ausruft um an Gelder zu kommen die denen nicht zustehen. Regt das jemanden auf?… Mehr
Seit der politischen Installation des Nichtrichters und Merkelparteisoldaten Harbarth als Chef des BVG kann ich diesen Verein nicht mehr ernst nehmen. Schade, wäre eigentlich eine wichtige Institution in einer Demokratie.
Seit Merkel gibt es in Deutschland keine Demokratie mehr. Fakt.