Weitere richterliche Klatsche für ZDF und Top-Denunziant Böhmermann

Der Fall ist beim OLG München gelandet, wo die Geschichte zerpflückt wird. Wie es aussieht, wird Jan Böhmermann auch diesen Prozess gegen Arne Schönbohm verlieren, dessen Karriere er mit der ihm angedichteten Nähe zu russischen Geheimdiensten zerstörte. Wann zieht das ZDF endlich die Reißleine und feuert diesen jährlich mit 700.000 Euro gemästeten Politclown?

picture alliance / Panama Pictures | C. Hardt, IMAGO - Collage: TE
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Der Endlosskandal um die Fake-Sendung vom 7. Oktober 2022 des ZDF-„Clowns“ Böhmermann und um die öffentliche Hinrichtung des obersten deutschen Cyberabwehrchefs Arne Schönbohm findet spätestens am 19. Mai 2026 vor dem Oberlandesgericht (OLG) München sein Ende. Endlich und endgültig zu Gunsten des Denunzierten und zu Ungunsten des mit jährlich mit mehr als zwei Milliarden Euro zwangsfinanzierten „Staatssenders“ ZDF.

TE hat mehr als zehnmal über diesen Skandal und über das ZDF-Indoktrinations-Arsenal berichtet.

ZDF-Krawallmann Böhmermann hatte Schönbohm in seiner Sendung vom Oktober 2022 eine Nähe zu russischen Geheimdiensten angedichtet und ihn als Cyberclown verspottet. Beim Oberlandesgericht (OLG) München ging es nun am Donnerstagnachmittag des 16. April 2026 erneut um die Frage, ob es „Satire“ oder Lüge war, was Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 verbreitete.

Spielte Innenministerin Faeser (SPD) mit der Böhmermann-Redaktion über Bande?

Für die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war die Böhmermannsche Denunziationssendung offenbar willkommener Anlass, um den ihr unliebsamen Schönbohm umgehend vom BSI-Posten zu entfernen und quasi zur Strafe auf ein niedrigerrangiges Amt zu versetzen. Und das ausdrücklich mit Verweis auf das durch die ZDF-Sendung „beschädigte öffentliche Vertrauen“. Faesers Handeln hätte eigentlich eine Staatsaffäre und deren sofortige Entlassung nach sich ziehen müssen. Aber was hieß das schon bei einem Kanzler Scholz, der früher getönt hatte: „Wer bei mir Führung bestellt, kann sie bekommen“?

Faeser kandidierte gleichzeitig im Herbst 2023 in Hessen für das Amt der Ministerpräsidentin, blieb aber bei der Wahl am 8. Oktober 2023 mit 15,1 Prozent (minus 4,7 Prozent gegenüber 2018) auf Platz 3 hängen. Und blieb in Berlin! Bis zum lächerlichen und gleichwohl überfälligen Ende der „Ampel“. Hängengeblieben ist an ihr dieser Skandal leider nicht. Auch weil die damalige CDU/CSU-Opposition gepennt hat.

Nicht nur dienstlich gravierende Folgen für Schönbohm

Die Folgen dieser vermeintlichen ZDF-„Satire“-Sendung für Schönbohm und seine Familie waren gravierend. International kursierte der Verdacht, der deutsche Cybersicherheitschef könne Verbindungen nach Moskau haben. Für Schönbohm begann eine Phase massiver öffentlicher Anfeindungen. „Mit der durch nichts gerechtfertigten medialen Hinrichtung wurde Deutschlands Sicherheit gefährdet“, sagte er rückblickend. Und fügt an: „Durch diesen Bericht des Staatsfernsehens wurde eine wochenlange mediale Hetzjagd auf mich eröffnet. Es ist immer noch vollkommen unklar, wer den Auftrag zu dem medialen Mord gegeben hat.“

Arne Schönbohm wirft dem ZDF und dessen Moderator Jan Böhmermann vor, sie würden Existenzen zerstören. „Im Mittelalter gab es einen Pranger, heute gibt es Jan Böhmermann. Das vernichtet Menschen“, sagte Schönbohm der „Süddeutschen Zeitung“ in einem Interview.

Schönbohm ließ die Schmähung durch das ZDF nicht auf sich sitzen. Am 19. Dezember 2024 untersagte das Landgericht München I dem ZDF wesentliche Aussagen der Böhmermann-Fake-News, weil sie beim Publikum den Eindruck unzulässiger Tatsachenbehauptungen erwecken könnten. Gegen dieses Urteil legte das ZDF Berufung ein, weil es sich bei der betreffenden Sendung um satirische Zuspitzungen gehandelt habe. Da Schönbohm auch eine Geldentschädigung vom ZDF fordert, die das Landgericht abgelehnt hatte, war auch er in Berufung gegangen.

In der aktuellen Verhandlung vor dem OLG machte der Vorsitzende Richter Günther Puhm nun am 16. April 2026 in einer vorläufigen Würdigung klar, dass sein Senat der vorausgegangenen Einschätzung des Landgerichts folgen werde; die ZDF-Sendung stelle zweifellos eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Die Aussagen seien falsch gewesen.

Deshalb schlug das OLG aktuell vor, dass das ZDF seine Berufung zurückziehen und eine öffentliche Erklärung abgeben solle. Darin müsste das ZDF klarstellen, dass es Schönbohm keine Nähe zum russischen Geheimdienst unterstellen wollte. Abschließend will das OLG am 19. Mai urteilen.

Gerichtliche Vorgeschichte

Die 26. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München hatte dem ZDF am 19. Dezember 2024 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, vier von fünf angegriffenen Aussagen aus der Böhmermann-Sendung weiter zu verbreiten. Nach LG-Auffassung konnten mehrere Passagen nur so verstanden werden, dass Schönbohm damals bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gepflegt hat.

ZDF-Intendant Norbert Himmler versuchte weit ins Jahr 2025 hinein, die LG-Entscheidung öffentlich zu relativieren und erklärte, kein Satz der Sendung sei falsch gewesen. Nach einem Unterlassungsbegehren verpflichtete sich Himmler schließlich, entsprechende Aussagen künftig nicht mehr zu verbreiten. Der Schritt erfolgte allerdings „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.

Zwar hatte das Landgericht Schönbohm Forderung nach einer Geldentschädigung von mindestens 100.000 Euro zurückgewiesen, was das OLG München am Donnerstag erstmals weniger eindeutig als „Grenzbereich“ einordnete. Im Kern folgten die OLG-Richter aber Schönbohm: Entscheidend sei die Unterlassung der zentralen Aussagen.

Und das ZDF: Weiter wie bisher?

Das ZDF ist unter allen „Öffentlich-Rechtlichen“ zum Skandalsender schlechthin geworden. Das ist keine Heiligsprechung von WDR, NDR, SWR, BR, MDR, RB,SR, rbb, DRadio und Co. Aber gerade das ZDF beweist immer wieder, dass es die zwangsweise eingetriebenen Rundfunkgebühren missbraucht und veruntreut für Indoktrination und pseudojournalistische Tricksereien.

Die für die nicht enden wollenden ZDF-Skandale Verantwortlichen haben Namen und Positionen: Norbert Himmler als – soeben wiedergewählter – ZDF-Intendant; der Verwaltungsrat, in dem Ministerpräsidenten sitzen; der Fernsehrat unter Vorsitz der vormaligen Bundesministerin Gerda Hasselfeldt (CSU) und mit jeder Menge Vertreter parteinaher Repräsentanten; eine „Moderation“ mimende Politikmissionarin Dunja Hayali; ein US-„Korrespondenten“ Elmar Theveßen und eben ein pro Jahr 700.000 ZDF-Euro teurer „Böhmermann“.

Keiner von denen muss das Risiko tragen, vor Gericht zu unterliegen. Denn Gerichtskosten, mögliche Schadensersatzgelder und Anwaltskosten in mindestens fünfstelliger Größenordnung zahlt ja der deutsche Michel, der sich die Zwangsabgabe auch noch als „Demokratieabgabe“ verkaufen lassen muss.

Nein, einen solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), zumal ein solches ZDF, braucht kein Mensch. Weg damit! Diesen ZDF-Machenschaften muss endlich das Handwerk gelegt werden, damit nicht möglich wird, was Böhmermann laut Auskunft von Staranwalt Ralf Höcker aktuell plant: eine weitere Kampagne gegen einen Amtsträger, der auf diese Weise aus dem Amt gemobbt werden soll.

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Kommentare ( 14 )

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14 Comments
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Llug
26 Minuten her

Dummer Artikel! Das ZDF zieht erst dann die R E I S S L E I N E wenn die Buerger die GEZ Zahlungen einstellen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Bis dahin – wie auch die andere Journaille Reschke und Co – wird er weitermachen. Warum sollte er aufhoeren??????????? Sein Honorar – und das sehr fuerstlich – ist doch gesichert! Deswegen eruebrigt sich dieser Artikel oder ist selbst erklaerend!

Astridion
31 Minuten her

Auch das ist Jan Böhmermann: Judenwitze auf der Bühne.

https://www.youtube.com/watch?v=CwrA3arsG10

Ab Minute 11.

Karl Renschu
33 Minuten her

Nicht mal Epstein wusste, vom wem Böhmi noch alles Aufnahmen im Schmuddelalbum hat, um so vor dem Zorn der Gerechten geschützt zu sein.

AxBa
45 Minuten her

Allein das wir als Zwangsgebührenzahler die Lügen dieses Widerlings bezahlen müssen, ist Grund genug, die gebührenzahlungen einzustellen. Angeblich sind diese ja ein Demokratiebeitrag und in einer Demokratie ist kein Platz für Undemokraten bzw. Agitprop-Hetzer.

Llug
25 Minuten her
Antworten an  AxBa

Ja aber diesen Beitrag zahltst du an UNSERE DEMOKRATIE, das ist ganz was anderes!

Siggi
49 Minuten her

Ich hoffe inständig, der begegnet mir einmal in ruhiger Umgebung.

Franz Guenter
35 Minuten her
Antworten an  Siggi

Den Herrn möchte ich nie kennlernen.

Or
57 Minuten her

An einem Pöbelmann kann man gut sehen, wie sich Menschen entwickeln, die wohl als Kinder – zurecht – auf dem Schulhof Prügel bezogen haben.

Siggi
48 Minuten her
Antworten an  Or

Und beziehen werden. Versporchen.

P. Pauquet
1 Stunde her

Eine Gestalt wie Böhmermann als „Clown“, welcher Art auch immer, zu bezeichen, ist zumindest für mich daneben! Er ist ein Agitator übelster Form mit Duldung und/oder Auftrag des Senders und auf indirektem Weg auch mit Duldung der Politik. Und unten sitzt ein völlig verblödestes Puplikum, das Beifall klatsccht. … Was will man da noch erwarten!

Mir fehlten schon immer die Worte und fehlen mehr denn je. Evtl. noch, eine rießige stinkende Jauchegrube.

Minusmann
1 Stunde her

Bei den ÖRR’s gibt es keine Reißleinen. Die ÖRR’s haben auch keinen Reserveschirm. Die ÖRR’s sind auf einem Kamikaze-Trip, sie steuern auf den Feind, die objektive Berichterstattung, zu und hoffen, nicht vorher abgeschossen zu werden. Eine Umkehr ist ausgeschlossen. Ein heroischer Opfergang gegen rechts. Heldenhaft.

Klaus Uhltzscht
1 Stunde her

Für das ZDF sind die Prozeßkosten und eine eventuelle Strafzahlung kostenneutral, da sie ja von den Fernsehhzuschauern bezahlt werden.

Peter Gramm
1 Stunde her

…“Wann zieht das ZDF endlich die Reißleine“….so lange man Zwangsgebühren im Milliardenbereich abgreifen kann zieht niemand die Reißleine. Die Günstlinge krallen sich zusammen was geht und für Geld macht man bekanntlich beinahe alles.