Juristen befinden: Spaniens umstrittene Migranten-Amnestie kollidiert mit EU-Recht

Madrid will bis zu 700.000 irregulären Migranten einen legalen Status verschaffen. Juristen wenden ein, dass diese Massenregularisierung mit zentralen Regeln des EU-Rechts kollidieren.

IMAGO

Spanien treibt auf die Spitze, was in Europa seit Jahren zur politischen Gewohnheit geworden ist. Der Rechtsbruch wird nicht bekämpft, sondern im Nachhinein umetikettiert. Wer illegal ins Land gekommen ist, soll am Ende nicht zurückgeführt, sondern regularisiert werden. Aus der Kapitulation des Staates wird ein Verwaltungsakt gemacht. Aus Kontrollverlust wird angebliche Humanität. Genau so sieht der neue europäische Stil aus: Erst versagt der Staat an der Grenze, dann erklärt er das Ergebnis zur politischen Vernunft.

Im Januar 2026 verfügte die spanische Regierung aus Sozialisten und Kommunisten per Dekret – da sie im Parlament über keine Mehrheit verfügt – eine Massenamnestie für irreguläre Migranten, die vorwiegend aus Afrika nach Europa gelangt waren und die vor dem 31. Dezember 2025 in Spanien eingetroffen sind. Bis Juni 2026 könnten nach den im Bericht genannten Zahlen zwischen 500.000 und 700.000 Menschen einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten. Die spanische Regierung rechtfertigt das mit Migrantenrechten, fiskalischen Erwägungen und Arbeitskräftemangel.

Schon diese Begründung ist ein politisches Dokument der Selbstentblößung. Wer den massenhaften illegalen Aufenthalt im Nachhinein mit Arbeitsmarkt, Steuereinnahmen und Rechten verteidigt, sagt den Bürgern nichts anderes als dies: Das Recht gilt nur so lange, bis seine Missachtung groß genug geworden ist. Dann wird es gebogen, bis es bricht. Dann wird aus der Verletzung der Ordnung plötzlich ein Anspruch auf Teilhabe.

Besonders brisant ist aber die rechtliche Dimension. Der polnische Rechts-Thinktank Ordo Iuris warnt in einem Schreiben an alle europäischen Ministerpräsidenten, die spanische Entscheidung stehe in klarem Konflikt mit Unionsrecht. Genannt werden der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 EUV, das Konzept eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nach Artikel 3 Absatz 2 EUV sowie die unionsrechtlichen Maßstäbe für die Einwanderungspolitik nach Artikel 79 Absatz 1 AEUV.

Das ist der Kern der Sache. Madrid handelt eben nicht in einem luftleeren nationalen Raum. Wer in einem Schengen-Staat Hunderttausenden illegal Eingereisten Aufenthaltstitel verleiht, trifft keine bloß spanische Entscheidung. Nach Darstellung von Ordo Iuris erwerben diese Menschen auf Grundlage der spanischen Aufenthaltstitel das Recht, in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union einzureisen. Theoretisch ist der Aufenthalt anderswo auf 90 Tage begrenzt. Praktisch ist diese Grenze ohne Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum kaum wirksam zu überprüfen. Aus einer nationalen Amnestie wird damit eine europäische Belastung.

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez gefällt sich in moralischen Posen, aber die Folgen haben alle anderen Länder der EU zu tragen. In ihren Sozialsystemen, in ihren Städten und Verwaltungen. Die selbstherrliche spanische Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Gesellschaften der EU, die dann mit den Konsequenzen zurecht kommen sollen. Einer lädt ein, alle anderen dürfen mittragen. Und natürlich wird dieser Vorgang wieder in die sanfte Sprache technokratischer Verschleierung gepackt. Madrid spricht von „außerordentlicher Regularisierung“. Ein sauber klingender Begriff für das Eingeständnis, dass der Staat seine Grenze nicht mehr als Grenze begreift.

Ordo Iuris warnt zudem, Europa spüre noch immer die Folgen früherer Migrationswellen und sei auf eine weitere nicht vorbereitet. Die Organisation verweist auf zusätzlichen Druck für bereits überlastete Sozial- und Gesundheitssysteme und bewertet den spanischen Schritt als Verstoß gegen die Regeln der gemeinsamen Grenzschutzpolitik.

Die politische Klasse Europas redet seit Jahren von gemeinsamer Verantwortung, gemeinsamer Sicherheit und gemeinsamer Ordnung. Sobald es ernst wird, bedeutet „gemeinsam“ aber nur noch, dass ein Staat den Rechtsbruch legalisiert und die anderen gefälligst die Konsequenzen schultern sollen. Daran wird die EU am Ende zerbrechen.

Wenn ein Staat den illegalen Aufenthalt Hunderttausender im Nachhinein per Dekret veredelt und damit womöglich auch noch gegen zentrale Prinzipien des EU-Rechts verstößt, dann handelt er nicht human, sondern zersetzend. Er untergräbt das Recht, beschädigt die Ordnung und lädt die Kosten seines Versagens bei ganz Europa ab.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 2 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

2 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Tin
1 Stunde her

Nirgendwo gibt es ein Recht das Millionen geplant hergeschaffte Fremde auf Kosten der Einheimischen leben, nirgendwo auf der Welt. Es spielt überhaupt keine Rolle ob ein „Migrationspakt“ abgenickt wurde. Die Bevölkerungen Europas haben nicht dafür abgestimmt wegen kranken Ideologien und Agenden ausgeplündert, entrechtet und im eigenen Haus versklavt zu werden. Die Figuren die Politik simulieren haben kein Recht gegen die nationalen Bevölkerungen zu agieren. Sie sind nur Dienstleister für ihre eigene nationalen Bevölkerungen, keine Eigentümer dieser. Raus aus Organisationen der Finsternis die sich mehr oder weniger in Händen der USA befinden: UNO, EU, NATO, WHO, WEF, IWF, wie auch raus… Mehr

Last edited 1 Stunde her by Tin
Raul Gutmann
1 Stunde her

Juristen befinden:…

Man muß nicht Ludwig Thoma bemühen, von dem die Zuschreibung stammt, „er sei Jurist gewesen und auch sonst von mäßigem Verstande“.
Nicht die Jurisdiktion bildet den Rahmen des Machbaren ab, sondern das politische. Und die Politik der gegenwärtigen spanischen Regierung ist so selbstmörderisch wie die vieler anderer westeuropäischer Staaten, die sich formell der demokratischen Unterstützung sicher glauben.
Kein spanischer Monarch hätte je derart gegen die vitalen Interessen des spanischen Volkes gehandelt wie die gegenwärtig „demokratisch“ gewählte Regierung.