Die Datensammelwut der Europäischen Union kennt tatsächlich keine Grenzen mehr. Jetzt werden Amateurfischer verpflichtet, im Meer geangelte Fische per App zu melden. Auch auf See ist niemand vor der Bürokratie sicher.
Jeder, der in Nord- oder Ostsee angelt, muss sich künftig erst mit einer App auf dem Smartphone registrieren – und seine Fänge elektronisch melden. Das gilt zwar nicht für alle Arten, aber für praktisch alle, die etwas seltener geworden sind: Aal zum Beispiel, Dorsch und Wildlachs.
Die entsprechende „Kontrollverordnung“ der EU gilt seit dem 10. Januar 2026. Ab 2030 wird die Meldepflicht dann auch auf andere Meeresfische ausgeweitet und gilt auch für Arten, deren Bestände nicht stark zurückgegangen sind – zum Beispiel für Schollen.
Man wolle die Fischbestände besser einschätzen, heißt es aus Brüssel. Aber danach versucht die EU erst gar nicht, die eigentliche Absicht hinter der neuen Regelung zu verbergen: Die App „RecFishing“ diene Kontrollzwecken, man wolle „die Angler besser im Blick behalten“. Das sei der Hauptgrund.
Die Verordnung ist ein typisches Produkt des Brüsseler EU-Raumschiffs, und so verwundert es nur wenig, dass die neuen Regeln zwar schon gelten – aber vieles noch völlig ungeklärt ist.
Zum Beispiel die Technik. Meeresangler sind in der Regel besonders naturverbundene Menschen, und vor allem viele Ältere haben überhaupt kein Smartphone für die App. Künftig wird Meeresangeln in der EU also nur noch erlaubt sein, wenn man auch ein Smartphone besitzt. „Derzeit ist RecFishing ausschließlich als mobile Anwendung zugänglich“, bestätigt die EU.
Doch selbst wenn der Angler ein Mobiltelefon hat: Geangelt wird nicht selten zwei Kilometer vor der Küste. Wer das mal selbst gemacht hat, der weiß: Da ist kein Netz. Kein Balken, gar nichts. Die Angler – also die, die ein Smartphone haben – werden sich gezwungenermaßen nach einem langen Tag auf dem Wasser zu Hause hinsetzen müssen, um ihren Fang nachzutragen.
Genau das allerdings schafft ein neues, eigenes Problem: Denn die neuen Regeln sollen durch die Fischereibehörden bei deren ganz normalen Fischereikontrollen durchgesetzt werden – also dann, wenn die Angler auch ihren Fischereischein vorzeigen müssen. Wie eine Kontrolle stattfinden soll, wenn Angler ihre Fänge erst im Nachhinein am Computer melden wollen, bleibt einstweilen offen.
Fragen über Fragen, Probleme über Probleme. Die App ist noch nicht verfügbar, auch in Deutschland noch nicht. Aber die Verordnung gilt schon.
Eine bedeutende und praxisrelevante Erkenntnis der Organisationssoziologie ist, dass jede Institution nach Ausdehnung strebt. Das tut erkennbar auch die EU: nach außen, indem sie sich immer mehr Territorien einverleibt; nach innen, indem sie immer mehr Vorschriften für immer mehr Lebensbereiche aufstellt.
Die EU ist eine zentralistische Bürokratie. Sie erzeugt unzählige Regeln: für den Anbau von Tomaten ebenso wie für den Betrieb von historischen Paternostern oder für die Produktion von Kondomen.
Mit dem Ergebnis, dass die Tomaten wegen der Holländer nach Wasser schmecken, die historischen Paternoster wegen der Griechen gar nicht mehr fahren dürfen und die Kondome wegen der Italiener zu klein sind.

Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein