Brüssel plant den Abbau nationaler Vetos

Brüssel plant den Abbau nationaler Vetos und will dafür den Lissabon-Vertrag nicht neu verhandeln. Die EU-Kommission greift zu bestehenden Brückenklauseln – mit weitreichenden Folgen für die Macht der Mitgliedstaaten.

IMAGO

Die Europäische Kommission bereitet einen weitreichenden Umbau der Europäischen Union vor. Nach zwei internen Entwürfen sollen nationale Vetorechte in großen Teilen der EU-Beitrittsverfahren verschwinden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Strategie dem Bericht zufolge am 6. Oktober vorstellen, wenige Tage vor dem Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober.

Der Kern des Plans liegt in einer Verschiebung der Entscheidungsgewalt. Bislang können einzelne Mitgliedstaaten an zahlreichen Stellen eines Beitrittsverfahrens ihre Zustimmung verweigern und damit weitere Schritte verhindern. Künftig soll dieses Recht an vielen Zwischenstationen entfallen. Einstimmigkeit bliebe nach den Entwürfen am Beginn und beim endgültigen Beitritt erforderlich, zahlreiche Entscheidungen dazwischen könnten mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden.

Wie viel sich dadurch verändert, zeigt schon das heutige Verfahren. Beitrittsverhandlungen beginnen erst, wenn alle Regierungen der Europäischen Union zustimmen. Die Verhandlungen werden anschließend über sechs Themenblöcke mit insgesamt 33 Kapiteln geführt. Auch die Festlegung wichtiger Zwischenziele erfolgt heute vielfach einstimmig.

Genau an dieser Stelle setzt die Kommission an. Ein Staat könnte dann an entscheidenden Punkten eines jahrelangen Aufnahmeverfahrens überstimmt werden, obwohl er die Aufnahme des Kandidaten am Ende weiterhin blockieren könnte. Die politische Wirkung des Vetos würde damit erheblich später einsetzen, nachdem große Teile des Beitrittsprozesses bereits durchlaufen wären.

Als rechtliches Werkzeug sollen die sogenannten Passerelle- oder Brückenklauseln dienen. Artikel 48 Absatz 7 des EU-Vertrags erlaubt grundsätzlich den Wechsel von Einstimmigkeit zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit, ohne dass dafür ein gewöhnliches Vertragsänderungsverfahren samt Ratifikation in sämtlichen Mitgliedstaaten durchgeführt werden muss. Zur Aktivierung der allgemeinen Klausel braucht es allerdings zunächst einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates; zudem können nationale Parlamente innerhalb von sechs Monaten widersprechen.

Die Kommission will die bestehenden Verträge nutzen, um die Bedeutung des nationalen Vetos dauerhaft zu reduzieren. Die Regierungen müssten dieser Einschränkung ihrer eigenen Macht zunächst gemeinsam zustimmen, anschließend wären sie in den erfassten Bereichen nicht mehr in derselben Lage, eine Entscheidung allein zu stoppen.

Die Pläne reichen dem Bericht zufolge über die Erweiterungspolitik hinaus. Qualifizierte Mehrheiten sollen stärker bei Sanktionen, Menschenrechten sowie in Teilen der Sicherheits- und Steuerpolitik eingesetzt werden. Das Verfahren gibt einer Mehrheit von mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten grünes Licht, sofern diese zugleich mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Bei 27 Mitgliedern entspricht die erste Hürde grundsätzlich 15 Staaten.

Gerade kleinere Staaten verlieren durch einen solchen Wechsel ein besonderes Machtinstrument. Einstimmigkeit bedeutet, dass Malta bei einer betroffenen Entscheidung formal dieselbe Sperrmöglichkeit besitzt wie Deutschland oder Frankreich.

Die qualifizierte Mehrheit verteilt den Einfluss stärker nach Bevölkerungsgröße und nach der Fähigkeit, Bündnisse im Rat zu organisieren. Befürworter sehen darin ein probates Mittel gegen Blockaden; Kritiker kleinerer und souveränitätsorientierter Mitgliedstaaten sehen seit Jahren die Gefahr, bei Fragen von erheblichem nationalem Gewicht überstimmt zu werden. Die Auseinandersetzung über das außenpolitische Vetorecht läuft bereits seit längerem.

Für widerstrebende Regierungen sehen die Entwürfe deshalb offenbar eine „Notbremse“ vor. Ein Mitgliedstaat könnte sie ziehen, wenn er seine „lebenswichtigen nationalen Interessen“ berührt sieht. Wie stark dieses Instrument tatsächlich wäre, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Ein vorbehaltloses nationales Vetorecht wäre es jedenfalls nicht mehr.

Hinzu kommt eine zweite institutionelle Änderung, deren Tragweite leicht unterschätzt werden kann. Nach den Entwürfen soll die Garantie fallen, dass jeder Mitgliedstaat jederzeit einen eigenen Kommissar stellt. Bei 27 Staaten würde das Kollegium auf 18 Mitglieder schrumpfen; neun Länder wären in einer jeweiligen Amtsperiode ohne eigenen Staatsangehörigen in der Kommission vertreten.

Rechtlich wäre auch dieser Schritt keine völlige Neuerfindung; Artikel 17 Absatz 5 des EU-Vertrags sieht seit dem Vertrag von Lissabon grundsätzlich eine Kommission vor, deren Mitgliederzahl zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht. Der Europäische Rat beschloss 2013 einstimmig, weiterhin jedem Staat einen Kommissar zuzugestehen. Die heutige 27-köpfige Kommission beruht auf dieser Entscheidung.

Dass diese alte Vertragsregel jetzt wieder politische Bedeutung gewinnt, hängt unmittelbar mit der geplanten Erweiterung zusammen. Montenegro und Albanien befinden sich weit im Beitrittsprozess; Albanien hat inzwischen alle 33 Verhandlungskapitel geöffnet, Montenegro ebenfalls und bereits 18 vorläufig geschlossen. Auch die Verhandlungen mit der Ukraine und Moldau sind 2026 weiter vorangekommen.

Eine Union mit mehr als 30 Mitgliedern stellt die bisherige Entscheidungsordnung zwangsläufig unter Druck. Die Kommission beantwortet dieses Problem offenbar mit einer stärkeren Verlagerung auf Mehrheitsentscheidungen und einer kleineren Kommission. Damit wächst zugleich die politische Bedeutung einer Frage, die bei jeder Erweiterungsrunde bislang hinter Grenzkarten und Beitrittsdaten verschwand: Wie viel eigenständige Entscheidungsmacht behalten die Staaten, die weitere Mitglieder aufnehmen?

Die Erweiterung liefert Brüssel damit den Anlass für einen Umbau, den die Kommission seit Jahren betreibt. Neue Mitglieder kommen hinzu, nationale Sperren sollen verschwinden. Für die Regierungen liegt die eigentliche Entscheidung deshalb lange vor dem nächsten Beitritt: Sie müssen entscheiden, ob sie ausgerechnet mit ihrem letzten ungeschmälerten Veto dafür stimmen, künftig weniger Veto zu besitzen.

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Kommentare ( 17 )

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kurowski
6 Tage her

Hat mit Demokratie nicht zu tun.. Wäre ein weitere Schritt zum totalitären Staatswesen, weil die Kommission von niemanden demokratisch gewählt wurd . Ist reine Lobbygruppe der Entsenderstaaten zur totalen Machtausübung. Echter Schritt zur Diktatur. Wir sollten es verhindern !!. Alternative Parteien wählen.

BellaCiao
8 Tage her

Die ganze Macht in den Händen unserer Königin Ursel. Die Regierungen der Nationalstaaten stören nur. Darum sollen Vetos unterbunden werden.

Dann kann die EU-Kommission alleine bestimmen, die 27 Mitgliedstaaten werden zu Lakaien. Passt auch gut zu UvdL’s Plan, die EU und die NATO zu vereinen.

»Keine Atempause, Geschichte wird gemacht. Es geht voran!«
(Fehlfarben 1980, Album: Monarchie und Alltag, Genre: NDW)

Last edited 8 Tage her by BellaCiao
P.Schoeffel
8 Tage her

So ist das eben, wenn Kaiserin UvdL von Gottes Gnaden regiert.

Dundee
8 Tage her

EU?
Die gibt es noch?
Braucht kein Schwein, den Quatsch.
Solange wir die EU noch haben, geht’s uns noch zu gut.

Kaltverformer
8 Tage her

Das ist die klassische Salami-Taktik des Junckers.
Den Prozess so weit und so lange fortführen, bis es kein zurück mehr gibt.
Keine Nation wird sich dann trauen ein Veto einzulegen und bereits getroffene Vereinbarungen und bereits gesetzte Handlungen rückabzuwickeln.
Lug & Trug in dieser EU, mit dieser Kommissionspräsidentin, wohin man schaut.
Die EU, ursprünglich ein guter Gedanke, wurde von dieser Von der Leyen völlig pervertiert und auf Jahrzehnte zerstört.

Ombudsmann Wohlgemut
8 Tage her

Das Imperium EUdSSR muss wachsen und keiner darf das blockieren.

LF
8 Tage her

Solange der Bürger nur vom Sofa aus meckert, sollte das kein Problem sein.
Und solange er aus Gewohnheit immer das selbe wählt, wird er es auch so wollen.

Britsch
8 Tage her

Ohne jegliche Autorisierung durch Bürger betreiben selbst ernannte „Reguierende und Eliten“ den Abbau der restlichen Bürgerrechte, die sie nicht schon abgeschasfft haben. Das Recht haben sie sich einfach genommen. Die Bürger werden ausgebeutet. unterdrückt. Verhältnisse nach Muster der Feudalherrschaft im Mittelalter. Wobei es damals vielleicht nicht ganz so totalitär war? Es wurde nicht alles bis ins kleinste vorgeschrieben?

hoho
8 Tage her
Antworten an  Britsch

Tatsächlich in Feudalismus gab es Auswege und der Feudalherr war auch mal anderweitig beschäftigt. Die heutige Verhältnisse sind ganz anders – man kann nicht mehr verschwinden, wenn man mit sich das Handy trägt und man mit der Karte oder mit dem Handy bezahlt.

Britsch
8 Tage her
Antworten an  hoho

Na wenn dann erst noch das Bargeld ganz abgeschafft ist

Manfred_Hbg
9 Tage her

Im v.d.Leyen’schen EU-Brüssel werden die Pseudodemokraten doch immer größenwahnsinniger und machtgeiler. Für mich sind soe dort wirklich am glauben das nur sie die Herrschaft über die EU und deren souveränen EU-Staaten inne hätten. Wobei man hier vielleicht doch auch mal die Frage einwerfen sollte, warum ausgerechnet jetzt solche Vorhaben angedacht werden? Denn ist die EU nicht schon groß genug? – – – Mich ist dieses EU-Brüssel mit allem drum und dran(EuGH usw) nur noch am anwidern und ankotzen und ich hätte nichts dagegen wenn !dieser! Saftladen gleich schon morgen zusammenbrechen würde. Denn gleich nach Berlin mit seinem Altparteienkartell ist dann… Mehr

Last edited 9 Tage her by Manfred_Hbg
Nachdenkerin X
9 Tage her

Komisch, daß bei Rechtsverbiegung immer Deutsche vorangehen …

olympos
8 Tage her
Antworten an  Nachdenkerin X

Es ist nicht Brüsseler es ist Berliner Politik .

Deutsche
8 Tage her
Antworten an  olympos

Genau. Und diesmal holen sie sich „die Welt“ nicht mit Waffengewalt sondern mit deutschen Steuergeldern und unter diversen Mäntelchen.