Studentenwohnheim unter Quarantäne, unter Quarantäne, unter …

Wer sich mit Corona infiziert, muss in Quarantäne – und die sich eine Wohnung mit Infizierten teilen, ebenso. Das kann im Studentenwohnheim eine ziemlich langwierige Geschichte werden.

Fassade eines Studentenwohnheims

Ein Nachbarjunge studiert in Hamburg. Aus Kostengründen und wegen Wohnraumknappheit in der Großstadt stehen ihm nur elf Quadratmeter zur Verfügung, also vergleichbar einer Knastzelle – aber mit Ausgang, normalerweise. Der kleinste Raum kann erträglich sein, wenn man ihn jederzeit verlassen kann.

In Japans Großstädten gibt es Schlafgelegenheiten, die in westlichen Medien immer wieder zu Heiterkeit Anlass gaben: Zum Tagespreis buchbare Schlafkojen ähnlich den Schließfächern an Bahnhöfen, nur wenig größer, so, dass gerade ein Mensch liegend hineinpasst. Sowas mag gehen, wenn man schon einen Zettel am Fuß hat oder keine Platzangst, es kann aber für auf Dauer nicht gesund sein. Der Schlaf unter der Brücke auf einer Pappe allerdings ist auch keine Alternative.

Aber zurück nach Hamburg ins Elf-Quadratmeter-Zimmer. Das hat immerhin WLAN und es gibt Gemeinschaftseinrichtungen wie eine kleine Küche, Duschen, Toiletten. Pro Etage leben hier zwanzig Studenten. Das Haus selbst hat sieben Etagen, macht in Summe ca. 140 Bewohner mit jeweils kaum mehr als zehn Quadratmeter Wohnraum. Jede Etage teilt sich eine Küche und die Sanitäranlagen. Also jeweils eine Küche für zwanzig Personen für bis zu drei Mahlzeiten am Tag.

Nun infizierte sich einer der Bewohner einer Etage vor ein paar Tagen nachweislich mit Corona. Also wurde die ganze Etage für vierzehn Tage unter Quarantäne gestellt. Weiterhin leben aber alle Bewohner auf ihrer unter Quarantäne stehenden Etage und nutzen die besagten Gemeinschaftseinrichtungen. Es passiert also, was passieren musste: Ein weiterer Student wird mit Corona infiziert, die vierzehntägige Quarantäne beginnt von vorne. Aber wie lange soll das nun weiter gehen? Im ungünstigsten Falle und bei zwanzig Personen sind das zwanzig mal zwei Wochen, also – zumindest theoretisch – zehn Monate: fast ein ganzes Jahr Quarantäne auf jeweils elf Quadratmetern.

Aber halt, wir haben die anderen Etagen vergessen. Erst im Zuge der Quarantäne erfahren die Studenten, dass schon zuvor eine andere Etage ihres Wohnheims unter Quarantäne stand. Etagenübergreifend gab es dazu allerdings keine Informationen, keine Warnungen. Nur einen Austausch über die Gemeinschaftsanlagen des Wohnheimes: Fahrstuhl, Poststelle und Fahrradkeller. Und tatsächlich verkehren die Studenten nicht nur horizontal auf ihrer Etage, es gibt Bekanntschaften auch in der Vertikalen zwischen den Stockwerken.

Die vierzig Wochen könnten also multipliziert werden gleich mit allen sieben Etagen, die Studenten wären dann – wieder rein theoretisch – 280 Monate in Quarantäne. In Deutschland käme das also in etwa einer lebenslangen Freiheitsstrafe gleich – abzusitzen auf elf Quadratmetern.

Weil das sehr gruselig klingt, soll uns bitte die Pressestelle der Stadt Hamburg dazu Auskunft geben. Der Sprecher teilt mit, dass das tatsächlich ungünstig wäre, aber es gäbe dazu keine Informationen. Er würde auch keine einholen wollen beim zuständigen Gesundheitsamt, das wäre zu aufwendig, zu viele Beamte müssten dafür befragt werden.

Wir fragen: Warum werden hier keine Hotels oder andere Einrichtungen wie Erholungsheime vom Gesundheitsamt für die einzelnen Fälle vorgehalten – Hotels, die ja sowieso leer stehen im Moment? Der Sprecher nennt das alles eine „ungünstige Situation, wenn sich das so darstellt“, tatsächlich sei es schwierig, das allgemein zu beantworten.

Aber so selten wird sie nicht sein – wenn man bedenkt, dass sie in allen deutschen Universitätsstädten auftreten könnte.

Hier müssten Einzelfallentscheidungen greifen, sagt der Sprecher. Das verwirrt zunächst, denn diese Wohnheime sind in der Regel bundesweit ähnlich aufgestellt, da wäre es doch sinnvoll, Konzepte zu entwickeln, die dann schnell greifen. Passiert aber offensichtlich nicht. Der Sprecher verweist auf eine weitere Einzelfallmöglichkeit, welche die Gesundheitsämter möglicherweise gewähren könnten, nämlich die Quarantäne im elterlichen Haushalt abzusitzen. Jetzt kommen aber Studenten in Hamburg und in bestimmten Wohnheimen aus allen Weltgegenden. Viele Studenten sind an ihr Wohnheim gebunden.

Pauschal würden in Hamburg für solche Fälle kein Objekte vorgehalten, sagt der Sprecher weiter – keine Objekte, die es ermöglichen würden, den Infizierten zu isolieren, um während der Quarantäne Folgequarantänen auszuschließen bzw. weitere Infektionen. Warum das so ist? Es würde sich nicht lohnen und wäre nicht planbar, lautet die pauschale Antwort des Sprechers. Es gäbe allerdings feste Quarantäneeinrichtungen für Obdachlose.

Der Sprecher findet immerhin, dass die gemeinschaftliche Benutzung der Küche und der Sanitäranlagen tatsächlich ein Hindernis sei für die Durchführung der Qurantäne, „erschwert es zumindestens. Aber wie man damit umgeht, muss man tatsächlich im einzelnen Fall schauen.“

Der Sprecher kann nicht sagen, ob überhaupt je einem infizierten Studenten schon ein Quarantäneplatz anderswo angeboten wurde. Er weiß auch nicht, ob so ein Platz überhaupt zur Verfügung stehen würde.

Aber irgendwer müsste es ja wissen. Wo man das abfragen könne, wie oft und ob das überhaupt schon einmal gemacht wurde, fragen wir. „Nirgendwo – offen gesagt, weil dazu ja alle Akten durchgesehen werden müssten. Das können die Kollegen im Moment nicht leisten. Deswegen bin ich auch so gewiss darin, dass ich Ihnen sage, das ich Ihnen dazu keine Fallzahl nennen könnte.“

Nächste Frage: Gibt es denn wenigstens Unterbringungsangebote für die einzelnen infizierten Studenten, um die anderen zu schützen? Antwort des Sprechers: „Das kann ich ihnen leider nicht sagen. Weil ich nicht alle Einzelfälle kenne und auch niemand sonst. Und wir das auch nicht leisten können für die Beantwortung, dass alles durchzusehen.“

Ob es denn wenigstens einen solchen Fall gäbe, dass müsse doch zu beantworten bzw. beim Gesundheitsamt nachzufragen sein. „Nein, dass kann ich auch nur beantworten, indem ich alle angucke.“ Der Sprecher hätte die Frage durchaus verstanden, aber an seiner Antwort würde sich nichts ändern.

Will der Sprecher dennoch beim Gesundheitsamt nachfragen? Antwort: „Ich kenne ja die Antwort. Deswegen kann ich sie ihnen schon jetzt in unserem Gespräch geben.“ Also keine Antwort.

Immerhin erwähnt der Sprecher noch, dass die Quarantäne einer ganzen Etage eines Studentenwohnheims als Lösung „nicht die beste ist. Also nicht diejenige ist, die minimal-invasiv ist, aber die beste die zur Verfügung steht.“ Damit wären wir dann aber wieder bei unserer Horrortheorie einer immer wieder neuen Ansteckung die am Ende eine nicht enden wollende Quarantäne erzeugt.

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Kommentare ( 25 )

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Sani58
2 Jahre her

Ja da müssen die Studenten unbedingt Grün oder Rot , auch attraktiv Schwarz wählen, dann wird’s ganz bestimmt besser.

Dieter Rose
2 Jahre her

machts doch wie bei den Immigranten,
nämlich gar nichts! oder ist es da etwa besser?

der Doc
2 Jahre her

„… infizierte sich einer der Bewohner einer Etage vor ein paar Tagen nachweislich mit Corona.“
Na – auf DIESEN Nachweis wäre ich ja mal SEHR GESPANNT!
Doch wohl nicht etwa Drostens Verar…. PCR-Test???!

Leute – AUFWACHEN !!!!
langsam sollte sich doch nun wirklich herumgesprochen habenb, daß Drostens Fake GAR NICHTS NACHWEIST.
Also – wo bleiben die Gänsefüßchen???

Niklas
2 Jahre her

Unsere Legislative denkt inzwischen nur noch in globalen Maßeinheiten darüber nach, wie die Welt gerettet werden kann. Da kann man nicht erwarten, dass sie sich um jedes kleine Detail kümmern, oder? Mein Gott, dann sitzen die Studenten eben 23 Jahre in ihren Einzelzellen! Die meisten von denen sind doch sowieso Zeugen Coronas. Und so eingesperrt kann die Generation Greta auch gleich ihren CO2-Fußabdruck minimieren.

Elfenbein
2 Jahre her
Antworten an  Niklas

Gemäß der Propagandafilmchen der Regierung nennt sich sowas Heldentum!

bkkopp
2 Jahre her

Das Suchen-Finden-Isolieren ( =Testen) hätte immer schon mehr Geld und organisatorischen Aufwand gekostet als man bereit war auszugeben. Nicht für Testregime und nicht für Isolier- und Quarantäne-Unterkünfte. Es gibt sicher viele unterschiedliche Beispiele, aber eines hatten sie seit Herbst 2020 gemeinsam. Testen war immer restriktiv, und Quarantänen konnte man nie kontrollieren. Erst seit Anfang 2021 hat man, langsam, langsam, angefangen neu zu denken. Für Bildungseinrichtungen hat man aber auch im Mai noch keine flächendeckende Effektivität. Im Ergebnis hat man immer verhindert, dass Infektionsketten identifiziert und unterbrochen wurden. Das Ergebnis ist bekannt.

andreask90
2 Jahre her

Im Grunde wissen doch alle, wer uns regiert und welche Qualitäten da vorhanden sind. Aber reicht das, um sie abzuwählen? Und Realisten sind heute nicht gefragt, Geschichte kümmert niemanden im Moment. Dazu bedarf es erst wieder eines Wachmachers, nach 2 Generationen einfach überfällig.
P.S. Der Wachmacher ist ja da, wird aber nicht erkannt.

Aparatschik G.Thomsen
2 Jahre her

Ich durfte als Kontaktperson eines Inzidenzfalles den neuen Rechtsstaat spüren.        15 Tage streng häuslicher Quarantäne mit erwünschter Absonderung!! von der Familie war die deutliche Ansage sowohl tel. und auch schriftlich. Erst als ich erwähnte wer denn die Kühe, die Kälber und sonstiges Getier zur Fleischerzeugung versorgen würde bekam ich in Absprache mit der Rechtsabteilung des Gesundheitsamtes nf die, auch so formulierte, gnädige Erlaubnis rauszugehen um die Tiere zu versorgen.    Trotz drei neg. PCR Test´s in der Zeit wurde auf die volle Q-Zeit bestanden. Smiley in Worten: Der Finger neben dem Ringfinger ganz, ganz weit oben! Aber die Zeit war entspannt, denn als alter… Mehr

Kassandra
2 Jahre her

Es gibt mehrere Rechtsanwälte, die, wie in Ihrem Fall, auf Freiheitsberaubung klagen und Schmerzensgeld fordern – sie finden die Kontaktdaten im www. Der Straftatbestand des § 239 StGB scheint bei Menschen ohne Krankheitssymptome erreicht:(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder 2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine… Mehr

Aparatschik G.Thomsen
2 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Danke.
Das sollte ich wohl ernsthaft in Betracht ziehen.
Nicht wegen einer Entschädigung sondern weil, sich hier sowie auf ähnlich sehr guten Blogs zu informieren oder Leserkommentare schreiben ist nicht mehr genug, Das geht „denen da“ doch sonst wo vorbei.
Zu Viele, auch ich, suchen sich aber leider den Weg des geringsten Widerstandes und schaffen sich ihre Nischen in dieser zunehmend schrägen Zeit.

Kassandra
2 Jahre her

Ich sag mal so. Wenn da nicht welche sind, die auch bei allen anderen Viruserkrankungen Risikogruppe wären und damit auch bei Corona zur Risikogruppe zählen würde eine Coronaparty das ganze Geschehen doch zeitlich sehr verdichten können.
Zumal für Genesene von Spahn Belohnung ver-sprochen ist.
Falls welche zu Risikogruppen gehören, also irgendwie vorerkrankt sind, sollten sie sich ein sicheres Plätzchen außerhalb suchen.
Komisch, dass sich keine interessierten Wissenschaftler aufmachen, das Geschehen forschend zu begleiten.
Betaisodona ist natürlich auch ne gute Idee.

Last edited 2 Jahre her by Kassandra
Andreas aus E.
2 Jahre her

Der erste Absatz gefällt mir nicht, Herr Wallasch. Bezeichnung des 11qm-Wohnheimzimmers als „Knastzelle“ ist, was ich üblicherweise lesereinstimmendes „Framing“ nenne. Was Sie da beschreiben ist eben ein Studentenwohnheim, für schmales Geld völlig ausreichende Unterkunft. Zum Vergleich: Ich wohnte möbliert unterm Dach, ohne WLAN, und Flur hatte ich selbst zu reinigen. Zumal es in üblichen Zeiten auch die Mensa gibt, Auslauf sowieso. Student kann sich glücklich schätzen. Also zu üblichen Zeiten – denn Rest des Artikels ist genial beschrieben, wohin es Behördenirrsinn treiben kann. Wobei ich auch da Bedenken anmelde. Heißt es in Hamburg nicht auch „#wirhabenplatz“ und sind es nicht… Mehr

Kassandra
2 Jahre her
Antworten an  Andreas aus E.

1.000 Menschen monatlich im Familiennachzug. Mir wurde nicht ganz klar, ob die alle für Hamburg sein sollen. Und wie man so über alle vorhandenen Ressourcen entscheiden kann, sowieso nicht.: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article230770499/Integration-Hamburg-fordert-Verbesserungen-beim-Familiennachzug.html

Maria Jolantos
2 Jahre her
Antworten an  Andreas aus E.

Was haben Sie an „vergleichbar einer Knastzelle – aber mit Ausgang, normalerweise. Der kleinste Raum kann erträglich sein, wenn man ihn jederzeit verlassen kann.“ nicht verstanden?

Andreas aus E.
2 Jahre her
Antworten an  Maria Jolantos

Sie haben nicht verstanden, daß mir der Vergleich nicht „schmeckte“, wie ich ja ausgeführt habe.

StefanB
2 Jahre her

Ob die betroffenen Studenten bereits selbst irgendeine Aktivität organisiert haben, um ihrem Schicksal zu entgehen? Wahrscheinlich nicht. Die denken wahrscheinlich, dass die maximal 280 Monate Quarantäne gut fürs Klima sind.