Alexander Dobrindt (CSU) baut BND und Verfassungsschutz zu einem Machtapparat aus, der tiefer in die Freiheit der Bürger eingreifen und sich zugleich besser ihrer Kontrolle entziehen kann. Das ist der Bauplan für einen dystopischen Überwachungsstaat.
IMAGO
Die Regierung ist bis jetzt nicht in der Lage, die Gasspeicher für den Winter zu füllen. Da ist es nur logisch, wenn sie ein Gesetz macht, dass Kritik an den Fehlern der Regierung und die Analyse des Regierungshandeln zur Desinformation erklärt, um dann mit der Gewalt der Staatsmacht gegen Kritiker und Analysten, gegen freie Medien und die politische Konkurrenz vorzugehen. Der Regierung gelingt nicht eine einzige Reform, weder im Gesundheitswesen, noch in der Rente, überhaupt des Sozialstaates, auch nicht im Steuerrecht. Aber das Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts gelingt dem Minister Dobrindt, klammheimlich, still und leise durchzubringen. Dass die Regierungs- und Brandmauermedien diesen Skandal zu einem absoluten Großteil verdrängen, sagt alles. Eine der sehr wenigen Ausnahmen ist Ronen Steinke von der SZ.
Dobrindts Gesetz verletzt das Rechtsstaats- und das Demokratiegebot des Grundgesetzes und steht im Widerspruch zur Menschenwürde, wenn der Bürger zum Ausspähungs- und Desinformationsobjekt der Geheimdienste wird.
Das Rechtsstaatsprinzip wird geschleift, wenn Dobrindts Gesetz den § 50 VwGO dahingehend ändert, dass Rechtsstreitigkeiten über Einstufung und Beobachtung durch den Verfassungsschutz nur noch final in einer Instanz geklärt werden können. Das ist eine Lex AfD und ein Freibrief á la Stasi für den Verfassungsschutz. Vereinigungen und politische Parteien wird der Instanzenweg verbaut und sie dürfen künftig gegen die Einstufungen des Verfassungsschutzes nur noch erst- und letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen. Wenn man sich die obrigkeitsstaatlichen und freiheitsfeindlichen Ansichten von Verfassungsrichtern wie Sigrid Emmenegger, die vom Bundesverwaltungsgericht kommt, oder von Ann-Katrin Kaufhold anschaut, die glaubt, dass Gerichte und demzufolge Richter besser agieren können als gewählte Volksvertreter, schwindet das Vertrauen in die Ideologieunabhängigkeit der Gerichte.
Da die Richter des Bundesverwaltungsgerichts letztendlich vom Brandmauer-Kombinat bestimmt werden, gerät Dobrindts Vorstoß in den Verdacht, aus dem Rechtsweg eine Rechtsweg-Simulation zu machen. Die Auflösung des Instanzenweges führt zur Auflösung des Rechtsstaates und verstößt mithin gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Gleichzeitig wird massiv das Recht der Bürger auf Information beschnitten, denn Dobrindt macht das Informationsfreiheitsgesetz zu einer Attrappe. Wenn der Verfassungsschutz nicht antworten will, dann fabuliert er eine nicht überprüfbare Bedrohungslage oder behauptet einfach, dass seine Darlegungspflicht „die zu wahrenden Schutzerwägungen gefährdet.“ Ein Blick auf das, was dem Verfassungsschutz künftig genehmigt wird, zeigt, dass der Bürger künftig schutzlos dem Treiben einer sich bildenden politischen Geheimpolizei ausgeliefert ist, die nicht im Auftrag der Bürger oder des Grundgesetzes, sondern nach Maßgabe der Herrschaftsbedürfnisse der Herrschenden agiert.
Schon jetzt, unter den aktuellen rechtlichen Möglichkeiten kann der Verfassungsschutz Machwerke produzieren und fabriziert sie auch wie das „Gutachten“ des Bundesamtes über die AfD als Bundespartei oder des Niedersächsischen Verfassungsschutzes der Genossin Behrens (liegt TE vor) über den niedersächsischen Landesverband der AfD. Und wenn Einsprüche künftig final von einem vom Brandmauer-Kombinat zusammengestellten Gericht erst- wie letztinstanzlich entschieden werden, ist der Rechtsstaat nur noch eine Fiktion.
Dobrindt behauptet in der klassischen Art der Verschwörungstheorien, dass „fremde Mächte“ „über Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz mittels eines durch künstliche Intelligenz gestützten Anfragesystems sowie einer mittels künstlicher Intelligenz vorgenommenen Auswertung der dabei generierten Daten“ die „Möglichkeiten einer systematischen Ausforschung“ erhalten. Das Informationsfreiheitsgesetz wird zu einem James Bond Gesetz erklärt, dass „fremden Mächte“ die Ausforschung des Staates ermöglicht.
Doch in Wahrheit dürften inzwischen dem Bewohner von Neu-Versailles, Alexander Dobrindt, der Bürger der Bundesrepublik Deutschland zur „fremden Macht“ geworden sein. Dobrindt muss nur das irreführende Wort Schutzmaßnahmen verwenden und er kann praktisch alles umsetzen. Sein Verfassungsschutz darf nicht nur polizeiliche Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen vornehmen, er darf die Funktion von Mitteln, die er zu Tatmitteln erklärt, einschränken, Datenverkehr oder die Übertragung von Informationen, einschließlich technischer Signale und Programmdateien, sowie die Veränderung der Übertragungsinhalte, umleiten oder unterbinden. Ferner falsche Informationen für Beteiligte bereitstellen, Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind, löschen oder verfälschen. Das erinnert doch sehr an die Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Zersetzung der feindlich negativen Kräfte. Dass man V-Leute, die an IMs erinnern, anwerben will, und zwar ab einem Alter von 16 Jahren, ist eine absolute Schande.
Er darf damit wohl auch jeder politischen Partei und jedem Bürger gefälschte Informationen unterschieben, die er dann zum Anlass nehmen kann, gegen sie oder ihn vorzugehen, bzw. „Beweise“ zu fabrizieren, auf deren Grundlage das Verfassungsgericht ein Verbotsverfahren durchführen kann. Der Bürger und auch politische Parteien sind künftig der Willkür des Verfassungsschutzes schutzlos ausgeliefert, der Rechtsweg wird finalinstanzlich verengt und droht so zu einem Placebo zu werden. Der Informationsgewinnungsweg wird versperrt, indem Anfragen von Bürgern als Anfragen fremder Mächte, als Spionageakte delegitimiert werden. Verräterisch ist der Zusatz: „Zudem soll sichergestellt werden, dass der mit der Bearbeitung von Informationszugangsanträgen verbundene Verwaltungsaufwand, dem ein „nicht unbeträchtliches Gewicht“ zukommt (BVerwG, NVwZ 2016, 940, Rn. 22) – nicht nur Nachrichtendiensten sowie Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen, zugutekommt, sondern auch Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes, bei denen derartige Informationen vorliegen.“
Vor diesem Hintergrund hat Dobrindt die Chuzpe zu behaupten: „Eine tatsächliche Verschlechterung der Rechtsstellung der Bürgerinnen und Bürger geht damit im Wesentlichen nicht einher, da im Einzelfall bereits jetzt im Ergebnis die inhaltliche Auskunft zu nachrichtendienstlichen Informationen über die anderen Ausschlussgründe verwährt ist.“ Heißt im Klartext, wir haben dir früher nichts gesagt, künftig sagen wir dir noch weniger. Unterschlagen wird, dass gleichzeitig das Informationsfreiheitsgesetz nur noch für „natürliche Personen“ gelten soll, was das Fragerecht der Medien oder von Wissenschaftlern und Forschern massiv einschränkt, indem ihnen der Weg über das Informationsfreiheitsgesetz verwehrt wird.
Und wie immer beruft man sich auf den bösen Feind, auf „die systematische, zielgerichtete Verbreitung von Fake-News und Desinformationen, deren Ziel die Störung des gesamtgesellschaftlichen und politischen Gefüges eines Staates in freiheitlicher demokratischer Grundordnung durch die Anwendung konventioneller oder nicht konventioneller Mittel ist. In der Folge kann eine möglicherweise einsetzende Destabilisierung der Gesellschaft von anderen Staaten für eigene, insbesondere machtpolitische Zwecke genutzt werden.“ Wie leicht aufgrund einer Geheimdienst-Behauptung in der EU inzwischen eine demokratische Wahl für ungültig erklären werden kann, hat das Beispiel Rumänien gezeigt.
Was, wenn BND und Verfassungsschutz behaupten, Dobrindts Gesetz schließt ja die Überprüfung der Behauptung aus, dass eine Wahl aufgrund der Desinformation Russlands zustande kam? Ständig verbreiten ohne Beleg Brandmauerpolitiker die Behauptung, dass die AfD Moskaus Arm sei. Es ist nur allzu verräterisch, wenn es zwar gegen staatliche Hacker-Gruppen geht, aber eben auch gegen Desinformations-Akteure. Wen die Union als Desinformations-Akteure sieht, hat vor nicht allzu langer Zeit Daniel Günther bei Lanz im Furor des Hasses geäußert, nämlich Nius, im Grunde alle freien Medien. Denn Friedrich Merz oder Daniel Günter oder Alexander Dobrindt oder Bärbel Bas oder Lars Klingbeil bestimmen, was Information und was Desinformation ist. Dobrindt behauptet, dass die Parlamentarische Kontrolle über den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) gewährleistet sei. Der Unabhängige Kontrollrat beruft und kontrolliert das Parlamentarischen Kontrollgremium. Doch das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus den Politikern Henrichmann (Union), von Notz (Grüne), Hain und Throm (Union) und Baldy und Eichwede (SPD). Ihm gehören weder Abgeordnete der Linken, noch der größten Oppositionspartei des Bundestages, der AfD, an. Eine solche parlamentarische Kontrolle hätte auch die Volkskammer hinbekommen.
Sicher richtet sich das Gesetz auch gegen äußere Feinde, doch vor allem ist die Ahnung nicht unbegründet, dass es gegen den inneren Feind geht, gegen den, der die eigene Macht bedroht. Der neue Adel in Neu-Versailles möchte nicht aus Neu-Versailles ausziehen, er will Macht und Privilegien, Posten und Pöstchen behalten. Doch da er nur Deutschlands Niedergang befördert, der Wirtschaft, der inneren Sicherheit, der Bildung, den Bürgern immer mehr Geld abpresst, kann er zum Machterhalt, zum Erhalt der Posten und Pöstchen nicht mit Erfolgen, nicht mit gelungener Arbeit operieren, sondern nur noch mit Zwang, Repression, Zensur und Bespitzelung.
Sieht die Regierung in den eigenen Bürgern etwa den Gegner, schlimmer als Putin und Trump? Dobrindts Gesetz ist jedenfalls ein Anti-Bürger-Gesetz. Der Anschlag vom Breitscheidplatz, von Magdeburg, auf den CSD und all die anderen hätten sich bereits mit den aktuellen Gesetzen verhindern lassen. Die Geheimdienste benötigen nicht mehr Rechte, sondern die rechte Konzentration auf ihre wahren Aufgaben.
Was Dobrindt schaffen will, ist ein Staat im Staate, eine mächtiges Machterhaltungsinstrument, sozusagen Schwert und Schild des Brandmauerkombinats – und das zum traurigen 65. Jahrestag des Mauerbaus. Was für eine boshafte Pointe.



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