AfD-Kandidaten fechten Wahlausschluss an

Vier AfD-Politiker klagen gegen ihren Ausschluss von den niedersächsischen Kommunalwahlen. Wird den Klagen stattgegeben, stehen Neuwahlen in den entsprechenden Wahlkreisen an.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Am 13. September fand die Kommunalwahl in Niedersachsen statt. Die vier von der Wahl ausgeschlossenen AfD-Kandidaten klagen nun gegen ihren Ausschluss. Ihr Ziel sei es, die Wahlen „für ungültig zu erklären und rückgängig zu machen“, geht aus den Anwaltsschreiben an die Behörden hervor, wie Apollo News berichtet. Wenn sie damit Erfolg haben, stehen Wahlwiederholungen in ihren Wahlkreisen an. Ihren Eilanträgen im August auf eine vorläufige Zulassung gab das Verwaltungsgericht Niedersachsen nicht statt.

Kommunalwahlen im Norden
Volksparteien ohne Volk in Niedersachsen – starke Gewinne der AfD
Die AfD schaffte es in drei Wahlkreisen in die Stichwahl, gewann jedoch keine davon. Zur letzten Kommunalwahl 2021 verbesserte sie ihr Wahlergebnis um 12 Prozent: „Es hätte die Möglichkeit bestanden“, dass die AfD-Männer ihre Wahl gewonnen hätten, meint ihr Rechtsanwalt Christian Wirth, AfD-Bundestagsabgeordneter. Es handele sich um einen „rechtswidrigen Wahlausschluss aus materiellen Gründen“. Dies bezieht sich auf die Parteizugehörigkeit der Kläger.

Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert war für den Landrat im Landkreis Friesland angetreten, der Landtagsabgeordnete Stefan Bothe als Landratskandidat in Lüneburg, Justin Vogel als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz und der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße als Oberbürgermeister in Wilhelmshaven.

Verfassungsschutz und Kommunalaufsicht arbeiten nicht unabhängig

Die jeweils zuständigen Wahlausschüsse untersagten den vier AfDlern nacheinander im Juli die Kandidatur, die Wahlleitungen zweifelten an ihrer „jederzeitigen Verfassungstreue“: Die Entscheidung trafen sie aufgrund einer Einschätzung des Verfassungsschutzes Niedersachsen. Der begründet seine Einschätzung mit der Mitgliedschaft und Funktion der Kandidaten in der AfD Niedersachsen.

Zuvor hatte der Landesverfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, dieser ist jedoch weisungsgebunden an das Innenministerium unter der SPD-Politikerin Daniela Behrens. Die damit einhergehenden Interessenkonflikte hat Klaus-Rüdiger Mai bereits für Tichys Einblick beschrieben. Rechtskräftig wurde dieses Vorgehen erst durch eine Gesetzesnovelle im Frühling 2026, die in Niedersachsen bei Kommunalwahlen vorschreibt, dass der Wahlleiter bei Zweifeln an der Verfassungstreue der Kandidaten die Kommunalaufsicht einzuschalten habe.

Sowohl der Verfassungsschutz als auch die Kommunalaufsicht unterstehen dem niedersächsischen Innenministerium und sind somit nicht unbefangen in ihrer Entscheidung. Durch die Ablehnung der Eilanträge wurden die Kandidaten faktisch von der Wahl ausgeschlossen und dies, ohne dass ihre Partei verboten ist.



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Kommentare ( 10 )

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Sonny
4 Tage her

Ich hielt es schon für einen Skandal, dass ohne jegliche Beweise und nur mit Verleumdungen und lächerlichen Vermutungen Personen von Wahlen ausgeschlossen wurden.
Wie ist so etwas in einem „ordentlichen“ Rechtsstaat überhaupt möglich, ohne vor der Wahl dagegen Einspruch einlegen zu können und die Wahlen trotzdem stattfinden?
Demokratiedefizite in Deutschland sind so was von offensichtlich, ich hoffe sehr, dass die Richter auf Neuwahlen entscheiden, ohne das eine spd-Tante ihre persönlichen Hass-Partys feiern kann.

Mein Name ist Lohse
4 Tage her

Das Material sammeln für zukünftige Parteiverbotsverfahren die TATSÄCHLICH ihre juristische Berechtigung haben. Man sieht sich bekanntlich zweimal im Leben.

Mausi
4 Tage her

Mal sehen, wie lange es bis zum rechtskräftigen Urteil braucht. Wie lange es braucht, bis die Klage dran ist, damit ein Gericht überhaupt anfängt, sich damit zu befassen. Ob die Legislaturperiode bis dahin um ist? Solche Verfahren müssten vorrangig behandelt werden.

Werner Brunner
5 Tage her

In einer Demokratie wäre dieser Vorgang schon längst geregelt !
Da dies aber noch nicht geschehen ist , heißt das im Umkehrschluss ?

Mausi
4 Tage her
Antworten an  Werner Brunner

Bei uns wurde gerichtlich halt entschieden, dass es wichtiger ist, eine Wahl durchzuführen, als eine Eilentscheidung zu treffen, die möglicherweise eh keinen Bestand hat, weil das letztinstanzliche Urteil das entscheidende ist. Kann man ja machen. Denn Verhinderung oder das Verschieben von Wahlen ist auch nicht unbedingt erstrebenswert, weil es ebenfalls zu Missbrauch einlädt. Was aber nicht geht, ist in meinen Augen, wenn nach der Wahl aufgrund irgendwelcher internen Abläufe bei den Gerichten die Entscheidung über diese Verhinderungspraktiken nicht zügigst rechtskräftig getroffen wird. Die Urteile werden auch offenbaren, wohin D sich entwickelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zum inneren… Mehr

Dundee
5 Tage her

Was ist eigentlich aus der Fluchtfahrzeugfahrerin beim Massenmord in Stade geworden? Gibt es da schon „Neuigkeiten“? Hat sie mittlerweile Ersatz für ihren Mercedes von Kurku? Sie selber ist zwar „weg“ aber hat sie wenigstens ein Auto?

Auch in diesem Fall laufen die Fäden bei Daniela Behrens zusammen…

Last edited 5 Tage her by Dundee
Delegro
5 Tage her

Und die verbrauchte Spitzmaus wird auch noch zur Rechenschaft gezogen.

Sonny
4 Tage her
Antworten an  Delegro

Schön wärs ja.
Allein, mir fehlt der Glaube…

FKR
5 Tage her

Man kann nur hoffen, daß die Richter in der Lage sind, das Recht auf Wählen und gewählt zu werden wieder herstellen. Der Demokratie ist so schon unsäglichen Schaden zugefügt worden.

Harry Hirsch
5 Tage her
Antworten an  FKR

Das wird der Lackmustest für die Demokratie in Deutschland. Geben die Richter diesem demokratiefeindlichen Gebaren statt, dann kann man die BRD wohl leider endgültig wieder als totalitäres System bezeichnen.