Was Rheinland-Pfalz vorgemacht hat, wird in Niedersachsen zum System: SPD-geführte Behörden, Verfassungsschutz und Gerichte greifen in das passive Wahlrecht von AfD-Kandidaten. Die zweiteilige Dokumentation zeigt, wie die SPD ein demokratiefeindliches Instrumentarium gegen die Opposition gebaut und umgesetzt hat. Es ist das kalte Parteiverbot der AfD weit unterhalb des Grundgesetzes.
picture alliance/dpa | Hannes P Albert
Wie die Chronologie der Ereignisse zeigt, machte das damals noch SPD regierte Rheinland-Pfalz den Anfang mit dem kalten Putsch der Verwaltung gegen die Demokratie. Damit, auf einer ersten Stufe, auf der Ebene der Kommunen der AfD die Möglichkeit zu nehmen, Kandidaten zur Wahl aufzustellen, faktisch an Kommunalwahlen teilzunehmen. Wenn man weiß, dass der Unterbau des Regierens, die Kraft einer Partei nicht im Himmel des Bundestages, sondern auf dem Boden der Kommunalpolitik, in den Gemeinden, Städten und Landkreisen beginnt, versteht man die ganze Dimension der Politik der SPD, die ganze Perfidie und völlige Demokratieverachtung. Nicht der Demos, sondern Funktionäre entscheiden, wer gewählt wird, weil sie entscheiden, wer gewählt werden darf. Die SPD – läge ihr etwas an Ehrlichkeit – müsste das Willy-Brand-Haus in Otto-Grotewohl-Haus umbenennen.
Mit Blick auf das skandalöse Treiben des SPD-geführten Innenministerium Niedersachsens wird deutlich, was schon damals zu ahnen war, dass die Vorgänge in Rheinland-Pfalz, als der Landtagsbageordnete Joachim Paul von der Wahl ausgeschlossen wurde, nur die Blaupause für das Agieren der SPD in Niedersachsen bildet, wie jetzt der Demokratiebruch in Niedersachsen zum Vorbild für andere Bundesländer werden soll.
Vorspiel auf den losen Seiten des Grundgesetzes – 2025 Rheinland-Pfalz
Fünf Tage nach den Verlautbarungen sollte es Minister Ebling und seinen Leuten dämmern, dass man zu früh gehandelt hatte, denn noch waren die SPD-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht nicht gewählt, die diese Verstöße gegen das Grundgesetz „durch Rechtsanwendung“ und Interpretation womöglich in Recht „wandeln“ könnten, wie es die SPD-Kandidatin Emmenegger für das Bundesverfassungsgericht einmal in einem Aufsatz ausdrückte. Folgerichtig ruderte am 15. Juli das Innenministerium von Rheinland-Pfalz zurück, natürlich verwehre „Rheinland-Pfalz AfD-Mitgliedern künftig nicht den Eintritt in den Staatsdienst allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit“, hieß es auf einmal, wie die Tagesschau nun über eine Anfrage beim Ministerium berichtete. Die sophistische Formulierung „allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit“, dass sie zwar grundlegend sei, aber nicht ganz ausreiche, sollte bald schon Karriere machen. Stattdessen beschloss man wohl heimlich, AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl auszuschließen.
Am 18. Juli 2025 kontaktiert Ludwigshafens Bürgermeisterin Jutta Steinruck die Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums und „teilt Anhaltspunkte für ein Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul mit“. – Das alles läuft noch etwas unelegant, noch etwas ruckellig. Man wird in Niedersachsen aus diesen Anfängerungeschicklichkeiten lernen.
Am 29. Juli 2025 sendet der Abteilungsleiter des Innenministeriums der Bürgermeisterin die „aus Sicht des Verfassungsschutzes relevanten offenen und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse“ zu. Das „Gutachten“, eine Sammlung aus teilweisen absurden Vorwürfen gegen den Bewerber, wird im Wahlausschuss der Stadt, dem kein Vertreter der AfD angehört, vorgelesen.
Am 1. August 2025 dankt Steinruck ausdrücklich „den Initiatoren des Netzwerks für Ihr Engagement, sich für das Einhalten der Prinzipien und Werte unserer fundamentalen freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für das Leben in unserer Stadt Ludwigshafen einzusetzen“. In der gleichen Mail wendet sie sich an die Mitglieder des Wahlausschusses: „In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich zur eigenen Meinungsbildung herangezogen werden dürfen.“ Äußern zu all dem darf sich Joachim Paul nicht, gefragt wird er auch nicht.
Am 5. August 2025 tritt der Wahlausschuss um 11.30 Uhr zusammen. Wie von einem Teilnehmer zu erfahren war, musste wohl ein größerer Saal gefunden werden, damit auch Platz für die „demokratische Vertreter*innen“ geschaffen werden konnte. Jedenfalls erinnert sich ein Teilnehmer nach seinem subjektiven Eindruck, dass der Ablauf an einen Schauprozess gemahnt, bei dem das Ergebnis bereits von vornherein feststeht. Laut Erinnerung eines Augenzeugen trägt sich etwas Entscheidendes zu, was die Niederschrift des Wahlausschusses nicht verzeichnet: Der Vertreter der CDU im Wahlausschuss bittet um eine Unterbrechung der Sitzung. Der Bitte wird unter der Ermahnung, dass Absprachen untereinander nicht gestattet seien, stattgegeben. Man könnte erwarten, dass die Mitglieder des Wahlausschusses sich in getrennte Räume zurückziehen würden. Doch laut Augenzeugen gehen die Mitglieder gemeinsam in einen Nebenraum und nehmen nebeneinander Platz. Durch die geöffnete Tür kann der Augenzeuge beobachten, dass durchaus Gespräche stattfinden. Lange benötigen die Mitglieder des Wahlausschusses jedenfalls nicht für ihre „Prüfung“ des Schreibens des Verfassungsschutzes.
Nach der Rückkehr in den Saal stimmen Niederschrift und Erinnerung wieder überein. „Der Wahlausschuss beschloss mehrheitlich (6 Stimmen und 1 Gegenstimme) sodann, folgenden Wahlvorschlag zurückzuweisen (Wahlvorschlag und Zurückweisungsgrund angeben): Wahlvorschlag der AfD: Der Wahlausschuss bezweifelt, dass der Bewerber der AfD die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Damit ist für Niedersachsen das entscheidende Stichwort gefallen. Die Guten bezweifeln.
Einspruch zwecklos – Gerichte auf SPD-Linie
Joachim Paul zieht mit einer Beschwerde vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und anschließend vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Ob die Gewalten im SPD-Land Rheinland-Pfalz wirklich getrennt sind, weiß man nicht, ungetrennt ist jedenfalls die Gesinnung.
Die kurioseste Formulierung in der absurden Ablehnung der Beschwerde von Joachim Paul durch das Gericht lautet: „Diese Zweifel sind auch nicht alleine dadurch ausgeräumt, dass der Antragsteller im Beamtenverhältnis steht. Zwar unterliegen Beamte der Pflicht, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeder Beamter nach seiner Verbeamtung dieser Pflicht auch zu jeder Zeit genügt.“ Hegt das SPD-Land Rheinland-Pfalz einen Generalverdacht gegen alle Beamten oder nur gegen diejenigen, die der größten Oppositionspartei angehören? Aber es kommt noch willkürlicher: „Auch der Umstand, dass der Antragsteller Landtagsabgeordneter ist, vermag an der Einschätzung der o.g. Umstände durch den Wahlausschuss nichts zu ändern.“ Schuldig, weil nicht SPD, sondern AfD-Mitglied.
Antragsteller von der Wahl auszuschließen, erfolgte nicht offensichtlich willkürlich.“ Wenn die Entscheidung also nicht o f f e n s i c h t l i c h willkürlich erfolgte, so erfolgte sie, wie hier schwarz auf weiß steht, dennoch willkürlich, denn dort steht nur, dass sie nicht offensichtlich willkürlich erfolgte, nur eben antonym: verdeckt, geheim, versteckt, undurchsichtig, nicht offensichtlich.
Es sagt alles über die Zustände in Rheinland-Pfalz aus, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Neustädter Kasuistik bestätigt. Übrigens verlief der juristische Werdegang der neuen Verfassungsrichterin Sigrid Emmenegger über das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und über das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Was sich in Ludwigshafen ereignet, hat Frauke Brosius-Gersdorf einst so definiert: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie (…) Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien. Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“
Von hoher Bedeutung ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von Rheinland-Pfalz auch deshalb, weil sich das Verwaltungsgericht in Oldenburg auf den Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bezieht.
Diese Geschichte endet nicht in Rheinland-Pfalz. Was dort im Fall Joachim Paul noch wie ein einzelner demokratiepolitischer Tabubruch erscheinen konnte, wird in Niedersachsen zur Methode: Die SPD schafft den rechtlichen Unterbau, der Verfassungsschutz und die Kommunalaufsicht liefern die fadenscheinigen Begründungen, Gerichte übernehmen die Argumentation aus Rheinland-Pfalz. Teil 2 der Dokumentation zeigt, wie aus der Blaupause ein System gegen AfD-Kandidaten entsteht.






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Die SPD geht zurecht unter.
Sie wurde von einer traditionsreichen, demokratischen Volkspartei zu einer Funktionärskaderbude, wo sich die leistungslosen Emporkömmlinge Deutschlands versammeln und Wege suchen, die Demokratie auszuhebeln
Eine noch widerwärtigere Rolle spielt bei diesem „Spiel“ meines Erachtens die Justiz.
Ein Eilverfahren VOR den Wahlen abzulehnen und auf ein Verfahren NACH den Wahlen zu verweisen ist eines Rechtsstaates unwürdig.
Haben diese Damen- und Herrschaften noch einen funktionierenden Spiegel zuhause?
Die deutsche Justiz ist doch nur noch ein Schatten seiner selbst! Siehe 3.Reich DDR, und DE!
Täter werden zu Opfer und Opfer zu Täter! Der Islam wird das nächste Übel von allem sein!
Ich rechne damit, dass uns das Schariaproblem und eine Überfremdung mit fremden Kulturen erspart bleiben wird.
Was in den kommenden Jahren auf Deutschland und Europa zurollt, wird die Zuwanderer zu Millionen vertreiben. Deutschland rüstet für Krieg und wird ihn bekommen.
Im Justizapparat sitzen die Parteigenossen. Man kennt sich, man hilft sich. Demokratie ist hier nicht angesagt.
Aber ich bin ganz sicher, das wird sich bitter rächen. Wir bekommen wieder eine wertegetragene Gesellschaft. Diese Herrschaften werden sich dafür noch rechtfertigen müssen.
P.S.: Wenn Nazis bzw. Nazimethoden, dann sind es die anderen, die mit dem Finger auf die AfD zeigen.
„Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“ Genau das ist das Kennzeichen einer Diktatur. Noch dazu wunderschön im Pluralis Majestatis formuliert. Diese Typen drehen derart frei, dass sie gar nicht mehr merken, wie sehr sie sich immer mehr den Nazi- und SED-Regimen angleichen. Wobei die Nazis die Demokratie wenigstens offen verachtet haben und die SEDler es insgeheim und im vollen Bewusstsein taten (so dass sie sich das Lachen verkneifen mussten, wenn sie sich öffentlich als Demokraten bezeichneten). Diese Typen, die sich in der Staatsbürokratie auf Steuerzahlerkosten un-, nein kontraproduktiv eingenistet haben, sind dagegen so geistig krank, dass zumindest ein… Mehr
Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt nach der Wahl das umsetzt was die SPD in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vorgemacht hat, wie groß wird das Geschrei unserer guten und wahren Demokraten sowie ihrer Helfer in den seriösen Medien sein? Wenn Kandidaten von SPD, Grünen usw nicht zur Wahl zugelassen werden? Die Spd hat die Grundlagen dafür geschaffen. Der Volksmund sagt passend: Wer andern eine Grube gräbt… oder Was du nicht willst, daß man dir tu, ….
Erst „Haltungsjournalismus“, jetzt Haltungsjustiz, alles für „unsere Demokratie“.
Das ist de fakto ein Staatsstreich der untergehenden SPD.
Diese offensichtlich verschworene Bande setzt gerade unsere FDGO außer Kraft.
Daher hat bereits jetzt jeder Deutsche gemäß Grundgesetz Paragraf 20/4 das Recht zum Widerstand.
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, das ist verständlich aufgrund des täglichen Irrsinns, aber es ist wie es ist.
Nun, all das was in diesem Land geschah und geschieht, ist weder Zufall noch Ungeschicklichkeit oder Dummheit, es ist eiskalte Berechnung, Willkür und Absicht und solange die Menschlein dies immer noch nicht wahrhaben wollen, treiben diese charakterlich dreckigen Gestalten ihr verlogenes Spiel auf Kosten des Landes und der Menschlein immer weiter! Also, es liegt an den Menschlein in diesem Land – entweder geschlossen nicht wählen, sondern an diesem Tag sehr öffentlich mit entsprechenden Plakaten friedlich spazieren gehen, oder diese Gauner ihre Spielchen weiter spielen lassen. Der Menschlein Wille ist nun mal ihr Himmelreich – oder ihre Hölle, man hat IMMER… Mehr
Das wird den Untergang der SPD nicht verhindern, nur verzögern. Die Realität bricht sich einfach Bahn. Und wenn die SPD es noch mehr übertreibt, bekommen wir halt wahlweise die südafrikanischen Verhältnisse von vor 1990 oder die nordirischen Verhältnisse von vor dem Karfreitagsabkommen. Ich persönlich würde auf beides gerne verzichten und die Nachkriegs-Demokratie behalten, aber wenn die SPD schon auf Autoritarismus umschaltet, würde ich an der Stelle der AFD den friedlichen Weg von Mahatma Gandhi und Nelson Mandela wählen, der viel besser und auch zielführender ist als jegliche Gewalt. Kerzen, Schweigemärsche, Aufklärung der Leute, Demonstrationen, etc sind die Lösung. Wenn mal… Mehr
Es ist der Gütesiegel für die aktive Verfassungsfeindlichkeit der SPD, die sich damit in das Verbot der DKP von 1956 als verbotene „Ersatzorganisation“ qualifiziert hat: „3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.“ Eine SPD Innenministerin, die Bürgern deren Wählbarkeit meint Klauen zu müssen, hat in einer echten Demokratie nichts verloren. Ihre SPD-eigene Justiz verweigert den Bürgern den Rechtsschutz als juristische Form der Gefahrenabwehr vor Grundrechtsverletzungen durch Regierungen und zementiert damit begründet den Vorwurf, es mit einer SPD-geführten Diktatur zu tun zu haben. Selbst der CDU-Kanzler pfeift auf der SPD-Flöte… Mehr
Niemand hat ein Instrumentarium „umgesetzt“. Man es eingesetzt. Dass Deutschland in dieser schwierigen Lage ist, ist vor allem ein sprachliches Problem. Das ist kein Witz. Wo es keinen common sense mehr gibt, muss man klar sprechen. Der Merkelstaat regiert über seine Sprache. Klare Sprache, klares Denken sind die wirklichen Todfeinde der Feinde Deutschlands.