Kann man die AfD nicht verbieten, werden ihre Politiker einfach von Wahlen ausgeschlossen – ohne Gerichtsbeschluss, aufgrund von herbeigezogenen Anschuldigungen. Wenn Politiker wie Martin Sichert sabotiert werden, geht es nicht um Verfassungstreue, sondern um den Machterhalt der Protagonisten „Unserer Demokratie“.
IMAGO / dts
In Niedersachsen gehen die regierenden Rotgrünen gemäß Ulbrichts Diktum – dass es demokratisch aussehen soll, „wir“ aber alles in der Hand haben müssen – von der Demokratie zur Diktatur über.
Nach Informationen, die TE exklusiv vorliegen, soll es inzwischen mindestens vier Kandidaten von der AfD betreffen, die von der Kommunalwahl in Niedersachsen ausgeschlossen werden. Bekannt geworden ist der Ausschluss des Bundestagsabgeordneten Martin Sichert von der Kommunalwahl im Landkreis Friesland. Zur Stunde wird entschieden, ob sich die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke für den Posten des Oberbürgermeisters von Hannover zur Wahl stellen darf.
Am 10. Juli schrieb der Kreiswahlleiter an Martin Sichert, dass er die Bewerbung als Kandidat für das Wahlamt des Landrats in Niedersachsen zur Prüfung an die Kommunalaufsicht übergeben habe, die praktischerweise dem Innenministerium der Genossin Daniela Behrens (SPD) untersteht, das im Fall des ermordeten Mädchens Liana K. und im Fall des Sechsfachmordes von Stade so eklatant versagte hatte.
Das bedeutet im Klartext, dass man den Funktionären der AfD, wobei das so weit gefasst ist, dass die Lex AfD schon die Delegierten von Parteitagen einschließt, in Niedersachsen praktisch das passive Wahlrecht aberkennt.
Unrecht und Willkür charakterisierten von jeher das starke Bemühen, sich in der Verhöhnung von Recht und Gesetz als Recht und Gesetz darzustellen. Zuerst schrieben die Genossen der Neo-SED im Jahr 2014 ins niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, dass als Voraussetzung für die Teilnahme an Kommunalwahlen die Verfassungstreue des Bewerbers gilt (Paragraphen 80 Abs. 5 Nr. 3). Bei Zweifel könne der Verfassungsschutz gefragt werden.
Allein dieses Gesetz ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip und einer SED würdig, denn nicht der Wähler entscheidet über die Kandidaten in freier und geheimer Wahl, sondern der Verfassungsschutz, wer Kandidat sein darf und wer nicht. In keiner Demokratie entscheidet der Inlandsgeheimdienst über die Zulassung von Kandidaten für Wahlämter, nur in Deutschland, und wenn er das unternimmt, ist man in keiner Demokratie mehr.
In der Verhinderung von Terroranschlägen versagen die Helden des Verfassungsschutzes regelmäßig, weshalb unsere Weihnachtsmärkte verpollert sind, nicht aber im Zusammentragen von Material, das in seiner Qualität an die Lageberichte und Einschätzungen des Ministeriums für Staatssicherheit erinnert. Doch als wäre das nicht problematisch genug, hat die rotgrüne Regierung in Hannover sich des Genossen Ulbricht würdig erwiesen, als sie Anfang 2016 das Verfahren einführte, dass bei Zweifeln an der Verfassungstreue die Kommunalaufsicht eingeschaltet wird.
Und so einfach geht es in der Semi-Diktatur: Das Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen (LfV), das als eigene Abteilung der Innenministerin Behrens untersteht, bespitzelt die demokratische Konkurrenz und fabriziert angeblich belastendes Materials „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ unter Verwendung nicht juristisch, sondern ideologisch verfertigter Begrifflichkeiten, Begriffe, die weder philosophisch noch rechtlichen Bestand haben. Man macht es sich einfach, weil man einfach die Macht hat, das zu tun. Unter der Brandmauerherrschaft wird Recht zur Funktion der Macht und die Gewaltenteilung praktisch aufgehoben. Die nur allzu schlichte Fabrikation wird nun zum Beweis hochjournalisiert, um den Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, genauer betrachtet eigentlich als „staatssicherheitsgesichert rechtsextrem“.
„Der Bewerber bietet aus Sicht der Kommunalaufsichtsbehörde nicht die gemäß § 80 Abs. 4 Nr. 3 NKomVG erforderliche Gewähr, weil seine Mitgliedschaft in der vom Niedersächsischen Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften extremistischen Niedersächsischen Landesverbands der Alternative für Deutschland (AfD) in Verbindung mit seiner Funktion als Kreisvorsitzender der AfD Friesland Wittmund, seiner erfolgreichen Wahlkandidatur 2025 über die Landesliste seiner Partei für den Deutschen Bundestag und der Ausübung seines Bundestagsmandats sowie seine durch öffentliche Aussagen zum Ausdruck gebrachte innere politische Haltung Zweifel daran begründen, dass er künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird.“
Das nennt man einen Zirkelschluss, man gibt in die Voraussetzungen, was man als Ergebnis haben möchte. Ihm wird sogar „seine erfolgreiche Wahlkandidatur 2025“ für den Bundestag zur Last gelegt, schuldig, weil er gewählt wurde.
Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf sich im rotgrünen Niedersachsen nicht zur Wahl stellen, ihm wird ohne Gerichtsbeschluss aufgrund der Übergriffigkeit des roten Inlandsgeheimdienstes von Niedersachsen das passive Wahlrecht entzogen, weil er Kreisvorsitzender einer zugelassenen Partei, weil er Kreisvorsitzender der AfD ist, weil er gewähltes Mitglied des Bundestages ist und weil er das grundgesetzlich verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung in Anspruch nahm?
Erlässt die Genossin Behrens nach der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit demnächst die Weisung, mit den Mitteln der Zersetzung gegen Martin Sichert vorzugehen? Aber Martin Sichert wird einfach das passive Wahlrecht entzogen, ohne, dass ihm die Gelegenheit gegeben würde, sich zu verteidigen. Denn das „Votum der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 45d Abs. 7 Satz 7 NKWG erfolgt auf hiesiger Aktenlage ohne Anhörung des Bewerbers“,
Nach einer Aktenlage, die von den Schnüfflern der Genossin Behrens fabriziert wurde. Damit es demokratisch aussieht, „begründet“ das Votum natürlich und selbstverständlich „keine Bindungswirkung für den Wahlausschuss. Es dient lediglich der Vorbereitung, der Entscheidungsfindung und der Absicherung der Entscheidung des Wahlausschusses.“
Warum putschen die „demokratischen Parteien“, die Parteien „unserer Demokratie“ gegen die Demokratie, indem sie in Blockparteien-Manier den Wählern im Grunde eine Einheitsliste vorlegen und den demokratischen Akt der Wahl zum „Zettelfalten“ pervertieren?
Im Landkreis Friesland kann man fürderhin nicht mehr von freien Wahlen, auch nicht von demokratischen Parteien sprechen. Selbst, wenn alles stimmt, was der Niedersächsische Verfassungsschutz an den Haaren herbeigezogen hat, ist das nicht justiziabel, sondern unterhalb der Strafbarkeitsgrenze und mithin als Meinungsäußerung und auch als politisches Argument vom Grundgesetz gedeckt.
Was viel wichtiger ist, ist das Grundgesetz der Demokratie, das besagt, dass man die Demokratie nicht mit undemokratischen Mitteln schützen oder gar retten kann, denn dann ist die geschützte oder gerettete Demokratie keine Demokratie mehr, sondern eine Diktatur, nämlich die Diktatur der Retter. Man kann auf beiden Seiten vom Pferd fallen. Wenn die Demokratie sich nicht aus ihrer Substanz heraus schützen kann, ist sie ohnehin nur noch Fiktion, aber keine Realität mehr. Das sogenannte Konzept der „wehrhaften Demokratie“ ist der Höllenweg zur real existierenden Diktatur.
Diesen Weg, den die SPD als Neo-SED in Niedersachsen jetzt beschreitet, den hat die SPD in Rheinland-Pfalz bereits 2025 vorexerziert, als gegen Recht und Gesetz und mithilfe williger Richter der Landtagsabgeordnete der AfD und verbeamtete Lehrer Joachim Paul willkürlich gehindert wurde, zur Wahl zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen anzutreten. Kann man also die AfD (noch) nicht verbieten, verfertigen Landesämter für Verfassungsschutz Feme-Gutachten, die dann die Grundlage dafür bilden, sie von den Kommunalwahlen auszuschließen. Sie begründen den Ausschluss damit, dass die Kommunalämter zwar Wahlämter sind, aber exekutive Aufgaben wahrnehmen. Was folgt als nächstes? Werden AfD-Kandidaten von Landtags- und Bundestagswahlen ausgeschlossen, weil sie im Falle eines Wahlsieges ja Minister oder Ministerpräsidenten werden können?
Nennen wir die Dinge doch beim Namen. Es geht nicht um Verfassungstreue, es geht nicht um die Demokratie, es geht um den Machterhalt der kleinen, der mittleren und der großen Oligarchen „unserer Demokratie“. Die Demokratie wird immer mehr zum Aushängeschild des Neo-Absolutismus von Neu-Versailles.






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