Vorratsdatenspeicherung zum Dritten: Hubig will schaffen, woran ihre Vorgänger scheiterten

Die Bundesregierung wittert Morgenluft bei der Vorratsdatenspeicherung im Netz. Zweimal wurde ein SPD-Gesetz schon gekippt. Nun will man auf der Welle der EU-weiten Massenüberwachung mitsegeln. Als Begründung hat Hubig die „digitale Gewalt“ und den Kampf gegen „Hass und Hetze“.

picture alliance/dpa | Markus Lenhardt
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Pressekonferenz zur IP-Adressenspeicherung, Berlin, 22.04.2026

Stefanie Hubig und Alexander Dobrindt geben ein schönes Ministerpaar ab. Eine Linke und ein Halbrechter in der Bundesregierung, aber vereint im Kampf für die Vorratsdatenspeicherung. Zweimal ging es schon schief. Aber bei bestimmten Themen kann die SPD sehr hartnäckig sein. 2008 gab es das erste SPD-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, eingebracht von Justizministerin Brigitte Zypries; es scheiterte 2010 am Bundesverfassungsgericht. 2015 versuchte es Heiko Maas, sein Gesetz wurde 2023 gekippt. Nun will also Hubig ihren Versuch wagen, gerüstet auch mit dem Fall Fernandes und neuer SPD-Lyrik gegen „Hass im Netz“.

Letzte Woche beschloss das Kabinett einen neuen Gesetzentwurf, der die bislang je nach Anbieter verschieden praktizierte Datenspeicherung verpflichtend machen will. Teils nur für wenige Stunden bis hin zu einer Woche speichern die Anbieter bisher gewisse Daten. Sollte das neue Gesetz durch den Bundestag kommen, wären zukünftig alle Anbieter dazu verpflichtet, die IP-Adressen und Port-Nummern ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern. Als skandalös gilt Kritikern vor allem, dass dies anlasslos und massenhaft geschehen soll.

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Es geht aber nicht nur um IP-Adressen, wie gelegentlich behauptet wird. Hubig will daneben auch Verkehrs- oder Verbindungsdaten der Nutzer speichern. Daraus ist ablesbar, wer, wann, wie lange und mit wem über das Internet kommuniziert hat. Eine Liste abgehender Anrufe und verschickter SMS soll außerdem „eingefroren“ werden, sobald sich die Sicherheitsbehörden zum Zugriff entscheiden. Und auch mit der IP-Adresse lässt sich offenbar mehr anfangen. Beim Browsen hinterlässt der Nutzer überall im Internet Spuren seiner IP-Adresse. Seine Aktivitäten könnten also im Nachhinein rekonstruiert werden.

Über Bande spielen
Hubigs Gesetzesentwürfe bedeuten Zensur und Kontrolle
Alle diese Daten unterliegen dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, normalerweise – wenn das Grundgesetz noch gälte und die freiheitliche demokratische Grundordnung noch jemanden interessierte. Aber wozu sollte das schon gut sein, wo es „digitale Gewalt“ oder „Hass und Hetze“ zu bekämpfen gilt.

Den neuen geplanten Grundrechtseingriff trifft scharfe Kritik auch aus der Rechtsgemeinde. Aus dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) hört man, die Justizministerin habe die behördlichen Vollmachten in ihrem Gesetz „in einem Maße überdehnt, die nicht mehr mit den grundrechtsschützenden Intentionen des [Europäischen] Gerichtshofs in Einklang steht“. „Jegliche wirksame Begrenzung der Verwendungszwecke“ fehle, und daher sei „die vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert laut Netzpolitik, dass die Bundesregierung keine Gründe dafür liefere, warum die Neuregelung eigentlich vonnöten sei. Außerdem habe man letztes Jahr 90,8 Prozent der Fälle von Verbreitung kinderpornographischer Inhalte auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufklären können. Die Bundesregierung gebe sich eine Blöße, wenn sie Gesetze ohne Begründung vorlegt.

Dobrindt will angeblich keinen gläsernen Bürger schaffen

Anlasslos und massenhaft – das sind Worte, die auch bei einem anderen Thema immer wieder zu hören waren. Da ging und geht es um die EU-Chatkontrolle, durch die ebenfalls anlasslos und massenhaft die Verschlüsselung von WhatsApp- oder Signal-Chats gebrochen werden soll. Das EU-Vorhaben ist noch keineswegs vom Tisch. Und hier tänzelt schon der nächste Versuch um die Ecke, ein weiterer Versuch, den Bürger durchsichtiger zu machen – durchschau- und handhabbar für die Politik und für Behörden, die sich selbst keineswegs zu übermäßiger Transparenz verpflichtet sehen. Es sollte eigentlich andersherum sein.

Innenminister Dobrindt beschwichtigt nun: „Wir schaffen damit keinen gläsernen Bürger und kein gläsernes Netz.“ Und doch ist das neue Gesetzesvorhaben ein Schritt in genau diese Richtung. Behörden sollen in Zukunft ohne richterlichen Beschluss per „Sicherungsanordnung“ auf die vorgehaltenen Daten zugreifen bzw. sie „einfrieren“ können, sobald sich ein Anfangsverdacht ergibt. Verbindungs- und Standortdaten würden später an die Ermittler wandern. Dem wird dann wohl auch kein Richter mehr sein Ja entziehen wollen. Es wird eine Erwartungshaltung geben, dass man die gespeicherten Daten auch nutzt.

In Wahrheit wird für mehr als drei Monate gespeichert

Dieses Recht zum Datenzugriff könnte sogar auf Privatpersonen in Zivilverfahren ausgedehnt werden, wenn auch noch das Gesetz gegen digitale Gewalt in der geplanten Form kommt – ein weiteres Hätschelkind von Justizministerin Hubig. Dann würde also eine Zivilklage ausreichen, um das Incognito des Internetnutzers zu lüften und eine IP-Adresse fest mit einer realen Person zu verknüpfen. Darauf läuft es hinaus: Man will den Spuren der Bürger im Internet auf die Spur kommen.

Fragen über Fragen
Hubigs geheimes Hintergrundgespräch im Justizministerium
So war es schon bei den älteren Gesetzen 2008 und 2015 gewesen. Die Begründungen wechselten dabei ziemlich oft. Mal ging es um Terrorismus, dann wieder wollte man kinderpornographisches Material aufspüren. Nun hat Hubig den Fall Fernandes-Ulmen, die vielbeschrieene „digitale Gewalt“ und allgemein den „Hass im Internet“ gefunden, um die Vollmachten des Staates auszuweiten. Dem Justizministerium fällt sogar noch mehr Kriminalität im Netz ein, die sie mit der Gläsernwerdung des Bürgers bekämpfen will: „Kommunikation von Tatverdächtigen über Messengerdienste“, „kriminelle Handelsplattformen, die Betäubungsmittel oder Cybercrime-as-a-Service anbieten“, „echt wirkende Onlineshops, die Waren verkaufen, die gar nicht existieren“.

Doch all das rechtfertigt nicht den Generalverdacht gegen alle Bürger, der sich auch in der Vorratsdatenspeicherung ausdrückt. Tatsächlich ist auch die EU gerade dabei, die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung zu vereinheitlichen, selbst wenn ihr Gerichtshof dem enge Grenzen gesetzt hat. 2024 entschied der EuGH in einem französischen Fall von Vorratsdatenspeicherung, dass „die Dauer der Speicherung auf das absolut notwendige Maß beschränkt“ bleiben muss. Die Bundesregierung ist drauf und dran, auch gegen diese Vorgabe zu verstoßen. Denn in Wahrheit könnte ihr Gesetz technisch bedingt dazu führen, dass IP-Daten weitaus länger gespeichert werden als drei Monate.

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Kommentare ( 1 )

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Haba Orwell
2 Stunden her

> Wie viel gilt die FDGO bei Schwarz-Rot noch?
So viel, wie sich die Michels erstreiten. Wenn alles mit Eifer und Unterwürfigkeit geschluckt wird…

Bitte aber US-IT-Konzerne nicht vergessen: >>>“Dein Leben als Trainingsdaten: Google macht Ernst mit der totalen digitalen Erfassung„<<<