Menschenhandel und Ausbeutung: Leihmutterschaft im Fokus

Kurz vor der Kinderwunschmesse „Wish for a baby“, auf der trotz Verbots gezielt deutsche Kunden für Leihmutterschaft angesprochen werden, lud die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) zu einem Fachkongress, der die Folgen dieser ausbeuterischen Praxis erörterte. Zu den Referenten gehörte unter anderem die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen.

IMAGO / Westend61

Am 6. März fand in den Räumlichkeiten der Bundespressekonferenz in Berlin der internationale Fachkongress „Kinder und Kommerz“ statt. Die Tagung rückte die in Deutschland illegale Praxis der Leihmutterschaft in den Fokus.

Fachleute aus Recht, Medizin, Politik und Ethik widmeten sich verschiedenen Aspekten und Problemfeldern der Thematik und forderten einhellig ein konsequentes Vorgehen gegen diese Praxis sowie die globale Ächtung jeder Form von Leihmutterschaft.

Die Notwendigkeit eines internationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Leihmutterschaft machte unter anderem Reem Alsalem deutlich, die als hochrangige Expertin zugeschaltet war. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen betonte den ausbeuterischen Charakter von Leihmutterschaft. Es handle sich um die Ausübung körperlicher, psychischer und ökonomischer Gewalt gegenüber Frauen, die auffallende Parallelen zur Prostitution aufweise. Die Praxis entmenschliche Frauen und Mädchen. Kinder würden neben medizinischen und rechtlichen Risiken der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Missbrauch, Menschen- und Organhandel zu werden.

Alsalem äußerte Unverständnis angesichts der Tatsache, dass es bezüglich anderer Menschenrechtsverletzungen wie Sklaverei oder Menschenhandel internationale Vereinbarungen gäbe, während Leihmutterschaft oftmals trotz beziehungsweise aufgrund einer wenig aussagekräftigen Datenlage und ohne sachkundige Bewertung gefördert werde. Sie forderte dazu auf, die Praxis der Leihmutterschaft global abzuschaffen.

Dies entsprach den juristischen Einschätzungen von Felix Böllmann von ADF International (Alliance Defending Freedom) und Eva Engelken (Frauenheldinnen e.V.). Böllmann erläuterte, dass die notwendigen Gesetze zur Umsetzung eines vollständigen Verbots in Deutschland durchaus vorhanden wären, es hapere allerdings an der Durchsetzung.

Engelken machte dies konkret deutlich anhand der Bemühungen des Vereins Frauenheldinnen e.V., gegen Leihmutterschaftsmessen in Köln und Berlin vorzugehen, auf denen trotz des Verbots unverhohlen Werbung für Leihmutterschaft betrieben werden und Vertragsanbahnung und Kundenwerbung stattfinden.

Mit der Sprecherin der Casablanca-Deklaration, die ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft fordert, kam auch eine Betroffene zu Wort: Olivia Maurel, die selbst durch Leihmutterschaft zur Welt kam, schilderte eindringlich, wie leidvoll Leihmutterschaft für die betroffenen Kinder ist: Die pränatal aufgebaute Bindung zur Mutter werde durch die unmittelbar nach der Geburt erfolgende Trennung zwischen Mutter und Kind abrupt zerstört, mit traumatischen Folgen.

Die Bedeutung der vorgeburtlichen Interaktion zwischen Mutter und Kind und die negativen gesundheitlichen, psychischen, kognitiven und emotionalen Folgen der Trennung, die, anders als bei Adoption, nicht durch tragische Umstände erzwungen, sondern vertraglich festgelegt sei, hoben auch die anwesenden Mediziner hervor.

Diese wiesen ebenso darauf hin, dass es sich bei Leihmutterschaft um ein Milliardengeschäft mit teils zweistelligen Wachstumsraten handle und beklagten die Kommerzialisierung der Medizin.

Auch die sogenannte „altruistische Leihmutterschaft“ sei keine Option, hob Birgit Kelle, Bestsellerautorin, hervor. Auch bei dieser Form verdienten Agenturen, Ärzte und Rechtsanwälte. Lediglich die Frau, die die gesundheitlichen Risiken trage, müsse dabei auf eine Entlohnung verzichten.

Mit Sorge wurden Bestrebungen kommentiert, Leihmutterschaft lediglich zu regulieren: Die Menschenrechtsverletzungen würden dadurch nicht weniger gravierend, zumal die Kunden jeweils in Länder mit den laxesten Bestimmungen auswichen. Auch bestünden die zahlreichen negativen Folgen für Frauen und Kinder unabhängig vom rechtlichen Rahmen – nicht zuletzt zum Beispiel das erhöhte Risiko von Komplikationen und Müttersterblichkeit, oder auch die Gefahr für das Kind, getötet oder zurückgelassen zu werden, wenn sich Bestelleltern während des Prozesses umentscheiden oder das Kind etwa aufgrund einer Behinderung nicht wollen.

Gastgeber des Kongresses war die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). Die Organisation lud nach Berlin ein, wo am Wochenende die Kinderwunschmesse „Wish for a baby“ stattfindet. Die von einer britischen Organisation verantwortete Veranstaltung bewirbt vorrangig Leihmutterschaft, obwohl dies in Deutschland verboten ist. Sie richtet sich gezielt an deutsche Bestelleltern und findet im Frühjahr in Berlin, im Herbst in Köln statt.

2025 recherchierte Tichys Einblick vor Ort in Köln und konnte Belege für die rechtswidrige Bewerbung, Kundenwerbung und Vertragsanbahnung dokumentieren. Bemühungen des Vereins Frauenheldinnen e.V., über die Stadt Köln bzw. den Verwaltungsrechtsweg ein Verbot zu erwirken, waren damals gescheitert.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der ALfA, wies zudem auf den zeitlichen Bezug zum Weltfrauentag hin, der am 8. März begangen wird und in Berlin ein gesetzlicher Feiertag ist. Sie forderte die deutsche Politik über Parteigrenzen hinweg zum Handeln auf. Im Hinblick auf die „Wish for a baby“ betonte sie:

„Dass mitten in Deutschland trotz Verbot dieser Praxis auf Babywunschmessen Leihmutterschaftsgeschäfte angebahnt werden, ist skandalöses Unrecht. Die Expertise auf unserem Kongress zeigt: Deutschland muss handeln und sich an die Speerspitze einer internationalen Bewegung setzen, die dies auf höchster Ebene fordert.“

An die Besucher des Kongresses richtete sie den Appell, Politiker für die Menschenrechtsverletzungen, die mit Leihmutterschaft einhergehen, zu sensibilisieren und zum Handeln aufzufordern.


Unterstützung
oder

Kommentare ( 3 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

3 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
humerd
2 Stunden her

während der Pandemie gabs rührselige Berichte von Ukrainerinnen, die entbunden hatten und ihre Babys „im Stich“ gelassen haben. Die Neugeborenen konnten nicht abgeholt werden. Natürlich durfte in den rührseligen Berichten nicht fehlen, dass die Ukrainerinnen die Leihmutterschaften nur aus purer Not machen würden, weil sie ja so arm waren und jetzt kein Geld bekämen. Auch wurde gejammert, dass die Entbindungskliniken voll wären. Kein einziges Wort dazu, dass Leihmutterschaften in D illegal sind.

Aliena
2 Stunden her

Ich stimme voll mit der Forderung überein, dass Deutschland handeln muss.
Besonders beliebt ist zZt, sich in der Ukraine ein Baby, ausgetragen von einer ukrainischen Leihmutter, zu bestellen.
Da es ein enges Band zwischen Brüssel und Kiew gibt, sollte vdL, selbst Mutter von sieben Kindern und – wie anzunehmen ist – aufnahmewillig für die entstehenden Komplikationen im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft, intervenieren, um auch die diesbezügliche ukrainische Umsatzgenerierung zu stoppen.

Dirk Plotz
3 Stunden her

Ich bin ja alles andere als ein Feminist, Aber diese Herrschaft des Staates über die Körper von Frauen (und Männern) muss ein Ende haben. Wenn eine Frau Leihmutter sein will, dann soll sie das frei entscheiden können. Mit welchem Recht stellen sich Dritte hin und verbieten so etwas? Es ist absurd Frauen oder Menschen generell die totale Herrschaft über ihre Körper zu nehmen. Wer das heute tut, sieht in dem Körper des Individuums nichts anderes als eine staatliche Verwaltungsmasse, die sich an Werten und Ansprüchen messen zu lassen hat, die der Staat stellt. Ein Verbot der Leihmutterschaft fällt in die… Mehr