Zwei Gemeinden und ein Gericht wollen Gastauftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke in Bayern verhindern. Demokratische Mindeststandards sind in Deutschland nicht mehr viel wert, wenn man „Unsere Demokratie“ kritisiert.
picture alliance / dpa | Peter Kneffel
Björn Höcke kommt nach Bayern. Das heißt: Er soll kommen. Ob er tatsächlich kommen darf, ist ungewiss.
An diesem Wochenende will Thüringens AfD-Chef im Rahmen des bayerischen Kommunalwahlkampfes als Gastredner auftreten. Die betroffenen Gemeindeverwaltungen von Seybothenreuth in Oberfranken und von Lindenberg im Allgäu wollen das mit allen Mitteln verhindern.
Jetzt spielen Verwaltungen und Verwaltungsgerichte in der Sache Ping-Pong.
Dubiose Änderung im Gesetz
Erst vor wenigen Wochen, genau am 1. Januar 2026, ist eine neue Regelung in der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft getreten. Artikel 21 Absatz 1a lautet nun:
„Ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung besteht nicht für Veranstaltungen, bei denen
- Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder
- antisemitische Inhalte
zu erwarten sind.“
Der neue Passus ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen bleiben Inhalte erlaubt, die zum Beispiel die kommunistische Gewalt- und Willkürherrschaft in Maos China, in Stalins Sowjetunion oder in Honeckers DDR billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.
Zum anderen wird eine mögliche Zukunft sanktioniert. Es muss also gar kein Vergehen begangen worden sein, sondern es genügt, wenn die Bürokratie ein Vergehen erwartet.
Viel dichter an staatlicher Willkür kann eine Verwaltung sich kaum bewegen.
Verwaltungsgericht spielt mit
Wenig verwunderlich, hat sich die Gemeinde Seybothenreuth genau auf diesen skandalösen Gummi-Paragrafen berufen und einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht: auf dass doch bitteschön Höckes für Samstag geplanter Gastauftritt in der örtlichen Mehrzweckhalle untersagt werde.
Ebenso wenig verwunderlich, ließen sich die Richter nicht lange bitten. Die Wahlkampfveranstaltung des AfD-Kreisverbands bleibt insgesamt zwar genehmigt, doch Höckes Auftritt wurde verboten.
Die Urteilsbegründung lässt jedem überzeugten Demokraten das Blut in den Adern gefrieren.
Die Richter sehen „eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass man Aussagen von Höcke erwarten könne, die nach dem oben geschilderten neuen Passus der Gemeindeverordnung anstößig sind. Dafür sprächen seine „rechtsextremistische politische Ausrichtung“ sowie „Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit“. Zudem würden der „Charakter einer Wahlkampfveranstaltung“ und die „vom Veranstalter angekündigten Themen“ entsprechende Äußerungen wahrscheinlich machen.
Das ist, mit Verlaub, eines Rechtsstaats unwürdig.
Die AfD, zur Erinnerung, ist eine ausdrücklich nicht verbotene Partei. Was sich der vom Bundesinnenministerium, also von der politischen Konkurrenz der AfD, gesteuerte Verfassungsschutz auch immer an Vorwürfen gegen die Blauen zusammenfantasieren mag: Beispiele dafür, dass auf AfD-Wahlkampfveranstaltungen die Nazi-Zeit gebilligt oder verherrlicht oder gerechtfertigt worden sei, kann das Amt nicht vorlegen – ebenso wenig wie antisemitische Ausfälle.
Offener Antisemitismus findet sich nicht bei der AfD, dafür sehr wohl in der gesamten links-woken Blase bei SPD, Grünen und der „Linken“. Auf deren Veranstaltungen wird auch schon mal die Idee bejubelt, Milliardäre zu erschießen.
Noch nie hat aber eine bayerische Gemeindeverwaltung versucht, eine Wahlkampfveranstaltung der SPD oder der Grünen oder der „Linken“ ganz oder teilweise zu verbieten.
Auch nicht Seybothenreuth. Im Gemeinderat des, pardon, Dorfes mit gerade mal 1.270 Einwohnern sitzen Vertreter der CSU sowie von zwei freien bzw. und überparteilichen Wählergemeinschaften. Die haben vor wenigen Tagen eine Resolution „für Demokratie und Toleranz“ verabschiedet. Das feiern sie als „starkes Signal (…) für ein bürgerfreundliches, weltoffenes, demokratisches, tolerantes, werteorientiertes und lebendiges Seybothenreuth“.
Wenig später torpediert der Gemeinderat mit fadenscheinigen Gründen die Wahlkampfveranstaltung einer Konkurrenzpartei der regierenden CSU und entlarvt damit die von ihm selbst so bejubelte Resolution als absolut leeres Gewäsch.
Andere Richter, anderes Urteil
Einen Tag später, am Sonntag, will Björn Höcke als Gastredner beim AfD-Wahlkampf in Lindenberg im Allgäu auftreten.
Dort wollte der Stadtrat nicht nur Höcke verhindern, sondern gleich die ganze Veranstaltung – auch hier mit Hinweis auf die „Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 21 GO“. In der Gemeindeverwaltung, Überraschung, ist die AfD nicht vertreten. Dort sitzen nur Mitglieder der CSU, der Grünen, der Freien Wähler und der SPD.
Das zuständige Verwaltungsgericht Augsburg hat das Veranstaltungsverbot zunächst gekippt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als „milderes“ Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme.
Daraufhin schwenkte die Kommune um und erließ nun nur ein Auftrittsverbot für Höcke.
Doch etwas überraschend mochte das Verwaltungsgericht Augsburg auch auf diesem Gleis den Gedankengängen und der Urteilsbegründung der Bayreuther Richterkollegen nicht folgen.
In einem Eilverfahren haben die Augsburger Verwaltungsrichter entschieden, dass Höcke wie geplant in der Stadthalle auftreten und sprechen darf. Die Stadt Lindenberg habe das Redeverbot für ihn nicht ausreichend begründet. Insbesondere sei nicht ausreichend belegt worden, dass eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür bestehe, dass Höcke „strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen“ tätigen könnte.
Wie auch? Selbst im Allgäu sind verlässliche Wahrsager eher rar gesät.
Höcke ist zweimal verurteilt worden, weil er die SA-Parole „Alles für Deutschland“ öffentlich verwendet hatte. Aber nie gab es Urteile gegen ihn wegen irgendwelcher antisemitischen Äußerungen oder wegen der Verharmlosung oder gar Billigung des Nazi-Regimes.
Für ein wirksames Auftrittsverbot müssten die Behörden konkret darlegen, welche rechtswidrigen Äußerungen von Höcke mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien und weshalb man annehmen müsse, dass der AfD-Spitzenpolitiker sich „vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften von strafbaren oder sonst rechtswidrigen Äußerungen abhalten“ lasse.
Jede Behörde, die das auch nur versucht, macht sich unrettbar lächerlich.
Warten auf das letzte Wort
Björn Höcke selbst erklärt, dass ihm – wie jedem anderen Bürger – „das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit“ zustehe. Es sei „absurd“, wenn eine Verwaltung künftig entscheiden dürfe, mit wem eine Partei Wahlkampf machen dürfe und mit wem nicht:
„Was wir hier erleben, ist eine weitere Attacke auf die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Und es ist nicht die AfD, die angreift, sondern ein nur noch auf Machterhalt orientiertes Establishment.“
Gegen das Auftrittsverbot für ihn im oberfränkischen Seybothenreuth hat die AfD Einspruch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Da die Rede hier ja schon für Samstagabend vorgesehen war, dürfte das Gericht sehr bald eine Eilentscheidung treffen.
Gegen die Genehmigung des Höcke-Auftritts in Lindenberg im Allgäu wehrt sich hier nun wiederum die Gemeinde – ebenfalls vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Dieser Auftritt ist für Sonntag vorgesehen, auch dieses Eilurteil dürfte also bald fallen.


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Willkommen in der schönen neuen Matrix-Welt des grünrotgelbschwarzensozialistischen Minority Reports. Hierzulande muß man nur die blaue Pille nehmen um daraus auszubrechen.
Tja, man fragt sich, sind das die letzten Zuckungen eines beschädigten Rechtsstaats, einer untergehenden Demokratie, oder kommt da NOCH mehr? Ich fürchte ja letzteres. So wenig intelligent unsere Polit-„Elite“ und deren Handlanger in MSM und G-Justiz die überwiegend hausgemachten (großen) Probleme angehen, desto viel Phantasie entwickelt sie wenn es darum geht die eigene illegitime Macht zu erhalten.
Die Resolution stammt nicht vom Gemeinderat, sondern von einem Politruk in der Staatskanzlei. Es wird einige Telefonate gegeben haben.
https://imgur.com/a/mErMIIP
Karl Liebknecht mit der Parole : “ Willst Du nicht Genosse sein , dann schlag ich Dir den Schädel ein !“
Das ist demnach weiter erlaubt , kommt ja von Linken !
„Höcke ist zweimal verurteilt worden, weil er die SA-Parole „Alles für Deutschland“ öffentlich verwendet hatte.“ Nicht einfach nur den Mainstream reproduzieren ! Obwohl man im manipulierten Internet erst einmal nur die NS Variante findet. Ki: „Parole „Alles für Deutschland“: Es handelt sich hierbei um eine sozialdemokratische Parole, die im Kontext der Weimarer Republik von Organisationen wie dem Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold genutzt wurde, um die Demokratie zu verteidigen.„ Schröder hats gebraucht und auf einem CDU Plakat war es auch mal zu finden. Außerdem „Deutschland du Stück Sch**ße“ geht klar aber „Alles für Deutschland“ als anderes Extrem ist verboten, weil vor 80 Jahren das… Mehr
Was machen die Gemeinden und Gerichte eigentlich gegen Hassprediger in Moscheen?
Oder fällt das nicht ins Gewicht, weil keine „öffentlichen Einrichtungen“ angefragt werden?
Auch wenn die Ritualstätten öffentliche Einrichtungen sein sollten, sind die Äußerungen geschützt, weil sie schon im Koran stehen und von Baal ausgesprochen wurden. Der Priester ist nur deren Verkünder.
Es ist einfach nur noch Irrsinn, das ist Minority Report nur nicht mit Tom Cruise in der Hauptrolle sondern mit Witzfiguren aus der Politik. Falls Herr Höcke bei seiner Rede Dinge äußert die unter Straftatbestände des StGb fallen, dann kann man dies zur Anzeig bringen. Jede art von Vorverurteilung weil es könnt ja sein dass ist ein Bruch der verfassungsmäßigen Rechte von Herrn Höcke.
Es ist einfach nur noch irre wie die Pateien aus Angst vor der AfD den Rechtsstaat und die Demoktratie zerstören.
Durch ein Redeverbot gewinnt Höcke wahrscheinlich mehr Wähler für die AfD als wenn er geredet hätte. Chapeau, ihr Bayern!
Diejenigen welche die AfĎ nicht wählen werden mit oder ohne Höcker eh dabei bleiben. Der ganze Zauber hilft nur ein weiteres mal den Blauen.
Gericht erlaubt Auftritte von Björn Höcke in Bayern
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München abschließend entscheiden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Gemeinden keine „hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ für durch den Gastredner zu erwartende „Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“ vorgelegt haben. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-02/afd-bjoern-hoecke-redeverbot-bayern-kommunalwahlen-redeverbot-gekippt