Wie Verwaltung und Justiz den Kommunalwahlkampf der AfD sabotieren

(Aktualisiert) Zwei Gemeinden und ein Gericht wollten Gastauftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke in Bayern verhindern. Demokratische Mindeststandards sind in Deutschland nicht mehr viel wert, wenn man „Unsere Demokratie“ kritisiert.

picture alliance / dpa | Peter Kneffel

Aktualisiert: Björn Höcke kommt nach Bayern. Er kommt tatsächlich, zweimal an diesem Wochenende. Doch es war lange ungewiss, ob er kommen darf.

Gerade eben hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zwei Eilentscheidungen geurteilt, dass Thüringens AfD-Parteichef am Samstag in Seybothenreuth in Oberfranken und am Sonntag in Lindenberg im Allgäu im Rahmen des bayerischen Kommunalwahlkampfes wie geplant als Gastredner auftreten kann.

Die betroffenen Gemeindeverwaltungen hatten – teils unterstützt von Verwaltungsgerichten – versucht, die Auftritte mit allen Mittel zu verhindern.

Dubiose Änderung im Gesetz

Erst vor wenigen Wochen, genau am 1. Januar 2026, ist eine neue Regelung in der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft getreten. Artikel 21 Absatz 1a lautet nun:

„Ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung besteht nicht für Veranstaltungen, bei denen

  1. Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder
  2. antisemitische Inhalte

zu erwarten sind.“

Der neue Passus ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen bleiben Inhalte erlaubt, die zum Beispiel die kommunistische Gewalt- und Willkürherrschaft in Maos China, in Stalins Sowjetunion oder in Honeckers DDR billigen, verherrlichen oder rechtfertigen.

Zum anderen wird eine mögliche Zukunft sanktioniert. Es muss also gar kein Vergehen begangen worden sein, sondern es genügt, wenn die Bürokratie ein Vergehen erwartet.

Viel dichter an staatlicher Willkür kann eine Verwaltung sich kaum bewegen.

Verwaltungsgericht spielt mit

Wenig verwunderlich, hat sich die Gemeinde Seybothenreuth genau auf diesen skandalösen Gummi-Paragrafen berufen und einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht: auf dass doch bitteschön Höckes für Samstag geplanter Gastauftritt in der örtlichen Mehrzweckhalle untersagt werde.

Ebenso wenig verwunderlich, ließen sich die Richter nicht lange bitten. Die Wahlkampfveranstaltung des AfD-Kreisverbands bleibt insgesamt zwar genehmigt, doch Höckes Auftritt wurde verboten.

Die Urteilsbegründung lässt jedem überzeugten Demokraten das Blut in den Adern gefrieren.

Die Richter sehen „eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass man Aussagen von Höcke erwarten könne, die nach dem oben geschilderten neuen Passus der Gemeindeverordnung anstößig sind. Dafür sprächen seine „rechtsextremistische politische Ausrichtung“ sowie „Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit“. Zudem würden der „Charakter einer Wahlkampfveranstaltung“ und die „vom Veranstalter angekündigten Themen“ entsprechende Äußerungen wahrscheinlich machen.

Das ist, mit Verlaub, eines Rechtsstaats unwürdig.

Die AfD, zur Erinnerung, ist eine ausdrücklich nicht verbotene Partei. Was sich der vom Bundesinnenministerium, also von der politischen Konkurrenz der AfD, gesteuerte Verfassungsschutz auch immer an Vorwürfen gegen die Blauen zusammenfantasieren mag: Beispiele dafür, dass auf AfD-Wahlkampfveranstaltungen die Nazi-Zeit gebilligt oder verherrlicht oder gerechtfertigt worden sei, kann das Amt nicht vorlegen – ebenso wenig wie antisemitische Ausfälle.

Offener Antisemitismus findet sich nicht bei der AfD, dafür sehr wohl in der gesamten links-woken Blase bei SPD, Grünen und der „Linken“. Auf deren Veranstaltungen wird auch schon mal die Idee bejubelt, Milliardäre zu erschießen.

Noch nie hat aber eine bayerische Gemeindeverwaltung versucht, eine Wahlkampfveranstaltung der SPD oder der Grünen oder der „Linken“ ganz oder teilweise zu verbieten.

Auch nicht Seybothenreuth. Im Gemeinderat des, pardon, Dorfes mit gerade mal 1.270 Einwohnern sitzen Vertreter der CSU sowie von zwei freien bzw. und überparteilichen Wählergemeinschaften. Die haben vor wenigen Tagen eine Resolution „für Demokratie und Toleranz“ verabschiedet. Das feiern sie als „starkes Signal (…) für ein bürgerfreundliches, weltoffenes, demokratisches, tolerantes, werteorientiertes und lebendiges Seybothenreuth“.

Wenig später torpediert der Gemeinderat mit fadenscheinigen Gründen die Wahlkampfveranstaltung einer Konkurrenzpartei der regierenden CSU und entlarvt damit die von ihm selbst so bejubelte Resolution als absolut leeres Gewäsch.

Andere Richter, anderes Urteil

Einen Tag später, am Sonntag, will Björn Höcke als Gastredner beim AfD-Wahlkampf in Lindenberg im Allgäu auftreten.

Dort wollte der Stadtrat nicht nur Höcke verhindern, sondern gleich die ganze Veranstaltung – auch hier mit Hinweis auf die „Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 21 GO“. In der Gemeindeverwaltung, Überraschung, ist die AfD nicht vertreten. Dort sitzen nur Mitglieder der CSU, der Grünen, der Freien Wähler und der SPD.

Das zuständige Verwaltungsgericht Augsburg hat das Veranstaltungsverbot zunächst gekippt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als „milderes“ Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme.

Daraufhin schwenkte die Kommune um und erließ nun nur ein Auftrittsverbot für Höcke.

Doch etwas überraschend mochte das Verwaltungsgericht Augsburg auch auf diesem Gleis den Gedankengängen und der Urteilsbegründung der Bayreuther Richterkollegen nicht folgen.

In einem Eilverfahren haben die Augsburger Verwaltungsrichter entschieden, dass Höcke wie geplant in der Stadthalle auftreten und sprechen darf. Die Stadt Lindenberg habe das Redeverbot für ihn nicht ausreichend begründet. Insbesondere sei nicht ausreichend belegt worden, dass eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür bestehe, dass Höcke „strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen“ tätigen könnte.

Wie auch? Selbst im Allgäu sind verlässliche Wahrsager eher rar gesät.

Höcke ist zweimal verurteilt worden, weil er die SA-Parole „Alles für Deutschland“ öffentlich verwendet hatte. Aber nie gab es Urteile gegen ihn wegen irgendwelcher antisemitischen Äußerungen oder wegen der Verharmlosung oder gar Billigung des Nazi-Regimes.

Für ein wirksames Auftrittsverbot müssten die Behörden konkret darlegen, welche rechtswidrigen Äußerungen von Höcke mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien und weshalb man annehmen müsse, dass der AfD-Spitzenpolitiker sich „vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften von strafbaren oder sonst rechtswidrigen Äußerungen abhalten“ lasse.

Jede Behörde, die das auch nur versucht, macht sich unrettbar lächerlich.

Björn Höcke selbst erklärt, dass ihm – wie jedem anderen Bürger – „das Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit“ zustehe. Es sei „absurd“, wenn eine Verwaltung künftig entscheiden dürfe, mit wem eine Partei Wahlkampf machen dürfe und mit wem nicht:

„Was wir hier erleben, ist eine weitere Attacke auf die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Und es ist nicht die AfD, die angreift, sondern ein nur noch auf Machterhalt orientiertes Establishment.“

Ohrfeigen für Verwaltungsgericht und Gemeinden

Gegen das – Vom Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigte – Auftrittsverbot für Höcke im oberfränkischen Seybothenreuth hatte die AfD Einspruch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Die Richter dort watschten ihre Bayreuther Kollegen ordentlich ab:

Es lasse sich selbst unter Berücksichtigung von Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwarten, dass bei der AfD-Veranstaltung Inhalte verbreitet würden, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigten, verherrlichten oder rechtfertigten. Ebenso wenig sei davon auszugehen, dass dort antisemitische Inhalte verbreitet würden.

Gegen die Genehmigung des Höcke-Auftritts in Lindenberg im Allgäu hatte sich nun wiederum die betroffene Gemeinde gewehrt – ebenfalls vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.

Erneut beschieden die Richter kurz und kühl: Die Stadt habe das Redeverbot für Höcke nicht ausreichend begründet.

Die Frage bleibt: Warum braucht es für solche Selbstverständlichkeiten in Deutschland im Jahr 2026 Eilentscheidungen eines Oberverwaltungsgerichts?

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(Der Text wurde 14.2.2026 um 11:30 Uhr aktualisiert)

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Kommentare ( 51 )

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Fralarovi
1 Monat her

 Die AfD erfüllt seit Beginn ihre Aufgabe als demokratische Opposition.   Die Regierungen sind danach zu beurteilen, ob ihre Taten, ihre Absichten und deren Folgen DEN BÜRGERN DIENEN ODER DEN WELTWEITEN ELITEN.   Die Opposition ist danach zu beurteilen, ob sie sich VEHEMENT BÜRGERFERNER UND BÜRGERSCHÄDLICHER POLITIK WIDERSETZT.   EINE GUTE OPPOSITION MUSS BÜRGERFEINDLICHE POLITIK SCHÄRFSTENS KRITISIEREN – wie die AfD das z.B. macht.   Kritik ist ihre AUFGABE!!! ES IST DIE AUFGABE EINER DEMOKRATISCHEN OPPOSITON, IMMER WIEDER DEMOKRATIE EINZUFORDERN.   Einzufordern sind im Einzelnen: – Grundrechte als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat – Föderalismus – Menschenwürde, Menschenrechte und… Mehr

U.M.
1 Monat her

sollte doch mittlerweile jeder sehen, wo wir in unserer Republik gelandet sind. Die, die nur >unsere Demokratie< meinen, wissen offensichtlich nicht wie die vom Grundgesetz her gemeinte Demokratie buchstabiert wird.

Dieter Rose
1 Monat her

SA-Parole? Stammt von den Sozis aus dem vorvorigen Jahrhundert.

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
1 Monat her

Alles auftragsgemäß. Die Kartellparteien bestimmen die Richter. Im Gegenzug zögern diese Richter keine Sekunde, wenn die Politiker dieser Parteien mit beiden Händen ihr Gesäß aufspreizen und auf die Zunge warten. Alles hat seinen Preis.

Blauracke
1 Monat her

Die paar Vernünftigen im Westen spielen angesicht der schieren Übermacht der Wohlstandsversifften „Oberlehrer“ innerhalb der gigantischen Staatsquote, den Politik-und Soziologiestudenten und den schon seit Urzeiten „besseren Kommunisten“ leider gar keine Rolle. Der Westen MUSS erst durch das Tal der Tränen. Oder mit dem Arsch durchs Feuer fahren und nicht mehr rausfinden. Ultima ratio.

bfwied
1 Monat her

Wie gesagt, in D. macht man alles nicht nur 150%ig, sondern 250%ig, und zwar jeden Ideologenquatsch. Ich denke, wir stehen auf der Kippe, entweder wir schaffen es, die Linksideologen, die ich für schreckliche Antidemokraten und Grundgesetzfeinde halte, in ihre Löcher zurückzujagen, zu verscheuchen, oder wir werden nicht nur sozialistisch bzw. kommunistisch, sondern auch aus dem westlichen Kulturkreis entlassene Parias.
Diese Richter sind nicht zu verstehen, aber wer von der vernunftbetonten Seite kann schon Ideologen verstehen?!

Manfred_Hbg
1 Monat her

Zitat: „Höcke ist zweimal verurteilt worden, weil er die SA-Parole „Alles für Deutschland“ öffentlich verwendet hatte.“ > Mal abgesehen davon, dass mit Blick auf unsere Justiz und geehrte Richterschaft anscheinend auch hier große Teile von denen anscheinend nichts aus der/unserer Geschichte gelernt haben nachdem ja auch schon deren Vorgänger in den 1933/40ern keinerlei Rückgrat gezeigt und dem damaligen Regierungskartell hinterher- und in den Allerwertesten gekrochen sind, so möchte ich hier dann auch bezügich Höcke’s beiden Verurteilungen doch auch mal anmerken, dass dies zwar auch meines Wissens nach so richtig ist, doch das hier auch vonseiten Höcke*s Anwälte Widerspruch eingelegt worden… Mehr

Ceterum censeo Berolinem esse delendam
1 Monat her
Antworten an  Manfred_Hbg

An Höckes Stelle würde ich die drei verbotenen Worte nach jeder Rede zum Abschluss kraftvoll in die Menge rufen und dabei ein Pappschild mit der Aufschrift „Alice für Deutschland“ hochhalten. Wer etwas anderes verstanden hat als das, was auf dem Schild steht, hat einen Hörfehler. Wenn sich die „unabhängige Justiz“ entblöden würde, ihn dafür erneut anzuklagen, wäre das pure Comedy.

BKF
1 Monat her

Und was passiert, wenn er wieder die SPD-Losung verwendet?

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  BKF

Er muss ja nur AfD sagen – und schon weiß jeder, was gemeint ist.
Sollte aber gerichtsfest sein – das.

Rob Roy
1 Monat her

Der Freistaat Bayern und sein Kampf gegen Rechts.
Ich sage nur: Hätte die bayrische Verwaltung Adolf Hitler in den 1920er Jahren als unerwünschten, möglicherweise illegalen Ausländer abgeschoben, wäre Deutschland vieles erspart geblieben.

weihnachtsmann_frau_lein
1 Monat her

„…Die Urteilsbegründung lässt jedem überzeugten Demokraten das Blut in den Adern gefrieren…“
Ganz ehrlich: bei mir gefriert es nicht (wobei ich auch das verstünde), sondern es kocht.