AfD-Kandidat Moriße ohne belastbare Beweise von Wahl ausgeschlossen

TE-Exklusiv: Der Verfassungsschutz beobachtet Thorsten Moriße nicht und hat ihn nicht einmal gespeichert. Trotzdem soll der AfD-Politiker nicht zur Wahl antreten dürfen. Der Fall zeigt, wie weit man in Niedersachsen beim Ausschluss politischer Konkurrenz zu gehen bereit ist.

picture alliance/dpa | K. Kausche; IMAGO - Collage: TE

Das Innenministerium der Genossin Behrens in Niedersachsen hat sich vollkommen verrannt – und bis jetzt entsteht der Eindruck, dass die Gerichte diesen Skandal des kalten Entzugs des passiven Wahlrechts und der Einschränkung des aktiven Wahlrechts in den anstehenden Kommunalwahlen decken sollen.

Man kann es auch so ausdrücken: die Ereignisse in Niedersachsen zur Kommunalwahl 2026 sind für ganz Deutschland von hohem Interesse, denn in Niedersachsen wird der Rechtsstaat getestet. TE hat bereits gezeigt, wie mithilfe von durchsichtiger Kasuistik und Sophistik das Grundgesetz unterlaufen wird, jetzt zeigt sich, dass man den Wahlausschluss der politischen Konkurrenz mit allen Mitteln durchsetzen will, auch wenn das Recht dabei gebogen und der Rechtsstaat beschädigt wird.

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Im Fall Thorsten Paul Moriße wird aus der Komödie eine Farce. Nachdem Morißes Anwalt die Verfahrensfehler aufgelistet hat, die man sich in Wilhelmshaven leistete, sah sich das Verwaltungsgericht Oldenburg gezwungen, bei Ralf Janßen in Wilhelmshaven anzufragen, um weitere Nachweise zu erhalten. Vertreten wird nun Janßens Gemeindewahlausschuss der Stadt Wilhelmshaven von Oldenburgs großer Kanzlei Wandscher und Partner. Das dürfte die Steuerzahler doch einiges kosten.

Janßen musste Verfahrensfehler bestätigen, wenn er zugab, dass die Wahlausschussmitglieder erst in der Sitzung in die Akte Moriße schauen durften, Thorsten Moriße und seine Vertrauensperson wohl auch, und dass die Zusammenfassung der Vorwürfe von Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz verlesen und die Zitate von Thorsten Moriße an die Wand projiziert worden sind.

Schauen wir uns die Kenntnisse des Verfassungsschutzes einmal konkret an (liegen TE exklusiv vor). Im Schreiben vom 14.07.2026 wird eingestanden, dass dem Verfassungsschutz „verfassungsschutzrelevante Äußerungen bekannt“ seien. Aber, jetzt wird es spannend, sie wurden „mit herangezogen, um im Rahmen der Bestimmung zu einem Beobachtungsobjekt … die Verfassungsfeindlichkeit des Landesverbandes Niedersachsen der AfD zu belegen.“ Man lese das genau, der Verfassungsschutz des Landes Niedersachsen hat gegen den Bürger des Landes Niedersachsen Thorsten Moriße nichts in der Hand, ein paar Äußerungen, mehr nicht. Aber es kommt noch doller: Thorsten Moriße „selbst ist bei der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde derzeit nicht gespeichert und wird durch diesen nicht beobachtet.“ Der Verfassungsschutz gibt zu, dass er im Grunde nichts über Thorsten Moriße weiß, über den er Auskunft erteilt, aber dennoch bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue, weshalb ihm das passive Wahlrecht entzogen wird. Wir wissen nichts, außer, dass Moriße der AfD angehört, aber da er der AfD angehört, ist er schuldig. „Die Sammlung der Äußerungen (von Moriße) erfolgte lediglich aufgrund ihrer Relevanz auf die Einstufung zum Beobachtungsobjekt.“

Dann schauen wir uns die Sammlung der Äußerungen einmal an. Koinzidieren wir, dass mehr als eine Äußerung, also zwei, schon einen „Sammlung“ sind, dann haben wir es in der Tat mit einer Sammlung von Äußerungen zu tun, nämlich mit genau zwei Äußerungen.

Doch bevor man die Äußerungen von Thorsten Moriße, die später Ralf Janßen an die Wand projizieren wird, lesen kann, bemühen sich die Schlapphüte in Hannover, Morißes markerschütternde Äußerungen „einzuordnen“. Es könnte ja sonst jemand auf die Idee kommen, dass diese Äußerungen zwar hemdsärmelig formuliert, aber noch innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit und mithin nicht verfassungsfeindlich sind.

Bevor also jemand Morißes Kommentar zum Asylmissbrauch eines Nigerianers liest, verbunden mit der Ankündigung, dass die AfD das ändern will, wird streberhaft erklärt, dass das „Ethnopluralismus“ sei. Einer wissenschaftlichen Debatte halten die bemühten, wichtigtuerischen Sätze der Beamten in Hannover zwar nicht stand, aber wen kümmert es, seitdem wir „Die Wissenschaft“ haben, haben wir ja keinen Wissenschaftspluralismus mehr.

Verfassungsschutz mit Kommunalaufsicht
Stephan Bothe (AfD) wird das passive Wahlrecht entzogen
Peinlicher wird es allerdings, wenn die Beamten von Behrens Verfassungsschutz über das Demokratieprinzip reden und dabei gleich zweimal gegen die Verfassung verstoßen, nämlich gegen das Demokratieprinzip und gegen die Meinungsfreiheit. Wenn die Hannoveraner Beamten von „schwerwiegender Verunglimpfung des politischen Systems und der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland“ fabulieren, klingt der Tonfall einem Kenner von Stasi-Akten doch sehr vertraut. Können die Herrschaften vom Verfassungsschutz in Hannover belegen, dass ihre Denkfigur der „schwerwiegenden Verunglimpfung des politischen Systems“ nicht dem Strafbestand des Strafgesetzbuches der DDR § 106 „Staatsfeindliche Hetze“ entspricht, denn dort heißt es: „Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln… Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert…. wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es scheint den SPD-Regierungs-Schützern von Hannover nicht klar zu sein, dass sie das Grundgesetz nicht verstanden haben, auch nicht die Demokratie, denn es gehört zur Meinungsfreiheit und zur Demokratie, dass man „Verunglimpfen“, dass Kritik auch in herber Form geäußert werden darf, dass in der Vielfalt der Meinungen, Vergleiche angestellt werden dürfen und das Regulativ nicht Herr Lies, nicht Frau Behrens, nicht der Verfassungsschutz ist, sondern einzig und allein der freie Diskurs, in dem sich Meinungen, Analysen, Ansichten, politische Ideen bewähren müssen. Man nennt das auch die Substanz der Demokratie.

Was hat Thorsten Moriße so Verfassungsfeindliches geäußert, dass ihm das passive Wahlrecht entzogen wurde? „Echte Demokraten haben es nicht nötig, andere Parteien zu verbieten. Steht zusammen für die Meinungsfreiheit und gegen die Demokratie.“

Stoff für Staatsaffäre
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Was ist an diesem Satz verfassungsfeindlich? Wie rechtfertigt dieser Satz einen so fundamentalen Eingriff in die Grundrechte? Wenn das Vorgehen, das man in Niedersachsen beobachten muss, in Deutschland Schule macht, dann haben wir keine Demokratie mehr. Unterstellt sie wollen in Hannover nicht nur ihre Macht sichern, sondern das Beste, dann setzen sie das Schlimmste ins Werk, sie schwächen die Demokratie und schaffen die Werkzeuge für jeden Demokratiefeind – ganz gleich, ob er von links oder vorn rechts kommt.

Eines fehlt den Herrschaften in Hannover und Wilhelmshaven aber auf jeden Fall: das Vertrauen zum Volk. Zum Bürger. In einer Demokratie entscheidet, wer gewählt wird, nicht ein Verfassungsschutz, nicht eine Frau Behrens, nicht ein Herr Janßen, sondern einzig und allein der Bürger.

Weil Thorsten Paul Moriße, zitieren wir Verfassungsschutz und Kommunalaufsicht, weil Herr Moriße „Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen…Kreisvorsitzender der AfD in Wilhelmshaven…seit den Kommunalwahlen in Niedersachsen 2016…Mitglied des Stadtrats von Wilhelmshaven und Vorsitzender der dortigen AfD-Fraktion“ ist, weil er 2017…bei der Landtagswahl in Niedersachsen 2017 und bei der Landtagswahl in Niedersachsen 2022 im Wahlkreis Wilhelmshaven“ kandidierte und weil Thorsten Paul Moriße 2022 als Abgeordneter „über Platz 12 der AfD-Landesliste in den Landtag“ einzog, bestehen so erhebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue, dass er nicht für die Wahl zum Oberbürgermeister von Wilhelmshaven aufgestellt werden darf. Und weil er zwei, wie der Verfassungsschutz ganz sicher weiß, Posts formuliert hatte.

In Oldenburg steht der Rechtsstaat auf dem Prüfstand.

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Kommentare ( 6 )

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rainer erich
28 Minuten her

So kompliziert ist das nicht. Niedersachsen ist der Testlauf, weil hinreichend verfassungsfeindlich besetzt. Die Kette beginnt beim “ gesichert rechtsextrem „, vom VS auftragsgemäss festgestellt, über die Mitgliedschaft und den Verweis der Auftraggeber auf das vom VS von ihnen bestellte und gelieferte Ergebnis bis zur Aussage, man könne ja dagegen klagen, nach der Wahl. Eilverfahren werden auftragsgemäss abgeschmettert. Keine Ahnung, was es da nicht zu verstehen gibt. Andere werden nachziehen und das Ding ist durch. Ich wiederhole zum y. Male : Die Täter sind politisch und juristisch nicht zu fassen. Das System hält. Es gibt keinen Ansatz, solange die Justiz… Mehr

Micci
28 Minuten her

Genau so unterscheidet sich eine Unseredemokratie von einer Demokratie.

Da aber unser Land 1949 als Demokratie und Rechtsstaat gestartet ist und die Unseredemokraten noch keine Gelegenheit hatten, die Strafgesetze ihren Bedürfnissen anzupassen:
das sind durch die Bank Rechtsbrecher – üble Straftäter, ja sogar Verbrecher *), die wir allesamt noch belangen können.
Und hoffentlich auch werden!
———-
*) In besonders schweren Fällen einer Wahlbehinderung nach § 107 StGB lautet die Strafe im deutschen Strafrecht: Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr – damit ist es ein Verbrechen!

Guzzi_Cali_2
31 Minuten her

Wie ich schon öfter sagte: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sehr sehr fein. Den Herrschaften – und vor allem der Dame Behrens – scheint nicht klar zu sein, daß jedes unrechte Verhalten irgendwann an sein Ende kommt und daß dann abgerechnet wird.
Mir fällt dazu der Muppet-Sketch mit dem schwedischen Koch ein, der eine Schildkröte schlachten will – das geht auch nicht so aus, wie er sich das vorgestellt hat – it backfires, wie der Amerikaner sagt:
https://www.youtube.com/watch?v=j1KSaUEu_T4

eschenbach
33 Minuten her

Was die Sozis zusammenhält, ist der Hass auf die AfD. Schade, wenn man sonst nichts kann…

Tesla
34 Minuten her

Früher haben die Parteischranzen mit dem Finger auf Erdogan gezeigt, wenn er einen (oppositionellen) Kandidaten zur Kommunalwahl von derselben per Beschluss einfach ausschloss. Rein durch die Willkür des Präsidenten.
Heute tut die SPD-geführte Regierung in Niedersachsen das gleiche. Rein durch die Willkür der SPD. Das gesamte Niedersachsen ist inzwischen offenbar auf Erdogan-Niveau gesunken – und niemanden der Schranzen scheint es zu stören.
Oder, um es mit den Worten von Hadmut Danisch auszudrücken: „Es sind nicht die Maßstäbe, die mich ankotzen, sondern die doppelten.“

Sozia
39 Minuten her

Man denkt wohl in den niedersächsischen Regierungsparteien, man habe sowieso nichts zu verlieren und die Wahl wird alles richten. Aber die Bürger sehen genau, wer gegen die Demokratie selbst agiert und die Quittung kommt bestimmt. Die AfD ist nicht die einzige Oppositionspartei, es gibt in der Regel mehrere alternative Kandidaten. Also wird man nicht erfolgreich sein mit der Begünstigung der eigenen Leute, was offensichtlich das Ziel der Aktionen ist. Ich gehe davon aus, Niedersachsen wird das abstrafen und das ist gut so. Wer gegen die Demokratie selbst agiert, kann schlecht Teil von ihr sein.