Ein Richter wird verurteilt, weil er Kinder schützen wollte. Das Bundesverfassungsgericht verweigert jede Korrektur. Der Fall Dettmar zeigt deutlich, dass diejenigen, die sich der herrschenden politischen Linie widersetzen, heute Amt, Existenz und Freiheit riskieren. Ein beispielloser Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Christian Dettmar abgelehnt. Die Richter der 3. Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe haben die Verfassungsbeschwerde Dettmars gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit bleibt das Urteil gegen den früheren Familienrichter aus Weimar rechtskräftig: Zwei Jahre auf Bewährung. Für Christian Dettmar sind die Folgen heftig: Denn damit verbunden ist der lebenslange Verlust seines Richteramts, das Ende seines Dienstverhältnisses, der Wegfall seines Gehaltes und der Verlust seiner Pensionsansprüche. Seine zukünftige Rente wird deutlich geringer ausfallen. Zudem hat er erhebliche Prozesskosten zu zahlen. Daher ist er auf Zuwendungen dringend angewiesen.
Dettmar hatte im April 2021 in zwei Fällen die Maskenpflicht aufgehoben.
Eine Mutter zweier Kinder aus Weimar klagte gegen Maskenzwang. Deren Kinder acht und vierzehn Jahre alte Kinder litten wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit. Amtsrichter Dettmar verbot daraufhin der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, ihre Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.
Er ordnete im April 2021 per einstweiliger Anordnung an, dass zwei Schüler in Weimar nicht mehr zur Maskenpflicht, zum Testen oder Abstandhalten gezwungen werden dürften. Die Maßnahme sei nach seinen Worten geeignet, das seelische und körperliche Kindeswohl zu gefährden – gestützt auf medizinische Gutachten.
Diese Gutachten, so der spätere Vorwurf, seien allerdings „voreingenommen“ gewesen, von bekannten Kritikern der Corona-Politik.
Doch entscheidend ist: § 1666 BGB verpflichtet Familiengerichte einzuschreiten, wenn „das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist“.
Dettmar handelte also – zumindest formal – im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Dass es dabei um Schulmaßnahmen ging, berührt die Frage der verfassungsrechtlichen Prüfungsdichte im Eilverfahren, nicht zwingend eine Kompetenzüberschreitung.
Die Argumentation der Richter am Landgericht Erfurt sowie am BGH lautete sinngemäß:
- Dettmar habe bewusst seine Zuständigkeit missachtet.
- Er habe das Verfahren gezielt manipuliert, um ein Coronakritisches Signal zu setzen.
- Die beauftragten Gutachten seien parteiisch und nicht neutral gewesen.
Doch wer bestimmt, was „zuständig“ ist, wenn der Richter einen Gesundheitsnotstand für das Kindeswohl erkennt? Familiengerichte haben explizit den Auftrag, in das staatliche Handeln einzugreifen, wenn es dem Kindeswohl abträglich ist. Auch Schulpflicht oder Maßnahmen an Schulen unterliegen dieser Logik – etwa bei Kindesmissbrauch, Vernachlässigung, gesundheitlicher Gefähr-dung.
Die Entscheidung war vom Oberlandesgericht Thüringen aufgehoben worden – aber nicht etwa wegen offenkundiger Willkür, sondern wegen abweichender Rechtsauffassung zur Zuständigkeit. Daraus eine Rechtsbeugung zu konstruieren, bedeutet eine drastische Aufweichung des bisher sehr eng gefassten Tatbestands.
Der Fall hat Signalwirkung. Denn wenn ein Richter wegen einer vermeintlich fehlerhaften Zuständigkeitsauslegung strafrechtlich verfolgt und verurteilt wird, droht eine gefährliche Verschiebung im Gewaltenteilungssystem: Richterliche Unabhängigkeit wird durch politische Opportunität ersetzt.
Die Angst vor Strafverfolgung könnte künftig dazu führen, dass Richter in sensiblen Fällen nicht mehr unabhängig urteilen, sondern politisch korrekt agieren.
Wenn ein Richter wegen eines Eingreifens im Namen des Kindeswohls strafrechtlich verurteilt wird, stehen die Grundprinzipien richterlicher Unabhängigkeit zur Disposition.
Parallel hinterlassen die unaufgeklärten Vorgänge um die Ankäufe von Masken in Milliardenhöhe nur noch Sprachlosigkeit – ganz zu schweigen von den körperlichen Folgen, über die kaum etwas gesagt wird. Nicht nur Kinder wurden zum Tragen von Masken gezwungen mit unabsehbaren Folgen für Gesundheit.
Es gab keinerlei medizinische Notwendigkeit. Merkwürdigerweise schritten auch Berufsgenossenschaften nicht ein, die sonst allenthalben auf der Matte stehen, wenn etwas nicht passend zu irgendwelchen Vorschriften ist.
Wie heftig getroffen der Justizapparat durch Abweichler Dettmar wurde, zeigt sich in dem einmütigen Zuschlagen und Zerstören seiner Existenz. Dies passiert äußerst selten, denn Richter genießen in Deutschland einen sehr starken Schutz durch die Verfassung. Die Entlassung einer der rund 25.000 Richter aus dem Be-amtenverhältnis, insbesondere wegen einer Verurteilung, ist die absolute Ausnahme.
Artikel 97 GG (Grundgesetz) sagt: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Laut Richtergesetz (DRiG) § 24 erfolgt eine „Entfernung aus dem Amt erfolgt nur durch richterliches Disziplinarverfahren oder nach einer strafrechtlichen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe“.
Entscheidend: Die Justiz hat einen Richter geopfert – um ein Exempel zu statuieren. Vermutet werden darf auf erheblichen politischen Druck.
„Jeder kann sich selber ein Bild davon machen, ob das künstlerische Halbdunkel, in das sowohl das Landgericht Erfurt als auch der 2. Senat des Bundesgerichtshofs den Rechtsbeugungsvorwurf gegen Herrn Dettmar gehüllt haben, durch die Verfassungsbeschwerde aufgehellt wurde oder nicht“, heißt es in der Pressemitteilung des Verteidigers, Gerhard Strate.
Er hat die Verfassungsbeschwerde veröffentlicht, damit sich jeder davon überzeugen möge, ob hier ein Anwaltsfehler vorliegt oder ob der Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats eine Konzession an das politische Umfeld seiner Entscheidung ist. „Die besonnene Stimme des Bundesverfassungsgerichts hat uns in 2021, während des Versuchs einer bloß bürokratischen Bewältigung der Pandemie, gefehlt. Sie fehlt auch jetzt.“
Härter kann die Ohrfeige eines distinguierten Juristen kaum ausfallen.
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Die Schlagzeile hätte auch kürzer ausfallen können:
„Rechtsbeuger verurteilen letzten rechtschaffenen Richter.“
Und ‚Rechtsbeuger‘ ist hier noch eine sehr zurückhaltende Bezeichnung.
Und auch dieses Schandurteil wurde gewiss im Namen des Volkes verkündet. Es ist eine unverschämte Anmaßung, weil zumindest ich zu diesem Volk ganz gewiss nicht gehöre – im Gegenteil. Brecht äußert in seinen Buckower Elegien: „ Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“. Das passt doch alles wunderbar zusammen: angesichts der frappierenden Nähe zwischen Judikative und Exekutive und auch Legislative ist die Gewaltenteilung gänzlich außer Kraft gesetzt. Alle Gewalt geht nun von dem Volker aus, welches sich dieses Kartell der Gewalten zur Durchsetzung… Mehr
Und die Menschen sind immer noch nicht auf den Straßen.
Wo sind die Protestzüge mit ihren Kerzen?
Wo sind die Unterstützer für Christian Dettmar?
Zumindest die Eltern, deren Kinder von Herrn Dettmar beschützt wurden, müßten doch sofort auf den Straßen stehen und diesen Verfassungs“schutz“ endlich entlarfen als das, was er in den letzten Jahren wirklich geworden ist:
Die Wiedereinführung einer unlauteren Stasi.
Es ist ganz schrecklich, dass dieser Mann seine gesamte bisherige Existenz verliert, dass man diesen Vorgang bis zuletzt durchgezogen hat. Und das, obwohl man inzwischen wissen könnte, wenn man denn wollte,, dass das Urteil zum Wohle der Kinder richtig war, die Masken unnütz bis schädlich und die ganze Pandemie, wie in anderen Ländern auch, dringend hinterfragt und aufgearbeitet werden müsste. Mein Glaube an den Rechtsstaat ist vollständig dahin, und auch das gesamte politische Treiben in dieser Zeit hat bei mir einen nicht wieder gutzumachenden Schaden hinterlassen.
Ist doch klar, die Kritiker werden wegen Rechtsbeugung verurteilt (Zersetzung), während die staatlichen und politischen Akteure tagtäglich tatsächliche Rechtsbeugung betreiben. Das ist halt reine DDR.
Millionen Kinder über Jahre hinweg zu verängstigen, zu isolieren und zum täglichen stundenlangen Maskentragen zu zwingen, war ein unentschuldbares Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wenn es eine Gewaltenteilung gäbe, hätte die deutsche Justiz diesem Treiben der Politik entgegen treten müssen. Sie hat es nicht getan, sondern fleißig alles legitimiert. Richter Dettmar wurde von seinen Kollegen auf die härtestmögliche Art niedergemacht, weil er es gewagt hatte, aus der Reihe zu tanzen. Und nun hält das Bundesverfassungsgericht es noch nicht einmal für nötig, sich überhaupt Gedanken dazu zu machen. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“ Das einzige, was ich für diese Juristen noch empfinden kann,… Mehr
das „seltsame“ ist doch, wenn man diese und ähnliche Entscheidungen kritisiert dann kommt die „antideutsche“ (aber vom Staat finanzierte) Antifa und macht den Laden dicht, weil man den Staat deligitimiert…siehe aktuell die Kontrafunk Bootstour…
In diesen Tagen zeichnet sich am Horizont ab, daß Angela Merkel sich zum nächsten Bundespräsidenten bestimmen wird. Da wird ihr Stephan Harbarth, den sie als Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts angestellt hat, seinen Laden natürlich sehr behutsam führen, um nicht anzuecken.
Ich kann mich des Verdachtes erbärmlicher Feigheit am Bundesverfassungsgericht nicht erwehren. Erbärmlich, weil es sich weigert zu prüfen ob dem Urteil gegen Dettmar Willkür zu Grunde liegt. Wenn das nicht Willkür ist…
Wen interessiert schon die Gerechtigkeit, wenn das Recht entscheided?
Wie ist das Verhältnis zwischen Staat und Moral? Woran kann man Moralvorstellung eines Staates erkennen?
Den damaligen Beschluß des Richters am Amtsgericht Christian Dettmar habe ich noch auf dem PC. Rund 140 Seiten in einem Eilverfahren, wobei allerdings die drei Gutachten vom Umfang her weit überwiegen, zeigen eine sehr ausgewogene, abwägende Arbeit. Der Richter am Amtsgericht Christian Dettmar hat jedenfalls meinen größten Respekt! Die Justiz selbst sehe ich allerdings seit Jahren sehr kritisch! Als Ehemaliger kann ich mich eigentlich nur noch schämen. Dazu möchte ich an Robert Harbeck erinnern. Er hat rund 800 Strafanzeigen erstattet, um Bürger einzuschüchtern. An Stefan Niemann sei erinnert. Harbeck selbst versteckt sich derweil hinter seiner Immunität, was seine Verantwortung für… Mehr