Weimarer Richter verurteilt – wo Lina und Mohammad straffrei ausgehen

An Fällen wie dem des Weimarer Richters Christian Dettmar wird ein Ungleichgewicht deutlich. Politische Urteile scheinen inzwischen die Regel zu sein. Asylbewerber und linksextreme Mörderbanden kommen leicht davon. Staatsdiener mit Mut sollen sich fürchten.

IMAGO / Bild13
Amtsrichter Christian Dettmar mit seinem Anwalt Gerhard Strate

Es war ein einziger Beschluss, der den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar nun seine bürgerliche Existenz kosten könnte. Dettmar muss nicht hinter Schloss und Riegel. Doch seinen Beamtenstatus verliert der Richter mit dem Urteil ganz sicher, ebenso seine Pension. Das schreibt das Beamtenrecht fest: Wer zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch den Status eines Beamten und damit auch das Anrecht auf eine staatliche Pension, selbst wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Insofern sind zwei Jahre auf Bewährung alles andere als ein Pappenstiel, entsprechen sie doch der beruflichen und wirtschaftlichen Vernichtung eines Richters und Familienvaters. Es ist eine harte Strafe, die Nachahmer abschrecken soll. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Jahre ohne Bewährung plädiert, Dettmars Verteidiger einen Freispruch gefordert.

Was war vorgefallen? Als Weimarer Amts- und Familienrichter war Christian Dettmar für das Kindeswohl zuständig. Er erlebte wie viele andere die Corona-Zeit mit den staatlichen Gegenmaßnahmen, darunter der Zwang zum Tragen einer Maske für Kinder im Schulunterricht. Dettmar soll – so die Vorwürfe – quasi konspirativ nach Eltern geforscht haben, deren Kinder vom Maskenzwang betroffen waren.

In seinem Urteil vom April 2021 ordnete Dettmar an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen mussten, und argumentierte mit dem Kindeswohl, das in diesem Fall eben von einer staatlich angeordneten Maßnahme (einem „Dritten“ im Rechtsjargon) gefährdet war. Auch „social distancing“ und verpflichtende Schnelltests verloren mit Dettmars Urteil ihre Geltung für zwei Weimarer Schulen. Das war eine kleine Sensation im April 2021.

Dettmar bat Professoren um Gutachten – nur „die Wissenschaft“ respektierte er nicht

Denn viele Eltern hatten damals arge Zweifel am gesundheitsfördernden Charakter von Masken für kleine Kinder. Was hinderte den Privatmann Dettmar also daran, sie ausfindig zu machen und zu einer Klage zu ermutigen? Doch aus diesen angeblichen Kontakten wird ihm nun ein Strick gedreht. Ein Amtsrichter soll also von seinem Leben als normaler Bürger absehen, wenn er seinem Beruf nachgeht. Die Menschlichkeit hätte unter Justitias Waagschalen keinen Platz mehr. Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass Christian Dettmar sich seine Verfahren selbst verschafft hat, bleibt unklar, ob man damit schon von Rechtsbeugung sprechen kann.

Der Vorwurf gegen Dettmar ist dabei durchaus kein trivialer. Rechtsbeugung sollte, wo sie wirklich begangen wird, natürlich angeklagt und auch hart bestraft werden. Man kann hier den Blick auf das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock richten, wo man die Einfuhr eines Afghanen trotz sehr schlechter Voraussetzungen guthieß und zur Not durchkämpfen wollte. Dass es in Dettmars Fall eine Rechtsbeugung gab, wird von Fachleuten dagegen bezweifelt.

Die Staatsanwaltschaft sprach davon, dass sich Dettmar „bewusst und schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt habe“. Seine Absicht sei gewesen, „die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam durch eine unanfechtbare Entscheidung darzustellen“. Majestätsbeleidigung im Quadrat also! Nicht nur „die Wissenschaft“ – unfehlbar verkündet von berufenen „Experten“ – wurde von Dettmar in Zweifel gezogen, auch die Politik, die sich dieses doktrinären Konstruktes ja nur bediente.

Dettmar verteidigte sich mit seiner indirekten Betroffenheit als Familienvater und damit, dass er immerhin unabhängige Gutachten von erfahren Universitätsprofessoren herangezogen habe. Er sei der erste Richter im deutschen Sprachraum gewesen, der überhaupt so etwas getan habe.

War auch in Erfurt die Rede vom „achtenswerten Motiv“?

In Erfurt hat nun eine Rechtsauffassung obsiegt – auf Zeit, vielleicht nur bis zur nächsten Instanz. Es bedeutet nicht, dass nicht eine andere Auffassung sich auf lange Sicht als die überlegene zeigen kann. Wie Rechtsanwalt Christian Moser in seinem Beitrag für TE deutlich macht, gab es bisher jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), auf den Dettmar sein Urteil stützte, nicht auf Träger hoheitlicher Gewalt angewandt werden konnte.

Wo steht das Urteil also im Rahmen der deutschen Rechtsprechung? War am Erfurter Landgericht – vielleicht ungehört – die Rede von dem „achtenswerten Motiv“, das den Familienrichter zu seinem Tun antrieb? Nein. Diese Formulierung stammt aus dem milden Urteil gegen die Linksterroristin Lina E. (fünf Jahre auf Bewährung). Die Dresdner Richter entdeckten – so pervers das auch klingen mag – in der brutalstmöglichen Gewalt der linksextremen Gruppe einen mildernden Umstand – nur weil sich die Gewalt gegen Rechte oder Neonazis richtete.

In Dresden gab es nichts zu sehen. Gehen wir also weiter. Wie ist es mit dem Afghanen Mohammad M. aus Regensburg, der jüngst zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde? Zwei Vergewaltigungen und vielfache sexuelle Übergriffe wiegen also ähnlich schwer wie ein Familienrichter, der Kinder vor einem schädlichen Eingriff schützen will. Das ist auch eine Botschaft an alle Einheimischen, dass ihr ernsthaftes Bemühen um Lösungen und Verbesserungen für die Gesellschaft auf eine Stufe gestellt werden mit den gesellschaftszersetzenden Taten von wahrhaftigen Kriminellen.

Gleichklang gegen Maßnahmenzweifler

Ein Gleichklang entsteht allerdings dort, wo es um Urteile gegen andere Narrativ-Zweifler in Sachen Corona geht. Der Bochumer Arzt Dr. Heinrich Habig sitzt derzeit sogar knapp drei Jahre (34 Monate) Haft ab, weil er einige hundert falsche Impfzertifikate ausgestellt haben soll. Das Strafmaß erhöht sich mit jedem weiteren nachgewiesenen Zertifikat. Man mag zu diesem Tun verschiedene Meinungen haben. Aber ganz von der Hand zu weisen ist das Argument nicht, dass auch Habig vor allem Schaden von seinen Patienten abwenden wollte und insofern nichts weiter tat, als sich an den hippokratischen Eid zu halten.

Und haben die falschen Zertifikate am Ende jemandem geschadet? Wohl nicht, denn bekanntlich gab es keinen Fremdschutz durch die Injektionen, die stattdessen aber häufig die Gesundheit der damit Behandelten unterminierte. Egal ob durch Myo- oder Perikarditis, Thrombosen und Gerinnsel oder die inzwischen leider berüchtigten ungeklärten Vorkommnisse wie plötzliche Ohnmacht oder gar der plötzliche Tod junger Sportler. Wo staatliche Gängelungsmaßnahmen Menschen zu Millionen in eine in vielen Fällen gesundheitsschädliche „Behandlung“ drängten, könnte dieser Arzt ein Heiliger gewesen sein, der seine Existenz, letztlich sogar seine Freiheit für das Wohl anderer riskierte. Ein erwerbsmäßiges Interesse konnte ihm jedenfalls nicht nachgewiesen werden.

Doch all diese kleinen und größeren Taten des Widerstands müssen natürlich umso strenger vom herrschenden System (in diesem Fall das System der Corona-Maßnahmen und ihrer Verfechter) geahndet werden, als sie die Löchrigkeit seiner Vorschriften erweisen. Je sinnloser ein Regelsystem ist, desto fanatischer muss es auch noch in seinen letzten juristischen Verästelungen durchgefochten werden. Das scheint nun auch in Erfurt passiert zu sein. Kann eine Berufung noch eine Abänderung bewirken? Man liest nichts davon.

Maximale Härte auch im Fall Stephan Kohn – Impfschaden wird abgewiesen

Nicht anders – nämlich auch maximal hart – war das Urteil im Fall des ehemaligen Oberregierungsrats im Innenministerium, Stephan Kohn, vom März 2022. Der Vater dreier Kinder wurde wegen eines Papiers, das vor einem Übermaß an schädlichen Maßnahmen warnte, aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Derweil wurde die Klage einer impfgeschädigten Zahnärztin am Landgericht Mainz vorerst noch ohne Begründung abgewiesen. Dabei wird dieser „Impfschaden“ durch das AstraZeneca-Präparat sogar von der Berufsgenossenschaft der Frau anerkannt. Unmittelbar nach der Injektion verspürte sie erst eine Taubheit im Gesicht, wenige Tage später konnte sie auf einem Ohr nichts mehr hören. Das ist auch weiterhin so und wird auf ein Blutgerinnsel zurückgeführt.

Die Ärztin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld. In einem anderen Verfahren wegen einer AstraZeneca-Impfung am Oberlandesgericht Bamberg scheint es derzeit mehr Chancen auf ein beträchtliches Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu geben. Die Darmvenenthrombose der dortigen Klägerin wurde anscheinend als Schädigung durch den neuartigen gentherapeutischen „Impfstoff“ anerkannt. Bald folgt ein Prozess in Darmstadt.

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Kommentare ( 183 )

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Kassandra
8 Monate her

Auch in einer Welt, die von Betrügern regiert wird – und in der es kein richtiges Leben im Falschen geben kann?

Armin Latell
8 Monate her

Politiker, die eine Impfpflicht für Bw Angehörige, für Mitarbeiter im Pflegedienst befehlen, die die Sozialversicherungen mit Nutznießern aus aller Herren Länder fluten, die sich mit (Masken)deals die Taschen vollstopfen, die Bevölkerung in gut und böse einteilen, ein Bk, der in kriminelle Machenschaften aktiv verwickelt ist und sich an nichts erinnern kann, ein Bp, der Bürger, die die falsche Partei wählen, bedroht, eine Am, die ihren Lebenslauf mehrfach gefälscht hat, ein Richter, der Schwerstkriminellen ein ehrbares Motiv unterstellt, alles Leute, die ihren Beruf ehrbar ausführen? Ihr Name ist ihr Programm

Rene Meyer
8 Monate her

Dieses Urteil ist eine Schande! Umso mehr, als jetzt wirklich jedem klar sein könnte, wie die Angelegenheit, die Dettmars Urteil zu Grunde liegt, sachlich zu bewerten ist. Es stellt einen neuen Höhepunkt in der Corona-Fieberkurve dar. Und dies zu einer Zeit, da viele meinten, das „Corona-Kabinett“ sei vorüber. Es markiert ein „Gate“, ein Gatter, denn es zieht einen deutlichen, unübersehbaren Strich, über den die Gesellschaft gezogen werden soll, es macht klar, wohin das Vieh getrieben werden wird. Absolute Anpassung, unbedingter Gehorsam, totale Kontrolle. Wieder ist es die Banalität des Bösen. Und wieder sind mahnende Worte, wie die von Hannah Arendt,… Mehr

Klarofix
8 Monate her

Wurde ein Spendenkonto für den Ex-Richter eingerichtet ?
Es wäre doch ein super Zeichen, wenn am Ende jeden den man finanziell und somit auch wirtschaftlich tot sehen will, für seinen Mut ausgesorgt hat.

Last edited 8 Monate her by Klarofix
Micky Maus
8 Monate her

Typisch für die deutsche Diktatur, wer nicht mitspielt hat verspielt !

jopa
8 Monate her

Wann werden Freisler und Benjamin in die Ruhmeshalle deutscher Justisten aufgenommen? Wenns die noch nicht gibt, dann kanns noch kommen. Bei deren Vorbildfunktion…

Bambo
8 Monate her

Alles schon erlebt. Das nannte sich DDR. Politische Justiz in Reinkultur.

teujur52
8 Monate her

Genau so und nicht anders reagieren Diktaturen. BESTRAFE EINEN, ERZIEHE TAUSENDE. Am Horizont leuchtet schon die Diktatur des Sozialismus/Kommunismus. Liebe „Ossis“, jetzt müsst ihr uns „Wessis“ helfen, montags.

Micky Maus
8 Monate her
Antworten an  teujur52

Ich glaube aber, dass viele Wessis gar keine Hilfe wollen und dann schon garnicht von Ossis? Ich erlebe täglich, dass viele Wessis vor Arroganz gegenüber dem Ossi lieber absaufen wollen als zu kapieren, was in dieser Diktatur abläuft.

Buck Fiden
8 Monate her

Der Schnurrrrrrbartträger oder der Honi wären nicht möglich gewesen, wenn die Justiz nicht mitgemacht hätte. Die Zeiten von Freisler oder Hilde Benjamin sind nicht vorbei, waren nie vorbei. Vielleicht sind die Strafen nicht mehr so „final“, aber das war doch Merkmal der DDR: Unliebsamen wurde die Existenzgrundlage vernichtet, also die Lebenserhaltungsmöglichkeit genommen. Wie heute, es kehrt wohl wieder. Es funktioniert: Warum sollst Du Deine Meinung posten, wenn Du Gefahr läufst, anderntags eine Hausdurchsuchung zu erfahren (man denke nur zB. an „Pimmelgate“)? Wegen „falscher“ Kunden die Steuerfahndung im Betrieb zu haben? Wegen „Kontaktschuld“ (Du kennst einen, der einen kennt, der die… Mehr

Last edited 8 Monate her by Buck Fiden
Susa
8 Monate her
Antworten an  Buck Fiden

„Für den Staat wird`s teuer: die müssen bei Rauswurf Dettmer nachversichern die Pension umwandeln und so weiter.“ Aber, das wird doch billiger für den Staat. Die Pension ist doch viel teurer als die umgewandelte gesetzliche Rente, die ja niedriger ausfallen wird. „Was ich nur nicht verstehe ist: was „beugt“ einer für Recht, wenn er bei unklarer Rechtslage eine – auf Gutachten beruhende – EV erlässt, die einen sicheren Rechtszustand schafft, bis die Hauptsache entschieden wird?“ Die Rechtsbeugung, wegen derer er jetzt verurteilt worden ist, bezieht sich nicht inhaltlich auf sein Maskenurteil. Die Rechtsbeugung bezieht sich auf die Art und Weise,… Mehr

Last edited 8 Monate her by Susa
Kassandra
8 Monate her
Antworten an  Susa

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ Mein Dank an den Familienrichter, dass er sich derart gegen den Wahnsinn stellte, der ein ganzes Land, ja mehr oder weniger die westliche Welt, gut 2 Jahre durch Politiker, die sich von ihrem aus welchem frevelhaften Grund auch immer eingeschlagenen Weg in den Zwang in Tests, zur Spritze wie hinter Masken und in Arrest für alle, sogar mehrfach, durch nichts abhalten ließen. . Es war eine Einbahnstraße in Tod und Teufel – und Männer wie Kohn oder Dettmar standen mit großen Stoppschildern zum eigenen Schaden vor solchen, die am Ende der… Mehr

Susa
8 Monate her
Antworten an  Kassandra

Ich stimme Ihnen vollkommen zu.
Aber warum geben Sie mir einen Daumen-runter, wenn ich nur sachlich wiedergebe, was das Gericht gemeint hat?

Kassandra
8 Monate her
Antworten an  Susa

Wie kommen Sie darauf? Der Daumen runter ist nicht von mir.
Und Sie können gar nicht wissen, was das Gericht gemeint haben könnte. Woher auch?
Außer – Sie wären am Verfahren in irgend einer Weise beteiligt.
Sind Sie?

Susa
8 Monate her
Antworten an  Kassandra

Wie bitte? Natürlich kann jeder, der sich ein bisschen informiert, wissen, was das Gericht gemeint hat. Es gibt seit gestern viele Statements von Corona-kritischen Juristen und Artikel, die über den Prozess berichten. Ich bin immer sehr interessiert an den ganzen Details und recherchiere deshalb sofort, wie es genau gewesen ist. Denn es bringt, meiner Meinung nach, gar nichts, wenn man sich die ganze Zeit über etwas aufregt, was aber gar nicht den Tatsachen entspricht. Warum ich das mache, habe ich unten an @reiner geschrieben. Das war schon beim Habig-Prozess so. Da haben sich viele aufgeregt, Habig sei verurteilt worden, weil… Mehr

Kassandra
8 Monate her
Antworten an  Susa

RA Strate will den Inhalt dessen, was wirklich vor Gericht geschah, protokollieren lassen und wird am nächsten Montag u.a. das öffentlich machen – bis dahin wissen wir nur aus der Presse, was dieser relevant zu berichten schien. Hier zusätzlich die Dokumentation des Falles samt der zugefügten Erklärung der Verteidigung per 23.08.2023 durch RA Gerhard Strate: https://strate.net/verfahren/ermittlungsverfahren-gegen-christian-dettmar/ Daraus: „Damit sich jeder selbst eine Meinung bilden kann, werden wir Anfang der nächsten Woche die bislang nicht publizierte Anklage ins Netz stellen. Außerdem haben wir zwei Stenographen, die sonst primär für den Deutschen Bundestag tätig sind, dafür gewinnen können, von den Plädoyers der… Mehr

reiner
8 Monate her
Antworten an  Susa

wenn es so wäre ganz einfach,ein richter ist an recht und gesetz gebunden aber im coronafall kann man nach heutiger rechtsauffassung sagen,da stimmte hinten und vorne was nicht.
genau wie kohn,wollte dettmar diese offensichtliche rechtsbeugung, was anderes war die sogenannte pandemie nicht hinnehmen.heute werden widerständler aus dem3 reich gefeiert ,damals sprachen die gerichte auch ,,recht,, aber welches recht war das denn? verstehen sie,sie müssen nicht den blödsinn des gerichts wiederholen.

Last edited 8 Monate her by reiner
Susa
8 Monate her
Antworten an  reiner

Ich wiederhole den Blödsinn des Gerichts, weil viele es falsch verstanden haben, was die Begründung des Gerichts für die Verurteilung ist. Das darf ich hier, auch, wenn Sie das stört.
Ich finde nämlich, dass es uns überhaupt nichts bringt, wenn wir uns über etwas aufregen, was das Gericht gar nicht gesagt hat.
Für eine kluge Strategie muss man genau kapiert haben, wie der Gegner agiert. Und ich denke, wir werden noch kluge Strategien brauchen.
Wütend und empört sind wir ja sowieso. Aber Wut und Empörung alleine bringen nicht viel.

Hans Wurst
8 Monate her
Antworten an  Susa

OK, diese Argumentation, die auch durchaus schlüssig daher kommt, kann man aber genauso auf die ganze Corona- und auch Klimapolitik anwenden.

Susa
8 Monate her
Antworten an  Hans Wurst

Natürlich, man muss es sogar auf die ganze Corona- und Klimapolitik, wie auf jedes Thema, anwenden! Sie scheinen es immer noch nicht zu verstehen. Jeder Jurist, jeder Anwalt schaut sich sachlich an: Was steht da genau. Wie lautet die Verordnung genau. Was steht genau im Urteil. usw. Und von da ausgehend, kann man klug argumentieren, bzw. sich eine Strategie überlegen. Ich war z. B. von der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ betroffen. Nach dem Grauen darüber, dass es wirklich war geworden ist, was ich von März2020 an befürchtet hatte, habe ich mich schlau gemacht und durch sachliche Informationen, besonders einer Anwältin, erfahren, dass… Mehr

Last edited 8 Monate her by Susa
bfwied
8 Monate her
Antworten an  Buck Fiden

Er „beugt“ das „Recht“ der Regierenden, die Transformation in den Neo-Sozialismus u. ein totalitäres System ungestört durchzuführen. Wenn kein Widerstand mehr vorkommt, dann können die alles vorantreiben, dann ist die Bevölkerung nur noch eine willfährige und leicht zu leitende Masse, dann wird Schwabs so wirre wie dumme Idee von „Arm, aber glücklich“ Wirklichkeit. Dann, so die ebenfalls wirre Vorstellung, lebt der Mensch hierzulande so, dass er keinen „Fussabdruck“ hinterlässt in seinem sehr kurz gewordenen Leben. Die Deutschen schaffen sich naiv-gläubig selbst ab. Man kann nur jedem raten, aus diesem Wahnwitz zu verschwinden, in dem brutalen Schlägern u. Menschenjägern u. Menschenverächtern… Mehr

Nachdenklicher
8 Monate her

Mir bleiben da zwei Fragen:

  1. Hat der Staatsanwalt aus Ideologie gehandelt oder ist er einem Befehl von oben gefolgt? M.E beides verwerflich und ist offenbar noch gar nicht hinterfragt worden.
  2. Wie kann man ihn mit einer Spende im Kampf um Gerechtigkeit (Im Namen des Volkes) unterstützen bzw. den Schaden duch unser politisch gewolltes ..recht entschädigen?