Der Fall Frida: Täterparadies Deutschland dank „sanfter“ Justiz

Ein 14-jähriges Mädchen wird von mehreren Jugendlichen vergewaltigt. Sie erstarrt vor Angst, aber schreit nicht. Für die Staatsanwaltschaft Grund genug, die Ermittlungen einzustellen: Ihr Widerwille sei nicht erkennbar gewesen. Leisten Teile der Justiz Verbrechen Vorschub und Schützenhilfe?

IMAGO

Ein 14-jähriges Mädchen soll in einem niedersächsischen Jugendzentrum von mehreren Jugendlichen vergewaltigt worden sein. Frida hatte Angst, sie erstarrte – aber sie schrie nicht. Für die Staatsanwaltschaft war das Grund genug, die Ermittlungen einzustellen: Ihr Widerwille sei für einen „objektiven Dritten“ nicht erkennbar gewesen. Zehn Jahre nach der großspurig verkündeten Reform „Nein heißt Nein“ steht fest: Dieses Sexualstrafrecht ist eine Attrappe – und die deutsche Justiz ein Sanierungsfall. Natürlich nur in bestimmten Fällen.

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Man muss sich die Szene vergegenwärtigen, um zu begreifen, was in diesem Land inzwischen als rechtsstaatliche Normalität durchgeht. Ein Kind, 14 Jahre alt, in einem Jugendzentrum – also ausgerechnet an einem jener Orte, die der Staat mit pädagogischem Pathos als „Schutzräume“ bewirbt. Mehrere Jugendliche sollen sich dort an ihr vergangen haben. Das Mädchen, so berichten es mehrere Medien übereinstimmend, hatte Angst. Es erstarrte. Es wehrte sich nicht, es weinte nicht laut, es schrie nicht. Wer Kinder kennt kann dies nachvollziehen.

Man kennt die Beschuldigten

Zu den Beschuldigten ist einiges bekannt. Es handelt sich um drei zur Tatzeit minderjährige Jugendliche. Nach Bild-Informationen ein 15-jähriger Syrer, ein Iraner und ein niederländischer Staatsangehöriger. Hierunter versteht jeder Mensch mittlerweile zwischen den Zeilen: Neubürger, Migrationshintergrund. Einer von ihnen soll die Tat gefilmt haben; das Video verbreitete sich später an der Schule des Mädchens, die Mutter entdeckte die Aufnahmen schließlich auf dem Handy ihrer Tochter. Nicht das Jugendzentrum oder die Betreuer, nicht eine Behörde. Nein, die Eltern, die selbst Anzeige erstatteten. Der 15-Jährige schickte dem Mädchen später per WhatsApp einen Schwur auf den Koran, dass er die Tat bereue. Ein schriftlich dokumentiertes Reuebekenntnis, ein Video der Tat und dennoch sah die Staatsanwaltschaft keinen Weg zur Anklage.

Genau daraus dreht die Staatsanwaltschaft nun den Strick. Aber nicht den Beschuldigten, sondern dem Opfer. Eine strafbare Handlung sei „mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit“ nicht nachzuweisen, heißt es. Der entgegenstehende Wille des Mädchens sei für einen „objektiven Dritten“ nicht erkennbar gewesen. Und, als Krönung der Aktenlogik: Man habe ihr ja nicht einmal das Handy abgenommen, schutzlos sei sie also nicht gewesen. Ein 14-jähriges Kind, umringt von mehreren älteren, körperlich weit und vielfach überlegenen Jungen, die sich an ihr vergehen, gilt der deutschen Strafjustiz als hinreichend gewappnet, solange es theoretisch den Notruf hätte wählen können.

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Es lohnt sich, kurz innezuhalten und in das Gesetz zu schauen, das diese Republik sich 2016 unter dem Beifall sämtlicher Leitartikler gegeben hat. „Nein heißt Nein“ hieß die Parole, Paragraf 177 des Strafgesetzbuches wurde umgeschrieben, die Istanbul-Konvention feierlich ratifiziert. Nie wieder, so das Versprechen, solle ein Opfer beweisen müssen, dass es sich körperlich gewehrt hat. Der „erkennbare Wille“ sollte genügen. Die Kanzlerin, die Ministerinnen, die Bundestagsfraktionen – alle klopften sich selbstgefällig auf ihre verlogenen Schultern: Deutschland habe nun eines der modernsten Sexualstrafrechte Europas.

Nein reicht nicht, du musst brüllen

Zehn Jahre später erklärt eine deutsche Staatsanwaltschaft einem vergewaltigten Kind sinngemäß: Du hättest schreien müssen. Du hättest weinen müssen, sichtbar, hörbar, protokollierbar. Dein Entsetzen war nicht laut genug für unsere Akten. Unsere Justizministerin ist vor allem eher damit beschäftigt, unter dem Deckmantel digitale sexuelle Gewalt ein nächstes Zensurgesetz gegen alle auf den Weg zu bringen, als sämtliche Hebel in Bewegung zu setzen, das Strafrecht gegen ganz realen sexuellen Missbrauch Jugendlicher mit voller Härte hochzufahren. Würde vermutlich zu oft die Sozen-Lieblingsklientel treffen. Und da schielt man nach Turbo-Einbürgerung ja auch auf deren Stimme bei den nächsten Wahlen. Kommen halt weiter Mädchen und Frauen unter die Räder. Aber: Nein heißt Nein. (Kleingedruckt: nur, wenn man laut genug um Hilfe schreit.)

Dass Menschen, zumal Kinder, in Extremsituationen erstarren, ist keine exotische These, sondern seit Jahrzehnten Standardwissen der Traumaforschung. „Freezing“ nennt die Wissenschaft diesen Zustand, die Schockstarre, in der weder Flucht noch Gegenwehr möglich ist. Jeder Polizeipsychologe kennt das Phänomen, jede Opferschutzorganisation, jeder Amtsrichter im ersten Dienstjahr. Nur bei der zuständigen Staatsanwaltschaft scheint diese Erkenntnis noch nicht eingetroffen zu sein. Dort gilt offenbar weiterhin das Vergewaltigungsbild der fünfziger Jahre: Ein echtes Opfer kratzt, beißt und brüllt. Wer erstarrt, hat Pech gehabt: in dubio pro Täter.

Man könnte das für einen bedauerlichen Einzelfall halten, für den Ausrutscher einer überlasteten Behörde. Aber in Summe allein der letzten zehn Jahre zeigt sich leider ein ganz anderes Bild. Der Fall Frida ist nur das jüngste Symptom. Er reiht sich ein in eine lange Kette von Einstellungen, Bewährungsstrafen und Verfahrensdeals, mit denen sich eine chronisch unterbesetzte, ideologisch ermüdete oder auch sehr wohlwollende Justiz ihre Aktenberge vom Hals und Täter auf freien Fuß schafft. Hunderttausende Verfahren werden Jahr für Jahr eingestellt, Intensivtäter kassieren ihre zwanzigste Bewährung, Prozesse platzen, weil Richter fehlen und Fristen reißen.

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Wer wissen will, wie systematisch dieses Wegsehen, das Vertuschen inzwischen organisiert ist, muss nur nach Berlin-Neukölln blicken. Im Jugendclub Wutzkyallee berichteten seit dem Spätsommer 2025 mehrere Mädchen von sexuellen Übergriffen durch dieselbe Gruppe von Jungen. Im November 2025 soll dort eine 16-Jährige vergewaltigt worden sein; der mutmaßliche Täter soll die Tat gefilmt und das Mädchen damit erpresst haben. Und was taten die Verantwortlichen? Weder der Club noch das Jugendamt erstatteten Anzeige. Stattdessen wurde – man muss es wirklich mehrmals lesen – eine Tür ausgebaut und mit den Mädchen ein „Safeword“ vereinbart. Der Betrieb lief weiter, die mutmaßlichen Täter gingen weiter ein und aus, und das Hausverbot kam erst, als die Presse berichtete.

Grüner Mitarbeiter gegen Polizei-Hilfe

In Gang kam die Sache überhaupt nur, weil sich das Mädchen einem benachbarten Mädchentreff anvertraute – und weil eine Polizeibeamtin Ende Februar 2026 aus eigenem Antrieb Anzeige erstattete. Nach Recherchen des „Tagesspiegels“ hatte sich eine grüne Jugendamtsmitarbeiterin zuvor aktiv gegen die Einschaltung der Polizei ausgesprochen – laut einer eidesstattlichen Versicherung aus Sorge, die Verdächtigen könnten stigmatisiert werden. Der Berliner Jugendstaatssekretär Falko Liecke nannte es ein „Unding, dass hier offensichtlich die muslimischen Täter geschützt werden, um sie nicht zu stigmatisieren, und das Opfer wird im Stich gelassen“. Inzwischen prüft die Polizei Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Jugendamt und Jugendklub – der Staat ermittelt also gegen den Staat, weil der Staat den Schutz eines Kindes seiner ideologischen Bequemlichkeit geopfert hat. Die zuständige Linken-Stadträtin räumte „Fehler“ ein. Fehler. So heißt das jetzt, wenn Behörden eine mutmaßliche Vergewaltigung monatelang unter der Decke halten.

Gnarrenburg, Neukölln und davor Hamburg: Im Stadtpark-Verfahren, in dem neun junge Männer über eine 15-Jährige hergefallen waren, verhängte die Justiz genau eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten; der Rest kam mit Bewährung davon – 2025 vom Bundesgerichtshof rechtskräftig besiegelt. Was solche Signale anrichten, hat das ZDF im Herbst 2025 nüchtern zusammengetragen: 85 Prozent der Vergewaltigungsopfer in Deutschland gehen erst gar nicht zur Polizei, und von 100 Vergewaltigungen führt statistisch eine einzige zu einer Verurteilung. Richter hielten in Befragungen im Schnitt dreieinhalb Jahre Strafe für angemessen, wo normale Bürger sechseinhalb erwarten. Eine Justiz, die so einstellt, so urteilt und so schweigt, produziert ihre Dunkelziffer selbst – und liefert die Botschaft an die Täter von morgen gleich mit: Das Risiko, in Deutschland für eine Vergewaltigung ernsthaft belangt zu werden, ist verschwindend gering.

Anne Meier-Göring
Hamburger Jugendrichterin: Viel Verständnis für Angeklagte – Rügen für Ermittler
Die Hamburger Urteile haben ein mittlerweile prominentes Gesicht. Gesprochen hat sie die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring, die als bekannteste Jugendrichterin der Hansestadt gilt und aus ihrem Justizverständnis nie ein Geheimnis gemacht hat. Die Länge der Jugendstrafen, erklärte sie, orientiere sich „am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten“, nicht an der Schwere der Tat, nicht am Leid des Opfers, nicht an dem, was das Strafrecht einmal Abschreckung nannte. Dem „Stern“ vertraute sie an: „Ich finde fast alle meine Angeklagten sympathisch.“ Ein Satz wie ein Programm. Man nehme für einen Moment die Perspektive des Mädchens ein, das im Stadtpark neun Männern ausgeliefert war und anschließend erleben musste, wie fast alle Täter den Gerichtssaal als freie Männer verließen, ausgestattet mit dem pädagogischen Wohlwollen einer Richterin, die ihre Sympathien öffentlich verteilt hat.

Täter Lieblinge der Richterin

Meier-Göring ist die Idealbesetzung dieses verrotteten Systems: die Verkörperung eines Justizverständnisses, das den Täter als Klienten begreift und ein Dududu-Urteil als erzieherische Maßnahme. Wo der „Erziehungsgedanke“ des Jugendstrafrechts zum Fetisch erhoben wird, mutiert der Gerichtssaal zur Außenstelle des Jugendamts und das Opfer zum Störfaktor der Resozialisierungsprosa. Nach dem Stadtpark-Urteil brandete laute Empörung auf, quer durch alle Lager; sogar treue Verteidiger des Systems fragten, was ein Rechtsstaat eigentlich noch signalisiert, wenn eine Gruppenvergewaltigung im Regelfall mit Bewährung endet. Passiert ist seither: nichts. Keine Reform des Jugendstrafrechts, keine Debatte über Auswahl und Kontrolle von Jugendrichtern, keine einzige Konsequenz. Die Richterin urteilt weiter, die Politik schaut weiter zu – und das nächste Opfer lernt, was jene 85 Prozent längst verinnerlicht haben, die den Weg zur Polizei gar nicht erst antreten.

Derselbe Staat freilich, der hier die Waffen streckt, ist andernorts von beeindruckender Entschlossenheit. Wer einen Minister im Internet einen „Schwachkopf“ nennt, darf mit einer Hausdurchsuchung im Morgengrauen rechnen. Für Meldestellen, Beauftragte und „Trusted Flagger“ ist Geld da, für die Verfolgung von Meinungsdelikten Personal in Hülle und Fülle. Die deutsche Strafverfolgung ist hart zu den Harmlosen und harmlos zu den Harten. Ein Rechtsstaat, der seine Energie derart verteilt, hat seine Prioritäten nicht verloren, sondern neu geordnet.

Prioritäten der Politkaste
Deutschland kapituliert vor realer Gewaltkriminalität, die Regierung hat digitale Prioritäten
Es gibt auf Seiten der Linken, die jedes zu lange Anstarren eines Mannes auf die Brüste oder des Gesäßes einer Frau sonst gerne zu einem ganzen Tatbestand machen wollen, wirklich ganz besonders kaputte Vertreter, die meinen, dass ein 14jähriges Mädchen einen solchen Massenübergriff gerne über sich ergeben lässt. Solche Leute sind die Wegbereiter von Grooming Gang Epidemien, wie sie sich seit Jahrzehnten in Großbritannien ungehindert ausbreiten konnte und deren Anfänge man auch in Deutschland sehen kann (wie in Nürnberg). Diese kaputte Gestalten wären die ersten, die deutsche Täter, die sich an einem muslimischen Mädchen vergehen, auf öffentlicher Bühne lynchen wollten.

Deshalb sei hier die unmissverständliche Anklage erhoben, die diese Justiz gegen sich selbst niemals erheben wird. Angeklagt ist die deutsche Justiz als Institution. Der Vorwurf lautet auf Verrat: am Schutzauftrag des Rechtsstaats, an seinen Schwächsten, an seinem eigenen Gesetz. Sie hat aus „Nein heißt Nein“ in der Praxis ein „Nein heißt Nein – aber bitte laut genug für einen objektiven Dritten“ gemacht, in allen Fällen, die ihr nicht behagt. Sie hat den Zweifelssatz, der Unschuldige schützen soll, zur Generalabsolution für jeden verbogen, dessen Opfer erstarrt statt schreit. Sie stellt ein, wo sie ermitteln müsste, sie dealt, wo sie urteilen müsste, sie erzieht, wo sie strafen müsste, und sie schweigt, wo sie sich erklären müsste. Sie überlässt es Müttern, Tatvideos auf Kinderhandys zu finden, Polizeibeamtinnen, gegen den Widerstand von Ämtern Anzeigen zu schreiben, und Anwältinnen, in Celle um das zu betteln, was in Stade selbstverständlich hätte sein müssen. Und sie leistet sich all das in einem Staat, der für die Verfolgung eines „Schwachkopf“-Retweets die Kavallerie losschickt.

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen: Gnarrenburg, Neukölln, der Hamburger Stadtpark etc etc etc. Viele Tatorte, ein Muster. Ein Rechtsstaat, der von einem 14-jährigen Kind Gegenwehr verlangt, bevor er es schützt, hat den ältesten aller Staatszwecke aufgekündigt: den Schutz der Schwachen vor den Starken. Er ist dann keine Ordnungsmacht mehr, sondern eine Verwaltung des Unrechts.

Bleibt das Urteil der Bürger. Es ergeht Tag für Tag, mit jedem verlorenen Rest von Vertrauen. Und irgendwann, wenn diese Justiz und die Politik, die sie gewähren lässt, so weitermachen, ergeht es unwiderruflich. Man wird dann nicht sagen können, es habe an Beweisen gefehlt.

Es ist das Verdienst der Frauenbewegung in den 70er und 80er-Jahren gewesen, dass den Opfern mehr Wahrnehmung und Unterstützung gewährt wurde. Doch ein neuer, pervertierter Feminismus dreht die Perspektive zurück.

Das Tor zurück in die Hölle der Vergangenheit hat die Kölner Oberbürgermeisterin Henrieke Reker aufgestoßen. Nach der Silvesternacht, in der hunderte von Frauen von nordafrikanischen Intensivtätern sexuell belästigt und bedrängt wurden, gab sie den Frauen Mitschuld: Frauen sollen halt „eine Armlänge Abstand halten“, so ihr Rat an die Frauen. Später hat sie diese Äußerung bedauert. Aber davon haben heute 14-Jährige Mädchen und Frauen nichts. Sie werden einer Justiz ausgeliefert, die offensichtlich dieses dumme, verantwortungslose Gerede als Dienstanweisung verstanden hat.

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Kommentare ( 117 )

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Mankovsky
2 Tage her

Auf den Punkt gebracht: Die Mihigrus dürfen vergewaltigen, die Einheimischen dürfen nicht mal ,,mit den Blicken ausziehen“.
Perverse, linksextreme Justiz.

Kassandra
2 Tage her
Antworten an  Mankovsky

Ja. Macht den gesellschaftlichen Unterschied zwischen Gläubigen und Ungläubigen, wie er in der Scharia gefasst ist, schon jetzt überdeutlich.
Weshalb fragt sich hier keiner, wie das Skript, das und übergeworfen ist wie ein nasser Sack, enden wird?
https://goldseiten-forum.com/wcf/attachment/152566-scharia-f%C3%BCr-nicht-muslime-pdf/
Und wann wird die Verteilung der Macht hier gewechselt haben?

hoho
2 Tage her
Antworten an  Mankovsky

Sie ist perverse aber ob sie nur linksextrem ist, bin ich nicht sicher. Das Problem fängt mit dem Begriff „links“ der irgendwann Sozial bedeutete und etwas mit dem Arbeiterrechten zu tun hatte. Jetzt gibt das kaum noch obwohl vlt BSW probierte ein bisschen und ohne Überzeugung. Das sind heute nur leere Worte. Ein Perverser ist ein Perverser und ein Staatsanwaltschaft der so was einstellt, ist das auch. Es gibt keine Kultur auf dieser Erde wo eine Gruppe ein junges Mändel zusammen mit Gewalt auf den Boden wirft und dann mit ihr Sex hat, und wo das als normal gilt –… Mehr

Radikaler Demokrat
2 Tage her
Antworten an  hoho

Links bedeutete noch NIE „sozial“. Links=Kollektivismus=Kommunismus/Sozialismus, das hat mit Arbeiterrechten usw. gar nichts zu tun, das ist nur das Feigenblatt, mit dem Linke an die Macht kommen. Egal, ob Sowjetunion oder das „Arbeiterparadies“ DDR, der Arbeiter ist genau so lange nütrzlich, wie er dem Sozialismus zur Macht verhilft, danach ist „Schluß mit Lustig“.

Michael Palusch
2 Tage her
Antworten an  hoho

Mit den Gepflogenheiten in den Heimatländern dieser „Gäste“, hätte sich die Staatsanwaltschaft nicht einmal bemühen müssen.

Last edited 2 Tage her by Michael Palusch
Kassandra
2 Tage her
Antworten an  Michael Palusch

Gibt es bei Schariagerichtsbarkeit Staatsanwaltschaften – oder machen das die Ayatollahs anders aus?
1.2.1. Anwendung der Scharia durch deutsche Gerichte
Die direkte Anwendung der Scharia durch deutsche Gerichte gehört zum juristischen Alltag. Für einen ersten Überblick kann hier auf die Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienste des Deut-schen Bundestages zu dem Thema „Islamisches Recht in Deutschland: Außergerichtliche Streit-beilegung unter Muslimen“4 verwiesen werden.
Weiterhin sei auf den Artikel „Islamisierung des deutschen Rechts?“5 von Mathias Rohe verwie-sen, welcher die unterschiedlichen Möglichkeiten der Anwendung der Scharia-Normen in Deutschland differenziert darstellt.
https://www.bundestag.de/resource/blob/413744/2663f17913df8e43876be4ad4554fe08/WD-7-207-11-pdf.pdf

Wolfgang Richter
1 Tag her
Antworten an  Kassandra

Im Zweifel regelt das dann der „Friedensrichter“ aus der Nachbarschaft, auch schon mit mit dem Aushandeln einer Geldleistung an die Familie des Mädchens, das im Gegenzug mit dem hierzulande mit der Unschuldsvermutung gesegneten Tatverdächtigen kurzerhand vermählt wird. – So ich gehört habe, daß es schon mal so oder ähnlich „laufen“ soll. Gibt aber wohl noch „andere Lösungen“, bis hin zum „Verschwinden“ des natürlich an allem schuldigen Mädchens, wegen besudelter „Ehre“ ihrer Familie. Aber im vorliegenden Fall war die Geschädigte ja offensichtlich „deutsch“, was dann eher an das „Rotherham-Syndrom“ erinnert.

PaulKehl
1 Tag her
Antworten an  Kassandra

Hilfreich wäre die Scharia bei Festsetzung der Volljährigkeit und Strafmündigkeit mit 12 Jahren. Dann fällt das lukrative Betüddeln der unbegleiteten Minderjährigen weg. Die Gefängnisse wären voll und die Schulen leer.

DDRforever
21 Stunden her
Antworten an  hoho

Oh doch, eure BRD Kultur und ihr ekligen BRD Bürger. Ihr wollt es genau so haben den ihr wählt die die es zulassen.

MartinKienzle
1 Tag her

Fräulein Taxidis echauffiert sich abermals über ein vorliegendes Problem, ohne die Ursache zu erkennen: Es sind ihre Geschlechtsgenossinnen, die auf abscheulicher Art und Weise ihre Hand über die sogenannten „Flüchtlinge“ halten (https://www.welt.de/politik/deutschland/article145450296/Asylkrise-Vor-allem-junge-Frauen-helfen-Fluechtlingen.html), indem sie jene unter anderem als sogenannte „Staatsanwältinnen“ sowie sogenannte „Richterinnen“ schützen (https://www.sueddeutsche.de/magazin/leben-und-gesellschaft/die-neue-rechtsordnung-szm.79969), das laut Dr. Ziegert, Münchner Psychiaterin, den in jeder Frau vorhandenen Charakterzug der psychischen Gewalt offenbart (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsgutachterin-hanna-ziegert-ich-will-dass-frauen-sich-ihrer-destruktivitaet-bewusst-werden-1.3675612); um der vorliegenden Problematik einer Lösung zuzuführen, muss vor jenem Hintergrund der sogenannte „Feminismus“ zur Gänze zwingend Annullierung erfahren, wenngleich das Fräulein Taxidis selbstverständlich empört zurückweisen wird, da diese die Augen vor der Tatsache verschließt, dass die sogenannten… Mehr

Michael Palusch
1 Tag her
Antworten an  MartinKienzle

Der Danisch hat dazu eine beachtenswerte Idee: Frauen sind Sozial- und Sympathiemaschinen, und sehr viele von denen hat man im Sack, wenn man ihnen schön daherkommt und ihnen die zu ihrem Weltbild passende Story auftischt, egal wie absurd und offensichtlich erfunden. Prinzip Heiratsschwindler.Viele Frauen glauben alles.Warum? Es gibt einen wissenschaftlichen Artikel darüber, dass manche Leute krankhafte Optimisten sind, und den „präfontalen Cortex“ (der Teil des Gehirns, bei dem mir auf feministischen Veranstaltungen so oft auffiel, dass genau der zu fehlen scheint), dann, wenn der Verstand warnen müsste, zugunsten der Hoffnung und des schönen Gedankens, einem krankhaften Optimismus, abgeschaltet wird.Bei vielen… Mehr

Samantha
1 Tag her

So etwas hat es früher auch gegeben. Geschrieben im Buch:
„Die im Sturm stehen“ – Thomas Leder
„Es leben Menschen bei uns, die Erfahrungen durchmachen, die
anderen unsichtbar bleiben“ (Thomas Leder)

Marcus Tullius
1 Tag her

Fahren Sie einmal irgendwo zu einer Zeit Bus, in der viele Schüler zusteigen. Irgendwann sitzen Sie in einer Gruppe muslimischer Jungen, die untereinander erzählen, welche Claudia oder welches andere volksdeutsche Mädchen was mit sich hat machen lassen. Oder Sie sehen, was ein volkdeutsches Mädchen sich von seinem muslimischen Freund bieten lässt, anscheinend ohne, dass es das Mädchen stört. Sie möchten den „Freund“ aus dem Bus werfen und dem Mädchen was erzählen, aber wissen natürlich, dass das gar nichts ändert, außer, dass Sie angezeigt werden. Wahrscheinlich von dem Mädchen. Vielleicht fährt der Staatsanwalt in Stade auch Bus.

Last edited 1 Tag her by Marcus Tullius
OJ
1 Tag her

Die Legislative, Judikative und Exekutive in Deutschland sind entscheidungs- und handlungsunfähig❗

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  OJ

Kann ich nicht erkennen, denn sie entscheiden und handeln immer gegen uns, den angeblichen Souverän.

Sonny
1 Tag her

Aber warum kommen diese verkommenen Richter und Staatsanwälte immer wieder damit durch?
Warum zieht das keinerlei ernsthafte Konsequenzen nach sich?
Gibt es in diesem verkommenen Land überhaupt keine anständigen Menschen im Staatswesen mehr, auch nicht in der Justiz?
Dann bleibt nur noch die eigene, schwere Bewaffung und das totale Chaos.
Da gilt das Motto: Wer als zweiter „schießt“, hat verloren.
Fragen Sie mal in den Gemeindeverwaltungen nach: Die Anträge für einen kleinen Waffenschein sind durch die Decke gegangen seit 2015.

Last edited 1 Tag her by Sonny
MartinKienzle
1 Tag her
Antworten an  Sonny

Sie dürfen nicht außer Acht lassen, dass Einstellungsvoraussetzung eine antideutsche Gesinnung ist, das bedeutet, dass es Ihnen mit einer volksfreundlichen Attitüde verwehrt wird, für das alliierte, antideutsche Besatzerkonstrukt BRD (https://www.youtube.com/watch?v=3zuO_Ed__KA ab Minute 3:25 – Adenauer: „Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten.“ https://www.thepioneer.de/originals/thepioneer-briefing-business-class-edition/briefings/der-anti-fuehrer-staat) tätig zu sein; falls sich Mitarbeiter der alliierten BRD doch auf die Seite des ethnischen Deutschen Volkes stellen, werden sie sofort entlassen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article250861722/Rechtsextremismus-Mindestens-400-Polizisten-als-Verfassungsfeinde-unter-Verdacht.html — https://taz.de/Hochrangiger-Polizist-suspendiert/!5820851/); vor jenem Hintergrund erklärt sich, weshalb die alliierte BRD obsessiv danach trachtet, Frauen in den sogenannten „Staatsdienst“ zu schieben (unter anderem die BRD-Justiz ist mittlerweile… Mehr

Last edited 1 Tag her by MartinKienzle
Kassandra
1 Tag her
Antworten an  Sonny

Momentan sind die Mädels – aber auch die vergewaltigten Jungs, noch nicht aus der Upperclass.
Dicks machen gerade ein wenig Lärm wegen des erstochenen Marius – während die Kommilitonin, der ebenda tot in ihrem Appartement aufgefunden wurde, verloren und verkauft ist: https://apollo-news.net/bitte-macht-etwas-cdu-eltern-fordern-nach-messermord-das-ende-der-brandmauer-zur-afd/

PaulKehl
1 Tag her
Antworten an  Kassandra

Auf AN berichtete ein Kommentator von einem fiesen Überfall auf eine reiche Gattin in Bad Homburg. Zufällig kenne ich die Gegend. Da ist richtig Kohle. Die lassen sich nicht von Sozen oder einem Schwarzröckchen vera….en.

hoho
11 Stunden her
Antworten an  Sonny

Fehler passieren. Wenn keine Korrektur kommt, bedeutet es, dass es gewollt ist.

greenout
1 Tag her

Nein heißt Nein
Wenn der Täter aber nicht deutsch versteht.
Reicht ein Zettel mit „nein“ in allen Sprachen, das überreichen muß natürlich schriftlich beglaubigt werden, falls der Täter schreiben kann
Dachte immer Sex mit minderjährigen sei verboten

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  greenout

In deren Augen sind sie alle mit der Pubertät volljährig: „Im Islam wird ein Junge ab Eintritt der Geschlechtsreife (Bulūgh) als Mann bzw. islamisch volljährig (Mukallaf) betrachtet. Ab diesem Zeitpunkt ist er für sein Handeln, seine religiösen Pflichten (wie Gebet und Fasten) und seine Sünden voll verantwortlich.“ Da die Pubertät bei Jungen zwischen 10 und 14 stattfindet, ist die Frage wohl hiermit eindeutig beantwortet.    https://x.com/Spreebabylon/status/2067518223407288682 Zudem gibt es im Islam die Zeitehe, die in gütlichem Einvernehmen zwischen Mann und Frau für ein paar Minuten oder Stunden geschlossen werden kann. . Deutsche Mädels verstehen davon halt nichts – weil man sie nicht… Mehr

PaulKehl
1 Tag her

Der Skandal ist doch die Privilegierung der mohammedanischen Täter. Bei blanken Tätern aus der Wesermarsch hätten Justiz und Funkstunde das große Besteck herausgeholt.

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  PaulKehl

Kann gar nicht sein.
In Deutschland bestimmt das GG, das vor dem Gesetz alle gleich sind.

Magdalena
1 Tag her

Was sind das für perverse Staatsanwälte und Richter in diesem Land! Zum Speien!

Brotfresser
1 Tag her
Antworten an  Magdalena

Neee, die Grünen haben da nur „ziemlich gute Leute reingebracht“, oder was sie für solche halten…

Und ja, zum Speien!

Sozia
1 Tag her

Nur hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gesichert nichts mit Feminismus zu tun, es ist das glatte Gegenteil. Die Unterüberschrift passt also nicht im Ansatz. Keine Feministin würde je eine Vergewaltigung herunterspielen, gesichert nicht.

Kassandra
1 Tag her
Antworten an  Sozia

Was dagegen scheinen sie aber auch nicht zu haben –
denn seit 2015 und besonders seit Köln an Silvester geht kein Aufschrei durchs Land.
Wo also sind sie, die Feministen?

Teiresias
1 Tag her

Da führt ein roter Faden von den 68er Aktivisten der Sorte Cohn-Bendit, die sich innden 80er Jahren sicher nicht zufällig bei den Grünen sammelten, bis zum LGBtQXY-Aktivismus der Gegenwart. Das ist m.E. der Hintergrund, vor dem „progressive“ Kreise die Verharmlosung von sexuellen Übergriffen der linken Klientel – und nur der linken Klientel – betreiben. Würden umgekehrt rechte Biodeutsche sich in gleicher Weise an Kopftuchmädchen vergreifen, würden die das nicht so locker sehen und mindestens die chemische Kastration für alle heterosexuellen weissen Männer fordern. Wer schon die Frühsexualisierung von 3-5-jährigen in Kindergärten durch LGBTQ als progressive Verbesserung der Gesellschaft sieht, vermag… Mehr

Last edited 1 Tag her by Teiresias
Thilo Braun
1 Tag her
Antworten an  Teiresias

Nee, diese Urteile haben mit dem „Wertesystem der Herkunftsländer“ rein gar nichts zu tun. Was glauben Sie, würde in den Herkunftsländern im Falle eines sexuellen Übergriffs geschehen? Glauben Sie, ein Täter würde lebend aus de Sache rauskommen? Eher nicht. Was die Justiz hier vorführt, ist etwas anderes. Es ist die Kapitulation vor dem herrschenden links-grün-woken Zeitgeist, der den Migros Sonderrechte einräumt. Deren Taten sind grundsätzlich nicht schlimm, wenn es gegen originäre Deutsche geht. Dann werden auch übelste Taten mit „ach, der hat es ja so schwer“ gerechtfertigt.

Teiresias
1 Tag her
Antworten an  Thilo Braun

Unbewachte, unverschleierte Mädchen oder Frauen sind in Afghanistan praktisch undenkbar unmoralisch.
Sie wären Freiwild.
In Berlin hat eine Richterin einem Afghanen zugutegehalten, daß er zu dumm wäre, um zu verstehen, daß in Deutschland andere Werte gelten.
In der Tat wird die afghanische Sichtweise auf Unverschleierte zu einem Argument der Strafmilderung herangezogen – weil man das in Afghanistan so sieht und der Mann nicht kapiert, daß das in Deutschland anders gesehen wird, wurde eine niedrige Strafe angesetzt.

PaulKehl
1 Tag her
Antworten an  Thilo Braun

Schön gesagt. Die Emirate gewähren keine Stipendien mehr für Studien an englischen Unis. Sie wollen ihre Jugend schützen.