Ihre Angeklagten findet Anne Meier-Göring fast alle sympathisch. Für Polizei, Staatsanwaltschaft und Kritiker gilt ein anderer Ton. Der Blick auf ihre Fälle zeigt, warum die Urteile der Hamburger Richterin so viele Bürger empört.
picture alliance/dpa/Pool-dpa | Marcus Brandt
Sie gilt als die bekannteste Richterin Hamburgs. Anne Meier-Göring ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg, zuständig für Jugendrecht. Ebenfalls bekannt ist, dass Meier-Göring dazu neigt, die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zu kritisieren. Ist sie eine linke Richterin, eine sogenannte Progressive? Vielleicht. Wesentlich ist, welche Figur sie auf der öffentlichen Bühne der Nation abgibt.
Ihre eigentliche bundesweite Bekanntheit begann 2023 mit dem Fall einer Fünfzehnjährigen, die im Hamburger Stadtpark von insgesamt neun Männern zwischen 19 und 23 Jahren vergewaltigt worden war – die meisten davon Nichtdeutsche aus Herkunftsländern wie Syrien, Montenegro, Kuwait, Afghanistan und Armenien. Zwei Männer wurden freigesprochen, weil ihre DNA-Spuren nicht am Opfer nachzuweisen waren. Macht insgesamt elf Angeklagte.
Das Mädchen war auf der Party zum Ende des Corona-Lockdowns am 20. September 2020 sehr betrunken gewesen. Laut der Urteilsbegründung durchlief sie infolge der ersten Taten eine „schwere akute Belastungsreaktion“ und zeigte in der Folge „paradoxe Handlungen“ und „streckenweise apathisches Verhalten“. Sie kam mit weiteren jungen Männern ins Gespräch, die wiederum ihre Lage ausnutzten. Gleich bei der ersten Vergewaltigung waren dem Mädchen zudem Handy und Portemonnaie gestohlen worden. Diese Eigentumsdelikte sind bekannt und sollten einer erfahrenen Richterin zu denken geben. Doch das geschah nicht.
Aber Anne Meier-Göring war den Tätern gnädig. Acht der jungen Männer, sämtlich Volljährige, bekamen Bewährungsstrafen „mit umfassenden Auflagen und Weisungen zur erzieherischen Unterstützung“, der neunte eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Bei dem, was sie in ihrer öffentlichen Urteilsbegründung wegließ, achtete Meier-Göring angeblich nur darauf, das Opfer nicht zu „retraumatisieren“. Aber auch die Angeklagten schützte sie durch Verschweigen von Details.
All das sorgte für Entsetzen, vor allem in sozialen Medien und Netzwerken. Meier-Görings Konterfei wurde zum Gesicht dieses Urteils, ob sie wollte oder nicht. Aber in gewisser Weise wollte sie.
Sie schaffte es damit auch in eine großflächige Verbreitung. Auf X kommt Meier-Göring zu weltweiter Bekanntheit, exemplarisch hier nur einmal auf englisch und chinesisch. Weltweit empören sich Menschen in fast allen Sprachen über ihre Urteile.
— 海外爆料 (@zhihui999) April 2, 2026
Kern des Problems: Erwachsene lassen sich nicht erziehen
Meier-Görings Kommentar zu dem laxen Strafmaß, das selbst im Jugendstrafrecht nicht weit trägt: „Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen.“ Und über ihre erzieherisch wertvollen Strafen will Meier-Göring offenbar auch den Rest der Gesellschaft miterziehen.
Das ist der eigentliche Kern des Problems: Ein nach allen Kriminalstatistiken derzeit dramatisch zunehmender Teil der Kriminalität – die von jungen Erwachsenen und Jugendlichen – wird von Steuerungsmechanismen wie dem Streben nach Prävention oder Vergeltung einer Tat vollständig ausgenommen. Man müsste wohl genau das in Ordnung bringen, zusammen mit einer unvermeidlichen Senkung des Strafmündigkeitsalters, um diese Gesellschaft halbwegs wiederherzustellen. Klar sollte auch sein: Erwachsene junge Männer werden sich kaum erziehen lassen, und sicher nicht von einer Meier-Göring.
Aber die Richterin glaubt ohnehin, es gehe den Opfern und ihren Angehörigen darum, „dass ihnen geglaubt wird“. Jugendliche Täter wollen laut ihr „Grenzen austesten“ und rebellieren nur gegen die „bürgerliche Gesellschaft“. Man könnte Meier-Göring eine Nach-2015-Richterin nennen. Die Verbrechen, für deren milde Beurteilung sie vor allem bekannt wurde, gehören integral zur Realität Deutschlands nach der Grenzöffnung von 2015. Und man hat das Gefühl, dass diverse Innenminister(-innen) ihr die Sprüche vom „Grenzen austesten“ und so weiter einfach nachgeplappert haben.
Inzwischen ist sie auch ein Medienphänomen
Allerdings stimmt nicht, was selbst Anwälte gerne behaupten: Auch im Jugendstrafrecht können bei schweren Verbrechen höhere Haftstrafen verhängt werden. Die Hauptfrage bleibt allerdings, warum die 19- bis 23-jährigen Männer überhaupt nach Jugendstrafrecht beurteilt wurden.
Meier-Göring scheint ihren öffentlichen Ruf als Richterin Gnädig jedenfalls zu genießen. Seit Jahren findet sich ihr Name immer wieder mit prominenten Fällen und Vorfällen verknüpft. Immer wieder wird sie Thema in größeren Medien-Features, in der Mopo, im Spiegel und dieses Jahr wieder mit einem größeren Interview im Stern, in dem sie via Schlagzeile bekennt: „Ich finde fast alle meine Angeklagten sympathisch“. Zuerst hatte der Stern eine härtere Zeile gewählt: „Gerade junge Männer wollen keine Kuschelpädagogik“. Am Ende bevorzugte man das Verständnis-Signal, es passt ja auch besser zu Richterin Gnädig.
Dabei weiß Meier-Göring theoretisch durchaus: Junge Männer brauchen klare Ansagen. Deshalb versucht die Jugendrichterin, in ihren Hauptverhandlungen „mütterliche Strenge auszustrahlen“. Einen Versuch ist es wert, aber dann müssen auch die Urteile entsprechend sein, um den Eindruck nachhaltig zu unterfüttern. Oder geht es nur um den Eindruck? Es würde, wie gesagt, passen zum fast schon schillernden internationalen Social-Media- und Medienruhm der Hamburger Richterin.
Richterschelte Hamburger Art
Eine kurze Chronik mag hier in Ordnung gehen, und sie beginnt nicht zufällig mit dem Urknall des Themas am Silvesterabend 2015. Auch auf der Großen Freiheit und am Jungfernstieg gab es da Übergriffe auf mehr als 400 Frauen. In die Prozesse, die folgten, war auch Meier-Göring an führender Stelle involviert. Es waren ja alles „junge Männer“, die oft genug Minderjährigkeit vorgetäuscht hatten. Also Jugendstrafrecht.
Doch die Verfahren endeten meist ernüchternd und mit vielen Freisprüchen, so auch ein weiterer Prozess unter Meier-Görings Regie. Die Vorsitzende Richterin war sich sicher: „Der Angeklagte war an den Übergriffen weder als Täter noch als Teilnehmer beteiligt.“ Und damit griff eine merkwürdige mediale Logik Raum: Wo kein Täter, da kein Opfer. Die Geschichten vom 2015er-Silvesterabend gerieten weitgehend in Vergessenheit, was vermutlich alle vom Spiegel bis zur taz gleichermaßen begrüßten.
Daneben blieb nur ein Nasenstüber für die Hamburger Polizei in Erinnerung, die angeblich zu engagiert ermittelt hatte. Auch eine Art von Richterschelte – nicht vom Volk an den Richtern, sondern von Richtern an Polizisten. Meier-Göring sprach von „vermeintlichen Beweisen“ und „dramatischen“ Methoden bei der Polizei. Aber eher schon scheint dramatisch, dass nur solche Details es breit in die Presse schafften und am Ende 400 Übergriffe ungesühnt blieben. Der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sahen das naturgemäß genau ganz anders und kritisierten ihrerseits, dass Meier-Göring mit ihrem „Rundumschlag“ den Rechtsstaat diskreditierte. Und dabei hatte sie doch selbst den Prozess zugelassen und also als aussichtsreich angesehen. Am Ende entschuldigte sie sich bei den Angeklagten.
Im Oktober 2018 weigerte sich Meier-Göring dann im Prozess um den Mordversuch vor 38 Jahren, ein viertes Indiz überhaupt zu prüfen. Der mutmaßliche Täter kam trotz jahrelanger Ermittlungen der Soko „Cold Cases“ straflos davon. Meier-Göring streikte, weil die Polizei ihr wieder mal zu schlampig gearbeitet hatte: „Drei von vier Indizien hätten für einen Schuldnachweis nicht getaugt, das vierte Indiz sei daraufhin gar nicht mehr geprüft worden.“
Polizeigewalt ausgedacht?
Damit aber nicht genug. Auch in anderen Themenkreisen zeigt sich der unglaubliche juristische Innovationswille der gnadenreichen Richterin. Als sich im Juli 2017 ein gewalttätiger Mob aus schwarzgekleideten Vermummten zündelnd und steinewerfend durch die Hamburger Elbchaussee zog, da meinte Meier-Göring in ihrem Urteil vom Juli 2020, es habe sich um einen „Protestmarsch, dessen Meinungsäußerung von Anfang an mit gewalttätigen und einschüchternden Mitteln“ erfolgt sei und er schon deshalb nicht von der Versammlungsfreiheit geschützt sei, gehandelt. Dass aber die Teilnehmer insgesamt „auf sittlich niedrigster Stufe“ gestanden hätten, davon wollte Meier-Göring nichts wissen und vermied es, den ganzen Zug zu verurteilen.
Lieber schon teilte sie wieder mal gegen die Polizei aus, die ebenso Gewalt angewendet habe und dafür nicht belangt worden sei. Jedenfalls fand sie, dass die Welt „ein better place“ wäre, wenn beide Seiten auf Gewalt verzichten könnten. Oder hat sie sich diese Polizeigewalt doch ausgedacht? Sogar in der linken taz liest man, die 200 Anarchisten aus dem Schwarzen Block seien ganz „unbehelligt durch das Reichenviertel gezogen“. In jedem Fall war dieser „Protestmarsch“ wohl doch nicht so ein lupenreiner Gebrauch demokratischer Rechte, wie Meier-Göring insinuiert.
Und jedenfalls kennt Meier-Göring die Gedankenwelt dieser „linken Kreise“ offenbar perfekt: Ihre Angeklagten hätten sich „des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zu Brandstiftungen schuldig“ gemacht, als sie sich dem Schwarzen Block anschlossen. So weit, so klar. „Mit den Angriffen auf das Wohnhaus und den Linienbus hätten sie jedoch nicht rechnen können, da es für solche Aktionen in linken Kreisen keinen Konsens gäbe.“ Holla, die Waldfee! Hier kennt sich eine aus mit dem Linksextremismus und seinem Gewaltpotential.
Derweil kann Meier-Göring wiederum nicht von der internen Schelte an den Strafbehörden lassen. Die Staatsanwälte haben für sie „politische Stimmungsmache“ betrieben. Das ist also ein roter Faden durch ihre jüngere Karriere: Polizei und Staatsanwaltschaft, die ihre Arbeit tun, um Straftäter der Gerechtigkeit zuzuführen, werden kritisiert – für ihre jugendlichen oder jung-erwachsenen Angeklagten hat Meier-Göring hingegen maximales Verständnis, während das Mitgefühl für die Opfer eher vorgeschützt scheint.
Lehnen Kritiker gleich den ganzen Rechtsstaat ab?
Diese perverse Logik wird dann auch in den öffentlichen Diskurs hineingetragen. Die, die sich über Meier-Görings laxe Urteile und Redensarten aufregen, lehnen angeblich „die demokratischen Strukturen und den Rechtsstaat ab und wollen die Herrschaft der Straße“. Nichts könnte falscher sein. Der Kritiker einer laxen Justiz, deren Urteile immerhin „im Namen des Volkes“ ergehen, erwartet, dass die staatlichen Institutionen im Interesse der Bürger funktionieren. Das ist in etwa das Gegenteil einer „Herrschaft der Straße“, auch wenn man diesen Ausdruck natürlich als feine Kritik an dem quasi-demokratischen Charakter dieses Protests sehen kann. Es wird so getan, als sei der Protest ochlo-, nicht demokratisch.
Daneben hat Meier-Görings Rechtsprechung mit Sicherheit auch eine mediale Ausstrahlung. Ihre Art, diskret wegzuschauen, wo der wirkliche Skandal liegt, gebiert in dutzenden Artikeln wie diesem vom ZDF eine Verlegenheits- und Verleugnungsrhetorik. „Opfer von Gruppenvergewaltigungen schämen sich und wollen nicht mehr an die Tat denken“, heißt es da, und das führe dann „zu scheinbar milden Urteilen“.
Wahr ist, dass eine Vergewaltigung das Opfer stumm machen kann. Hier müsste die Justiz ansetzen und darf sich dabei eigentlich nicht um „Retraumatisierungen“ kümmern. Die Gerechtigkeit ist wichtiger als diese Vermeidung der Wirklichkeit im Namen eines schalen Mitleids. Und vor allem bleibt das Interesse der Öffentlichkeit bestehen. Denn jedes Urteil ergeht im Namen des Volkes.



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Die meisten Gerichte sind Schöffengerichte in Deutschland. Also bei Strafgerichten. Da sitzen in vielen Kammern dann zwei Schöffen einem Richter bei. Je nach Bundesland und je nach Kammer gibt es auch ein paar andere Zusammensetzungen aber das ist so die häufigste. Dabei gilt, dass die Schöffen dasselbe Stimmengewicht bei der Urteilsfindung haben wie der Berufsrichter. Sind sich also beispielsweise beide Schöffen in ihrer Urteilsfindung einig, bleibt dem Richter nichts anderes über als genau dieses Urteil zu sprechen, sofern es natürlich nicht rechtswidrig ist. Und da stellen Sie mir nun zwei Fragen: Erstens, was sitzen da für Menschen in den Schöffen?… Mehr
Und das ist wohl mit einer der Gründe, warum beispielsweise in den USA Richter vom Volk gewählt werden. Nicht die an den obersten Bundesgerichten aber die an den unteren Instanzen. Da muss sich ein Richter alle paar Jahre zur Wahl stellen. Denn er spricht ja im Namen des Volkes Recht. Also hat er sich auch dem Votum des Volkes zu stellen.
Oder wie man es in der deutschen Politik wahrscheinlich formulieren würde: igitt bleibt mir weg mit dieser Demokratie!
Dazu kann man nur jedem empfehlen das Buch „Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter“ der Kinder und Jugendrichterin Kirsten Heisig zu lesen, erschienen 2010 postum nach ihrem „Selbstmord“.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Kammer mit 2 Damen besetzt. So ganz unwichtig ist das natürlich bei 3 Berufsrichtern nicht. Interessant auch und gerade im Falle einer Jugendkammer. Erfreulich, das sich im Kommentariat so allmählich ( begründete) Zweifel durchsetzen, ob die zunehmende Dominanz des weiblichen Geschlechtes aufgrund diverserbphysiologischer Spezifika, den dunklen Seiten der Empathie und den enormen Anfälligkeiten für ( bestimmte) Ideologien und Erzählungen in der Justiz, aber nicht nur dort, ein gute Idee ist. Wobei es durchaus auch vermutlich gewollte “ Gewinner“ gibt. Wer ganz sicher verliert, aber das begriffen die psychologisch, juristisch und empirisch etwas Kundigeren… Mehr
Der einzige Schutz der Frau ist der Mann, er gewährt ihr die selben Rechte und steht auch für ihren Schutz ein, was in einer verweiblichten Gesellschaft nicht mehr stattfinden kann. Westlich erzogene Frauen leben in der Illusion gefangen, dass das Patriarchat ein Relikt alter und rückständiger Gesellschaftsstrukturen sei, obwohl es ihr einziger Schutz vor jenen Männern ist, welche in einer solchen Kultur aufgewachsen sind. Rechte sind nutzlos, wenn sie nicht durgesetzt werden und die eigenen Männer nicht mehr dazu erzogen werden, die Frauen (wenn notwendig mit Gewalt) zu verteidigen.
Vieleicht hat sie bei dem Namen , viel gutzumachen ?
Vielleicht will sie dem Namen gerecht werden.
Bekannt ist, dass die verweiblichte BRD-Justiz (https://www.sueddeutsche.de/magazin/leben-und-gesellschaft/die-neue-rechtsordnung-szm.79969) selbige zerstören wird, da Frauen, geschlechtsbedingt, nicht zum Wohle des Volkes handeln (siehe unter anderem Hegel, deutscher Philosoph: „Stehen Frauen an der Spitze der Regierung, so ist der Staat in Gefahr, denn sie handeln nicht nach den Anforderungen der Allgemeinheit, sondern nach zufälliger Neigung und Meinung.“)!
Hegel hat ja so recht. Bin übrigens eine Frau.
Es gab einmal eine andere Richterin. Damals gab es auch noch Deutschland. Sie hatte sich mit ihrer konsequenten, rechtstaatlichen Härte sogar den Respekt in Migrantenmilieus erworben (Spitzname „Richterin Gnadenlos“). Als sie 2010 den Freitod wählte, wurde sie sehr betrauert.
2010, das Jahr, in dem die Wende zum Schlechteren auf vielen Gebieten anhob…
Als Bürger dieses Landes bekommen wir doch immer erzählt, dass wir die Ausübung der Gewalt an Exekutive und Judikative abgegeben haben – das sogenannte Gewaltmonopol. Die Polizei scheint ja ihren Job gemacht zu haben, aber wenn Frau Richterin ihrem Monopolauftrag nicht nachzukommen bereit ist, müssen wir uns dann noch mit der Abgabe dieser Aufgabe an Leute wie sie abfinden?
Sucht diese weltfremde Dame einen Mann bzw. Boy? Die alleinstehende unzufriedene Dame soll sich gefälligst, vom Richteramt zurückziehen, kein Opfer, wird sie vermissen.