Das VG Köln zieht die Notbremse: Die AfD darf nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ behandelt und nicht öffentlich so etikettiert werden, Dobrindt lässt Faesers Verfassungsschutz-"Gutachten" nachprüfen. Wenn der Staat politische Konkurrenz erledigen will, purzelt „Demokratie“ aus dem Parteinamen.
picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
Nach dem Kölner Beschluss des Verwaltungsgerichts will Bundesinnenminister Dobrindt nun das Faeser-Gutachten neu überprüfen, das er damals bei Amtsübernahme allenfalls oberflächlich angeschaut hatte. Auf BILD-Anfrage sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums: „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen.“
Anlass des Beschlusses war, dass der Anwalt Christian Conrad im Auftrag der AfD am 5. Mai 2025 gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ Klage und zugleich einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hatte. Das VG Köln gab im Eilverfahren dem Kläger recht. In der Pressemitteilung des VG Köln heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.“
Im Frühjahr 2025 mag sich die umstrittene Sozialdemokratin Faeser gedacht haben, wenn sie schon das Amt der Bundesinnenministerin verlieren sollte, dann wollte sie wenigsten die Demokratie reduziert wissen. Und zwar um eine Partei, pikanterweise um eine Partei, der nicht zufällig weit mehr Wähler ihre Stimme geben als der SPD und die noch dazu die größte Oppositionspartei des Landes ist. Sie trieb sogar den Verfassungsschutz an, ein „Gutachten“ zu erarbeiten, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch hochstufte, um einem Verbotsverfahren der AfD vorzuarbeiten. Am 2. Mai um 8 Uhr trieb Faesers Staatsekretär Hans Georg Engelke das BfV in einer internen Mail noch einmal zur Eile an, denn auf Wunsch der Ministerin „idealerweise gegen 10.00 Uhr“ sollte das BfV die Hochstufung der AfD in einer Presseerklärung öffentlich machen. Schließlich beabsichtigte „Frau Ministerin … im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen.“
Es war vermutlich nicht Bismarcks beste Idee, als er mit dem „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ 1878 die SPD verbieten ließ, sie gewann an Stärke und war 1890, nach dem Fall des Sozialisten-Gesetzes stärker denn je. Aber historisches Wissen darf man bei den Leuten, die sich heute Sozialdemokraten nennen, nicht voraussetzen, weder bei Nancy Faeser, noch bei ihrem getreuen Genossen Maier aus Thüringen, auch nicht bei Lars Klingbeil und Bärbel Bas nicht, und sicher auch nicht bei Frank-Walter Steinmeier, wenn er in seinem Buch schreibt: „Walter Ulbricht hatte den stalinistischen Albtraum aus Verdächtigungen und Säuberungen unter den Emigrierten im Moskauer Hotel Lux überstanden und erhielt nun den Auftrag der KPdSU, Partei und Staat im Osten Deutschlands zu errichten. Endlich kehrten die Ideen von Karl Marx … in die Heimat zurück.“ Den Satz, dass Walter Ulbricht den „stalinistischen Albtraum aus Verdächtigungen und Säuberungen“ nach Ostdeutschland brachte, sucht man an dieser Stelle vergebens und auch, dass Ulbricht in Moskau wacker mittat beim stalinistischen Alptraum in Moskau und in Berlin dann auch. Ulbricht war nicht Opfer, er war Täter, einer der perfidesten, der gern mal 15 Jahre Haft in einem Urteil durch die Todesstrafe ersetzte.
Das Gutachten, das Faeser heiß und innig erwartete und über das sie „im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit“ machte, sollte nur im Ergebnis, nicht aber im Wortlaut bekannt werden. Als jedoch das Gutachten öffentlich wurde, stellte sich heraus, dass der Verfassungsschutz weder philosophisch, noch soziologisch, noch linguistisch zur Erarbeitung dieserart von „Gutachten“ befähigt ist. Sie sollten einfach die Finger von dem lassen, wovon sie nichts verstehen. Aus diesem Grund sollte wie in Kafkas „Prozess“ oder in Brechts „Lesebuch für Städtebewohner“ oder in Orwells „1984“ den Beschuldigten der vernichtende Bannstrahl des Schuldspruchs treffen, ohne dass die Öffentlichkeit die Begründung des Schuldspruches jemals erfahren würden. Faesers im Grunde nicht allzu demokratisches Staatsverständnis wurde in ihrem Tweet deutlich: „Der Versuch, den Kampf gegen Rechtsextremismus als Eingriff in die Meinungsfreiheit zu diskreditieren, ist eine Verdrehung der Tatsachen.“ Der Staat bin ich und der Verfassungsschutz ist mein.
Aber stand die Sozialdemokratin Faeser in ihrer Amtszeit nicht verlässlich gegen die Freiheit und neigte sie nicht eher der sozialistischen als der pluralistischen Demokratie zu? Sie hatte versucht, „Telegramm“ zu verbieten, sie nutzte die Propaganda-Ente von Correctiv über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam, wobei nie ausgeschlossen werden konnte, dass Correctivs Verschwörungsplot in einer wie auch immer gearteten Kooperation mit Faesers Verfassungsschutz unter Haldenwang entstand. Sie versuchte das Bankgeheimnis aufzulösen und posaunte: „Wir wollen diese rechtsextremistischen Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen, ihnen die Waffen wegnehmen.“ Faesers übereifriger Verfassungsschutzchef Haldenwang dilettierte auf politischem, auf historischem, auf philosophischem und sogar auf linguistischem Gebiet, wenn er sprachpolizeilich sich aufblähte: „Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unserer Sprache einnisten.“ Die Sprache als Staatsfeind, die Sprache als Delegitimierer des Staates und der Verfassungsschutz als Wahrheitsministerium. Das, was Faeser noch an ihrem letzten Amtstag in großer Eile lostrat, war eine Peinlichkeit, die jetzt und für alle Zeit belegt, wie sehr in ihrer Amtszeit der Verfassungsschutz auf den Abweg geriet, womöglich eine politische Polizei zu werden, die nicht mehr die Feinde der Verfassung, sondern die Opposition, die Kritiker der Regierung verfolgt.
Schaut man sich die lange Liste von Faesers Verfehlungen an, dann fällt auch die Besetzung von acht hohen Stellen im Bundesinnenministerium nach Gutsherrenart ohne Ausschreibung ins Auge. Mutmaßlich ging sie eine nicht völlig aufgeklärte Kooperation über Mittelsmänner mit Böhmermann ein, eine Intrige, um die Ersetzung des untadeligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, durch eine Person ihres Vertrauens durchzusetzen. Der CDU-Innenexperte Stefan Heck kommentierte damals: „Unliebsame feuert sie gnadenlos, andere holt sie ohne Ausschreibung. Faeser macht, was ihr gefällt.“ Der Staat bin ich und der Verfassungsschutz ist mein, meint sie anscheinend.
Die Neutralitätspflicht des Staates schien für die Verfassungsministerin offensichtlich ein Fremdwort zu sein, denn es machte sie „besorgt“, „dass nicht gesehen wird, dass auch die AfD für diesen Rechtsextremismus steht und in Parlamenten den Boden dafür bereitet“, wie sie der Taz in einem Interview zwischen jeder Menge Eigenlob mitteilte. Im Jahr 2022 verfiel sie im allzu vertraulichen Ton mit Friedman in den Margot Honecker Sound und pries die Indoktrination der Kinder, als hätten GEW und ideologisch gestählte Fachdidaktiker nicht schon erhebliches geleistet: „Man muss früher anfangen. Ich würde immer schon in Kindertagesstätten anfangen. Demokratieerziehung…In der Kindertagestätte muss man schon dafür sorgen, weil man merkt doch…., was von Eltern vermittelt wird. Das kommt doch bei den Kindern an. Das Kind alleine ist nicht rassistisch, das Kind alleine würde niemals ein anderes Kind ausschließen, weil es völlig normal findet, dass mal ein Kind vielleicht keine rote Brille auf hat, sondern ein grüne…Aber die ausgrenzende Meinung kommt durch die Eltern. Und deswegen finde ich es wichtig, dass in unseren Institutionen das frühzeitig schon abgestellt wird. Frühzeitig. Und in Schulen, wie gesagt, flächendeckende Schulsozialarbeit ist aus meiner Sicht das wichtigste, um sehr früh Präventionsarbeit machen zu können.“
Der Beschluss des VG Köln ist auch eine erneute Niederlage für Faeser und stellt ihrem schiefen Rechts- und Demokratieverständnis ein vernichtendes Zeugnis aus. Dabei verlor Faser nicht das erste Mal. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass Faesers Verbot des Magazins Compact rechtswidrig war. Weil Faeser Presse nicht als Presse verbieten konnte, wählte sie damals den abstrusen Umweg über das Verwaltungsrecht, das sie nur anwenden konnte, nachdem vorher spitzfindig unterstellt wurde, dass auch eine GmbH ein Verein sei.
Ein Herr Mayer aus Thüringen, dortselbst Innenminister und strammer Genosse von Nancy Faeser, fordert nun nach dem Beschluss des VG Köln, dass man dann eben die Landesverbände der AfD verbieten müsse. Dafür hat er ein Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu Antonio Stiftung zum Verfassungschef von Thüringen gemacht. Und natürlich teilen die Landesämter nur ihre Einschätzung mit, gewähren aber der Öffentlichkeit keinen Einblick in die zugrundeliegenden „Gutachten“. Seitdem das Gutachten des BfV, das Gegenstand der Verhandlung vor dem VG Köln war, bekannt geworden ist, weiß man warum.
Rechtsanwalt Conrad sagte der Jungen Freiheit: Das Gericht hat, wie es ja auch in seiner eigenen Presseerklärung mitteilt, umfangreiche Unterlagen und Daten studiert. Es spricht von einer elektronischen Akte, die 20 Bände mit insgesamt über 7.000 Seiten umfaßt, und von in elektronischer Form beigezogenen Akten des BfV mit einem Datenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte. Dabei ist es auf insgesamt 55 Seiten zu der inhaltlichen Entscheidung gelangt, daß bei Betrachtung des Gesamtbildes der AfD die „Voraussetzungen der Einstufung und Behandlung der Antragstellerin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ nicht vorliegen.“
Im übrigen hatte auch Herr Maier aus Thüringen eine Schlapphutschlappe quasi von einem Gericht einstecken müssen. Tief verschwörungstheoretisch raunte er damals dem Handelsblatt gegenüber: „Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass die AfD mit ihren Anfragen eine Auftragsliste des Kremls abarbeitet.“ Gegen diese Form von Verdachtsberichtserstattung klagte die AfD. In ihrem Urteil erklärte die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin II den Artikel des Handelsblattes im Grunde zur sprichwörtlichen Räuberpistole. Das Gericht stellte fest: „Der als wesentlicher Beleg für den zum zentralen Gegenstand des Artikels erhobenen Spionageverdacht angeführte Innenminister des Landes T. schied zur Begründung eines Mindestmaßes an Beweistatsachen aus, da er sich für den von ihm geäußerten Verdacht lediglich auf vage und nicht näher konkretisierte Mutmaßungen über die Motivation der parlamentarischen Anfragen durch Abgeordnete der A. berufen hat. Bei dem Minister handelte es sich auch um keine privilegierte Quelle, auf deren Richtigkeit die Antragsgegnerin ohne weitere eigene Recherchen hätte vertrauen dürfen.“ Das Gericht sah in Maiers Äußerungen „vage und nicht näher konkretisierte Mutmaßungen“. Jedenfalls fand das Gericht in Maiers Äußerungen keine „tragfähige Verdachtsgrundlage“, die „ein gesteigertes Vertrauen in ihre Richtigkeit“ rechtfertigt. Bricht man es herunter, bleibt, dass die Äußerungen des Ministers Maier nur unsubstantiiertes Geschwätz, Gossip über die politische Konkurrenz waren.
Und genau darum scheint es „unserer Demokratie“ inzwischen zu gehen, die politische Konkurrenz mithilfe des Verfassungsschutzes zu verbieten und Meinungen zu kriminalisieren. Ungute Erinnerungen steigen auf. Doch es geht nicht an, dass der BfV oder Gerichte über eine Partei entscheiden, sondern einzig und allein der Wähler. Wer heute so leichtfertig und so laut nach einem Parteiverbot ruft, sollte bedenken, dass dieses Mittel einmal aufpoliert und kommod gemacht, auch gegen ihn angewandt werden könnte, wenn es auf den politischen Willen und nicht mehr auf das Recht ankommt.
Das Hauptsacheverfahren läuft weiter. Anwalt Conrad ist sich sicher: Das Gericht wird in der Hauptsache nicht anders entscheiden.“ Man wird sehen, welches Gericht am Ende entscheidet.

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ANBEI, zu AfD-Parteiausschlußverfahren ggen K.Doworws Beginnt der Brandmauer-Irrsinn nun auch auf den AfD-Parteivorstand abzufärben oder fängt dieser nun etwa an den „WirDemokraten“ vom AltparteienKARTELL gefällig werden zu wollen?? – – – – Gerade habe ich in einer Mail folgende Mitteilung erfahren können……: -> „Geplannter Parteiausschluss des Parteivorstandsmitglied der AfD-Parteijugend, Kevin Dorows, durch den AfD-Parteivorstand. Kevin Dorow soll wegen angeblich problematischer Aussagen aus der AfD ausgeschlossen werden. Wir finden: Die AfD muss diese Entscheidung überdenken! Mittlerweile haben sich die Generation Deutschland, viele in der AfD und das gesamte Vorfeld mit Kevin Dorow solidarisiert.“ – – – – UND hier zu einer… Mehr
Jetzt müssen ein paar Richter wegbefördert und neue linientreue ernannt werden. Dann stimmt wieder die Richtungund das Urteil. Wüst und Limbach schaffen auch das.
Dann sind 99% aller Argumente der Altparteien, der Omas gegen rechts, der Gewerkschaften und der Antifa gegen die AfD verpufft. Jetzt müssen die Medien mehr als zuvor, Meinung und Propaganda, als Faktenbasierte Nachrichten verkaufen.
Man möchte den „etablierten“ Parteien und der Polit-„Elite“ in der Berliner Blase zurufen: Macht endlich bessere Politik!
Und alle diese Kommunisten sollten sich immer vor Augen halten, wie Kommunisten mit Kommunisten umgegangen sind, wenn sie erst an der Macht waren. Seit der Frühform, der Französischen Revolution, hat die Revolution stets ihre Kinder gefressen, ungezählte Mitglieder diverser Bewegungen wurden von ihren eigenen Leuten entweder nur kaltgestellt oder gleich kaltgemacht – der Höhepunkt dürften wohl die Stalinschen Säuberungen 1937-39 gewesen sein: Sie kosteten 3 NKWD-Chefs das Leben. Der vierte war dann nach Stalins Tod dran. Und wenn Kommunisten noch heute vom Erschießen faseln, dann ist das kein Zufall, sondern folgt einer Tradition.
Insbesondere die Abgeordneten von den Kartellparteien werden sich über das Urteil des Verfassungsgerichtes freuen: Fall 1: Der Abgeordnete muss beim Halt der Aufzugkabine nicht draußen stehen bleiben und auf eine andere Fahrt warten, weil beim Öffnen der Tür ein Abgeordneter der AfD im Aufzug steht. Fall 2: Ein Abgeordneter von den Kartellparteien muss nicht mehr beim nächsten Stopp des Aufzuges den Aufzug wieder verlassen, weil ein AfD-Abgeordneter zusteigen will und er gemeinsam mit dem weiterfahren muss. Fall 3: Die Angeordneten der Nationalen Front können zukünftig bei einer drohenden Begegnung mit einem AfD-Abgeordneten in den Fluren, in der Bundestagskantine ihr Frühwarngerät… Mehr
Das ist doch so eine durchschaubare Angelegenheit von linken Demagogen, was nun wahrlich kein Kavaliersdelikt mehr darstellt, sondern an der Grundfesten unserer Demokratie sägt um diese zum Einsturz zu bringen für eigene verbrecherische Ziele. Anders kann man es nicht mehr benennen und wer dem statt gibt kann nur gegen dieses Land und seine Bürger handeln, denn jeder kann doch von sich selbst ausgehen, wenn er sich und sein Umfeld prüft, daß er weder ein Nazi ist, was man ihm unterstellt, oder ein anderes System wünscht und nur das Bedürfnis verspürt, daß unser Recht wieder den alten Platz bekommt, dem sich… Mehr
auch der Kinder von Frauen, die durch eine Vergewaltigung / Gruppenvergewaltigung schwanger wurden?!
Schon mal darüber nachgedacht, was es für eine Frau bedeutet nach einer Vergewaltigung 9 Monate schwanger zu sein, unter Schmerzen das Kind zu gebären und dann auch noch aufziehen zu müssen? Was es für ein Kind bedeutet, so aufwachsen zu müssen.
Angesichts der steigenden Vergewaltigungszahlen, wäre es an der Zeit , dass die Abtreibungsgegner Heime oder einen großen Pool an willigen Pflege- / Adoptiveltern aufbaut.
Zitat 1: „Sie trieb sogar den Verfassungsschutz an, ein „Gutachten“ zu erarbeiten, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch hochstufte, um einem Verbotsverfahren der AfD vorzuarbeiten.“ > „Gutachten“?? – Hier wäre doch wohl passender und angebrachter: „Vom BfV auf Reg.-Wunsch angefertigtes „Undemokratisches Gefälligkeitsschreiben„. – – – – – Zitat 2: „Es spricht von einer elektronischen Akte, die 20 Bände mit insgesamt über 7.000 Seiten umfaßt, und von in elektronischer Form beigezogenen Akten des BfV mit einem Datenvolumen von insgesamt 1,5 Terabyte.“ > Mhh, mal ausgehend davon, dass z.Bsp. ein übliches Word-Dokument mit 12pt Schriftgröße etwa ~15 KB oder eine mit Schrift… Mehr
Wer heute so leichtfertig und so laut nach einem Parteiverbot ruft, sollte bedenken, dass dieses Mittel einmal aufpoliert und kommod gemacht, auch gegen ihn angewandt werden könnte, wenn es auf den politischen Willen und nicht mehr auf das Recht ankommt. Ja, wir dürfen hoffen. Hoffen, dass die AfD nicht zimperlich sein wird. Die buntfaschistischen Parteien und ihre Organisationen (ÖRR, Verfassungsschutz und NGOs) gehören zerschlagen, die Rädelsführer vor Gericht gestellt und lebenslang weggesperrt. Rechtsstaatlich muss es dabei nicht zugehen, weil wir keinen Rechtstaat haben. Danach(!) kann man den Rechtsstaat dann wieder aufbauen. Aber ein Fakt der Geschichte ist nun mal, dass… Mehr