Mit ganz simplen, nüchternen und praktischen Fragen entlarvt ein Ex-Beamter das geänderte Waffengesetz als amateurhaftes Flickwerk. Die Umsetzung der neuen Faeser’schen Regeln erzeugt bei den Kommunen vor allem unfassbar viel neuen Verwaltungskram.
Normalerweise ist das Reich der Jurisprudenz und der Bürokratie ein Gebiet, das jeder lebenslustige und vernunftbegabte Mensch großräumig umfährt. Manchmal jedoch führt gerade die Beschäftigung mit den Schildstreichen von deutschen Politikern und Beamten zu einer durchaus erhebenden Erheiterung des Beobachters.
Nancy Faesers neues Waffenrecht ist so ein Fall.
Den jüngsten Nachweis des behördlichen Irrsinns verdanken wir ausgerechnet einem ehemaligen Beamten aus Sachsen. Torsten Küllig heißt der Mann, und er hat im Staatsdienst seinen gesunden Menschenverstand erkennbar nicht eingebüßt. Wir kommen gleich dazu.
Was ist passiert? Die umtriebige – manche sagen auch: durchtriebene – Innenministerin von der SPD hat ja zum 31. Oktober 2024 eine Änderung des Waffengesetzes (WaffG) durch den Bundestag gepeitscht. Vor diesen Änderungen hatten zuvor in seltener Einmütigkeit praktisch alle zu einer Anhörung geladenen Experten eindringlich gewarnt. Das blieb absehbar unberücksichtigt, Faeser blieb stur.
Und jetzt haben wir den Salat.
Nach den islamistischen Messerattacken von Mannheim, München und Solingen wollte Faeser mit dem eiligst zusammengeschusterten Gesetz ja so tun, als würde sie etwas tun. Tatsächlich tat sie damit auch etwas – nur nicht gegen Islamisten, sondern gegen völlig unbescholtene und brave Bürger. Denn um jedem Rassismus-Vorwurf aus dem Weg zu gehen, geht die Polizei den Weg des geringsten Widerstands und macht von ihren erweiterten Kontrollbefugnissen (§ 42c WaffG) nicht etwa bei muslimisch aussehenden Männern Gebrauch, sondern bei Seniorinnen auf dem Weihnachtsmarkt.
Da kommt Torsten Küllig ins Spiel. Der Dresdner hat am Heiligen Abend das Ordnungsamt seiner Heimatstadt – genauer: den „Gemeindlichen Vollzugsdienst“ – angeschrieben und ein paar sehr praktische Fragen zur Umsetzung des neuen Waffengesetzes gestellt.
Das sieht vor, dass in Waffenverbotszonen das Führen von Messern jetzt grundsätzlich verboten ist. Vorher galt das Verbot nur für Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang war. Dieses Verbot gilt bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche sowie Tanzveranstaltungen auch ohne Erlass: Es muss nicht durch eine sogenannte „öffentliche Allgemeinverfügung“ bekannt gegeben werden (§ 42 Abs. 1 WaffG).
Dass das Gesetz nervtötend schlampig geschrieben ist, hatten schon die oben erwähnten Experten in der oben erwähnten Anhörung beklagt. WIE schlampig, legt Külligs kenntnisreiche Anfrage offen.
„Aus der geänderten Gesetzeslage geht allerdings nicht eindeutig hervor, ob Rettungsmesser gemäß Feststellungsbescheid des BKA (Bundeskriminalamt, Red.) auch gegenwärtig noch unter ein Werkzeug fallen und somit weiterhin mitgeführt werden dürften.“
Die Frage ist durchaus relevant. Denn erst am 1. Oktober 2024 – also ganz kurz vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes – hatte das BKA diesen Gegenstand geprüft:
Unbedarfte Durchschnittsmenschen würden das Ding vermutlich spontan als Messer bezeichnen. Nicht so das BKA: Das ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hierbei ausdrücklich NICHT um ein Messer oder eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt.
Die Sicherheitsbehörde begründet das so, wie es nur Juristen können: mit den Herstellerangaben. Denn der Produzent hat seinen Gegenstand als „Gebrauchsmesser“ für Outdoor-Aktivitäten definiert – also „zum Beispiel Schnitzen, Zubereitung von Lebensmitteln, Angeln, Feuermachen.“ Zudem könne es „im Büro als Brieföffner, zum Öffnen von Kartons oder zur Brotzeit verwendet werden“.
Die Logik des BKA: Wenn der Hersteller etwas als Gebrauchsgegenstand bezeichnet und nicht als Waffe, dann kann es sich ja nicht um eine Waffe handeln.
Wenn aber nun dieses „Gebrauchsmesser“ nach offizieller Bewertung des BKA keine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist, dann könne ein Rettungsmesser ja wohl erst recht nicht verboten sein, schrieb – durchaus nachvollziehbar – Torsten Küllig an die Stadt Dresden. Das müsse die Stadt dann klarstellen. Denn die Bürger haben ja ein Recht darauf, konkret zu erfahren, was ihnen verboten ist und was nicht.
Es ist nicht die einzige Kalamität, in die die ausführenden Behörden durch Faesers dilettantische Gesetzesänderung gebracht werden.
Die anlasslose Kontrollmöglichkeit ist eine grundrechtseinschränkende Maßnahme (Artikel 2 Abs. 1 GG). Das geht nur in einem extra ausgewiesenen und klar definierten räumlichen Geltungsbereich. Zumindest die Stadt Dresden hat aber keine räumlich dokumentierte Eingrenzung der Messer- bzw. Waffenverbotszonen öffentlich bekanntgegeben. Man darf getrost davon ausgehen, dass das in den allermeisten Städten ebenso versäumt wurde.
Küllig hat nun nicht nur gefragt, sondern der Stadtverwaltung sogar einen Vorschlag gemacht: Die könne künftig die genauen räumlichen und zeitlichen Geltungsbereiche des § 42c WaffG ausweisen. In der Corona-Zeit ging das ja auch: Da wurden die Masken-Tragepflicht-Gebiete ja auch veröffentlicht.
Und es geht munter weiter mit den Widersprüchen.
Für eine Grundrechtseinschränkung ist neben der konkreten räumlichen auch eine genaue zeitliche Eingrenzung (bzw. Definition) erforderlich. Durfte die Dresdner Polizei zum Beispiel auch außerhalb der Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte anlasslose Kontrollen vornehmen? Der Augustusmarkt war über die Weinachtstage geschlossen, hat dann aber wieder ab dem 27. Dezember geöffnet. Wie war die Rechtslage innerhalb der Ruhetage? Wie ist die Rechtslage jetzt für andere Wochenmärkte?
Besonders apart sind die letzten beiden Fragen, mit denen Kullig das neue Waffenrecht vorführt (die Stadt Dresden in Schwierigkeiten bringt):
„Wie verhält es sich mit Personen, die mit ihrem PKW in dem indifferent ausgewiesenen Bereich der Weihnachtsmärkte parken und ein durch den ADAC empfohlenes Notfallmesser im Fahrzeug haben? Ist das ebenfalls nach dem neuen Waffenrecht in den betreffenden öffentlichen Bereichen unzulässig? Müssten diese dann immer vor dem Besuch eines Weihnachtsmarktes aus dem Fahrzeug entfernt werden, weil man nicht weiß, ob der parkende PKW in einem §42-Bereich parkt? Dies wäre besonders relevant für parkende Fahrzeuge in der Tiefgarage unterhalb des Altmarktes.“
„Wie verhält es sich mit Wohnmobilen, die in der Innenstadt (z. B. neben dem Finanzministerium) parken? Wohnmobile haben meist eine Küchenausstattung, die auch mehrere Messer ggf. mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm umfasst.“
Küllig beendet das Schreiben an seine Ex-Kollegen ausnehmend höflich: „Bitte verstehen Sie meine Anfrage als konstruktiven Hinweis, die in erster Linie dazu führen soll, Missverständnisse zu vermeiden. Ich freue mich daher auf eine rechtliche Bewertung meiner Fragen. Ich wünsche einen guten Start ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen …“
Am 2. Januar kommt die erste Antwort. Dresdens Gemeindlicher Vollzugsdienst bezieht sich auf Külligs E-Mail und lässt wissen, „… dass wir diese zuständigkeitshalber an die Abteilung Sicherheitsangelegenheiten des Ordnungsamtes weitergeleitet haben“.
Und so werden – in Dresden und ganz sicher auch anderswo – vorläufig weiterhin ganz normale Bürger anlasslos kontrolliert, damit sie auf dem Markt auch ganz sicher keine verbotenen Waffen in der Einkaufstasche haben. Die Prognose sei gestattet, dass dadurch kein einziges islamistisches Attentat verhindert wird.
Religiöse Fanatiker mit Mordabsicht kümmern sich für gewöhnlich nicht so wahnsinnig intensiv um Regeln – auch dann nicht, wenn diese geändert werden.
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Hach , so geil .Das neue Waffengesetz .
Deutsche dürfen nicht mal ein Pfefferspray dabei haben !!!!
Damit die Clans ihre 9 mm Glock beruhigt und sicher dabei haben können und ihnen ja nichts passiert bei ihren Jobs.
Nancy, die Clans danken dir !!!!
Alerta – Alerta
https://www.bild.de/regional/berlin/abou-chakers-clan-bosse-bei-schiesserei-in-berlin-677cbded79856a6f04086207
Würden diese Zustände Berliner stören, hätten wir andere Wahlergebnisse…
Nun ja, es ist ja eine bunte Stadt… wenn in einer demokratischen Gesellschaft solche Zustände eintreten, sind sie selbst herbeigewählt worde… sind das Ergebnis demokratischer Wahlen, ein Ausdruck der Wählerwünsches…
der Wähler will es so.
„Die Prognose sei gestattet, dass dadurch kein einziges islamistisches Attentat verhindert wird.“ Sorry, aber ich muss aus logischen Gründen nun etwas Positives über Frau Faeser sagen: ich halte sie für intelligent genug, das auch präzise zu wissen. Sie zieht Ihre Änderung trotzdem durch, und nicht etwa etwas anderes, zielführenderes. Und das bedeutet: ob sie weitere Attentate verhindert oder nicht, IST IHR VÖLLIG EGAL ! Und damit befindet sie sich m. E. nicht mehr am Rande der Beihilfe zu Straftaten im Amt, sondern mittendrin. Die Frau gehört angeklagt! Und meine (zugegeben: derzeit noch etwas gewagte) Prognose: Sobald hier die Brandmauer so… Mehr
HERR-LICH! Wenn ich in der Fußgängerzone bei einem Haushaltswarengeschäft ein Chef-Messer mit 30 cm Klingenlänge erwerbe – wie krieg ich das Ding dann heim? Absichtserklärung an das Ordnungsamt, daß ich plane sowas zu kaufen, dann kriege ich eine Erlaubnisschein mit vielen Stempeln drauf und wenn ne Streife kommt, weise ich das vor. Oder wie?
Ganz einfach: 20 Schachteln und Schächtelchen, jedes schön in Geschenkpapier verpackt und verknotet, passend ineinander gelegt, dann darf das Messer im innersten Schächtelchen liegen und zu Hause als Geschenk überreicht werden.
Dann hört das Geschäft auf zu verkaufen… was ist so schwer daran, dies zu verstehen… Als Nächstes buddeln wir alle Pflastersteine aus und ersetzen sie durch Schlamm oder Asphalt….
Bei jeder Verschärfung geht es immer, unter sich ändernden, vorgeschobenen Begründungen, nur um Eines:
Die entgültige und ultimative Einschüchterung und Entwaffnung der Bevölkerung!
Davor haben die nämlich fürchterliche Angst und 84% davon wollen zudem auch keine SPD wählen……
Warum wohl Ungarn solche totalitären Maßnahmen nicht braucht?
Warum hat man die Maßnahmen hier früher nicht gebraucht?
Warum sind sie nach 8 Mln Migranten aus weiß-nicht-woher nötig?
„Die Prognose sei gestattet, dass dadurch kein einziges islamistisches Attentat verhindert wird“. Nein, nein und nochmals nein. Ich bin fest davon überzeugt, daß es in den (wenn auch nicht ganz präzise bezeichneten) Gebieten, keine Messerabschlachtereien mehr geben wird. Die Vorschriften der Frau Bundesministerin wirken. Das glaube ich ganz fest. Denn wenn diese Regelungen unsinnig wären, würden sie ja gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Unsinnige Regelungen sind illegal. Deshalb ist in Deutschland etwa das Totbeten (Wodoobrauch, in manchen Weltregionen durchaus verbreitet) auch nicht verboten, da seine Wirksamkeit – jedenfalls bisher – von der überwiegenden Rechtslehre und -praxis angezweifelt wird. Eine… Mehr
„Wenn der Hersteller etwas als Gebrauchsgegenstand bezeichnet und nicht als Waffe, dann kann es sich ja nicht um eine Waffe handeln.“
Wie jetzt? Also die extrem scharfen japanischen Küchenmesser auch nicht, ebenso diverse Utensilien, wie sie in Metzgereien und Schlachtereien zum Einsatz kommen, also Beile usw.?
Was explizit als Waffe gekennzeichnet ist, muss man doch lange im Fachgeschäft suchen….. Das ist doch ein Witz oder???
Wieder ein klassischer Fäser: Am Thema vorbei, handwerklich dilettantisch, wie immer kurz vor einer Wahl als Blendgranate platziert, nicht umsetzbar.
Ganz am Rande: wie viele Flieger gingen nach der Thüringenwahl noch nach Afghanistan?
Und mein „schweizer Messer“?
Ist das ein Werkzeug? Es hat Schere, Säge, Pinzette, Feile usw. Eigentlich ganz klar ein Werkzeug.
Das ist wie mit dem Textilienrecycling. Gilt seit 1. Januar, es gibt aber keinerlei Aussagen darüber, wie das gehandhabt werden soll. Genau so ein Sche!ß.
Und wozu brauchen wir dieses neues Gesetz? Ich meine, es gab vlt ein Paar Leute, die an der Silvesternacht geschossen haben. Dass sie einen Waffenschein haben, ist zu bezweifeln. Diese ganze Aktion ist nur um zu zeigen, dass sie etwas tun, ohne auch etwas wirklich getan zu haben. Obwohl vlt hat das neue Gesetzt doch eine Wirkung – mehr Geld wird verschwendet, weil man neue Regeln und Ordner usw braucht. Das ist ja D. – da braucht man Gesetzte die am liebsten nicht das tun, was sie angeblich sollten, dafür sollten sie kompliziert und teuer in Einführung sein. Am besten… Mehr
Merken Sie was…. einige haben sich in DE an Silvester gefährlich verhalten – Lasst uns Böllern für alle verbieten…
Einige der Asylanten haben Deutsche umgebracht oder vergewaltigt… Ja, aber nicht alle sind so, es ist kein Grund, Asylanten aus DE zu werfen….
Die Entwaffnung der Bevölkerung war immer ein linkes Projekt. Man will damit sicherstellen, dass man jeden gefahrlos töten kann, der nicht mitmarschieren will ins sozialistische Paradies. Die ihrer eigenen Selbstdarstellung gemäß und auch aufgrund ihres Parteinamens sozialistische NSADP hat schon sehr schnell nach der Machtergreifung dafür gesorgt, dass die Juden entwaffnet wurden, um sicherzustellen, dass es nicht zu bewaffneter Gegenwehr bei der geplanten Deportation mit anschließender Ermordung kommen konnte. Derzeit wird in Deutschland durch das restriktivste Waffenrecht der Welt garantiert, dass nur Polizisten, Verbrecher und Terroristen bewaffnet sind, da der sich rechtskonform verhaltende Bürger keine Waffen zur Selbstverteidigung mehr mitführen… Mehr
Sehen Sie sich die Geschichte der Sowjetunion an… wir erleben gleiche Entwicklung: die Tendenzen sind gleich, bloß die Technologien sind nun um einiges besser…
Genau so sieht’s aus, verehrter Mitforist! Schon vor Jahrzehnten pflegte ein längst verstorbener alter Jäger folgendes festzustellen: „Ein sicheres Indiz für demokratiefeindlich-totalitäre Strukturen besteht darin, dass Waffen nur in den Händen des Militärs, der Polizei und der Kriminellen zu finden sind“. Wir fallen in D zurück in die finstersten Zeiten vor 1848: Schöne Demokraten sind das…