Deutschland fehlen Gaskraftwerke. Dennoch verschenkt die Bundesregierung ein Kraftwerk aus Lubmin an die Ukraine – eine Anlage, die durch die Sprengung von Nord Stream 2 unrentabel wurde. Bezahlen müssen das die Stromkunden.
picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Alle Paradoxa im Handeln der Regierung lösen sich auf, wenn man sich von der grundlosen Annahme befreit, die Regierung arbeitet für das deutsche Volk. Sowohl Robert Habeck, als auch Katherina Reiche betreiben weiterhin durch das wirtschafts- und wohlstandszerstörende Erneuerbare-Energie-Gesetz den Ausbau der Windräder und der Photovoltaik. Allerdings wird man, damit die Utopie halbwegs funktioniert, berechenbare Energieerzeuger als Back-up-Kraftwerke vorhalten müssen. Da Kohle und Kernenergie aus ideologischen Gründen nicht genutzt werden dürfen, bleiben nur Gaskraftwerke als Back-up übrig.
Habeck wollte zunächst den Zubau von ca. 20 bis 24 GW ausschreiben, reduzierte dann aber auf 10 bis 12,5 GW. Auch Katherina Reiche plant, 11 GW an steuerbaren Kapazitäten auszuschreiben. Da der Bau der Gaskraftwerke sehr teuer ist, sich aber als Back-up nicht amortisiert und der Betrieb der die meiste Zeit in Stand-by gehaltenen Kraftwerke sich nicht lohnt, müssen die Betreiber, damit sie bauen und betreiben, subventioniert werden. Und da das Geld für die grundfalsche Energiepolitik im Bundeshaushalt fehlt, sollen das die Stromkunden über ihre Stromrechnung bezahlen. Abgesehen vom teuren Stand-by fehlen 10 bis 15 Gaskraftwerke, die bis 2031 betriebsbereit sein sollen. Da kommt es auf jedes einzelne Kraftwerk an, möchte man denken, und auch, dass wir nichts zu verschenken haben.
Die AfD wandte sich im Rahmen einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zur „Geplanten unentgeltlichen Übertragung des Gaskraftwerks der Industriekraftwerk Greifswald GmbH in Lubmin an einen ukrainischen Kraftwerksbetreiber“. An böswilliger Arroganz und brutaler Ignoranz ist die Antwort der Bundesregierung auf die Frage: „Wurde der Haushaltsausschuss bzw. der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vor Beschlussfassung über die unentgeltliche Übertragung von Sachanlagevermögen erheblichen Wertes unterrichtet bzw. mit der Angelegenheit befasst?“ kaum zu übertreffen:
„Eine Unterrichtung bzw. Befassung von Haushaltsausschuss und Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages ist nicht erforderlich, da das Vorhaben keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die deutsche Wirtschaft bzw. Energieversorgung hat.“
Stimmt, da den Zubau von Gaskraftwerken der Bürger, der Stromkunde über seine explodierende Stromrechnung bezahlen soll, hat das natürlich keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt. Doch es stimmt dann doch nicht, denn es hat im Gegenteil positive Auswirkung auf den Bundeshaushalt, denn der Staat verdient mit am Anstieg der Stromkosten. Der Chefhaushälter der AfD, Dr. Michael Espendiller, stellt zu dieser Behauptung nüchtern fest: „Die Bundesregierung stellt die Nicht-Haushaltsrelevanz einfach selbst per Behauptung fest, hat dafür aber keinerlei Begründung und will den Vorgang damit offensichtlich einer unabhängigen Kontrolle entziehen.“
Insgesamt bewertet Espendiller die Antwort der Bundesregierung wie folgt: „Die Antwort der Bundesregierung ist kein Befreiungsschlag, sondern bestätigt im Gegenteil, dass wir an den entscheidenden Stellen richtig liegen. Sie ist defensiv, in weiten Teilen ausweichend und vor allem dort zirkulär, wo es weh tut: Die behauptete Nicht-Haushaltsrelevanz (F6) dient als Universalausrede, mit der zugleich Bundesrechnungshof (F8), Wirtschaftlichkeitsprüfung und parlamentarische Befassung abgeräumt werden. Gleichwohl liefert sie eine Reihe verwertbarer Eingeständnisse – allen voran die Existenz eines geheim gehaltenen Marktwertgutachtens.“ Tricksen, Tarnen, Täuschen.
Espendiller kommt hingegen zu der Schlussfolgerung: „der Bund hat sehr wohl mitentschieden“, weil im 6-köpfigen Aufsichtsrat der SEEHG, die die Verschenkung abgenickt hat, auch Charlotte Senftleben-König sitzt, die die Interessen des Bundes als Eigentümer vertritt. Senftleben-König, Mitglied des Aufsichtsrats von SEEHG & SEFE, ist Ministerialrätin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Den zentralen Widerspruch in der Antwort der Bundesrepublik benennt Espendiller so: „Das AA taucht in der Liste der beteiligten Ressorts nicht auf. Entweder humanitäre Hilfe – dann gehört das AA an den Tisch und es ist eine politische Staatsleistung mit Transparenzpflicht. Oder rein wirtschaftliche Gesellschafterentscheidung – dann darf man sie nicht als humanitäre Hilfe verkaufen. Die Bundesregierung will beides gleichzeitig.“ Hinzu kommt, dass gerade das Habeck-Ministerium im Rahmen der Alles-für die-Ukraine-alles von Deutschland-nichts für Deutschland-Politik der Grünen „Verbände und Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft“ ermutigte und drängte, „sich mit Spenden zu beteiligen“.
Doch all das ist noch des Skandals kleinster Teil. Das Gaskraftwerk in Lubmin, das genau deshalb in Lubmin errichtet wurde, weil dort Nord Stream II endet und sozusagen direkt mit russischem Erdgas versorgt wurde, wird nun durch die Sprengung von Nord Stream II unrentabel. Doch wer zerstörte Nord Stream II?
Immer mehr Konsens wird, das Nord Stream II von Ukrainern zerstört wurde, also von denen, denen die deutschen Bürger ein Gaskraftwerk schenken sollen.
Dem Reporter des Wall Street Journal, Bojan Pancevski, unterstellen Schröm und Thiele, dass er in seinem Buch „Die Nord-Stream-Sprengung. Die wahre Geschichte der Sabotage, die Europa erschütterte“ (im TE-Buchshop erhältlich) behauptet: „Selenskyj soll den Anschlag gebilligt haben.“ In Wahrheit glaubt Pancevski wohl das auch, doch drückt er sich zurückhaltend aus, weil er es letztlich nicht beweisen kann. Schröm und Thiele können hingegen trotz viel Wichtigtuerei, Geheimnishuberei und trotz der allwissenden „Hintermänner“, die natürlich ohne Absichten und eigene Interessen plauderten, auch nicht beweisen, dass Selenskyj von dem Anschlag zwar Kenntnis erhielt, dennoch aber „im Dunkeln gestochert“ habe. Allerdings verraten Schröm und Thiele ihre ideologische Disposition, die möglicherweise die Richtung der Recherche bestimmte: „Deutschland hat Russlands Angriff auf die Ukraine mindestens mit begünstigt – durch Nord Stream 1 und 2.“ Wer mit dieser Vorstellung an die Frage herangeht, ob Selenskyj vom Terrorakt bzw. vom Angriff auf die kritische Energieinfrastruktur wusste, muss folgerichtig zu der Erkenntnis kommen: „Laut den Hintermännern wusste Selenskyj nur, dass etwas geplant war, aber nicht, wer dahintersteckt.“ Das Wunder der unbefleckten Erkenntnis eben.
Genauer wird da schon der Bundesgerichtshof mit seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025, der den Verteidiger des ukrainischen Beschuldigten zitiert: „Es liege auf der Hand, dass die hiesige Tat im Auftrag eines anderen Staates beziehungsweise im Rahmen staatlich-hoheitlichen Handelns ausgeführt worden sei. Militärische Handlungen eines Staates gegen gegnerische Infrastruktur fielen zudem grundsätzlich in den Bereich des Kombattantenprivilegs. Dies gelte auch im vorliegenden Fall.“ Wenn das stimmt, hätte es „militärische Handlungen eines Staates gegen“ unsere Infrastruktur gegeben, also einen kriegerischen Akt.
Das Gericht stellte fest, dass dem Beschuldigten, „der Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte war, „die Aufgabe“ zukam, „die Aktivitäten zu koordinieren und die Mannschaft anzuführen. Hochwahrscheinlich waren er und die Mitbeteiligten in fremdstaatlichem Auftrag tätig.“ Das Gericht gelangte zu der Aussage: „Die Täter handelten unter dieser Prämisse mit hoher Wahrscheinlichkeit verdeckt im Rahmen einer Geheimdienstoperation beziehungsweise eines Kommandounternehmens, ohne von Zivilpersonen unterscheidbar zu sein. Sie hatten damit keinen Kombattantenstatus, der Voraussetzung für eine kriegsvölkerrechtliche Befugnis zur Vornahme von Schädigungshandlungen ist. Das gilt selbst dann, wenn sie Angehörige der Streitkräfte der Ukraine waren.“
Vor dem Hintergrund, dass außer der Überweisung und Bereitstellung von 90 Milliarden Euro im Jahr 2022 an die Ukraine auch noch das Gaskraftwerk in Lubmin an die Ukraine verschenkt wird, wird folgende Passage im Beschluss interessant: „Nach dem Befestigen der Sprengsätze an drei Rohrleitungen der beiden mit russischem Erdgas befüllten, in der Russischen Föderation beginnenden und in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) endenden Gaspipelines begaben sich die Besatzungsmitglieder mit der Yacht zurück nach Rügen, wo der Beschuldigte das Schiff verließ und am 23. September 2022 von einem Fahrer zurück in die Ukraine gebracht wurde.“ Da kommt demnächst auch das Gaskraftwerk aus Lubmin hin. Dem ist nichts hinzuzufügen.





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