War die Bundesregierung vorab informiert über den Anschlag auf Nord Stream? Diese einfache Frage einer Abgeordneten bügelte Kanzleramtsminister Thorsten Frei ab – obwohl sie die Vorgängerregierung betrifft. Die wahrheitsgemäße Antwort könnte Merz’ Ukraine-Politik delegitimieren. Dass Frei nun an die Spitze der Unionsfraktion tritt, heißt, den Bock zum Gärtner zu machen.
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Was die Bundesregierung zu vertuschen sucht, ist ein Wirtschafts- und eine Spionagethriller erster Ordnung, möglicherweise sogar Hochverrat. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) stellte der Bundesregierung eine einfache Frage:
„Trifft es nach Informationen der Bundesregierung zu, dass der damalige ‚Kanzleramtschef und Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste‘, Wolfgang Schmidt, die Hinweise ausländischer Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream zwar erhalten hat und dennoch seitens Deutschlands ‚keine Vorsorgemaßnahmen (…), keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen‘ implementiert worden sind (vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/nord-stream-attentat-auf-der-anklagebank-die-ukraine)?“
Die Folgen des Terroranschlags oder des militärischen Angriffs auf die Nord-Stream-Pipeline kann jeder Bürger an den gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten für sich persönlich errechnen. Wie die „Sprengung“ zu klassifizieren ist, ergibt sich aus der Beantwortung der Frage, wer die Täter waren. Doch dazu später.
Man sollte meinen, dass diese Frage sehr einfach zu beantworten ist, denn entweder hatte der damalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt Kenntnis von dem bevorstehenden Anschlag oder Angriff auf Nord Stream erhalten oder nicht, entweder wurde die Bundesregierung informiert von ausländischen Geheimdiensten oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Wie heißt es doch in der Bibel: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37).
Wie antwortet nun das von dem Christdemokraten geführte Kanzleramt auf diese einfache Frage:
„Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.“
Weshalb berührt es „schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang … insbesondere Staatswohlerwägungen“, klar und deutlich zu antworten: Nein, der Kanzleramtschef und Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste, Wolfgang Schmidt, erhielt keine „Hinweise ausländischer Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream“, weshalb die Bundesregierung „keine Vorsorgemaßnahmen (…), keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen“ vornehmen konnte. Entweder man hat Informationen oder man hat keine Informationen. „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37). Das müsste der Christdemokrat Frei doch wissen.
Doch es kommt noch deutlicher der Hinweis, dass die Bundesregierung nicht nicht informiert war:
„Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind.“
Wenn auf die Frage, ob die Bundesregierung Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream erhalten habe, die Bundesregierung sagt, dass die Antwort die „nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern“ gefährden könnte, heißt das, dass die Bundesregierung Informationen erhalten hat, denn wenn sie keine von „ausländischen Partnern“ erhalten habe, dann würde die Verneinung der Frage nicht die Zusammenarbeit gefährden.
Für den vor kurzem noch Kanzleramtsminister Thorsten Frei ist die Beantwortung der Frage so brisant, dass „eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages … in diesem Fall nicht ausreichen“ würde, „um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen.“ Was an der Antwort wäre denn von erheblicher Sensibilität? Dass die Bundesregierung dem Angriff auf die kritische Energieinfrastruktur tatenlos zugesehen, womöglich noch insgeheim gebilligt hatte?
Klar ist, dass die Bundesregierung etwas zu verbergen hat, sonst würde sie sich äußern, außer die Äußerung würde nicht die Schutzinteressen und das Staatswohl betreffen, sondern die persönlichen Schutzinteressen von Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt, Boris Pistorius, Nancy Faeser, Annalena Baerbock, Robert Habeck, Christian Lindner und möglicherweise auch Friedrich Merz und Thorsten Frei. Wenn die Bundesregierung Kenntnis vom Anschlag oder vom kriegerischen Akt erhalten hatte und sich entschloss, die Terroristen, Angreifer oder Kombattanten gewähren zu lassen, könnte es sein, dass die Union, dass Merz und Frei informiert oder möglicherweise in die Entscheidung, tatenlos der Sprengung von Nord Stream zuzusehen, einbezogen waren.
Dass ein Mann wie Thorsten Frei, der das Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kalt ignoriert, geradezu ad absurdum führt, nun an die Spitze der Unionsfraktion tritt, heißt, den Bock zum Gärtner zu machen. Keiner ist allerdings geeigneter als Frei, der, schaut man auf seine Antwort, nicht Vorsitzender der Unionsfraktion wird, sondern deren Aufseher. Zählt man eins und eins zusammen, dann dürfte Friedrich Merz nun seinen Aufpasser an die Spitze der Fraktion gestellt haben. Damit trägt die Unionsfraktion nicht mehr die Regierung, sondern sie wurde zu deren Unterabteilung als Unterabteilung des Kanzleramtes.
Statt eines Vorsitzenden bekommt die Bundestagsfraktion, bekommen die nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten einen „Staatsminister für das Abstimmungsverhalten der Fraktion“ vor die Nase gesetzt. War in der Vergangenheit schon nicht viel von der Unionsfraktion zu erwarten, so wird es in Zukunft noch weniger sein. Geht weniger als nichts? Ja, man kann auch zum Akklamationsverein der Regierung werden. Wenn die Unionsfraktion noch einen Funken Selbstachtung besitzt, lässt sie Frei durchfallen und wählt einen eigenen und nicht den von Merz vorgeschrieben Kandidaten.
Wie beendet Frei aus juristischen, aus kasuistischen Gründen sein Schreiben: „Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.“ Zwar nicht juristisch, aber textanalytisch gesehen, bestätigt Thorsten Frei, dass die Bundesregierung vorab vom Anschlag informiert worden war – und nichts unternahm. Mehr noch, bei Habeck und Baerbock dürften die Sektkorken geknallt haben angesichts der Sprengung von Nord Stream in ihrer konsequent antideutschen Politik, in ihrer Politik gegen die Interessen der deutschen Bürger. Bei Habeck müsste man nur aufzählen: GEG, Zerstörung der letzten AKWs, Beendigung der Erdöllieferung aus Russland, nicht aus Gründen der EU-Sanktionen, sondern aus Gründen der eigenen unpatriotischen Ideologie, schließlich das Desaster von Northvolt.
Anna Rathert, Bundestagsabgeordnete und Fragestellerin, kommentiert Freis Antwort so:
„Hätte das Kanzleramt keine Informationen von ausländischen Diensten erhalten, wäre die schlichte Feststellung ‚Wir waren nicht vorab informiert‘ keine geheimhaltungsbedürftige Tatsache. Die Bundesregierung erklärt in vergleichbaren Fällen regelmäßig und offen, wenn sie über geheimdienstliche oder militärische Operationen anderer Staaten nicht unterrichtet wurde. Sie beruft sich dann nicht auf Staatswohl und Geheimhaltung, sondern bestreitet die vorherige Unterrichtung klar und öffentlich.
Beispiele:
• US-Kommandooperation gegen Osama bin Laden (Mai 2011): Bestreiten der Vorabinformation.
• Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani (Januar 2020): Bestreiten der Vorabinformation.
• US-Angriff auf iranische Atomanlagen (Juni 2025): Bestätigung der Unterrichtung erst nach Beginn des Angriffs.
Wenn das Bundeskanzleramt im Fall Nord Stream nun ausgerechnet die Staatswohlklausel bemüht und jede inhaltliche Aussage verweigert, liegt der Schluss nahe: Der frühere Kanzleramtschef war über die Anschlagsplanungen informiert. Er hat den schweren Terroranschlag auf kritische deutsche Infrastruktur gleichwohl zugelassen und keine Maßnahmen zu dessen Verhinderung ergriffen.“
Man muss die Frage erweitern. Wer war noch informiert? In einer Demokratie wäre ein Untersuchungssauschuss fällig. In einer Demokratie würde ein Kanzleramtsminister nicht so arrogant auf eine Anfrage aus dem Parlament antworten.
Eigentlich könnte sich Frei einen schlanken Fuß machen, denn es geht um eine Angelegenheit, die die Vorgängerregierung, die Ampel zu verantworten hat. Doch die wahrheitsgemäße Antwort auf die Anfrage der AfD könnte Merzens Alles-für-die Ukraine-Politik delegitimieren, denn die Verdachtsmomente erhärten sich, dass die Ukraine hinter dem Angriff auf die kritische Energie-Infrastruktur Deutschlands steckt, gegen das Wohl der Bürger des Staates, der die Ukraine mit Abstand am meisten unterstützt. Zwar behauptete Selenskyj: „Kiew wusste nichts von einem Plan, die Nord-Stream-Gaspipelines zu sprengen“, und fügte hinzu: „Nichts dergleichen wurde von der Ukraine getan. Ich würde niemals so handeln.“ Und natürlich würden solche Vorwürfe gezielt in Umlauf gebracht, um die internationale Unterstützung für sein Land zu schwächen.
Doch Selenskyjs Behauptung stellte die Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 in Frage. Der Bundesgerichtshof verwarf die Beschwerde des ukrainischen Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters vom 18. August 2025. Zur Begründung der Haftbeschwerde trug jedoch spannenderweise der Anwalt des beschuldigten Ukrainers vor: „Es liege auf der Hand, dass die hiesige Tat im Auftrag eines anderen Staates beziehungsweise im Rahmen staatlich-hoheitlichen Handelns ausgeführt worden sei. Militärische Handlungen eines Staates gegen gegnerische Infrastruktur fielen zudem grundsätzlich in den Bereich des Kombattantenprivilegs.“ Das wäre dann ein Angriff auf Deutschland.
Erreichen wollte der Anwalt mit dem Eingeständnis die Haftentlassung aufgrund von Immunität, denn zum einen hätte der Ukrainer im Auftrag eines anderen Staates gehandelt und fiele damit unter das Kombattantenprivileg, weil er zum anderen die gegnerische Infrastruktur angegriffen habe. Nachdem der Bundesgerichtshof den Ablauf des Sprengstoffanschlages geschildert hat, stellt er fest:
„Dem Beschuldigten, der Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte war, kam die Aufgabe zu, die Aktivitäten zu koordinieren und die Mannschaft anzuführen. Hochwahrscheinlich waren er und die Mitbeteiligten in fremdstaatlichem Auftrag tätig. Nach dem Befestigen der Sprengsätze an drei Rohrleitungen der beiden mit russischem Erdgas befüllten, in der Russischen Föderation beginnenden und in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) endenden Gaspipelines begaben sich die Besatzungsmitglieder mit der Yacht zurück nach Rügen, wo der Beschuldigte das Schiff verließ und am 23. September 2022 von einem Fahrer zurück in die Ukraine gebracht wurde.“
Minutiös listet der Bundesgerichtshof Beweise und Indizien auf und kommt zu dem Schluss: „Zum anderen spricht die in Betracht kommende Motivlage für eine staatliche Steuerung des Geschehens: Ziel der Tat war es offensichtlich, Gaslieferungen Russlands an die Bundesrepublik Deutschland durch einen Sabotageakt zumindest langfristig zu unterbinden. Damit ist anzunehmen, dass mit der Tat ein primär politisches Ziel verfolgt wurde.“
Der Bundesgerichtshof geht in seinem Beschluss noch weiter: „Entgegen den dortigen Ausführungen war der Sabotageakt unter der Annahme, dass er von staatlichen Stellen der Ukraine initiiert und gesteuert wurde, nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand nicht als legale Schädigungshandlung der Ukraine im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation von Völkerrechts wegen gerechtfertigt.“
Der Bundesgerichtshof kommt zu dem Schluss: „Denn der Ausfall erheblicher Gaslieferungen führte zu einer (zeitweiligen)Verknappung dieses sowohl für die Wirtschaft als auch für Privathaushalte zentralen Energieträgers; es waren deutliche Preissteigerungen und negative Auswirkungen für die Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik und die Grundversorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Mengen von Wärme und Elektrizität zu besorgen. Damit eng verbunden war die Gefahr einer Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung, in der Bundesrepublik vor den Folgen gewaltsamer Einwirkungen, hier auf Infrastruktureinrichtungen mit direktem Bezug zu Deutschland und die Energieversorgung der dort lebenden Menschen, geschützt zu sein.“
Und Thorsten Frei? Wenn Frei so überheblich auf Fragen der Vertreter des Volkes antwortet, gehört er wirklich nicht an die Spitze der „Volksvertreter“ aus den Reihen der Union, es sei denn, die Abgeordneten der Union sehen sich nicht als Volksvertreter, sondern als Regierungsvertreter. Jeder einzelne hat die Wahl: Volksvertreter oder Regierungsvertreter. Dazwischen gibt es nichts: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37).




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