War die Bundesregierung vorab informiert über den Anschlag auf Nord Stream? Diese einfache Frage einer Abgeordneten bügelte Kanzleramtsminister Thorsten Frei ab – obwohl sie die Vorgängerregierung betrifft. Die wahrheitsgemäße Antwort könnte Merz’ Ukraine-Politik delegitimieren. Dass Frei nun an die Spitze der Unionsfraktion tritt, heißt, den Bock zum Gärtner zu machen.
picture alliance / SIPA | Eliot Blondet-Pool
Was die Bundesregierung zu vertuschen sucht, ist ein Wirtschafts- und eine Spionagethriller erster Ordnung, möglicherweise sogar Hochverrat. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) stellte der Bundesregierung eine einfache Frage:
„Trifft es nach Informationen der Bundesregierung zu, dass der damalige ‚Kanzleramtschef und Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste‘, Wolfgang Schmidt, die Hinweise ausländischer Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream zwar erhalten hat und dennoch seitens Deutschlands ‚keine Vorsorgemaßnahmen (…), keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen‘ implementiert worden sind (vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/nord-stream-attentat-auf-der-anklagebank-die-ukraine)?“
Die Folgen des Terroranschlags oder des militärischen Angriffs auf die Nord-Stream-Pipeline kann jeder Bürger an den gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten für sich persönlich errechnen. Wie die „Sprengung“ zu klassifizieren ist, ergibt sich aus der Beantwortung der Frage, wer die Täter waren. Doch dazu später.
Man sollte meinen, dass diese Frage sehr einfach zu beantworten ist, denn entweder hatte der damalige Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt Kenntnis von dem bevorstehenden Anschlag oder Angriff auf Nord Stream erhalten oder nicht, entweder wurde die Bundesregierung informiert von ausländischen Geheimdiensten oder nicht. Dazwischen gibt es nichts. Wie heißt es doch in der Bibel: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37).
Wie antwortet nun das von dem Christdemokraten geführte Kanzleramt auf diese einfache Frage:
„Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.“
Weshalb berührt es „schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang … insbesondere Staatswohlerwägungen“, klar und deutlich zu antworten: Nein, der Kanzleramtschef und Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste, Wolfgang Schmidt, erhielt keine „Hinweise ausländischer Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream“, weshalb die Bundesregierung „keine Vorsorgemaßnahmen (…), keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen“ vornehmen konnte. Entweder man hat Informationen oder man hat keine Informationen. „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37). Das müsste der Christdemokrat Frei doch wissen.
Doch es kommt noch deutlicher der Hinweis, dass die Bundesregierung nicht nicht informiert war:
„Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind.“
Wenn auf die Frage, ob die Bundesregierung Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream erhalten habe, die Bundesregierung sagt, dass die Antwort die „nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern“ gefährden könnte, heißt das, dass die Bundesregierung Informationen erhalten hat, denn wenn sie keine von „ausländischen Partnern“ erhalten habe, dann würde die Verneinung der Frage nicht die Zusammenarbeit gefährden.
Für den vor kurzem noch Kanzleramtsminister Thorsten Frei ist die Beantwortung der Frage so brisant, dass „eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages … in diesem Fall nicht ausreichen“ würde, „um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen.“ Was an der Antwort wäre denn von erheblicher Sensibilität? Dass die Bundesregierung dem Angriff auf die kritische Energieinfrastruktur tatenlos zugesehen, womöglich noch insgeheim gebilligt hatte?
Klar ist, dass die Bundesregierung etwas zu verbergen hat, sonst würde sie sich äußern, außer die Äußerung würde nicht die Schutzinteressen und das Staatswohl betreffen, sondern die persönlichen Schutzinteressen von Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt, Boris Pistorius, Nancy Faeser, Annalena Baerbock, Robert Habeck, Christian Lindner und möglicherweise auch Friedrich Merz und Thorsten Frei. Wenn die Bundesregierung Kenntnis vom Anschlag oder vom kriegerischen Akt erhalten hatte und sich entschloss, die Terroristen, Angreifer oder Kombattanten gewähren zu lassen, könnte es sein, dass die Union, dass Merz und Frei informiert oder möglicherweise in die Entscheidung, tatenlos der Sprengung von Nord Stream zuzusehen, einbezogen waren.
Dass ein Mann wie Thorsten Frei, der das Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kalt ignoriert, geradezu ad absurdum führt, nun an die Spitze der Unionsfraktion tritt, heißt, den Bock zum Gärtner zu machen. Keiner ist allerdings geeigneter als Frei, der, schaut man auf seine Antwort, nicht Vorsitzender der Unionsfraktion wird, sondern deren Aufseher. Zählt man eins und eins zusammen, dann dürfte Friedrich Merz nun seinen Aufpasser an die Spitze der Fraktion gestellt haben. Damit trägt die Unionsfraktion nicht mehr die Regierung, sondern sie wurde zu deren Unterabteilung als Unterabteilung des Kanzleramtes.
Statt eines Vorsitzenden bekommt die Bundestagsfraktion, bekommen die nur ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten einen „Staatsminister für das Abstimmungsverhalten der Fraktion“ vor die Nase gesetzt. War in der Vergangenheit schon nicht viel von der Unionsfraktion zu erwarten, so wird es in Zukunft noch weniger sein. Geht weniger als nichts? Ja, man kann auch zum Akklamationsverein der Regierung werden. Wenn die Unionsfraktion noch einen Funken Selbstachtung besitzt, lässt sie Frei durchfallen und wählt einen eigenen und nicht den von Merz vorgeschrieben Kandidaten.
Wie beendet Frei aus juristischen, aus kasuistischen Gründen sein Schreiben: „Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.“ Zwar nicht juristisch, aber textanalytisch gesehen, bestätigt Thorsten Frei, dass die Bundesregierung vorab vom Anschlag informiert worden war – und nichts unternahm. Mehr noch, bei Habeck und Baerbock dürften die Sektkorken geknallt haben angesichts der Sprengung von Nord Stream in ihrer konsequent antideutschen Politik, in ihrer Politik gegen die Interessen der deutschen Bürger. Bei Habeck müsste man nur aufzählen: GEG, Zerstörung der letzten AKWs, Beendigung der Erdöllieferung aus Russland, nicht aus Gründen der EU-Sanktionen, sondern aus Gründen der eigenen unpatriotischen Ideologie, schließlich das Desaster von Northvolt.
Anna Rathert, Bundestagsabgeordnete und Fragestellerin, kommentiert Freis Antwort so:
„Hätte das Kanzleramt keine Informationen von ausländischen Diensten erhalten, wäre die schlichte Feststellung ‚Wir waren nicht vorab informiert‘ keine geheimhaltungsbedürftige Tatsache. Die Bundesregierung erklärt in vergleichbaren Fällen regelmäßig und offen, wenn sie über geheimdienstliche oder militärische Operationen anderer Staaten nicht unterrichtet wurde. Sie beruft sich dann nicht auf Staatswohl und Geheimhaltung, sondern bestreitet die vorherige Unterrichtung klar und öffentlich.
Beispiele:
• US-Kommandooperation gegen Osama bin Laden (Mai 2011): Bestreiten der Vorabinformation.
• Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani (Januar 2020): Bestreiten der Vorabinformation.
• US-Angriff auf iranische Atomanlagen (Juni 2025): Bestätigung der Unterrichtung erst nach Beginn des Angriffs.
Wenn das Bundeskanzleramt im Fall Nord Stream nun ausgerechnet die Staatswohlklausel bemüht und jede inhaltliche Aussage verweigert, liegt der Schluss nahe: Der frühere Kanzleramtschef war über die Anschlagsplanungen informiert. Er hat den schweren Terroranschlag auf kritische deutsche Infrastruktur gleichwohl zugelassen und keine Maßnahmen zu dessen Verhinderung ergriffen.“
Man muss die Frage erweitern. Wer war noch informiert? In einer Demokratie wäre ein Untersuchungssauschuss fällig. In einer Demokratie würde ein Kanzleramtsminister nicht so arrogant auf eine Anfrage aus dem Parlament antworten.
Eigentlich könnte sich Frei einen schlanken Fuß machen, denn es geht um eine Angelegenheit, die die Vorgängerregierung, die Ampel zu verantworten hat. Doch die wahrheitsgemäße Antwort auf die Anfrage der AfD könnte Merzens Alles-für-die Ukraine-Politik delegitimieren, denn die Verdachtsmomente erhärten sich, dass die Ukraine hinter dem Angriff auf die kritische Energie-Infrastruktur Deutschlands steckt, gegen das Wohl der Bürger des Staates, der die Ukraine mit Abstand am meisten unterstützt. Zwar behauptete Selenskyj: „Kiew wusste nichts von einem Plan, die Nord-Stream-Gaspipelines zu sprengen“, und fügte hinzu: „Nichts dergleichen wurde von der Ukraine getan. Ich würde niemals so handeln.“ Und natürlich würden solche Vorwürfe gezielt in Umlauf gebracht, um die internationale Unterstützung für sein Land zu schwächen.
Doch Selenskyjs Behauptung stellte die Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 in Frage. Der Bundesgerichtshof verwarf die Beschwerde des ukrainischen Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters vom 18. August 2025. Zur Begründung der Haftbeschwerde trug jedoch spannenderweise der Anwalt des beschuldigten Ukrainers vor: „Es liege auf der Hand, dass die hiesige Tat im Auftrag eines anderen Staates beziehungsweise im Rahmen staatlich-hoheitlichen Handelns ausgeführt worden sei. Militärische Handlungen eines Staates gegen gegnerische Infrastruktur fielen zudem grundsätzlich in den Bereich des Kombattantenprivilegs.“ Das wäre dann ein Angriff auf Deutschland.
Erreichen wollte der Anwalt mit dem Eingeständnis die Haftentlassung aufgrund von Immunität, denn zum einen hätte der Ukrainer im Auftrag eines anderen Staates gehandelt und fiele damit unter das Kombattantenprivileg, weil er zum anderen die gegnerische Infrastruktur angegriffen habe. Nachdem der Bundesgerichtshof den Ablauf des Sprengstoffanschlages geschildert hat, stellt er fest:
„Dem Beschuldigten, der Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte war, kam die Aufgabe zu, die Aktivitäten zu koordinieren und die Mannschaft anzuführen. Hochwahrscheinlich waren er und die Mitbeteiligten in fremdstaatlichem Auftrag tätig. Nach dem Befestigen der Sprengsätze an drei Rohrleitungen der beiden mit russischem Erdgas befüllten, in der Russischen Föderation beginnenden und in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) endenden Gaspipelines begaben sich die Besatzungsmitglieder mit der Yacht zurück nach Rügen, wo der Beschuldigte das Schiff verließ und am 23. September 2022 von einem Fahrer zurück in die Ukraine gebracht wurde.“
Minutiös listet der Bundesgerichtshof Beweise und Indizien auf und kommt zu dem Schluss: „Zum anderen spricht die in Betracht kommende Motivlage für eine staatliche Steuerung des Geschehens: Ziel der Tat war es offensichtlich, Gaslieferungen Russlands an die Bundesrepublik Deutschland durch einen Sabotageakt zumindest langfristig zu unterbinden. Damit ist anzunehmen, dass mit der Tat ein primär politisches Ziel verfolgt wurde.“
Der Bundesgerichtshof geht in seinem Beschluss noch weiter: „Entgegen den dortigen Ausführungen war der Sabotageakt unter der Annahme, dass er von staatlichen Stellen der Ukraine initiiert und gesteuert wurde, nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand nicht als legale Schädigungshandlung der Ukraine im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation von Völkerrechts wegen gerechtfertigt.“
Der Bundesgerichtshof kommt zu dem Schluss: „Denn der Ausfall erheblicher Gaslieferungen führte zu einer (zeitweiligen)Verknappung dieses sowohl für die Wirtschaft als auch für Privathaushalte zentralen Energieträgers; es waren deutliche Preissteigerungen und negative Auswirkungen für die Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik und die Grundversorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Mengen von Wärme und Elektrizität zu besorgen. Damit eng verbunden war die Gefahr einer Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung, in der Bundesrepublik vor den Folgen gewaltsamer Einwirkungen, hier auf Infrastruktureinrichtungen mit direktem Bezug zu Deutschland und die Energieversorgung der dort lebenden Menschen, geschützt zu sein.“
Und Thorsten Frei? Wenn Frei so überheblich auf Fragen der Vertreter des Volkes antwortet, gehört er wirklich nicht an die Spitze der „Volksvertreter“ aus den Reihen der Union, es sei denn, die Abgeordneten der Union sehen sich nicht als Volksvertreter, sondern als Regierungsvertreter. Jeder einzelne hat die Wahl: Volksvertreter oder Regierungsvertreter. Dazwischen gibt es nichts: „Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen“ (Mt 5,37).




Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Kleine Pause für die Verwaltung, die hockten gerade als exklusiv geladene Provinz- Beamte in Bayreuth, um Beethoven Nummer 9 zu lauschen. https://www.bayreuther-festspiele.de/programm/auffuehrungen/ix-symphonie/ Einfach süß, wie alle über das Stöckchen „Gas-Versorgung“ springen, dabei kann die Alte aus DDR-Restbeständen vor lauter Fettleibigkeit kaum noch noch gerade gehen. Ein verfressenes Stück Malheur, was aber bereits in 2003 nicht anders zu erwarten war. Immer daran denken, Herr Putin spricht nicht nur besser deutsch. Das ist neueste Historie in Deutschland auf dem Weg ins Postkutschen-Zeitalter. Schade, Gloria von Turn und Taxi könnte da sicher noch einige Anekdoten liefern. Übrigens eine von vielen Frauen mit Geschichte… Mehr
Die Antwort auf die ominöse Frage war doch für jedermann ersichtlich auf dem Gesicht von Scholz während der Spezialpressekonferenz mit Biden anlässlich seiner Kurzvisite zu lesen.
Wenn diese wiederholt gestellte Frage nunmehr nicht lapidar, sondern im korrektesten Juristensprech beantwortet wird, bedeutet das Folgendes:
Man ist sich aus gutem Grund unsicher, ob sie nicht wohlmöglich doch über kurz oder lang aus berufenen Mund beantwortet werden wird.
Nämlich von Trump.
Wenn man den Recherchen von Buchautor Pancevski glauben kann, dann war es ein offenes Geheimnis beim CIA und weiteren europäischen Geheimdiensten, daß der Anschlag in Vorbereiung war. Nur der Zeipunkt war offen. Also muß es die Ampel gewusst haben. Auch Selensky und sein damaliger Verteidigungsminister waren involviert . Alle haben sich die Hände gerieben, weil die Gasleitung ja mehrheitlich russisches Eigentum ist. Gas floß ja dank Habeck ohnehin nicht mehr.
Also wird am Ende vor Gericht der ukrainische Angriff auf russische Infrastruktur verhandelt, der ja durch das Kriegsgeschehen gedeckt ist. War irgendwas??
Ich glaube auch, dass die Regierung informiert war und nichts unternahm. Aber der einzige Grund dafür könnte wohl die Anweisung aus Washington gewesen sein. Und das passt zum Hersh-Bericht. Ich finde es absolut unwürdig, dass TE uns wieder und wieder diese absolut dumme Andromedageschichte auftischt. Wir glauben auch nicht an den Weihnachtsmann und nicht an den Osterhasen.
Für mich sind die Ausführungen von Seymour Hersh zu dem Anschlag auf Nord Stream belegt und glaubhaft. Es waren die USA. Und die deutsche Regierung wurde vorab informiert und war damit einverstanden. Und jetzt versucht man mühsam zur Ablenkung von den wahren Tätern irgendwelchen Tätern aus der Ukraine eine Schuld in die Schuhe zu schieben. Immer nach dem altbekannten System: Lügen, abstreiten und dann die eigene Schuld auf Andere schieben.
Nein, die deutsche Regierung war mit Sicherheit nicht einverstanden. Sie konnte aber nichts dagegen tun. Oder hätten Sie Bock auf Ableben?
war sie wohl doch. All die Aussagen von Habeck und co weisen darauf hin. Wir werden kein russisches Gas und Öl mehr kaufen, war Habecks und Baerbocks singsang. Dazu die merkwürdige Blockade der Kompressoren, welche in Kanada gewartet wurden und dann plötzlich ohne Papiere über Deutschland geschickt worden sind wo sie natürlich von den deutschen Behörden wegen mangelnder Papiere gestoppt wurden. Nicht zu vergessen die 20 Sanktionspakete mit Öl und Gaskaufverbot gleichmal für die gesamte EU. Dumm nur das man mehr Gas und Öl als je zuvor von Russland über 3 Staaten wie Indien usw bezieht….
„Die merkwürdige Blockade der Kompressoren“
Wie albern,
Es ging um 1 Gasturbine die turnusmässig gewartet wurde.
5 weitere + 2 E-Motor getriebene Kompressoren gibt es noch vor Ort.
Die gingen ganz plötzlich und merkwürdig „kaputt“.
Um Vollast zu fahren braucht man 4 GT/Kompressor-Units (?)
„All die Aussagen“,
weisen nur … auf Energiewende hin.
„Mehr noch, bei Habeck und Baerbock dürften die Sektkorken geknallt haben angesichts der Sprengung von Nord Stream“ Ich verstehe wirklich nicht, dass an dieser Stelle regelmäßig nicht erwähnt wird, was längst öffentlich ist: Nämlich, was im Herbst 22, zum damaligen Parteitag der Grünen, Viola von Cramon über ihren Besuch in Washington erzählte: „Als Robert Habeck nämlich der Nord-Stream 2-Pipeline endlich den Garaus gemacht habe, hatte ich am nächsten Morgen beim Betreten des Aufzugs ein high five von meinem polnischen Kollegen.“ Da wird klar, warum schon damals Frau Wagenknecht von der Regierung auf Anfrage hörte : Die Bundesregierung sei „nach sorgfältiger… Mehr
Die Episode kannte ich noch nicht.
Klar würde Russland liefern, die sind ja nicht blöd.
Die deutsche Regierung musste überhaupt nicht von ausländischen Geheimdiensten über die Gefahr informiert werden, die ab dem Tag des russischen Angriffs auf die Ukraine für North Stream II bestand, um sich über das hohe Risiko im klaren zu sein. Die Pipeline vor schon vor dem Krieg hochumstritten. Sie verdankt grundsätzlich ihrer Existenz der deutschen „Energiewende“ also dem Abwracken der Kernkraftwerke und ihrem Ersatz durch mit russischem Erdgas betriebenen Gaskraftwerken. Durch dem Umstieg von Kernkraft auf Erdgas stieg der Erdgasbedarf Deutschland exzessiv an, in einem Umfang, den nur Russland praktisch und zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zu befriedigen in der Lage war,… Mehr
Beachtlicher Kommentar, keine Frage. Aber, wie kommen Sie darauf, dass Deutschland die Sprengung hätte verhindern können, wenn Biden sie wollte? Scholz war ja nicht lebensmüde. Und was soll die Abwägung, Feindschaft entweder zu Russland oder zur Ukraine? Die Ukraine spielt doch geopolitisch überhaupt nur eine Rolle als Aufmarschvorposten gg Russland und China. Ganz sicher nicht Deutschlands Spielplatz, und, zu unserem großen Glück auch nicht der von Trump. Wir beide, Deutschland und Russland sind mittlerweile allein zu schwach um auf Dauer halbwegs souverän existieren zu können. Nur im nach und nach aufzubauenden Bündnis haben wir eine Zukunft. Andernfalls wird Russland von… Mehr
Solange Russland sich mit Rohstoffverkäufen refinanzieren kann und solange seine Atomstreitkräfte dem Land die Position einer Weltmacht sichern, kommt das Land nicht „unter die Räder“ – ist aber weder einwohnerstark genug noch wirtschaftlich stark genug, um mit China und den USA auf Augenhöhe mitzuspielen. Trotzdem kann es für sich existieren, auch und vor allem, solange sein Volk mit der derzeitigen Innenpolitik konform geht. Solange das so ist, benötigt Russland Europa nicht und sieht in ihm nur eine unvorteilhafte Quelle kultureller Degenerierung und unakzeptabler hegemonialer Begrenzung nach Westen. Dies schließt Deutschland ausdrücklich mit ein. Russen differenzieren nicht feinziseliert zwischen Deutschen, Franzosen,… Mehr
Ich sehe uns – noch – nicht ganz so pessimistisch. Noch sind wir mit Abstand das potenteste Land der EU. Europa und Russland zusammen sind immerhin 650 Millionen EW.
P.s.
Die Existenz der Pipeline wird wohlmöglich auch auf Kenntnissen der Russen über die deutsche Kanzlerin beruhen.
Es gibt Wahrheiten, die sollten besser unausgesprochen bleiben, da man ansonsten Handlungen vornehmen müsste, die man später bereuen würde oder der Gesichtsverlust unermesslich wäre. Wolfgang Schäuble soll gesagt haben, dass Deutschland seit dem Ende des 2. Weltkrieges kein souveränes Land mehr sei. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen bzw. liefert die Erklärung in dieser Sache. Insofern sind die genannten parlamentarischen Anfragen wenig hilfreich, wenn nicht sogar dumm und schädlich für dieses Land, weshalb ich die Reaktionen der Regierung durchaus nachvollziehen kann.
Wieso ziehen Sie sich an einer Personalie wie Frei hoch? Das einzige was nicht nur die CDU, sondern sämtliche Altparteien personell zu bieten haben, ist der Bodensatz des Bodensatzes, widerliche und erbärmliche Kreaturen, die ihren Kopf nur dann von ihren Allerwertesten unterscheiden können, wenn es um deren eigenen Vorteil geht. Deshalb fordere ich auch vehement die Wiedereinführung von Folter, Sippenhaft und Todesstrafe, um Land und Deutsche von diesen kriminellen Gesindel zu befreien. Der kriegerische Akt der USA gegen Deutschland in Form der Nordstream Sprengung wurde öffentlichkeitswirksam durch den POTUS Biden im Beisein von Elmar J. Fudd, sorry Scholz, bekanngegeben. Den… Mehr
Hat darüber schon jemand nachgedacht: Die Ukraine hat ja erstaunlich viel Erfolg mit den Drohnenangriffen, vor allem in der Präzision, die sicher mit Hilfe von US-Aufklärung erreicht wird. Der Angriff auf Nordstream zeigt, dass Kiew auch die „Hand, die es füttert“ beißen kann. Das könnte in Zukunft für uns noch gefährlicher werden. Wenn künftige deutsche Regierungen nicht „nach der Pfeife Kiews tanzen“, könnten sich leicht mal Drohnen bei uns einfinden. Ich würde es nicht auschließen.