Daniel Günther steht im Northvolt-Skandal vor einem Trümmerhaufen aus Steuergeld, Schönrednerei und politischer Verantwortung. Im Ausschuss wich er aus, als ginge es um eine lässliche Panne und nicht um hunderte Millionen Euro an versenktem Steuergeld.
picture alliance/dpa | Ulrich Perrey
Am Mittwoch sollte Daniel Günther seinen unverantwortlichen Umgang mit den Steuergeldern der Bürger Schleswig-Holsteins im Wirtschaftsausschuss und seinen Umgang mit dem Parlament, seine mangelhafte Information des Landtages erklären. Man könnte zusammenfassend sagen, dass Daniel Günther mit den Steuergeldern seiner Mitbürger umging wie ein echter Kommunist. Insofern wundert es nicht, dass er schon lange für eine Zusammenarbeit mit den Kommunisten wirbt.
Größenwahn, Ideologie, hier die Klima-Ideologie, fehlende fachliche Kenntnisse, nicht einmal ein Gutachten vermochte er richtig zu lesen, und Kumpanei mit seinem Landsmann Robert Habeck, wahrscheinlich auch eine Neigung zur Arroganz, ergänzt von dem starken Willen, die Welt nicht so zu sehen, wie sie ist, sondern wie sie Daniel Günther nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip in Kiel gern sehen will, führten am Ende zur beispiellosen Fehlentscheidung in Heide. Verantwortung übernahm der unfehlbare Daniel Günther nicht, räumte lediglich ein paar Fehlerchen ein.
Die Muttergesellschaft Northvolt AB wollte anscheinend die Insolvenz abwehren und sich für weitere Kredite, die sie benötigte, als solvent erscheinen lassen. Denn sie legte nun die Wandelanleihe, wie der Name schon sagt, gewandelt als Eigenkapital in der Tochtergesellschaft an. Die KfW verweigert TE die Einsicht in den Vertrag der KfW mit Northvolt AB.
Es heißt zwar, dass die Auszahlungsbildungen streng kontrolliert werden. Doch wenn die Auflagen so streng waren, weshalb kaufte dann noch im Juni 2024 die Northvolt Drei Project GmbH eine Maschine für Zellproduktion von der Muttergesellschaft Northvolt AB für 51 Millionen Euro? Warum von der Muttergesellschaft? Northvolt AB beantragte im November 2024 Gläubigerschutz nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts in den Vereinigten Staaten. Es folgte am 12. März 2025 die Anmeldung der Insolvenz im Heimatland Schweden.
Am 30. Oktober 2023 vereinbarte auf der Grundlage der Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC im Auftrag der Bundesregierung die KfW mit dem Mutterkonzern, mit der Northvolt AB den Vertrag über die Ausgabe der Wandelanleihe. Fast zeitgleich schrieb die schwedische Wirtschaftszeitung Dagens industri im November 2023 unter dem Titel „Northvolts geheime Horrorzahlen“: „Die Probleme des Batterieherstellers Northvolt nehmen zu. Es drohen Milliardenverluste, und die Produktion war im dritten Quartal bemerkenswert niedrig. Dies geht aus einem vertraulichen Zwischenbericht hervor, den Di veröffentlichen konnte. Auch im vierten Quartal halten die Probleme an – die Auslieferungen an den wichtigen Kunden Scania sind weiterhin minimal.“
Im Gegensatz zu PwC und zu Habecks und Günthers Fachleuten kam die schwedische Regierung in einem Gutachten zu dem Schluss: „Northvolt hat jedoch keine Erfahrung mit Projekten dieser Größenordnung und Komplexität.“ Ihr Fazit lautete: „Die endgültige Bonitätseinstufung lautet daher Ba 1.“ Der Ratinggrad Ba 1 wird zu den Non-Investment-Graden gezählt, auch als „High Yield“ oder „Junk Bonds“ bekannt, die als risikoreicher gelten und daher eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit einschließen.
Als der Haushaltsausschuss des Bundestages Habeck befragen wollte, berief er sich auf das Gutachten von PwC, das zur Wandelanleihe zuriet und ein Ausfallrisiko als sehr niedrig einschätzte. Ursprünglich war das PwC-Gutachten, die Due Dilligence, öffentlich zugänglich, doch ein so grundehrlicher Charakter wie Günthers Buddy Habeck hatte das Gutachten von PwC nach der Insolvenz von Northvolt AB zur Verschlusssache erklären lassen. Warum wohl?
„Das BMWE verstieß zudem gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung, denn wesentliche Entscheidungsschritte zur Wandelanleihe dokumentierte es nicht. Damit entziehen sich wesentliche Handlungen der Nachvollziehbarkeit und einer externen Kontrolle, insbesondere die Videokonferenzen mit der WP-Gesellschaft sowie Hintergrundgespräche. Die Verstöße wiegen aufgrund der politischen und finanziellen Bedeutung des vorliegenden Falls besonders schwer. Zugleich stellten sie ein Hemmnis für die Prüfung des Bundesrechnungshofes dar.“
Anscheinend war sich Habeck des Schwedisch-Roulettes, das er mit Steuergeldern spielte, bewusst, denn es wurde wohl darauf geachtet, dass der Prozess der Entscheidungsfindung nicht nachvollzogen werden konnte. Man kann förmlich das Kopfschütteln der Bundesrechnungsprüfer sehen, wenn sie schreiben:
„Bei der Wandelanleihe hingegen lag dem BMWE eine Stellungnahme vor, die erkennbar auf unvollständigen Informationen basierte (Wettbewerbsfähigkeit der Produkte, Produktivitätsentwicklung). Wesentliche Aspekte betrachtete sie nur eingeschränkt (Werksaufbau). Zudem bildete sie die Risiken des Engagements unvollständig ab (Rückzahlungsanalyse ohne Berücksichtigung Start-Up-spezifischer Risiken, keine Szenariobetrachtung).“
Um das Fazit zu ziehen: „Das BMWE hätte die Stellungnahme daher in mehrfacher Hinsicht nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage betrachten dürfen.“
Nach Prüfung der Due Dilligence von PwC hielt auch der Bundesrechnungshof „die Risikobewertung zur Wandelanleihe auch unter Berücksichtigung der Erwiderung der Ressorts für unzureichend“.
Die Due Dilligence von PwC enthält selbst genügend Anhaltspunkte, dem Vorhaben, Northvolt durch eine Wandelanleihe zu unterstützen, skeptisch gegenüber zu stehen, denn positive Schlussfolgerungen werden immer wieder durch Konditionierungen eingeschränkt, wie:
- „Das gegenwärtige und mittelfristige Produktportfolio von Northvolt schätzen wir vor diesem Hintergrund und der uns vorgelegten – zum Teil allerdings allgemein gehaltenen – Informationen als technisch wettbewerbsfähig ein.“
- „Die von Northvolt bereitgestellten Informationen zur Finanzierungsplanung beschränken sich auf das 150 GWh-Szenario und bieten nur einen kursorischen Überblick.“
- „Es bleibt jedoch abzuwarten, wie lange OEMs bereit dazu sind, für die Produkte von Northvolt einen Mehrpreis zu zahlen, sollte der Batteriebedarf zukünftig – wie prognostiziert – unter dem bestehenden Angebot für Batterien liegen.“
- „Aufgrund der im Marktvergleich hohen Produktionsaufwendungen für Batteriezellen hat NV AB derzeit preislich einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Produkten von asiatischen Wettbewerbern.“
- „Den Sachverhalt, das Northvolt nach eigener Aussage kein Benchmarking der eigenen Produkte, mit denen der Konkurrenz vornimmt, erachten wir jedoch als zumindest unüblich.“ (Unter Benchmarking wird der Vergleich der Leistung, Effizienz oder Qualität eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Prozesses mit anerkannten Standards oder Wettbewerbern verstanden).
- „Detaillierte Hintergrundinformationen – z.B. in Form eines Annahmenbuchs – zu der Unternehmensplanung von NV AB lagen uns nicht vor. Aus diesem Grund war es uns nicht möglich, die Positionen der Ergebnisrechnung im Detail zu plausibilisieren.“
- „Da NV AB nicht börsennotiert ist, kann für dieses Unternehmen kein eigener Beta-Faktor empirisch ermittelt werden. Stattdessen haben wir auf Beta-Faktoren börsennotierter Vergleichsunternehmen zurückgegriffen.“
Grob gesagt, schlussfolgerte PwC aufgrund der Projektionen, Pläne, Zielen, Daten und der Strategie von Northvolt AB als einer Art sich selbst erfüllender Prophezeiung, verglich Äpfel mit Birnen, als sie das Start-up Northvolt AB mit langjährig börsennotierten Firmen wie beispielsweise Toshiba, Panasonic, Samsung, Amara Raja Batteries Limited ( 2010 vom Forbes in die Liste der „Best Under A Billion“-Unternehmen Asiens aufgenommen) und GS Yuasa Corporation (ist der größte asiatische Hersteller von Autobatterien) verglich und sicherte sich ab, indem es auf die Materialbasis verwies, die keine Plausibilisierung erlaubten, oder auf Praktiken, die zumindest unüblich waren.
Weder Habeck noch Günther hätten sich auf die absehbare Pleite einlassen dürfen. Sie taten es, muss man annehmen, aus ideologischer Verblendung und aus Großmannssucht.
Aufgrund der Konstruktion, dass die Wandelanleihe nicht direkt an die Northvolt Drei Project GmbH gegangen ist, sondern an die schwedische Muttergesellschaft Northvolt AB, damit Northvolt AB, wie anzunehmen ist, seine Kreditwürdigkeit erhöht, gestaltet sich die Rückholung des Geldes schwierig. Der SPIEGEL kam zu dem Schluss: „Der Staat musste deshalb zusätzliches Steuergeld etwa für drei Rechtsgutachten ausgeben, um in einem Restrukturierungsverfahren glaubhaft machen zu können, dass die Reste ihnen – und nicht anderen Gläubigern wie VW oder Goldman Sachs gehören.
Dutzende Millionen stellten Bund und Land für die Abwicklung der Firma bereit, auch eine Zwischenfinanzierung wurde freigegeben, damit die deutsche Tochter nicht selbst in die Insolvenz rutscht.“ Und wenn doch, wurde mehr Steuer-Geld verbrannt, als 600 Millionen Euro, sondern summa summarum möglicherweise 1000 Millionen Euro, also eine Milliarde. Günther spielt auf Zeit, in der Hoffnung, dass doch noch alles glimpflich verläuft bzw. die Affäre in Vergessenheit gerät. Das scheint er dem Land, einiges Kosten zu lassen.
Obwohl die Behördenkommunikation nicht zugänglich ist, dürfte es frühzeitig auf den Fachebenen der Wirtschaftsministerien in Kiel und Berlin Befürchtungen und Sorgen gegeben haben, wie aus einer E-Mail vom 15 Mai 2023 aus dem Kieler Wirtschaftsministerium, aus der das ZDF zitiert, hervorgeht. In der Mail schreibt eine Führungskraft des Kieler Ministeriums über Northvolt: wenn „dieses Vorhaben am Ende scheitert, (was wir uns alle nicht wünschen, aber auch nicht ausschließen können) dann wird nach Schuldigen gesucht werden“.
Die Schuldigen stehen fest, sie heißen Robert Habeck und Daniel Günther, doch zu verantworten werden sie ihre Schuld in „unserer Demokratie“ nicht haben. Dafür sorgt schon das Brandmauer-Kartell.
Am Freitag steht ein Urteil des Landesverfassungsgerichts ins Haus. FDP und SPD hatten Klage eingereicht, dass die Landesregierung das Parlament nicht ausreichend über mögliche Risiken bei der Northvolt-Bürgschaft informiert habe. Ein Paukenschlag steht nicht zu erwarten, denn man hat erst vor kurzem die Erfahrung machen dürfen, wie erstaunlich überfreundlich Gerichte in Schleswig-Holstein mit dem Ministerpräsidenten umgehen – fast bis zur Selbstverleugnung.








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Jeder Manager wäre nach sowas nicht mehr erwünscht in der Firma.
Herr Mai, Sie verstehen das nicht. Genosse Günther hat nur als Privatmann ausgesagt. Warum der Steuerzahler ihm ein üppiges Gehalt überweist und was er den ganzen Tag im Kieler Landtag und der Staatskanzlei macht, das weiß er auch nicht.
Dass so ein kriminelles Bübchen wie Günther sich Ministerpräsident schimpft ist blanker Hohn.