Um ihre Modelle zu füttern, kaufen KI-Konzerne ganze Antiquariatsbestände auf, scannen sie zerstörerisch und werfen die Originale weg. Was wie ein später Segen für notleidende Buchhändler aussieht, bedroht in Wahrheit seltene Werke und wirft nebenbei die Frage auf, wem ein maschinell erzeugter Text am Ende überhaupt gehört.
picture alliance / imageBROKER | Helmut Meyer zur Capellen
Si antiquarius mansissem, dives fuissem. Wäre ich Antiquar geblieben, wäre ich reich geworden. Stammleser von Tichys Einblick – und vor allem Zuseher des Redaktionsschluss – werden sich erinnern, dass der Autor dieser Zeilen einst ein Antiquariat führte. Einst, wohlgemerkt, denn trotz aller Durchhalteparolen, dass das Interesse am echten, unzensierten Wort wieder zunehmen würde, hat sich diese Realität bislang nicht eingestellt. Das Führen eines Antiquariats konnte man getrost als brotloses Hobby bezeichnen.
Bis jetzt. Denn dank des KI-Booms wittern Antiquare nun die Chance ihres Lebens, ihre Bestände statt zur Mülldeponie doch noch an den Mann zu bringen. Wobei – nicht an den „Mann“, vielmehr an die Maschine.
Denn der Trend, dass KI-Unternehmen massiv Bestände von Antiquariaten aufkaufen, um damit ihre Modelle zu trainieren, erreicht nun auch Deutschland. Neu ist das Phänomen nicht. Dass Anthropic – jene Firma, die mit ihrer KI Claude derzeit als Maß aller KI-Dinge gilt – Millionen gedruckte Bücher zerschneiden und einscannen ließ, wurde bereits 2025 durch das US-Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen publik. Das interne Vorhaben trug Berichten zufolge den Namen „Projekt Panama“. Die Washington Post wiederum berichtete zuletzt ausführlich über den Vorstoß dieser Praxis nach Europa.
Die blaue Tonne wartet
Teil des Vorgehens war es, die Buchbestände der Welt „destruktiv“ zu scannen. Bei diesem vereinfachten Scan-Prozess werden Buchrücken abgetrennt, um die Einzelblätter schneller und unkomplizierter zu digitalisieren. Nach dem Scan wartet die blaue Tonne auf die Bücher.
Was bei manchen Autobiografien von Politikern noch wie ein verkraftbarer Verlust erscheint, wird zum Skandal, wenn man sich die volle Tragweite dieses Prozesses vor Augen führt.
Die erste Frage, die sich augenscheinlich stellt, ist jene nach dem Urheberrecht. Mindestens seit 2024 – und vermutlich schon viel länger – ist dokumentiert, dass KI-Unternehmen massiv digitale Bücher aus dem Internet auf illegalen Wegen beschafften, um damit ihre Modelle zu trainieren. Als dies öffentlich wurde, verlegte man sich auf den Ankauf gebrauchter Bücher, oft aus unterfinanzierten Büchereien.
Ermöglicht wurde diese Praxis durch ein US-Gericht, das diese Art des KI-Trainings als „Fair Use“ einstufte. Das Anlernen eines Modells sei ein transformativer Vorgang, so die Argumentation, vergleichbar damit, einem Schulkind gutes Schreiben beizubringen, und nicht die bloße Vervielfältigung geschützten Materials. Ein zweiter Richter im Parallelverfahren hielt diesen Vergleich ausdrücklich für verfehlt, weil er den möglichen Marktschaden verharmlose – ein Streit, der noch lange nicht ausgestanden ist.
Sammelklagen von Autorenverbänden und Verlagen folgten dennoch und mündeten in kostspieligen Vergleichen – im Fall Anthropic zuletzt in einer Zahlung von rund 1,5 Milliarden Dollar für rund 14.000 Werke des Harry-Potter-Verlegers Bloomsbury –, die sich die KI-Riesen aber scheinbar problemlos leisten konnten.
Jetzt auch Europa
Mittlerweile strecken die KI-Unternehmen ihre Fühler auch nach Europa aus. Die Beschaffung übernehmen eigens engagierte Zwischenhändler wie die Firma Zoom Books, die in der Branche als „Buch-Recycler“ auftreten. Denn nachdem die Weiten des Internets längst in die Modelle eingespeist wurden und auch der Großteil des englischsprachigen Marktes destruktiv gescannt ist, sucht man nun verständlicherweise nach seltenen und nie digitalisierten Werken in Fremdsprachen.
Die Notlage der Antiquare spielt dabei den KI-Unternehmen in die Hände. Schon längst stehen Händler gebrauchter Bücher regelmäßig vor der Wahl, ob sie ihren Bestand als Konvolut abstoßen oder alternativ zum Recyclinghof fahren. Im Vergleich dazu wirkt destruktives Scannen wie die Wahl zwischen Teufel und Beelzebub. Immerhin, so werden Verteidiger sagen, werden die Bücher bei KI-Unternehmen noch ein letztes Mal einer Bestimmung zugeführt. Außerdem kann ein einzelner Verkauf einer Sammlung den Umsatz eines Antiquars mehrerer Jahre überschreiten.
Verhindern soll diese Praxis das europäische Urheberrecht, das hier tatsächlich als letzter, wenngleich löchriger Schutzwall wirkt. Europa kennt zwar kein Fair-Use-Prinzip, wohl aber eine Schranke fürs sogenannte Text- und Data-Mining, aus der sich kommerzielle Rechteinhaber jedoch ausdrücklich ausnehmen lassen können. Genau diesen Schutz sollen die Zwischenhändler umgehen. Sind die Bücher erst einmal in den USA, lassen sie sich nicht mehr beschützen.
Ein weiteres Problem liegt auf der Hand. Zwar handelt es sich bei den destruktiv zu scannenden Büchern meist um Massenware, doch aus der Erfahrung des Buchhändlers lässt sich sagen, dass dies bei Konvolutverkäufen nie garantiert werden kann. Schon jetzt lässt sich die Vernichtung seltener Restbestände bei Antiquariatsauflösungen nur bedingt ausschließen. Werden aber ganze Bestände dem destruktiven Scannen zugeführt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die letzten Exemplare seltener Werke endgültig vernichtet werden.
Und wer meint, diese Werke seien ja nicht vernichtet, sondern in der KI aufgehoben, der irrt: Wer kann denn ein Werk in seiner unverfälschten Gesamtheit tatsächlich aus einer KI abrufen? Die Menge an Daten, mit der KIs gefüttert werden, führt unweigerlich zu jenem von der KI so bekannten Einheitsstil, der weder Fisch noch Fleisch, aber von allem ein bisschen was ist. Das aber ist nicht die Handschrift eines Autors, und es ist auch nicht der Inhalt eines Werks. Das vernichtete Werk lebt nur noch als undefinierte Masse im Ozean der Daten fort. Als Werk selbst hat es aufgehört zu existieren.
Wem gehört ein KI-Text?
Das hat nebenbei ganz andere, weitreichende Folgen, die bei der Nutzung und Förderung von KI oft komplett außer Acht gelassen werden. Denn wenn der Autor und sein Werk im Ozean der Daten aufgehen, wem gehört dann ein von KI erstellter Text?
Die Antwort lautet, zumindest bislang: niemandem. Das ist ein kritischer Punkt für alle Autoren, Verleger und Publikationen, die KI einsetzen. Denn ein Werk, das keinen menschlichen Autor hat, das also von einer künstlichen Intelligenz erstellt wurde, unterliegt keinem urheberrechtlichen Schutz.
Das gilt, nebenbei, nicht nur in den USA, sondern auch in Europa, und betrifft neben Büchern auch journalistische Texte und Essays. Es handelt sich also um gemeinfreie Werke, die von jedermann folgenlos kopiert und vervielfältigt werden können. Das Bundesjustizministerium bezog dazu bereits im März 2024 in einem Papier Position:
„Maßgeblich ist nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass das Werk eine ‚eigene geistige Schöpfung‘ eines Menschen darstellt, die die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegelt, indem es dessen ‚freie kreative Entscheidungen‘ zum Ausdruck bringt. Ob diese Schutzschwelle erreicht ist, ist im Einzelfall zu prüfen. […] Geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein KI-basierte Inhalte genießen daher keinen urheberrechtlichen Schutz, da sich die Arbeitsweise der KI der Kontrolle des Nutzers entzieht. […] Hinsichtlich KI greift das Urheberrecht also nur dann, wenn die Basis für das neu erzeugte Werk ursprünglich von einem Menschen geschaffen wurde. Es ist somit im Einzelfall abzugrenzen, ob ausreichender Einfluss auf die konkrete Formgestaltung in der Hand des Menschen verbleibt oder nicht.“
Selber lesen, selber schreiben
Zwar ist die Frage, ob ein Text von einer KI oder von einem Menschen erstellt wurde, nicht immer mit hundertprozentiger Sicherheit zu klären. Aber während die großen Sprachmodelle (Large Language Models wie ChatGPT, Claude, Grok und Gemini) sich immer mehr auf einem bestimmten Niveau einpendeln und stagnieren, haben die KI-Detektoren zuletzt massiv aufgeholt. Was jedem Leser mit ein wenig Sprachgefühl ohnehin deutlich war, können Programme wie Pangram nun mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen. Jene Grenzfälle, die zu „false positives“ führen, sind eher die Ausnahme. Meist ist schnell klar, ob ein Text primär von einer Maschine oder einem Menschen verfasst wurde.
Für alle, die aus der Produktion von KI-Texten Profit schlagen wollten, brechen damit harte Zeiten an. Denn am Ende zeigt sich, dass ihr KI-Slop nicht nur inhaltlich, sondern auch wirtschaftlich ziemlich wertlos ist.
Ist es das wert, dafür all unsere antiquarischen Buchbestände destruktiv scannen zu lassen? Wohl kaum. Nur wird sich das nicht mit Gesetzen umgehen lassen. Die einzige Lösung ist so einfach und so schwierig zugleich: selbst Bücher besitzen und bewahren. Selber lesen und selber schreiben. Und wer darauf keine Lust hat, sollte es vielleicht einfach bleiben lassen.


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