Medienkampagne für Brosius-Gersdorf: Gescheiterte Richterkandidatin legt nach

Wer schützt das Grundgesetz vor seinen selbsternannten Beschützern? Die in der Wahl zum Verfassungsrichter gescheiterte Brosius-Gersdorf legte nun in ihrer Forderung nach Sanktionsmöglichkeiten gegen unliebsame Medien nochmals nach.

IMAGO / teutopress

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Niederlagen: gerechte, das heißt berechtigte, und ungerechte, das heißt unberechtigte. So ist nun einmal die Welt; sie ist kein Ponyhof. Und es gibt bei diesen beiden Arten von Niederlagen jeweils zwei Arten, als Betroffener damit umzugehen: Der eine trägt die Niederlage souverän und würdevoll, der anderen will sie hyperaktiv, selbstdarstellerisch, monomanisch überspielen.

Die von der SPD nominierte und schließlich gescheiterte Kandidatin für das Amt als Verfassungsrichterin, Frauke Brosius-Gersdorf, repräsentiert jeweils die lächerlichste Art und Weise, mit einer Niederlage umzugehen: Sie ist zu Recht gescheitert und sie will sich damit nicht abfinden. Erneut medial eifrig gepampert, will sie der Welt nun zeigen, was sie so alles draufhat und was dem Rechtsstaat durch ihr Scheitern entgangen ist. Und zeigen, wie man die bösen Medien, die sich nicht Politik und Mainstream anbiedern, an die Leine kriegt, nachdem sie ihr 2025 ja angeblich so übel mitgespielt haben.

Verlage und Alt-Medien ziehen erneut fleißig mit und machen eifrig PR-Arbeit für Brosius-Gersdorf. So vermelden sie am 10. August, dass Brosius-Gersdorf in einem neuen Buch Vorschläge zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet und für eine bessere Debattenkultur unterbreiten werde. Dieses soll am 1. September erscheinen. Titel und Untertitel sind gigantisch bis gigantomanisch: „Wahl und Wahrheit. Was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen. Ein juristischer Blick auf die Debatten unserer Zeit“. 352 Seiten sind angekündigt.

Da sind zahllose Auftritte bei Markus Lanz und Co. vorprogrammiert. Vielleicht zusammen mit dem CDU-Linksausleger und „Genossen“ Daniel Günther, der ja schon einmal im Januar 2026 bei Markus Lanz laut über eine Zensur von „alternativen“ Medien nachdachte.

Aber Brosius-Gersdorf wäre nicht Brosius-Gersdorf, wenn sie sich nicht mal wieder missverstanden fühlte. Jedenfalls kritisierte sie die Aufregung, die nach ihrer Äußerung gegenüber dem ZDF im Bezug auf eine geforderte „Behördenaufsicht“ entstanden war. „Die Debatte geht in der Tat einmal wieder fehl“, sagte die Juristin am Montag gegenüber der dts Nachrichtenagentur. Und weiter: Bei Plattformen böten die Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) zwar bereits jetzt Möglichkeiten, gleichwohl bleibe das Persönlichkeitsrecht im Internet häufig auf der Strecke.

„Helfen könnte unter anderem eine staatsfreie behördliche Aufsicht über soziale Netzwerke (und neue Medien), die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen von sich aus aktiv werden könnte“, so die Ex-Kandidatin. Wichtig sei ihr, dass es dabei nicht um eine staatliche Aufsicht, sondern um eine „staats- und regierungsferne“ Aufsicht durch Einrichtungen wie die Landesmedienanstalten gehe. „Dazu könnte der Medienstaatsvertrag so geändert werden, dass die Landesmedienanstalten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch neue Medien und auf Plattformen erforderliche Sanktionsmaßnahmen erlassen können“, so Brosius-Gersdorf gegenüber dts.

Puh! Was gibt es da misszuverstehen? Das sind Zensurgelüste, wiewohl im Grundgesetz Artikel 5,1 steht: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Da ist man doch versucht, die „renommierte“ Frau Verfassungsjuristin zu fragen: „Frau Professor: Sie nennen sich Verfassungsrechtlerin, wollten Verfassungsrichterin werden. Nun wollen sie Artikel 5 des Grundgesetzes aushebeln. Vermutlich infizieren sie mit solchen Gedankenspielchen auch ihre Studenten. Erkennen Sie nicht, dass sie sich damit neben dem Grundgesetz bewegen, dass sie – zumal als Rechtslehrerin – wegen Delegitimierung des Grundgesetzes eigentlich ein Objekt der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sein müssten und dass Ihnen schleunigst die Lehrbefugnis entzogen werden müsste?“

Nun würde dies mit Sicherheit an ihr abperlen. Die Alt-Medien werden weiter am Opfer-Narrativ stricken und jammern, welch innovative Kraft dem höchsten deutschen Gericht vorenthalten wurde.

Realiter aber sind die aktuellen Einlassungen der Frauke Brosius-Gersdorf erstens das Ergebnis ihrer Überschätzung durch die Politik – inklusive durch Kanzler Merz, der ja auch keine Gewissenbisse gehabt hätte, sie trotz ihrer extrem fragwürdigen Positionen in Sachen Abtreibung zu wählen. Sie sind zudem das Ergebnis einer veröffentlichten Debatte, die von den „Woken“ in Richtung Heiligsprechung der Gescheiterten zur Jeanne d’Arc im Kamp für Feminismus geführt wurde.

Klar, ein Mensch, der innerlich – und fachlich – nicht sattelfest ist, glaubt allmählich, was ihm einflüstert und eingetrichtert wird. Und er hebt ab. Deshalb sei an folgendes aus dem Jahr 2025 erinnert.

Am 11. Juli 2025 fiel die im Bundestag angesetzte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf (SPD-Vorschlag) und von zwei weiteren Bewerbern – Ann-Katrin Kaufhold (ebenfalls SPD-Vorschlag) sowie von Günter Spinner (CDU-Vorschlag) – aus, da eine Reihe
von Unionsabgeordneten gegenüber der Fraktionsführung signalisierte, sie würden Brosius-Gersdorf nicht wählen. Gewählt wurden schließlich am 25. September 2025: Prof. Dr. Günter Spinner, Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Dr. Sigrid Emmenegger.

»Brosius-Gersdorf« aber war den ganzen Sommer 2025 hindurch vor allem ein ÖRR-, im Besonderen ein ZDF-Aufregerthema. Schnell war ein Narrativ in die Welt gesetzt worden: Brosius-Gersdorf sei wegen einer »rechten Kampagne« gescheitert. Die finsteren Mächte: Cicero, Tichys Einblick, Nius, BILD, NZZ, Junge Freiheit und Co. Von »Schlammschlacht«, »Schmutzkampagne«, »Hetze« gegen die »angesehene und streitbare Juristin« Brosius-Gersdorf und von Irreführung war im ÖRR die Rede.

Am 20. Juli 2025 sprach ZDF-heute-Moderatorin Dunja Hayali von einer »Wucht von Verleumdung und Desinformation«. Andere assistierten: Die »Kampagne« gegen Brosius-Gersdorf sei eine Attacke gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die »phantastische« Juristin würden nur haltlose Diffamierungen aufgetischt. Die ZDF-Redakteure unterlegten diese Aussage mit Screenshots von Beiträgen unter anderem der Plattformen Tichys Einblick und Nius. Dazu gab es einen Einspielfilm, in dem es aus dem Off auf die abgesagte Richterwahl heißt: »Unzählige Falschmeldungen kursieren schon mehrere Tage zuvor im Internet. All dies ohne konkrete Belege für tatsächliche Fehler oder Falschbehauptungen. Geraune und Anschuldigungen – aber keine Belege.«

Die höchst umstrittenen Aussagen der SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf wurden als Belege eben nicht eingeblendet: Was sie über Abtreibung, Richterinnen mit Kopftuch, eine Corona-Impfpflicht, Gendern des Grundgesetzes, ein AfD-Verbot gesagt beziehungsweise geschrieben hat. Auch nicht, was Brosius-Gersdorf bei einer Anhörung im Bundestag im Februar 2025 zum Thema Abtreibung sagte: »Ob dem Embryo und später Fötus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.«

Für das ZDF war die Causa Brosius-Gersdorf damit lange noch nicht abgeschlossen. Fünf Auftritte hatte Brosius-Gersdorf im zweiten Halbjahr 2025 bei ZDF-Mann Markus Lanz: zweimal noch im Juli 2025, dann erneut im Oktober,
im November und im Dezember 2025, hier zuletzt im Jahresrückblick.

Woher die Begeisterung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Frauke Brosius-Gersdorf rührt, ist ein Rätsel. Angesichts der Buchveröffentlichung am 1. September müssen wir uns also darauf einstellen, dass ihre mediale Präsenz vorerst nicht abnehmen wird. Wenn die Betreffende meint, damit erfolgreich Traumaeigentherapie leisten zu können: Nun gut. Aber die Öffentlichkeit muss dazu nicht als Zaungast zwangsverpflichtet werden.

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