Die Unterdrückung der Christen in muslimischen Ländern

Der muslimische Fastenmonat Ramadan hat nach eigenem Selbstverständnis eine starke soziale Komponente. Das loben auch deutsche Politiker. Fastende Muslime denken an die Armen und Schwachen. Ramadan ist damit ein guter Anlass, einmal auf das Schicksal der Christen in islamischen Ländern hinzuweisen.

picture alliance / ZUMAPRESS.com | Louis Witter

Muslime genießen in Deutschland Religionsfreiheit, werden staatlich mit Steuergeldern unterstützt und dürfen ihre religiösen Praktiken in der Öffentlichkeit und manchmal sogar in Kirchen ausleben. Wie sieht das bei Christen in Marokko aus, einem Land, das unter den muslimischen Ländern als „gemäßigt islamisch“ gilt? In dem Länderranking der Christenverfolgung, das von Open Doors erstellt wird, lag Marokko in den letzten fünf Jahren zwischen Platz 21 und 29.

In Marokko ist der Islam Staatsreligion. Der Staat ist per Verfassung verpflichtet, den Islam zu fördern und die muslimische Einheit des Landes zu wahren. Umgekehrt heißt das, dass es die Aufgabe des Staates ist, den christlichen Glauben zu unterdrücken.

Es gibt in Marokko schätzungsweise 30.000 marokkanische Christen, die vom muslimischen Glauben zum Christentum konvertiert sind (0,075 % der Bevölkerung). Sie müssen ihren Glauben streng geheim halten. Es ist ihnen verboten, ihren Glauben gemeinschaftlich zu leben. Die einzigen offiziellen Kirchen des Landes, die von den ausländischen Christen in Marokko unterhalten werden, dürfen von marokkanischen Christen nicht besucht werden.

Ein großes Problem ist der Artikel 220 des marokkanischen Strafgesetzbuches, der die „Erschütterung des Glaubens eines Muslims“ unter Strafe stellt. Dadurch dürfen Christen anderen Menschen nicht von ihrem Glauben erzählen, weil sich ein anderer dadurch in seinem muslimischen Glauben erschüttert fühlen kann. Die Bestrafung der Christen kann darin bestehen, dass sie ihr Erbrecht verlieren oder dass ihnen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wird.

Die Regierung und die Gesellschaft erkennen den christlichen Glauben nicht als legitime Religion an, so dass die Hochzeit eines Christen nach muslimischem Ritus durchgeführt wird. Auch eine Beerdigung geht nur muslimisch auf dem muslimischen Friedhof durch den Iman mit dem Zitieren des Korans.

Christliche Literatur ist verboten und kann nur geschmuggelt werden. Bei Hausdurchsuchungen wird alles Christliche eingezogen inklusive Laptop oder Handy, auf dem Bibelverse gespeichert sind. Die Christen sind beim Staatsschutz gut registriert und können jederzeit verhört werden.

Eltern dürfen ihren Kindern keine christlichen Namen geben. Selbst wenn es dazu kein Gesetz gibt, so verweigern die Behörden, christliche Namen anzuerkennen und zu registrieren.

Jedes Kind muss den islamischen Schul- und Religionsunterricht mitmachen.

Eine marokkanische Christin darf nur dann einen ausländischen Mann heiraten, wenn dieser zuvor Muslim wird. Da die Christin offiziell als Muslimin gilt, gilt für sie das muslimische Recht, nach der eine muslimische Frau keinen nichtmuslimischen Mann heiraten darf.

Muslime fordern weltweit die Religionsfreiheit für ihre eigene Religion. Aber die Gläubigen anderer Religionen, Atheisten oder Agnostiker behandeln sie in erschreckend vielen muslimischen Ländern wie Verbrecher.

PS. Für alle Leser von TichysEinblick, die mal Interesse haben, eine Predigt von mir in einer lebendigen Gemeinde zu erleben, sind am 8.3.2026 um 10.00 Uhr herzlich eingeladen in die evangelische Gemeinschaft Lützel, In den Eichen 2, 57271 Hilchenbach-Lützel. Gerne können Sie mich nach dem Gottesdienst persönlich ansprechen.

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