Die Abgeltungssteuer und die Populisten

Der behauptete Vorteil der Abgeltungssteuer ist gar nicht vorhanden. Zinsen gibt es praktisch nicht mehr und wenn, werden diese auch im Bereich der Inflation besteuert, was Substanzbesteuerung bedeutet. Bei Dividenden liegen die Steuersätze nahe bei 50%.

Ich hatte mir ja vorgenommen, zur näherkommenden Bundestagswahl in unregelmäßiger Folge einige politische Kampfbegriffe aufzuspießen und mit der Lanze der Fakten zu erlegen. Zuletzt habe ich das in Die Hochvermögenden zum Thema Altersvorsorge und Vermögenssteuer getan. Heute soll die Abgeltungssteuer an der Reihe sein. Denn die Abschaffung derselben, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einer der beliebtesten Wahlkampf-Schlager von Martin Schulz sein, und alle werden wohlgefällig nicken, ohne das Thema wirklich zu verstehen.

Dieses Thema ist auch hier bei TE eine schwierige Aufgabe, denn wenn man hier in die Kommentarspalten sieht, findet man auch hier immer wieder die unreflektierte Legende, nach der die Abgeltungssteuer ja ein „Bonus für Reiche“ und deshalb pauschal abzulehnen sei. Auf den ersten Blick hört sich das ja auch einfach an, denn 25% ist weniger als 45%. Und da selbst ein Erstklässler das erkennen kann, eignet sich die Abgeltungssteuer hervorragend als politischer Kampfbegriff, um den sich alle scharen können, die schon immer wussten, dass „die Reichen“ (das sind immer die anderen) ja so viele Vorteile haben.

Das Märchen von den steuerlichen Vorteilen

Übrigens, um das gleich klarzustellen, außer bei den internationalen Superreichen, ist das Märchen von den steuerlichen Vorteilen und Abschreibungsmöglichkeiten ganz generell und auch außerhalb der Abgeltungssteuer, eben nur ein Stammtisch-Märchen. Wobei, es stimmt schon, aber nur für das ganz große, international agile Geld, das sich Wohnort und Produktionsstätte ganz legal aussuchen und damit die diversen Steuersysteme der einzelnen Staaten ganz legal gegeneinander ausspielen kann. Ja, die „Superreichen“ haben in der Globalisierung unfaire Vorteile, wenn sie international flexibel sind, das stimmt. Und es ist besonders bezeichnend für den deutschen Michel, das dem treu schaffenden, lokalen Unternehmer sein hart erarbeiteter Erfolg geneidet wird, Sportler mit zweistelligen Millioneneinnahmen aber immer noch als Volkshelden gelten, auch wenn sie sich international der Solidarität in dem Land entziehen, das ihnen den Erfolg erst ermöglicht hat.

Für in Deutschland ansässige, arbeitende und produzierende Firmen und Privatpersonen, ist die Geschichte von den gravierenden steuerlichen Vorteilen aber ein Märchen, es gibt hier keine großen, wirklich substantiellen Lücken im Steuersystem mehr, mit denen man Steuern legal vermeiden und sich arm rechnen könnte. Wer solche Märchen verbreitet, ist in seinem Leben offensichtlich nie in die Nähe von Selbstständigkeit oder auch Anlagevermögen gekommen, dann würde sich der Horizont dagegen auf die gnadenlose Gängelei erweitern, die das Abgabensystem in der Realität entfaltet.

Aber zurück zur Abgeltungssteuer. Wir wollen hier ja als intelligente Menschen über politischen Kampfparolen stehen und schauen daher mal objektiv unter die Decke dessen, worum es da wirklich geht. Bevor ich das tue, will ich vorausschicken, dass ich bei der Betrachtung nun bewusst den Solidaritätszuschlag wie auch die Kirchensteuer unterschlage. Es geht im Artikel ja nicht darum, die Steuersätze aufs Komma exakt zu berechnen, es geht um Prinzipien. Und diese Prinzipien kann man am besten dann herausarbeiten, wenn man sich auf das Wesentliche konzentriert und sich nicht in Komma-Berechnungen verliert. Auch um den Effekt der „Reichensteuer“ weiß ich natürlich, wie um eine Reihe anderer Effekte. Für unsere Betrachtung ist das hier aber ohne Belang, weil es die Kernaussage nicht verändert. Ich spreche daher hier vereinfachend von einem aktuellen Spitzensteuersatz von 45% und einer Abgeltungssteuer von 25%, wohl wissend, dass die realen Sätze je nach Situation leicht anders und tendenziell etwas höher sind.

Will man die Effekte der Abgeltungssteuer seriös betrachten, muss man drei Aspekte voneinander trennen. Erstens die Steuersystematik, zweitens die Wirkung auf Zinseinnahmen, drittens die Wirkung auf Kapitaleinkünfte aus Produktivvermögen, also zum Beispiel Aktien.

Die Abgeltungssteuer und die Steuersystematik

Das Thema können wir schnell abhandeln, denn hier ist die Kritik objektiv berechtigt. Es gibt in meinen Augen keinen vernünftigen Grund, warum unterschiedliche Einkunftsarten unterschiedlich besteuert werden sollten. Steinbrücks damaliges „besser 25 Prozent auf x statt 42 Prozent auf nix“ ist für mich nach wie vor eine Peinlichkeit, weil sachlich falsch und vor allem Ausdruck einer fatalistischen Unfähigkeit, die eigenen Gesetze ernst zu nehmen, die in der inneren Haltung für mich große Ähnlichkeit mit Merkels Behauptung hat, dass Grenzen ja gar nicht mehr zu sichern seien. Ich gehe davon aus, dass genau diese Logik Steinbrücks die Legende um die Abgeltungssteuer als großen Vorteil für „Reiche“ gerade erst befeuert hat.

Also halten wir fest: Steuersystematisch gehören alle Einkunftsarten gleich besteuert. Punkt. Wer sich über meinen Artikel schon aufregen wollte, kann jetzt im Puls wieder herunterkommen.

Trotzdem ist der Ansatz einer pauschalen Abgeltung deswegen nicht schlecht. Es würde auch anderen Steuerarten guttun, so abgewickelt zu werden und würde am Ende der Steuergerechtigkeit dienen und nicht schaden. Denn was der Steuergerechtigkeit schadet, ist gerade der Wildwuchs im Detail, dieses frickelige Klein-Klein, weil alle dem Irrglauben aufsitzen, dass man durch Betrachtung von Einzelfällen „Gerechtigkeit“ herstellen könnte. Blödsinn, die berühmte „Einzelfallgerechtigkeit“ ist eine Schimäre, gute und gerechte Gesetze müssen pauschal sein, nur so können sie für alle das gleiche Recht schaffen. Einzelfalleffekte muss man dabei in Kauf nehmen und aushalten können, solange das große Bild passt.

Insofern ist nicht der pauschale Ansatz der Abgeltungssteuer per se schlecht, für eine unterschiedliche Behandlung von Kapitaleinkünften und Arbeitseinkommen gibt es aber keinen vernünftigen Grund und insofern gehört dieser Sonderfall wieder abgeschafft.

Die Abgeltungssteuer und die Zinsen – Ein theoretischer Vorteil, der praktisch nicht existiert

Auf diesem einfachen Fall beruht ja die politische Behauptung vom ungerechtfertigten Vorteil durch die Abgeltungssteuer. Denn es ist ja ganz einfach, 25 ist weniger als 45 und das ist auch so. Wenn man aber genau hinschaut, entpuppt sich das Thema als Papiertiger. Denn ich frage Sie: Welche Zinsen?

Im Nullzins-Environment der EZB, die zwar formal unabhängig, aber in ihrer Funktion eben doch eine halbstaatliche Organisation ist, die direkt mit den Interessen der Mitgliedsstaaten verwoben ist, gibt es keine Zinsen mehr, bei denen man einen relevanten Vorteil haben könnte. Wir haben hier also einen theoretischen Vorteil, der praktisch keine Relevanz mehr hat und daher als Wahlkampfschlager nur politisches Getöse darstellt.

Aber es kommt ja noch schlimmer. Warum eigentlich, dürfen die 2%, die der Inflation unterliegen, überhaupt besteuert werden? Wir erinnern uns, die EZB hat 2% Inflation als Geldwertstabilität im Sinne ihres Mandates definiert. Wir haben also sozusagen von höchster monetärer Stelle den gerichtsfesten Beweis, dass ein Sockel von 2% Inflation gewollt ist. Arbeitseinkommen gleicht diese Inflation über höhere Tarifvereinbarungen wieder aus und Unternehmen können ihre Preise erhöhen und so auch für die Aktionäre einen Ausgleich schaffen. Zinseinkünfte haben diese Anpassungsmöglichkeit erst einmal nicht. Faktum ist also, dass wer aktuell 2% Zinsen bei einer sicheren Geldanlage bekommen – was ja schon eine utopische Annahme ist – trotzdem einen Vermögensverlust erleiden würde. Und dieser Vermögensverlust wird dann mit Abgeltungssteuer besteuert und der Anleger darf sich dann noch politisch als jemand darstellen lassen, der einen unangemessenen „Vorteil“ eingestrichen hätte. Was für eine Beleidigung der Intelligenz!

„Fair“ wäre, wenn Zinseinkünfte bis zur von der EZB definierten „Geldwertstabilitätsmarke“, ab der sie sich zum Eingriff verpflichtet fühlt, grundsätzlich steuerfrei wären, weil es eben gar keine Erträge sind. Darüber hinaus sollten echte Erträge dann dem normalen Steuersatz unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das jemals so gehandhabt wird, ist aber wohl bei Null. Sicher ist nur das kommende Wahlkampfgerede über die „unfairen Vorteile“ der Abgeltungssteuer für „Reiche“.

Die Abgeltungssteuer und Dividenden – Eine Steuererhöhung im Gewande der Senkung

Richtig übel wird das Thema aber bei Erträgen aus Produktivvermögen, typischerweise bei Aktien und Dividenden also. Hier ist die Abgeltungssteuer ein klarer Nachteil zur alten Regelung für Anleger, und die Höhe der Abgeltungssteuer ist schon jetzt beim Maximum dessen, was verfassungsrechtlich wohl zulässig ist. Das wird in breiten Schichten nicht begriffen, weil eben nur eine Minderheit solche Einkünfte hat und nur eine kleine Minderheit die Grundprinzipien der Unternehmensbesteuerung versteht. Ich will daher hier für ein bisschen Grundlagenwissen sorgen. Und damit es nicht abstrakt ist, was in Steuerfragen sowieso kaum jemand liest, mache ich es konkret erlebbar.

Wir stellen uns also vor, wir seien als Kleinunternehmer recht erfolgreich. Wir beraten recht viel und das zu hohen Sätzen, und weil mit der Beratung auch Haftungsrisiken verbunden sind, haben wir uns entschlossen, die selbstständigen Aktivitäten in einer Kapitalgesellschaft (hier einer GmbH) zu bündeln. Es könnte vom Prinzip her auch eine AG sein, die wählt aber niemand als Kleinunternehmer, weil sie nur dann Vorteile gegenüber der GmbH hat, wenn man viele und wechselnde Gesellschafter besitzt. Wir sind ja im Beispiel aber weiter Einzelkämpfer, haben zwar ein oder zwei unterstützenden Mitarbeiter im Backoffice, aber Wohl und Wehe des Unternehmens hängt alleine von uns ab. Also wird unser Unternehmen eine GmbH, die wir als 100% Gesellschafter alleine beherrschen.

Nun zahlen wir uns als Geschäftsführer auch ein faires Gehalt, das unterliegt aber der Betriebsprüfung und muss daher zur Aufgabe adäquat sein und kann nicht beliebig erhöht werden. Am Ende des Jahres bleiben also 10.000€ Gewinn im Unternehmen übrig, weil wir so gut sind und so fleißig waren. Gewinn, den wir uns gerne ausschütten lassen wollen, denn es ist ja „unser“ Gewinn. „Unser“ Einkommen, das alleine auf unseren Fähigkeiten im Umgang mit den Kunden beruhte.

Aus 10.000€ werden 5.250€ mit Steuersatz 47,5%

Nun können wir uns diesen Gewinn aber nicht Netto auszahlen, denn zunächst einmal muss unsere GmbH darauf Steuern zahlen und zwar Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Da die Gewerbesteuer von Gemeinde zu Gemeinde fluktuiert, kann man für diesen Steuersatz keinen festen Wert nennen, die Gesamtbelastung aus beiden Steuerarten bewegt sich aber in Summe in Bereichen von grob ca. 30%, die wir für unsere Zwecke hier annehmen. Aus den 10.000€ die wir erwirtschaftet haben, wurden also 7.000€ im Unternehmen. Erst jetzt können wir über eine Ausschüttung dieser 7.000€ nachdenken. Und das wollen wir auch tun, weswegen diese Ausschüttung bei unserer Einkommensteuer als Privatperson als Kapitaleinkünfte im Sinne der Abgeltungssteuer gilt, da diese ja als Ausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) stammen.

An dieser Stelle ist es wichtig einzuschieben, dass dieses Beispiel tatsächlich nichts Anderes ist, als wenn wir von einem börsennotierten Unternehmen eine Dividende beziehen. Auch diese Aktiengesellschaft hat die Gewinne schon besteuert und wenn der Netto-Anteil dann via Dividende ausgeschüttet wird, wird dieser bei uns als Anleger erneut mit Abgeltungsteuer besteuert. In unserem konkreten Fall zahlen wir nun also 25% von 7.000€ als Abgeltungssteuer oder konkret 1.750€. Aus 10.000€ von uns erwirtschaftetem Gewinn, wurden also 5.250€, die dann bei uns nach Steuern ankommen. Entspricht einem Steuersatz von 47,5%. Und nun erkläre mir mal jemand, wo hier die „Ungerechtigkeit“ ist?

Das alte Halbeinkünfteverfahren war besser für Anleger

Weil das so ist, gab es vor der Abgeltungssteuer das sogenannte „Halbeinkünfteverfahren“. Bei einem damaligen Spitzensteuersatz von 48% wurde nur die Hälfte, also 24% bei der Versteuerung von derartigen Kapitaleinkünften angesetzt. Denn würde man den vollen Steuersatz beim Anleger anwenden, würde von einem Unternehmensgewinn auf dem Weg zum Anleger eine Steuerquote von 60 bis 70% abgezogen, was eine solche Steuer verfassungsrechtlich fragwürdig machen würde. Und wie „toll“ man damit die Wirtschaftskraft des Landes fördert, hat ja Francois Hollande mal wieder vorgemacht. Aber nicht nur deswegen war die alte Regelung für Anleger besser, in ihr gab es auch eine Spekulationsfrist von einem Jahr, die steuersystematisch notwendig ist, um den Vorteil von Pensionszusagen nicht noch weiter anwachsen zu lassen, siehe mein letzter Artikel. Und auch Kosten im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen konnten damals abgesetzt werden. Die Abgeltungssteuer war für Besitzer von Produktivvermögen also eine Steuererhöhung, die den Gesamtsteuersatz in die Nähe von 50% gedrückt hat.

Was bleibt von der Ungerechtigkeitslegende?

Nicht viel. Der berechtigtste Vorwurf an die Abgeltungssteuer ist der Bruch in der Steuersystematik. Nein, eine abweichende Besteuerung von Kapitaleinkünften braucht es nicht wirklich, insofern gerne weg damit.

Aber der behauptete „Vorteil“ für Anleger ist gar nicht vorhanden. Zinsen gibt es praktisch nicht mehr und wenn, werden diese auch im Bereich der Inflation besteuert, was faktisch eine Substanzbesteuerung ist. Und bei Dividenden liegen selbst bei der Abgeltungssteuer die Steuersätze nahe bei 50%, weil bei der Gerechtigkeits-Polemik gerne immer unterschlagen wird, dass diese Gewinne ja im Unternehmen vorher auch schon besteuert wurden.

Frau Nahles und Frau Clever im Vergleich
Die Hochvermögenden
Trotzdem bin ich sicher, dass die Abgeltungssteuer einen hervorragenden Wahlkampfschlager für alle Populisten darstellen wird. Denn wie bei den „Reichen“, sind es ja auch bei den Populisten immer nur „die anderen“, die im politischen Betrieb mit diesem Kampfbegriff versehen werden. Man selber ist ja nur seriös um Gerechtigkeit bemüht, selbst wenn man dabei große Teile der Wirklichkeit unterschlägt. Und wenn 25 weniger als 45 ist, wie will man mit so langen, differenzierenden Texten dagegen argumentieren? Das ist ungefähr genauso hoffnungslos, wie gegen Schröders Bonmot zu argumentieren, nachdem ein einheitlicher Steuersatz ja ungerecht sei, weil dann die Krankenschwester genau so viel Steuern zahle wie der Chefarzt.

Wenn ich bei meiner alten Mathelehrerin so einen Satz zur Prozentrechnung produziert hätte, wäre sie wohl bildlich gesprochen und völlig zurecht versucht gewesen, den „Rohrstock“ herauszuholen. Um Wahlen zu gewinnen, ist solche Logik auf Sonderschulniveau aber scheinbar ausreichend. Aber zumindest hier bei TE sollten wir weiter denken können, als dass nach den Grundrechenarten 25 weniger als 45 ist und das war mein Beitrag, diese Erkenntnis zu fördern.

Was wirklich gerecht wäre – die Bürgerrente

Zum Abschluss will ich wiederholen, was ich schon im letzten Artikel zur Bevorzugung von Pensionszusagen sagte. Wer das Wort „Gerechtigkeit“ wirklich ernst nimmt und nicht nur als Populist damit auf Stimmenfang auszieht, müsste dafür sorgen, dass jeder Bürger einen definierten Kapitalstock in seinem Leben *steuerfrei* ansparen kann und erst bei Auszahlung versteuern muss, um damit seinen Lebensabend finanzieren zu können. Nennen wir es die „Bürgerrente“ das hört sich dann doch emotional gleich viel freundlicher an, oder?

Dieser Kapitalstock, die „Bürgerrente“, müsste sich nach dem Prinzip des Kapitalwertes errechnen, womit alle Vermögensbestandteile gleichbehandelt werden, auch eben Renten und Pensionen. Und dieser in der Ansparphase steuerfreie Kapitalstock müsste im hohen sechsstelligen Bereich liegen, weil wie ich dargestellt habe, im Nullzins-Environment nur so eine halbwegs auskömmliche Altersversorgung von 2000€ pro Monat sichergestellt werden kann. Und wer in der Politik Renten unter 2.000 im Monat besteuern will, soll das bitte vor der Wahl laut sagen.

Alles was an Kapitaleinkünften und Pensionszusagen darüber hinaus geht, könnte und müsste dann mit dem normalen Steuersatz besteuert werden, und zwar für alle gleichermaßen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zusage bzw. der Ausschüttung. Ich kann aber mit einer kleinen Zeitmaschine in die Zukunft schauen und kann Ihnen ganz exklusiv hier schon heute sagen: es wird nicht passieren. Stattdessen werden Anleger die selber vorsorgen, weiter via Abgeltungssteuer als Vorteilsnehmer verunglimpft und viele werden dazu beseelt jubeln. Populisten, das sind ja immer die anderen ….

Ihr Michael Schulte (Hari)

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Kommentare ( 18 )

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kostanix
7 Jahre her

Wo das ganze Geld bleibt? Bei denen die Wertvoll sind wie Gold. Den neuen Fachkräften. Bei denen die wieder die Renten und Steuerkassen füllen werden. …..
Ja, es ist zum Kotzen!

Swengoessouth
7 Jahre her

Ich frage mich schon lange warum ein Unternehmen überhaupt Steuern zahlen muss. Ein Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer, und das Unternehmen bezahlt ihnen Lohn, Lohnsteuer und Sozialabgaben. So lange das Geld in einem Unternehmen bleibt, sollte es unversteuert bleiben, damit es für Investitionen, Wachstum oder weitere Arbeitnehmer genutzt werden kann. Erst wenn es zur Ausschüttung z.B. an natürliche Personen kommt oder in ein anderes Land verschoben wird, sollte es entsprechend versteuert werden. Jeder Unternehmer kennt das Liquiditätsproblem, welches er bei Investitionen ohne Fremdkapital hat. Ein Wirtschaftsgut kostet 10.000€ und wir über 10 Jahre abgeschrieben. Wenn er dieses im Dezember gekauft hat bedeutet… Mehr

Hari Seldon
7 Jahre her
Antworten an  Swengoessouth

Theoretisch kann man alles ändern, dann müsste man aber das gesamte Steuersystem und nicht nur die Unternehmenssteuer 100% auf den Kopf stellen, denn ansonsten gäbe es nur noch Unternehmen, jeder würde das nutzen um die Steuerstundung zu erreichen, auch Haushalte würde sich zum „Unternehmen“ umformieren, weil „die Putzmittel dann im Unternehmen bleiben“. Nein das wäre ein Systembruch und wenn man Systembrüche kreiert, steigt die Vermeidungs-Kreativität immens. Sie wissen ja, wenn er „Steuerersparnis“ hört, lässt der Deutsche alles stehen und liegen. 😉 Im deutschen Steuerrecht gibt es das wichtige „Zuflussprinzip“ in der Einkommensteuer und das „Realisationsprinzip“ im Handelsrecht für Unternehmen. Googlen… Mehr

T. Pohl
7 Jahre her

Ansonsten ist der Vorschlag charmant, den vollen Zinssatz versteuern zu müssen, die statistisch erfasste Inflation jedoch vorab abziehen zu dürfen

Der Vorschlag ist nicht nur charmant, sondern auch alt. Allerdings kann der Staat dann den Bürger nicht mehr durch Inflation enteignen. Daher besteht seinerseits keinerlei Interesse an einer Inflations-korrigierten Besteuerung – wie man von Seiten der (damaligen CDU) Regierung auch deutlich gemacht hat.

Kommentare-zuerst-Leser
7 Jahre her

Ohne Herrn Schulz auch nur in irgendeiner Weise in Schutz nehmen zu wollen, aber wäre es nicht doch, falls nicht geschehen, erwähnenswert, daß – nach dem was man so lesen durfte – , auch der Herr der schwarzen Null(en) schon seine Sympathie bzgl. dieser Steuererhöhung ausdrücklich bekundet hatte? Und dass dies mit das erste wäre, das man im Koalitionsvertrag in einem wohlwollenden feist grinsenden beiderseitigen Einverständnis gemeinsam umsetzen könnte? Ich gehe jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer Erhöhung der Kapitalertragssteuer nach der BTW 2017 aus. Nur wird mein Steuersatz dann bereits deutlich geringer sein, als bisher. Nur für… Mehr

Fragezeichen
7 Jahre her

Sehr schoener Artikel. Aber, wie Sie schon selbst festgestellt haben: „Passieren wird nichts“, denn Eigenverantwortung und Risikobereitschaft werden in D systematisch schon in Schule und Studium/Ausbildung wegtrainiert. Die Mehrzahl der Buerger ist zufrieden, wenn der Staat in alle Lebensbereiche eindringt und reguliert (Rente, Ernaehrung, Finanzen, Kindererziehung, …). Solange Sportschau und Tatort laufen ist die Welt in Ordnung. Wir sind nicht Amerika, unsere Bevoelkerung ist grossteils eine Herde Schafe – gutglaeubig, nicht aggressiv, immer schoen in den vorgegebenen Bahnen grasend. Vermutlich funktionierte unser Staat deswegen bislang so gut – wird sich sicherlichin den naechsten Dekaden aendern, wenn auch nicht zum Besseren

Andreas Bartholomäus
7 Jahre her

Als wenn die Politik dazu motiviet wäre, mit ihren fiskalpolitischen reformgewusel am Steuersystem den Staat um seine planbaren Steuereinnahmen zu erleichtern oder gar willkürlich Steueraufkommen zu generieren. Die Politik ist dermaßen vom Geldfetisch verblendet, das man glaubt der Staat könnte im eigenen Wirtschaftskreislauf Geld ausgeben.

Andreas Bartholomäus
7 Jahre her

Hallo Michael Schulte, danke für die sachliche Aufklärung des Themas. Allerdings wage ich im Sinne des Liberalismus es zu bezweifeln, das dieser in der Kognition hin zur objektiven Realität assoziativ informationsverarbeitet wird. Auch wenn es der logischen Vernunft entspricht, ist der glaube daran, man könne so „das trugschlüssige Weltbild der anderen“ in der heutigen Meinungsgesellschaft aufklären, schlussendlich doch nur ein konstruktives semantisches Paradoxon. Das lässt sich natürlich auch in der konstruktiven Auseinandersetzungen sachlich analysieren, ansonsten wäre es mir ja kaum möglich das zu argumentieren. Der Begriff „confirmation bias“ zu deutsch Bestätigungsfehler ist im allgemeinen bestimmt bekannt, womit der Grund eigentlich… Mehr

Hari Seldon
7 Jahre her

Jain. Aber durchaus treffender Kommentar in der ersten Hälfte. Die zweite Hälfte will ich nur deshalb nicht kommentieren, weil das hier ausufern würde. Man kann ohne Frage nicht den Confirmation Bias derer brechen, die in einer anderen Gedankenwelt sind. Das stimmt. Aber man kann die Schwankenden gedanklich bereichern, die sozusagen schon halb auf dem Weg sind. Genau das passiert auch in der Mr-Market Community. Ganz viele gestandene Akademiker berichten, wie viel sie durch das Mitlesen zum Markt gelernt haben. Man schaue nur mal auf die Testimonials, die sind echt und keine Werbung. Aber nur wer schon gedanklich auf dem Weg… Mehr

Andreas Bartholomäus
7 Jahre her
Antworten an  Hari Seldon

Hi. Es gibt nicht den einen Bestätigungsfehler und nur weil jemand seine Erwartung A mit einem Fehlschluss/Trugschluss bestätigt, muss das bei Erwartung B noch lange nicht so sein. Erwartungen können auch Meinungen, Vorurteile, Hypothesen und Überzeugungen sein. Der Bestätigungsfehler ist eine Kognitive Verzerrung, das sind systematische fehlerhafte Neigungen beim Wahrnehmen, Erinnern, Denken und Urteilen, bleiben meist unbewusst und basieren auf kognitiven Heuristiken. Die Erwartung beim Confirmation Bias kann auch sein: „Belief-Bias“ (englisch belief bias für Glaubens-Befangenheit, auch Überzeugungsbias) bezeichnet eine kognitive Verzerrung, die Tendenz die Stärke von Argumenten auf Basis der Plausibilität (Glaubwürdigkeit) zu beurteilen, anstatt wie stark oder wahrhaft… Mehr

Wolfgang
7 Jahre her

Ein Nachtrag:
Die Regelung, dass Spekulationsgewinne nach einer Haltefrist steuerfrei sind, blieb für die Wertpapiere erhalten, die vor 2008 unter der alten Regelung gekauft wurden. Das gefiel Hrn. Schäuble immer weniger. Jetzt wurde diese Regelung geändert. Zu einem der nächsten Jahreswechsel wird so getan, als ob die inzwischen mindestens 10 Jahre lang gehaltenen Wertpapiere zu diesem Datum und dem dann gültigen Kurs neu gekauft wurden. Ab diesem Zeitpunkt muss auch für diese uralten Werte eine Spekulationssteuer bezahlt werden. Damit wird auch der zum Spekulanten, der 10 Jahre oder länger in eine Firma investiert, die tausende Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.

Ivan De Grisogono
7 Jahre her

Sehr gut und verstaendlich erklaert!
Ich finde besonderes aergerlich, und gegen jeden Aktienkauf i.e. Vorsorge gerichtet, wenn man Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bezahlen muss! Dabei wird von Politik nicht anerkannt, dass mit einem Aktienkauf immer Risiko verbunden ist. Entsprechend werden die Kursverluste nicht honoriert sondern nur die Gewine bestraft! Risiko bleibt bei dem Sparer, Gewinne sahnt dieser Staat ab!

Hans Schmidt
7 Jahre her

„Der Anleger verliert Geld und der Staat gewinnt.“

Das ist ja auch der Sinn des ganzen. Über die Inflation will der Staat seine Schulden loswerden. Und das bezahlt der Bürger doppelt mit, der so doof ist Vermögen „anzuhäufen“. Aber er will es nicht anders, sonst würde er nicht immer die gleichen Deppen wählen.