Müssen deutsche Soldaten einer „Ukraine-Schutztruppe“ in den Krieg ziehen?

Merz spricht von Bundeswehrsoldaten als Teil der westlichen Schutztruppe. Das könnte Russland als direkte Beteiligung der NATO am Konflikt interpretieren, was zu Angriffen auf diese Truppen „berechtigte“ – und der Konflikt könnte zum NATO-Russland-Krieg eskalieren. Hat Merz das bedacht?

Screenshot ZDF / Was nun?

CDU-Kanzler Merz sagte im ZDF, etwa bei der Absicherung einer entmilitarisierten Zone zwischen Russland und Ukraine würden Bundeswehr-Soldaten in der Ukraine als Teil einer westlichen Schutztruppe „russische Übergriffe und Angriffe erwidern“.

Im Moment spricht leider alles dafür, dass der Ukraine-Krieg weitergeht. Doch in diesen Zeiten der Neuordnung der Weltpolitik ist jede Überraschung möglich. Nach Bloomberg drohe Trump harte Sanktionen an, falls Putin ein Friedensabkommen mit der Ukraine ablehnt: gegen Russlands Energiesektor und Schattenflotte – Tanker, Händler und Finanzdienstleister, die Moskaus Öltransporte trotz bestehender Sanktionen ermöglichen.

Seit dem Ende des Kommunismus 1.0 der Sowjetunion schien „alles“ sicher, der ewige Frieden angebrochen. Die Westeuropäer ließen ihre militärische Infrastruktur verrotten wie die übrige auch, etwas Verwerflichem wie „Kampfgeist“ einschließlich, was der Westkommunismus als unmoralisch, weiß und „rechts“ einordnete.

Was ist der „Ernstfall“, von dem Pistorius, Baerbock und Merz reden?

In Deutschland gibt es keinen klassischen „Oberbefehlshaber“ wie anderswo, wo der Präsident oder jemand Vergleichbarer diese Rolle hat. Das Grundgesetz sagt zur Befehls- und Kommandogewalt über die Bundeswehr:
• In Friedenszeiten hat der Bundesminister für Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt (Artikel 65a Grundgesetz) – die operative Führung.
• Im Verteidigungsfall (wenn das Bundesgebiet angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar droht – was paralamentarisch festgestellt werden müsste) geht der Oberbefehl automatisch auf den Bundeskanzler über (Artikel 115b Grundgesetz).

Merz könnte also „Kriegsherr“ werden, was er anklingen lässt, jedenfalls wenn er so locker vom Hocker daher redet wie oben. Wohl kann einem bei dieser Vorstellung nicht sein – vor allem bei der Merz’schen Attitüde nicht.

Kriegs-Risiken

Die Beteiligung von NATO-Soldaten an einer Schutztruppe, Friedenstruppe oder UN-Peacekeeping-Force in der Ukraine würde erhebliche „völkerrechtliche“ Implikationen haben, da sie im laufenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine stattfände. Völkerrecht in Füßchen gesetzt, weil es sich um kein legalisiertes „Recht“ wie in Republiken und Demokratien handelt, sondern privatrechtliche Vereinbarungen der UN-Mitglieder im Fall des „Internationalen Gerichtshofs“, des „Europäischen Gerichtshofs“ des Europarats und des „Gerichtshofs der EU„.

Rechtmäßigkeit“ der Entsendung: Eine solche Truppe müsste gängigerweise auf einem Mandat des UN-Sicherheitsrats beruhen (UN-Charta, Art. 39–42). Ohne Zustimmung aller Beteiligten (einschließlich Russlands) oder eines UN-Mandats könnte die Beteiligung als Verletzung des Gewaltverbots (UN-Charta, Art. 2 Abs. 4) gewertet werden. NATO-Aktionen ohne UN-Zustimmung würden von Russland oder China als illegitim ein Veto im UN-Sicherheitsrat auslösen.
Risiko der Eskalation und Kriegsbeteiligung: Die Präsenz von NATO-Soldaten könnte Russland als direkte Beteiligung der NATO am Konflikt interpretieren, was zu Angriffen auf diese Truppen „berechtigte“. Dies wiederum würde potenziell Artikel 5 des NATO-Vertrags auslösen (kollektive Verteidigung), wodurch der Konflikt ein zum NATO-Russland-Krieg eskalieren könnte. Völkerrechtlich würde dies die NATO-Staaten zu Konfliktparteien machen, mit Anwendung der Genfer Konventionen, einschließlich Regeln zu Kombattantenstatus und Haftung für „Kriegsverbrechen“. Westliche Unterstützung wie Waffenlieferungen bergen dieses Risiko der indirekten Beteiligung bereits, direkte Truppen in der Ukraine verschärften es.
Neutralitäts- und Souveränitätsaspekte: Die Ukraine hat nach UN-Charta, Art. 51, das Recht auf Selbstverteidigung, die NATO könnte dessen Unterstützung anführen. Eine NATO-Truppe ohne ukrainische Einladung oder UN-Mandat verletzte das Neutralitätsgebot und gäbe Russland Grund, sie als Aggression zu deklarieren.

Eine UN-Blauhelmtruppe (Peacekeeping-Mission) wäre mit UN-Mandat mehr abgesichert. Die Implikationen für deutsche Soldaten:
Rechtmäßigkeit“ und Mandat: UN-Blauhelme operieren unter Kapitel VI oder VII der UN-Charta und erfordern ein Mandat des Sicherheitsrats. Dieses bräuchte die Zustimmung der Konfliktparteien Ukraine und Russland, was unwahrscheinlich ist bei Russlands Vetorecht. Mit Mandat wären die Soldaten als neutrale Akteure geschützt (Immunität nach UN-Konvention über die Sicherheit von UN-Personal), der Einsatz könnte als Peacekeeping (nicht Enforcement) gelten, um Zivilisten zu schützen oder einen Waffenstillstand zu sichern.

Eine Schutztruppe als multinationale Friedenstruppe mehrerer europäischer Länder wie der „Koalition der Willigen“ – ohne NATO- oder UN-Beteiligung wie im Irak 2003 – handelte „völkerrechtlich“ in einer Grauzone.

Alles bisher „gültige“ und „übliche“ beiseite gelassen, die laufenden Veränderungen durch die neue US-Strategie und das wahrscheinliche russische Verhalten mit in den Blick genommen, ist das Risiko der Eskalation zu einem faktischen wie formellen Krieg hoch bis höchst riskant.

Am gefährlichsten ist es, durch verbale Ankündigungen, wie sie bei Merz und den anderen Regierungspersonen an der Tagesordnung sind, in eine Spirale zu geraten, aus der nichts mehr rausführt – oder rausführen soll wie 1870 vor dem Deutsch-Französischen Krieg und 1914 vor dem Ersten Weltkrieg.

Merz, Klingbeil und die anderen haben ihre schnell wechselnden Ankündigungen – nicht einmal, sondern regelmäßig oft ins Gegenteil, hin und her und wieder zurück –  als folgenlose Scheinpolitik im politmedialen Betrieb völlig verinnerlicht. Sie merken daher gar nicht, dass Tod oder Leben deutscher Soldaten nicht Gegenstand solcher Sprüchepolitik sein darf. Wo Merz sagt, dass Soldaten „russische Übergriffe und Angriffe erwidern“, hat er den Unterschied zwischen Sprüchen und der Wirklichkeit offenbar nicht erkannt.

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