Ein ungarisches Gericht verurteilt Simeon T., der sich als „non-binär“ bezeichnet und sich „Maja“ nennt, zu acht Jahren Haft wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung. Gemessen an den brutalen Taten des Linksextremisten ein recht mildes Urteil, die Verteidigung will dennoch Berufung einlegen.
picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Denes Erdos
Terroristen, so sagt man, sehnen sich vor allem nach einem: Beachtung, Öffentlichkeit. Simeon T. , bekannt unter dem Namen „Maja T.“, hat dieses Ziel am Mittwoch erreicht. Der Antifa-Extremist, der sich als „non-binär“ betrachtet, verwandelte die Urteilsverkündung an einem Budapester Gericht in eine Theatervorstellung – mit einem ausschweifenden, melodramatischen Monolog, in dem er sich als „welkende Blume“ bezeichnete, deren Gefühle ein „Schrei nach Liebe“ sei.
Die Anklage lautete auf gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Die „welkende Blume“ hatte laut Staatsanwaltschaft zusammen mit anderen Linksextremisten im Februar 2023 in Budapest mehrfach wehrlose Passanten überfallen und teilweise schwer verletzt.
24 Jahre hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, auch wegen der Schwere der Verletzungen, und weil die Täter selbst auf am Boden liegende, bewusstlose Opfer noch weiter einschlugen. Gemessen daran fiel das Urteil recht mild aus: Acht Jahre Haft ohne Bewährung.
Bemerkenswert, aber nur von wenigen Beobachtern thematisiert, ist die Tatsache, dass Simeon T. nicht wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und auch nicht wegen eines Terrorakts angeklagt war. Dabei hatte Ungarn eigens wegen der deutschen Antifa/Hammerbande eine „Terrorliste“ eingeführt, auf der bislang nur die „Antifa“ und die „Hammerbande“ stehen. Hintergrund dieser Entscheidung der Regierung waren die von Simeon T. und seinen Mittätern begangenen Gewalttaten im Februar 2023.
Zu juristischen Konsequenzen hat diese Kategorisierung zumindest im erstinstanzlichen Verfahren nicht geführt: Simeon T. wurde nur die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Vor dem Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal war der Andrang groß: Angereiste Antifa-Sympathisanten, Freunde und Familienangehörige lieferten sich Todesblick-Duelle mit ungarischen Rechtsradikalen. Auch die Presse war zahlreich zugegen, sowie der deutsche Linken-EU-Abgeordnete Martin Schirdewan. Beifall aus dem linken Pulk für Simeon T. beim Betreten des Gerichtssaals, Pfui-Rufe von Rechts. Der Richter, József Sós, rief den Saal zur Ruhe und warnte, er werde den Raum leeren lassen, sollte es zu lautstarken Beifalls- oder Missfallens-Bekundungen kommen.
War Simeon T. geisteskrank? Ein 132 Seiten starkes Gesundheitsgutachten liegt diesbezüglich vor, Simeon T. stimmte einer Verlesung jedoch nicht zu – Gott sei Dank, denn das hätte Stunden gedauert. Lediglich ein kleiner Auszug wurde referiert, wonach Simeon T. schuldfähig sei. Zudem war zu erfahren, dass Simeon T. zu Größenwahn und Theatralik neige, aber dabei unter Angst und Bedrücktheit leide. Er sei nicht grundsätzlich aggressiv, aber leide unter Angstzuständen, die wiederum zu Aggression führen könnten.
Anwalt und Angeklagter beschwerten sich, da sie keine Einsicht in das Gutachten erhalten hatten. Damit seien Simeon T.s Rechte verletzt worden.
Im Schlussplädoyer sprach die Verteidigung von „politischem Druck“ und davon, dass es unter solchen Umständen „schwer ist, ein faires Urteil zu fällen“. Auch sei Simeon T. auf den Aufnahmen der Gewalttaten nicht klar identifiziert worden (alle Täter waren vermummt).
Simeon T. erhielt das letzte Wort. Es war ein eher langer, gewundener Vortrag, in dem davon die Rede war, dass die ungarische Justiz politisch und nicht unabhängig sei, dass man Simeon T. in „Isolationshaft“ gehalten habe, um ein Geständnis zu erpressen, und anderes mehr. „Wir alle wissen, welches Urteil der Ministerpräsident erwartet“, behauptete Simeon T., und auch, dass die Staatsanwaltschaft eine Senkung der Strafforderung auf 14 Jahre in Aussicht gestellt habe bei einem Geständnis.
Isolationshaft? Simeon T. alias „Maja T.“ behauptet, kein Mann zu sein. Man konnte ihn also nicht in einem Männergefängnis unterbringen. Er hat aber einen Penis. Daher kam ein Frauengefängnis nicht in Frage. Was blieb, war Einzelhaft. Simeon T. nennt es „Folter“.
Manche deutsche Medien hatten Mühe, sich in ihrer Berichterstattung an die Fakten zu halten. Der Tagesspiegel nannte das Verfahren einen „Prozess um einen Angriff auf Rechtsextreme“. Nirgends ist jedoch von Rechtsextremen die Rede. Die Täter griffen wahllos Passanten an, die sie wegen ihrer Kleidung für „rechts“ hielten. Zudem böte auch eine tatsächlich vorliegende rechtsextreme Gesinnung keine Rechtfertigung für die brutalen Verbrechen, die die Hammerbande verübte.
Die Strafe fiel am Ende überraschend mild aus, dennoch will die Verteidigung Berufung einlegen. Im Berufungsverfahren kann das Urteil ohne Weiteres verschärft werden: Immerhin gibt es in Ungarn mittlerweile die – in diesem Verfahren bisher nicht genutzte – juristische Handhabe, den Antifa-Angriff als „terroristisch“ zu werten.
Fortsetzung folgt: Die Verteidigung will Berufung einlegen.



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