Die Bundesregierung hat unter der Ampel klammheimlich den Familiennachzug für Zweitfrauen aus Afghanistan eingeführt. Die neue Bundesregierung beschweigt das Faktum sowie entsprechende Fragen der AfD-Fraktion und rechtfertigt damit die Verhältnisse. Legalisierungen werden zweifellos folgen.
picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
Die Bundesregierung weiß von nichts, das heißt, speziell nichts von dem dank ihr ermöglichten Familiennachzug, auch für eingeflogene Afghanen. Dieser Familiennachzug hat es nämlich möglich gemacht, dass zwei ehemalige afghanische „Ortskräfte“ – bekanntlich eine dehnbare Kategorie – inzwischen mit ihren Erst- und Zweitfrauen in Deutschland leben. Was schon länger klar schien, das hat nun auch das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises gegenüber der Westfalenpost bestätigt. Auch die Kinder der Nebenfrauen sind mit nach Deutschland gekommen, selbstverständlich genehmigt von der Bundesregierung. Die Zweitfrauen mit Kindern wohnen dabei gerne in separaten Wohnungen. Im anderen Fall sind aber alle drei Eltern mit ihren neun Kindern zusammen untergebracht.
Die Bild meint dazu: „Was nach Skandal klingt, hat aber einen nachvollziehbaren Hintergrund.“ Wirklich? Man mag den Satz nicht fassen. Den Redakteuren scheint, dass „Familiennachzug“ ein absolut nachvollziehbarer Grund für die Zulassung der Vielehe in Deutschland ist. Doch es gibt auch Probleme: „Eines der Kinder ist in Deutschland geboren und kann keine deutsche Geburtsurkunde bekommen, da die Ehe ihrer Eltern in Deutschland nicht anerkannt ist.“ Hier wird es ohne Zweifel bald eine Ausnahme- oder Härtefallentscheidung geben.
Doch die Bundesregierung weiß auf zwei entsprechende Schriftliche Fragen des AfD-Abgeordneten im Bundestag, Martin Reichardt, nur Leerformeln zu antworten wie: „Es wird auf die Antworten der Bundesregierung … verwiesen. Diese haben weiterhin Gültigkeit.“ Oder eigentlich noch besser: „Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Dabei verweist Reichardt schon in seiner ersten Frage auf den konkreten Bericht zu den beiden Bigamie-Fällen aus dem Sauerland.
Die Antworten, auf die verwiesen wird und die ihrerseits auf eine dritte Antwort der Bundesregierung verweisen, sagen am Ende aus, dass die Aufnahme „grundsätzlich“ nur „die Ortskraft als solche und deren Kernfamilie (ein/e Ehepartner/in, und die eigenen, minderjährigen Kinder)“ umfasse. Natürlich könne es „härtefallbegründende Umstände“ geben, so dass „in besonderen Einzelfällen eine Berücksichtigung von über die Kernfamilie hinausgehenden Familienangehörigen in Betracht“ kam.
Handfester Skandal
Und genau von denen spricht die Bundesregierung auch in ihrer neuen Antwort auf die Fragen von Martin Reichardt: „Eine zahlenmäßige statistische Erfassung von Personen, die zuvor als zweite Ehefrau eines afghanischen Mannes in Afghanistan gelebt hatten und nach Feststellung einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter den Begriff ‚sonstige Familienangehörigen‘ subsumiert worden sind“, erfolge nicht. Es gab sie also, die Subsumierung von „zweiten Ehefrauen“ und „sonstige Familienangehörige“. Dies klingt nicht nur nach Skandal, es ist ein ganz handfester, der unsere Rechts- und Werteordnung auflöst.
Bezeichnenderweise war es eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag, die zu der ausführlichen Antwort der Bundesregierung führte. Hier ging es ausdrücklich auch um den Familiennachzug aus Afghanistan. Die Linkspartei hatte global gefragt, „wie genau … die Verfahren zur Aufnahme von afghanischen Ortskräften und anderen für deutsche Stellen arbeitenden afghanischen Staatsangehörigen (z. B. ‚Werkvertragsnehmer‘) und ihrer Familienangehörigen seit 2013 ausgestaltet“ waren. Anscheinend eine sehr leicht und mit vielen Worten zu beantwortende Frage, wo die Fragen der AfD-Fraktion regelmäßig deutlich „schwerer“ und nur sehr knapp zu beantworten sind.
Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung 2022 zudem diskret daran erinnert, dass „Annalena Baerbock … einen offeneren Umgang bei der Definition der Kernfamilie und mit Härtefällen“ angekündigt habe. Das dankte man ihr. Und weiter im Baerbock-Text: „Auch die Familienzusammenführung solle beschleunigt werden; dass Familien über Jahre voneinander getrennt würden, sei ‚unhaltbar‘.“
Da ist es doch: offener Umgang mit der Kernfamilie, unhaltbare Trennung von Ehepartnern, verschärfter Familiennachzug. So etwas galt unter der Grünen als zumutbar. Aber CDU, CSU und SPD scheinen es gar nicht anders zu halten. Die unhaltbaren Zustände, nun nach Deutschland importiert, die auch aus vielen Zeitungsmeldungen herausdringen und tropfen, werden bemäntelt und weiterhin unterstützt. Etwa, wenn ein Syrer mit Ehefrau und „Geliebter“ zusammen Passbetrug begeht und weitere Syrer einschmuggelt (TE berichtete).


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Wann kommt die Drittfrau? Fakt ist, die 5. Kolonne rollt heran und zerstört die europäische und natürlich auch unsere Kultur. Ich sage immer wieder, wem die Vergangenheit genommen wird, der hat auch keine Zukunft. Und so wird es kommen. Deutschland wird ein gesichtsloser Haufen und – die Mathematik erklärt es – werden wir Indigene vom Islam beherrscht als rechtlose Klasse. Übrigens – ich finde es zwar im Netz nicht mehr (Überraschung) – wird auch das in der UN als Völkermord bezeichnet, wenn eine Kultur von einer fremden überrannt wird und diese fremde Kultur dann dominiert. Ich bin froh, alt zu… Mehr
Da werden m.E. auch jetzt schon Belastungen für die Rentenversicherungen aufgebaut. Oder erhalten die 2. und 3. Frauen keine Witwenrente, falls der Rentenempfänger stirbt? Werden diese Frauen denn dann ausgegrenzt samt ihren Kindern? Diese r@ss. Teilung kann nicht akzeptiert werden, denn das wäre ja @nti-isl@mistisch. Aktuell interessiert das vermutlich niemand, und künfigt werden dies auch nur die gewöhnl. Renteneinzahler spüren. Beamte, Freiberufler etc. können sich sicher hier ausgrenzen.
Die Zerstörung Deutschlands geht weiter. Der Rechtsstaat löst sich zugunsten einer vergifteten linksgrünen Ideologie pro Masseneinwanderung auf. Während Ärzte heute noch für ihren Ungehorsam von systemtreuen Gerichten mit politischen Urteilen zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden, weil sie zurecht Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt haben, dürfen Afghanen (und natürlich andere Muslime auch) Zweitfrauen haben, wo jeder indigener Deutsche dafür ins Gefängnis wandern würde. All das darf nicht vergessen werden, wenn dieses Regime des Unrechts endlich vor ein ordentliches Tribunal kommt, das aber erst nach einem Regimewechsel gegründet werden muss, was unbedingt notwendig sein wird – im Sinne einer Restaurierung von Rechtsstaat und… Mehr
„Die Bundesregierung hat unter der Ampel klammheimlich den Familiennachzug für Zweitfrauen aus Afghanistan eingeführt.“ Die „Ampel-Koalition“? Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Hier ein weiterer: SPD: „Die Nancy“ (Bundesinnen-Verweserin), „die Christine“ (Bundeswehr-Verweserin), „die Svenja“ (Spezialistin für Geldtransfers in schwarze Löcher), „die Klara“ (Bundesbau-Versagerin). Grüne: „Die Annanalenana“ (Bundesaußen- und Feminismus-Verweserin, Visagist:Innen-Beaufragte:Innen), „die Anne“ (die Versagerin von der Ahr), „die Lisa“ (Geschlechts-Verweserin, Gerüchten zufolge soll sie tatsächlich eine Frau sein), „die Steffi“ (Gedöns-Verweserin), „die Claudia“ (Empörungs-Selbstbeauftragte, Schwallkünstlerin). FDP: Fr. Stark-Watzinger (es gab sie tatsächlich). Das war die „Frauen-Power“ der „Ampel. Das war die Phalanx im Kampf für Gleichstellung und Frauenrechte. Das… Mehr
Ja , Berbock wirkt nachhaltig und RICHTIG FEMINISTISCH und bald werden in D. neue Gesetze gemacht, Polygamie wird erlaubt, Kinderehen auch, Pädophilie und Vergewaltigungen auch und Femizide sind nur Folklore. Schöne neue Grünlinkeislamische Welt.
Wieviele Ortskräfte hatten denn unsere Soldaten in Afghanistan eigentlich. Hatte jeder einzelne Soldat einen ganzen Stab davon?
Ich habe satt, dass das Geld für die halbe Welt verschwendet wird und wir immer höhere Steuern und Abgaben aufgebrummt bekommen. Wir haben wirklich genug Einheimische, die staatlich alimentiert werden, da müssen wir uns nicht noch welche importieren.
Würde die Regierung ihren Auftrag ernst nehmen und zuerst, so wie es sich gehört, an die eigene Bevölkerung und dem Wohle des Staates denken, wäre mit Sicherheit genug Geld vorhanden und wir ständen wesentlich besser da.
nichts, aber auch gar nichts von dem, was da passiert, hat einen auf Basis geltenden Rechts „nachvollziehbaren Hintergrund“. Wer behauptet, jede „schutzbedürftige“ Person könne nach Beschluss durch irgendeine NGO oder eine UN Organisation in jedes beliebige Land der Welt (warum eigentlich nur europäische?) importiert bzw. „umgesiedelt“ werden, der betreibt die Demontage fundamentaler Individualrechte zugunsten der Willkürherrschaft einer fernen, jeder Rechenschaft enthobenen bürokratischen „Elite“. Was so entsteht ist eine neue Form des Feudalismus, und daraus folgend eine Katastrophe biblischen Ausmaßes.
> zugunsten der Willkürherrschaft einer fernen, jeder Rechenschaft enthobenen bürokratischen „Elite“. Was so entsteht ist eine neue Form des Feudalismus, und daraus folgend eine Katastrophe biblischen Ausmaßes.
Wenn die Michels fröhlich akzeptieren, dass fragwürdige NGOs und „Kirchen“ die Einwanderungspolitik übernehmen… Die Spezies sind offensichtlich nicht schlauer als Analphabeten in Afghanistan.
Die Erweiterung des Familienbegriffs und damit die Anerkennung der Vielehe, bedeutet nichts anderes als die Einführung der Scharia in einem wichtigen Bereich, ist also gesetzeswidrig.
Aber keine Sorge, demnächst wird das Familienrecht angepasst werden, die Vorstöße gab es ja bereits aus grünroter Richtung, bis zu vier „Väter“ oder „Mütter“ pro Familie sollten erlaubt sein, vermutlich auch im Hinblick auf orientalische Gepflogenheiten.
https://www.sueddeutsche.de/politik/volker-beck-und-katja-doerner-forderung-der-gruenen-kinder-sollen-bis-zu-vier-eltern-haben-koennen-1.3147218
Soso, aber gleichzeitig wird Integration gefordert. Wie soll das zusammenpassen? Oder wurde das Thema Integration inzwischen ad acta gelegt?
„Eine zahlenmäßige statistische Erfassung von Personen, die zuvor als zweite Ehefrau eines afghanischen Mannes in Afghanistan gelebt hatten und nach Feststellung einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter den Begriff ‚sonstige Familienangehörigen‘ subsumiert worden sind“, erfolge nicht. Mit Verlaub, das war doch von Anfang an, mit Beginn des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, klar. Denn: Extra für dieses Programm wurde der Begriff der (Kern-)„Familie“ erweitert. Umfasste der Begriff früher im Wesentlichen den Ehepartner und minderjährige Kinder, so wurde jetzt definiert (Quelle: BMI: Fragen und Antworten zum Bundesaufnahmeprogramm: „Die Aufnahme umfasst die Hauptperson sowie Kernfamilienmitglieder (ein Ehepartner oder eine… Mehr