Janez Janša: „Eine EU entstanden, die sich vor sich selbst retten muss“

Vernichtende Bilanz: Nach dem gescheiterten Putsch des EU-Lieblings Tusk gegen das polnische Verfassungsgericht rechnet Sloweniens Ministerpräsident Janez Janša mit der EU ab. An zehn Beispielen zeigt er, wie stark sich Europa von seinen einstigen Grundsätzen entfernt hat.

picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou

Sloweniens Ministerpräsident Janez Janša hat am Samstag, dem 31. Oktober, auf X eine vernichtende Bilanz über die Entwicklung der Europäischen Union veröffentlicht. In zehn Punkten beschreibt er Vorgänge in sechs Mitgliedstaaten, die nach seiner Auffassung einen dramatischen Verfall demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze belegen. Anlass ist die jüngste Eskalation des Machtkampfes um das polnische Verfassungsgericht. Janša richtet seine Abrechnung zugleich gegen die europäische Migrations- und Energiepolitik.

„Als wir uns für den EU-Beitritt entschieden haben, hat sich niemand vorstellen können, dass es in einem ihrer Mitgliedstaaten oder in der Union insgesamt ohne Konsequenzen möglich sein würde“, schreibt der Regierungschef und zählt anschließend seine Beispiele auf.

Slowenien trat der Europäischen Union am 1. Mai 2004 bei. Damals verbanden die ehemaligen Staaten des kommunistischen Ostblocks mit der Mitgliedschaft die Hoffnung auf dauerhafte Rechtssicherheit und politische Freiheit. Gut zwei Jahrzehnte später muss ein Ministerpräsident eines dieser Länder die laut vernehmbare Frage neben einer ernüchternden Bilanz stellen, was von diesen Versprechen geblieben ist. Nichts.

Janša gehört zu den Politikern, denen man schwerlich vorwerfen kann, sie hätten die kommunistische Vergangenheit vergessen. Er wurde 1988 wegen seiner oppositionellen Tätigkeit vom jugoslawischen Militär festgenommen und verurteilt. Später spielte er eine führende Rolle bei der Unabhängigkeit Sloweniens. Seit Juni 2026 steht er erneut an der Spitze der slowenischen Regierung.

Polen: Tusks gescheiterter Putsch gegen das Verfassungsgericht

Am 30. Oktober unternahm das Regierungslager von Donald Tusk den nächsten Versuch, das polnische Verfassungsgericht unter seine Kontrolle zu bringen. Die Richterin Anna Korwin-Piotrowska erklärte Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski und dessen Stellvertreter Bartłomiej Sochański kurzerhand für suspendiert und beanspruchte die Leitung des Gerichts für sich. Die rechtmäßige Gerichtsführung widersprach umgehend und sprach von einer illegalen Übernahme. Zugleich wurde bekannt, dass die Internetseite des Verfassungsgerichts unrechtmäßig übernommen worden sein soll. Die bisherigen Amtsinhaber erklärten, sie seien weiterhin im Amt.

Vor dem Verfassungsgericht rückten starke Polizeikräfte an, die das Gelände abriegelten. Die Polizei berief sich auf die Sicherung der öffentlichen Ordnung. Für Polens Staatspräsidenten Karol Nawrocki war die Dimension des Vorgangs so gravierend, dass er seinen Flug zu einem Staatsbesuch im Senegal abbrach und umgehend nach Warschau zurückkehrte. Er warf dem Regierungslager eine gewaltsame Übernahme des Verfassungsgerichts vor und stellte sich gegen den Putschversuch. Hunderte Bürger protestierten vor dem Gebäude gegen den Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Tusk bemühte unterdessen die inzwischen reichlich strapazierte Formel von der „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“. Mit genau dieser Rechtfertigung versucht seine Regierung seit ihrem Amtsantritt, die Macht über Institutionen zu erlangen, deren Führung ihr politisch missfällt. Der von Brüssel hofierte Regierungschef demonstriert damit ein eigenwilliges Verständnis demokratischer Gewaltenteilung. Offenbar soll in Polen künftig die Regierung darüber befinden dürfen, wer ein Verfassungsgericht rechtmäßig führt. Die Richter haben sich dem politischen Willen der Exekutive zu fügen, sobald diese ihre Intervention zum Dienst an der Rechtsstaatlichkeit erklärt.

Janša erinnert in diesem Zusammenhang an den Dezember 2023, als Tusks damaliger Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz die Führungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens TVP, des staatlichen Rundfunks und der Nachrichtenagentur PAP austauschen ließ. Sicherheitskräfte unterstützten die Übernahme, Polizeibeamte waren an den betroffenen Gebäuden präsent. Der Nachrichtensender TVP Info wurde abgeschaltet. Die Regierung verkaufte auch diesen brachialen Eingriff als Befreiung der Medien von politischer Einflussnahme. Ein besonders dreistes Schauspiel, wenn man bedenkt, wie selbstverständlich Tusks Leute anschließend selbst über die Besetzung der Führungsposten bestimmten.

Die Europäische Union, deren Institutionen unter der vorherigen PiS-Regierung bei jeder vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien mit scharfen Sanktionen und der Drohung eingefrorener Milliardenmittel reagierten, legt gegenüber ihrem politischen Liebling Tusk eine verblüffende Nachsicht an den Tag. Seine Regierung darf sich auf die Rückendeckung aus Brüssel verlassen, sobald sie ihre Machtpolitik mit den richtigen europäischen Schlagworten versieht. Mit dem Widerstand des Staatspräsidenten und der bisherigen Gerichtsführung ist der jüngste Putschversuch vorerst auf erhebliche Hindernisse gestoßen. Wie es weitergeht, entscheidet sich in den kommenden Tagen.

Ungarn: Abschaltung der Nachrichten und Festnahmen früherer Minister

Auch in Ungarn zeigt sich nach dem Machtwechsel von Viktor Orbán zu Péter Magyar, was die neuen politischen Herren unter der Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse verstehen. Am 7. Juli 2026 ließ die neue Führung der öffentlich-rechtlichen Medien die Nachrichtensendungen des staatlichen Fernsehsenders M1 einstellen. Der Bildschirm wurde schwarz, die Zuschauer bekamen eine Entschuldigung für die angeblich jahrelange Verbreitung von Lügen präsentiert. Gleichzeitig wurde der staatliche Radiosender Kossuth abgeschaltet und sein Programm durch klassische Musik ersetzt. Auch das Nachrichtenportal hirado.hu stellte seinen Betrieb ein.

Magyar feierte die Abschaltung als „historischen Tag“ und verkündete das Ende der Propaganda. Die neue politische Führung nahm damit für sich in Anspruch, darüber zu entscheiden, welche Berichterstattung die Bevölkerung künftig zu sehen und zu hören bekommt. Der Nachrichtenbetrieb eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde auf Anordnung seiner neuen Führung eingestellt, weil die bisherige Berichterstattung den Vorstellungen der neuen Machthaber widersprach. Janša sieht darin einen weiteren Angriff auf die demokratische Ordnung. Die viel beschworene Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien endet offenbar genau dort, wo eine neue Regierung den politischen Kurs bestimmt.

Ende September folgte der nächste schwere Eingriff. Das von Magyars Tisza-Partei beherrschte Parlament hob die Immunität der früheren Minister Balázs Hankó und Miklós Seszták auf. Noch am 28. September wurden beide wegen Korruptionsvorwürfen festgenommen. Hankó soll öffentliche Kulturfördermittel zweckwidrig verwendet haben, Seszták wird Bestechlichkeit im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen vorgeworfen. Beide bestreiten die Anschuldigungen und sehen sich politischer Verfolgung ausgesetzt. Janša erhebt den schweren Vorwurf, Mitglieder der früheren Regierung würden eingesperrt, ohne sich angemessen verteidigen zu können. Die Justiz der neuen Regierung geht damit unmittelbar gegen führende Vertreter des abgewählten politischen Gegners vor.

Magyar hat seine Kampagne gegen das politische Erbe Orbáns selbst zur „Operation Fegefeuer“ erklärt. Was als großangelegter Kampf gegen Korruption angekündigt wurde, hat inzwischen zwei ehemalige Minister hinter Gitter gebracht. Die Regierung spricht von einer historischen Abrechnung mit dem alten System. Orbán wirft seinem Nachfolger politische Rache vor. Janša erkennt in diesem Vorgehen die gefährliche Vermischung von Regierungswechsel und Strafverfolgung politischer Gegner.

Wie weit diese Entwicklung bereits fortgeschritten ist, zeigt eine Entscheidung vom 28. Oktober: Die ungarischen Gerichte verlängerten die Untersuchungshaft gegen Hankó bis zum 1. Februar 2027 und gegen Seszták bis zum 30. Januar. Über die weitere Inhaftierung Hankós entschied der zuständige Ermittlungsrichter anhand der Akten, ohne den ehemaligen Minister persönlich anzuhören.

Rumänien: Ein Wahlergebnis wird für ungültig erklärt

Den Anfang seiner Aufzählung macht Janša mit Rumänien, wo am 6. Dezember 2024 ein Vorgang stattfand, der das demokratische Selbstverständnis der Europäischen Union in Trümmer hätte legen müssen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte die gesamte Präsidentschaftswahl für ungültig, nachdem der parteilose und als rechts geframte Kandidat Călin Georgescu die erste Runde überraschend gewonnen hatte. Millionen abgegebene Stimmen wurden nachträglich entwertet. Die Richter beriefen sich auf Geheimdienstberichte über mutmaßliche russische Einflussnahme und Unregelmäßigkeiten bei einer TikTok-Kampagne zugunsten Georgescus. Die Wahl war zuvor bereits für gültig erklärt worden. Selbst die Gegenkandidatin Elena Lasconi kritisierte die Annullierung scharf.

Für die EU-Kommission war dieser beispiellose Eingriff in einen demokratischen Wahlprozess offenkundig kein Anlass, gegenüber Bukarest jene rechtsstaatliche Strenge an den Tag zu legen, mit der Brüssel jahrelang gegen Regierungen in Polen und Ungarn vorgegangen war. Stattdessen hatte die Kommission bereits am 5. Dezember ihre Überwachung von TikTok verschärft und eine Anordnung zur Sicherung von Daten erlassen. Am 17. Dezember eröffnete sie ein förmliches Verfahren gegen die Plattform auf Grundlage des Digital Services Act (DSA). Der Verdacht einer digitalen Wahlbeeinflussung wurde zum großen europäischen Thema. Die millionenfache Entwertung gültig abgegebener Stimmen löste in Brüssel hingegen keinen vergleichbaren Aufschrei aus.

Wie die Verantwortlichen in der EU über solche Vorgänge denken, offenbarte wenige Wochen später der frühere EU-Kommissar Thierry Breton. In einem Interview mit dem französischen Sender RMC am 9. Januar 2025 sprach Breton über die Anwendung europäischer Gesetze gegen angebliche Einmischungen in Wahlkämpfe, insbesondere durch Elon Musk. Dabei verwies er auf Rumänien und erklärte, die Anwendung dieser Vorschriften habe dort bis zur Ungültigerklärung der Wahl geführt. Anschließend fiel der inzwischen berüchtigte Satz:

„Das haben wir in Rumänien getan, und wir werden es selbstverständlich auch in Deutschland tun müssen, falls nötig.“

Man muss sich die Ungeheuerlichkeit dieser Aussage vergegenwärtigen. Ein ehemaliger EU-Kommissar, der selbst maßgeblich an der europäischen hoch umstrittenen Digitalregulierung mitgewirkt hatte, spricht im Zusammenhang mit einer annullierten Präsidentschaftswahl von „wir“ und bringt dieselbe Vorgehensweise für Deutschland ins Gespräch. Breton bezog sich auf die Durchsetzung des DSA, doch seine eigene Verknüpfung mit der Wahlannullierung war unmissverständlich. Die Gültigkeit nationaler Wahlen fällt überhaupt nicht in die Entscheidungskompetenz der Europäischen Kommission. Dass Breton dennoch das rumänische Beispiel dann auch noch mit einer möglichen Anwendung in Deutschland verband, wirft ein Schlaglicht auf das völlig kaputte politische Selbstverständnis eines verkommenen Brüsseler Machtapparats.

Die Äußerung löste sogar parlamentarische Anfragen an die EU-Kommission aus. Abgeordnete verlangten Auskunft darüber, welche Rolle Brüssel bei der Annullierung gespielt habe und auf welcher rechtlichen Grundlage europäische Institutionen Einfluss auf nationale Wahlentscheidungen nehmen dürften. Breton versuchte anschließend, seine Worte auf die Regulierung sozialer Netzwerke zu beziehen. Sein öffentlich ausgesprochener Anspruch, die europäische Gesetzgebung notfalls auch in Deutschland nach rumänischem Vorbild durchzusetzen, stand jedoch im Raum.

Für Georgescu war die Angelegenheit mit der Annullierung noch lange nicht beendet. Als die Präsidentschaftswahl im Mai 2025 wiederholt wurde, durfte der Sieger der ursprünglichen ersten Runde gar nicht mehr antreten. Die rumänische Wahlbehörde verweigerte ihm im März die Zulassung, das Verfassungsgericht bestätigte die Entscheidung. Damit war der Kandidat, dessen überraschender Erfolg das gesamte politische Establishment aufgeschreckt hatte, endgültig aus dem Rennen genommen.

Janšas Kritik trifft damit eine Grundfrage europäischer Demokratie: Wie viel ist das Wahlrecht noch wert, wenn ein politisch unerwünschtes Ergebnis unter Berufung auf Geheimdienstinformationen aufgehoben und der ursprüngliche Sieger anschließend von der Wiederholungswahl ausgeschlossen werden kann? Die Europäische Union, die anderen Staaten unablässig Lektionen über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erteilt, hat mit ihrem Umgang mit Rumänien selbst erheblich zu den Zweifeln an der Glaubwürdigkeit dieser Belehrungen beigetragen.

Slowenien: Janša kennt politische Haft aus eigener Erfahrung

Auch Janšas eigenes Land liefert zwei drastische Beispiele dafür, was in der Europäischen Union inzwischen unter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchgeht. Am 20. Juni 2014 musste der damalige Oppositionsführer im Zusammenhang mit der sogenannten Patria-Affäre eine 22-monatige Haftstrafe antreten. Nur 23 Tage später fanden Parlamentswahlen statt. Der Vorsitzende der konservativen SDS saß im Gefängnis, als die Slowenen über ihre nächste Regierung entschieden.

Im April 2015 hob das slowenische Verfassungsgericht die Verurteilung einstimmig auf. Die Richter stellten Verstöße gegen das verfassungsrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip fest. Das Strafverfahren wurde später wegen Verjährung eingestellt. Die Wahl war längst entschieden. Der politische Schaden durch die Inhaftierung eines führenden Oppositionspolitikers unmittelbar vor dem Urnengang ließ sich durch das nachträgliche Urteil nicht mehr rückgängig machen.

Bereits im April 2014 hatten fünf Europaabgeordnete die EU-Kommission schriftlich auf den Fall angesprochen und vor einem politischen Missbrauch der Justiz gewarnt. Die damalige EU-Kommissarin Viviane Reding erklärte am 13. Juni, dass die Kommission mangels Bezug zum EU-Recht keine Befugnis habe, in das Verfahren einzugreifen. Damit war die Angelegenheit für Brüssel erledigt. Als Janša wenig später seine Haft antreten musste, blieb eine europäische Intervention aus. Derselbe EU-Apparat, der inzwischen selbst kleinste vermeintliche Verletzungen europäischer Werte zum Anlass für politische Untersuchungen nimmt, fand beim Fall eines inhaftierten Oppositionsführers keinen Anlass zu weitergehendem Handeln.

Wie schnell Brüssel dagegen mobilisieren kann, zeigte sich einige Jahre später, als Janša wieder Regierungschef war. Im Dezember 2021 verabschiedete das Europäische Parlament mit 356 Stimmen eine Resolution, die sich kritisch mit der Lage der Rechtsstaatlichkeit und der Medienfreiheit in Slowenien befasste. Janšas Regierung sah sich massiven europäischen Vorwürfen ausgesetzt. Die EU-Parlamentarier verlangten unter anderem ein Ende politischer Eingriffe in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Nach dem Machtwechsel 2022 setzte die Regierung des linksliberalen Robert Golob eine umfassende Neuordnung eben dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks RTV Slovenija durch. Per Gesetz wurden die Amtszeiten der bisherigen Führungsgremien vorzeitig beendet. Betroffen waren der Programmratsvorsitz und die Kontrollgremien ebenso wie die Direktoren. Die bisherige Führungsstruktur wurde abgeräumt und durch ein neues System ersetzt. Golobs Regierung verkaufte diesen personellen Kahlschlag unter dem wohlklingenden Etikett der „Entpolitisierung“.

Und die Europäische Kommission? Sie bewertete die Reform in ihrem Rechtsstaatsbericht von 2023 ausdrücklich positiv. Brüssel erklärte die entsprechende Empfehlung aus dem Vorjahr sogar für vollständig umgesetzt und erwartete von den neuen Strukturen eine größere Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine Regierung durfte damit die Amtszeiten bestehender Führungsgremien durch ein eigens geschaffenes Gesetz beenden und erhielt dafür anschließend europäisches Lob.

Das slowenische Verfassungsgericht stellte im Juli 2026 ausdrücklich fest, dass die gesetzlich angeordnete vorzeitige Beendigung der Mandate in die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkautonomie eingriff. Die Richter hielten den Eingriff unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände für gerechtfertigt. Zugleich betonten sie, dass solche Maßnahmen nur ausnahmsweise zulässig seien. Eine weitere Bestimmung, nach der bereits eine Strafanzeige wegen Korruptionsverdachts zur vorzeitigen Abberufung eines Mitglieds des Rundfunkrats führen konnte, erklärten sie wegen Verstoßes gegen die Unschuldsvermutung für verfassungswidrig.

Spanien: Mehr als eine Million Anträge auf Legalisierung

Spaniens sozialistischer Ministerpräsident Pedro Sánchez hat im April 2026 eines der größten Programme zur nachträglichen Legalisierung von Migranten in der europäischen Geschichte auf den Weg gebracht. Janša prangert die Vergabe von nahezu einer Million Staatsbürgerschaften an. Die spanische Regelung betrifft zunächst Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Schon die tatsächlichen Zahlen übertreffen die ursprünglichen Ankündigungen der Regierung gewaltig: Bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni gingen 1.174.978 Anträge ein. Sánchez hatte ursprünglich mit rund 500.000 Menschen gerechnet. Mehr als doppelt so viele wollen nun von seiner Sonderregelung profitieren.

Damit hat Sánchez einen politischen Weg eröffnet, auf dem Menschen ohne regulären Aufenthaltstitel nachträglich eine Aufenthaltsberechtigung erhalten können. Die spanische Regierung erklärt das Programm zum Akt sozialer Gerechtigkeit. Ihre Gegner sehen darin eine Einladung zur illegalen Einwanderung und eine weitere Aushöhlung des europäischen Grenzregimes. Tatsächlich reichen die Folgen weit über Spanien hinaus. In einem Europa ohne systematische Binnengrenzkontrollen berühren nationale Massenlegalisierungen zwangsläufig auch die Interessen der übrigen Mitgliedstaaten.

Selbst innerhalb der Europäischen Union ist der Widerstand inzwischen erheblich. Nach den massenhaften illegalen Grenzübertritten in der spanischen Exklave Ceuta verabschiedete das Europäische Parlament am 17. September mit 339 gegen 225 Stimmen eine Resolution, die Sánchez‘ Legalisierungspolitik scharf kritisiert. Die Abgeordneten warnten ausdrücklich vor ihrer Sogwirkung auf weitere Migranten und kriminelle Schleusernetzwerke. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Schengenraums zu untersuchen.

Die Brüsseler Kommission hatte zuvor bereits erhebliche Bedenken erkennen lassen. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte im April sogar, Spanien habe die Kommission über das Vorhaben zunächst überhaupt nicht offiziell unterrichtet. Trotzdem lief die Massenlegalisierung weiter. Der Vorgang legt eine erhebliche Schwäche der gemeinsamen europäischen Migrationspolitik offen: Ein einzelner Mitgliedstaat kann eine Entscheidung dieser Größenordnung treffen und damit mögliche Folgen für den gesamten Schengenraum auslösen. Brüssel beschränkt sich bislang auf Warnungen und Prüfaufträge.

Innenpolitisch steht Sánchez inzwischen massiv unter Druck. Seine Minderheitsregierung wird von Korruptionsfällen erschüttert und verlor nach einer Niederlage bei wichtigen wohnungspolitischen Vorhaben im Parlament endgültig die Grundlage für eine verlässliche Fortsetzung der Legislaturperiode. Am 5. Oktober kündigte der Sozialist deshalb vorgezogene Parlamentswahlen für den 29. November an. Die konservative Volkspartei PP und Vox haben die Massenlegalisierung zum Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen gemacht. Vox verlangt sogar eine Rücknahme entsprechender Aufenthaltsgenehmigungen. Sánchez muss seine Migrationspolitik nun vor den spanischen Wählern verteidigen.

Hinzu kommt, dass die Regierung ihre eigene Massenaktion bis zum Herbst nicht einmal vollständig abgearbeitet hatte. Noch am 10. Oktober berichtete die spanische Nachrichtenagentur EFE über einen erheblichen Rückstand bei der Bearbeitung der Anträge.

Deutschland und die EU: Energiepolitischer Irrsinn und die systematische Vertreibung der Industrie

Die letzten beiden Punkte seiner Abrechnung widmet Janša dem energiepolitischen Irrsinn Deutschlands und dem klimapolitischen Zerstörungswerk der Europäischen Union. Über Jahre setzte die deutsche Politik auf russisches Erdgas, ließ für mehr als zehn Milliarden Euro Nord Stream 2 errichten und trieb gleichzeitig die Abschaltung ihrer eigenen Kernkraftwerke voran. Die Pipeline wurde 2021 fertiggestellt, nach dem russischen Angriff auf die Ukraine jedoch nie in Betrieb genommen. Am 15. April 2023 gingen mit Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 die letzten drei deutschen Kernkraftwerke endgültig vom Netz. Eine hochindustrialisierte Volkswirtschaft verabschiedete sich damit aus freien Stücken von einer zuverlässigen Stromquelle, während ihre politische Führung den Bürgern unablässig die Segnungen der Energiewende verkündete.

Inzwischen läuft der Rückbau der abgeschalteten Anlagen. Die Bundesregierung bestätigte im August 2026, dass bei allen drei Reaktoren die Brennelemente entfernt wurden und die Demontage wesentlicher Komponenten begonnen hat. Während Frankreich weiter auf Kernenergie setzt und Polen den Einstieg in die eigene Atomstromproduktion vorbereitet, zerstört Deutschland technische Kapazitäten, deren Aufbau Jahrzehnte gedauert und Milliarden verschlungen hat. Der politische Wille zum Atomausstieg reicht inzwischen bis zur physischen Beseitigung der Voraussetzungen für eine mögliche Rückkehr. Für Janša steht diese Entscheidung beispielhaft für eine europäische Politik, die ihren eigenen wirtschaftlichen Grundlagen schweren Schaden zufügt.

Und Brüssel legt mit seinem klimapolitischen Vorschriftenmonster noch eine gewaltige Schippe drauf. Mit dem europäischen Emissionshandel werden Unternehmen für ihren CO2-Ausstoß zur Kasse gebeten. Die Kosten treffen vor allem jene Industriezweige, die besonders viel Energie benötigen und auf dem Weltmarkt gegen Hersteller konkurrieren, die von vergleichbaren Belastungen verschont bleiben. Der europäischen Industrie werden auf diese Weise zusätzliche Wettbewerbsnachteile aufgebürdet, während die EU-Kommission die Verschärfung ihrer Klimaziele als historischen Fortschritt feiert.

Wie dramatisch die Lage bereits ist, lässt sich in den eigenen Dokumenten der Kommission nachlesen. Im Bericht über den europäischen Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit vom Januar 2026 räumt Brüssel ein, dass große Industriekunden in der EU mehr als doppelt so hohe Strompreise zahlen wie ihre Konkurrenten in den Vereinigten Staaten. Besonders hart trifft das die energieintensive Industrie. Unternehmen, die international wettbewerbsfähig bleiben wollen, müssen deshalb immer häufiger prüfen, ob sich neue Investitionen außerhalb Europas besser rechnen. Die politische Führung der EU kennt die Größenordnung dieses Standortnachteils und hält dennoch an ihrem kostspieligen klimapolitischen Zerstörungskurs fest.

Die absehbare Folge benennt Janša ebenfalls: Die Industrie wandert in Länder ab, in denen erheblich niedrigere Umweltstandards gelten. Für diesen Vorgang hat die Brüsseler Bürokratie selbstverständlich längst einen eigenen Fachbegriff gefunden: *Carbon Leakage*. Die Produktion wird an einen anderen Standort verlagert, die Emissionen entstehen künftig dort. Die vermeintliche Klimarettung Europas kann auf diese Weise dazu führen, dass sich die weltweite CO2-Bilanz überhaupt nicht verbessert oder sogar verschlechtert. Zurück bleiben verlorene industrielle Wertschöpfung und eine wachsende Abhängigkeit von Importen.

Die Antwort der EU auf dieses selbst geschaffene Problem ist geradezu mustergültig für den Brüsseler Regulierungswahn. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der europäische CO2-Grenzausgleich CBAM im Regelbetrieb. Einfuhrunternehmen müssen für bestimmte Waren zusätzliche Berichtspflichten erfüllen und künftig CO2-Zertifikate entsprechend den bei ihrer Herstellung entstandenen Emissionen abgeben. Gleichzeitig werden die bisher gewährten kostenlosen Emissionszertifikate für die betroffenen europäischen Branchen schrittweise abgeschafft. Der bürokratische Apparat wächst weiter, die Kosten der Regulierung bleiben im System und werden durch neue Kontrollmechanismen ergänzt. Die Kommission benötigt immer kompliziertere Vorschriften, um die Schäden ihrer eigenen Klimapolitik wenigstens teilweise abzufedern.

Am 17. Juli 2026 legte die EU-Kommission bereits den nächsten Vorschlag zur Überarbeitung des irrsinnigen Emissionshandels vor. Geplant sind weitere Eingriffe in die Zuteilung von Emissionsrechten und zusätzliche Förderinstrumente zur industriellen Dekarbonisierung. Die europäische Politik produziert damit einen Kreislauf aus steigenden Belastungen und staatlich organisierten Entlastungsprogrammen, deren Finanzierung wiederum von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jener Unternehmen abhängt, die durch dieselbe Politik geschwächt werden.

Janša beendet seinen Rant auf X mit einem Satz, der wie eine Absage an die politische Selbstgewissheit der europäischen Führung klingt:

„Es ist eine EU entstanden, die sich vor sich selbst retten muss.“

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