Unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit greift Donald Tusk nach Polens Verfassungsgericht. Präsident Nawrocki kehrt mitten im Flug um und stellt sich dem Putschversuch entgegen. In Brüssel feiert man Tusk weiterhin als Retter der Demokratie.
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Am Freitagabend hat sich in Warschau eine Verfassungskrise zugespitzt, deren Bilder man bislang eher aus Ländern kannte, denen die Europäische Union regelmäßig Lektionen über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erteilt. Die von der Regierungsmehrheit gewählte Anna Korwin-Piotrowska erklärte den Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts, Bogdan Święczkowski, sowie dessen Stellvertreter Bartłomiej Sochański für vorläufig suspendiert. Korwin-Piotrowska beanspruchte anschließend selbst die Leitung des Gerichts. Die Polizei rückte an, sicherte das Gelände und versperrte zeitweise den Zugang. Vor dem Gebäude versammelten sich Hunderte Demonstranten. Führende Vertreter der konservativen Opposition sprachen von einem Staatsstreich gegen die Verfassungsordnung.
Der amtierende Präsident Karol Nawrocki befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg nach Senegal. Dort standen politische Gespräche und Termine im Zusammenhang mit den Olympischen Jugendspielen in Dakar auf dem Programm. Über Südspanien erreichte ihn die Nachricht aus Warschau. Nawrocki entschied, den Flug abzubrechen, die Präsidentenmaschine drehte um. „In einem solchen Moment muss der Präsident in Polen sein. Ich breche den Flug nach Senegal ab. Ich kehre zurück“, schrieb er auf X. Gegen 21.45 Uhr landete die Maschine wieder in Warschau. Während die Regierung Tusk ihre Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit erklärte, bereitete Nawrocki seine Intervention vor.
Zunächst beriet sich Nawrocki mit Zbigniew Kapiński, dem Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, und dem bisherigen Verfassungsgerichtspräsidenten Święczkowski. Kurz nach halb eins in der Nacht erreichte er das Verfassungsgericht in der Warschauer Aleja Szucha. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Auseinandersetzungen vor dem Gelände bereits massiv verschärft. Demonstranten waren über die Umzäunung geklettert, drei Personen wurden festgenommen. Der stellvertretende Gerichtspräsident Sochański hatte zuvor Schwierigkeiten gehabt, überhaupt zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen.
Auch Nawrocki wurde am Eingang aufgehalten. Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, wie sich der Präsident durch eine Gruppe von Personen drängt, die ihm den Weg versperrt. Sein Sprecher Rafał Leśkiewicz erklärte, die neuen Machthaber am Gericht hätten versucht, das Staatsoberhaupt am Betreten zu hindern, und dabei dessen Unverletzlichkeit missachtet. Die Gegenseite behauptet, Nawrocki sei gewaltsam gegen Korwin-Piotrowska vorgegangen. Eine unabhängige Klärung dieser gegenseitigen Vorwürfe steht aus.
Der frühere Amateurboxer Nawrocki ließ sich jedenfalls nicht aufhalten. Im Gebäude traf er auf Korwin-Piotrowska sowie weitere von Tusks Parlamentsmehrheit gewählte Richter. Als die Frau erklärte, sie seien Richter des Verfassungsgerichts, antwortete der Präsident unmissverständlich: „Sie sind keine Richter des Verfassungsgerichts.“
Sein Kanzleichef Zbigniew Bogucki wurde noch deutlicher. Er warf Korwin-Piotrowska einen Staatsstreich vor und bestritt, dass sie über eine rechtliche Grundlage für ihre Verfügungen verfüge. Die Szene zeigt einen Präsidenten, der der von der Regierung unterstützten Übernahme des Gerichts persönlich die Legitimation verweigert.
Eine Richterin setzt die Gerichtsführung ab – und erklärt sich selbst zur Chefin
Wie Tusks Lager die Führung des Verfassungsgerichts aus dem Amt drängen will, wirft grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung auf. Anna Korwin-Piotrowska verdankt ihre Wahl zur Verfassungsrichterin der gegenwärtigen Parlamentsmehrheit. Präsident Nawrocki verweigerte ihr die Vereidigung. Daraufhin legte sie gemeinsam mit weiteren Kandidaten den Amtseid vor dem Parlament ab und beanspruchte dennoch das Richteramt. Die Präsidialkanzlei bestreitet die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwar die Behinderung der neu gewählten Richter beanstandet; eine Ermächtigung, eigenmächtig die amtierende Gerichtsführung abzusetzen, ergibt sich daraus jedoch keinesfalls.
Nun beansprucht Korwin-Piotrowska unter Berufung auf ihr Dienstalter die Befugnis, den Präsidenten des Verfassungsgerichts und seinen Stellvertreter zu suspendieren und selbst die Leitung zu übernehmen. Als Begründung dient ihr der Vorwurf, Gerichtspräsident Święczkowski habe die Arbeit der neuen Richter blockiert. Damit erhebt eine Juristin, deren eigene Amtsausübung Gegenstand eines schweren Verfassungskonflikts ist, den Anspruch, die bisherige Führung des höchsten Verfassungsgerichts zu entmachten. Tusk verteidigt das Vorgehen unter dem Schlagwort der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Doch wer entscheidet künftig über die Unabhängigkeit der Justiz, wenn eine von der Regierungsmehrheit gewählte Richterin ihre eigenen Befugnisse zur Grundlage einer solchen Machtübernahme machen kann?
Der Warschauer Verfassungsrechtler Professor Jacek Zaleśny erklärte gegenüber Rzeczpospolita, die Suspendierung eines Verfassungsgerichtspräsidenten könne ausschließlich durch die zuständige Richterversammlung beschlossen werden. Ein einzelner Richter besitze diese Befugnis nicht. Der frühere Gerichtspräsident Jerzy Stępień hält eine rechtliche Grundlage für eine solche Maßnahme dagegen grundsätzlich für denkbar.
Noch schwerer wiegt die Kritik des Verfassungsrechtlers Marcin Matczak. Der Professor der Universität Warschau gilt keineswegs als Freund der bisherigen Gerichtsführung. Święczkowski hält er für eine völlig ungeeignete Besetzung. Trotzdem erklärte er, für dessen Suspendierung existiere keine rechtliche Grundlage. Justizminister Żurek habe nach seiner Einschätzung gleich mehrere Bestimmungen der polnischen Verfassung verletzt. Der Versuch, die Rechtsstaatlichkeit mit Gewalt wiederherzustellen, werde sich bitter an der Demokratie rächen.
Damit erhält der Putschvorwurf gegen Tusk erhebliches Gewicht. Selbst Juristen, die die konservative Gerichtsführung entschieden ablehnen, warnen vor einem Vorgehen, das die verfassungsmäßigen Grenzen der Regierungsmacht überschreitet. Der Ministerpräsident und sein Justizminister behandeln diesen Widerstand bislang als Hindernis ihrer politischen Reformagenda.
Żurek stellte zugleich mehrere Anträge auf Aufhebung der Immunität der bisherigen Gerichtsführung. Die Polizei sicherte das Gelände des Verfassungsgerichts, während Korwin-Piotrowska ihre Machtübernahme vollzog. Die Beamten erklärten, lediglich für die öffentliche Sicherheit zu sorgen und das Gerichtsgebäude selbst nicht betreten zu haben. Das Zusammenspiel von umstrittenen Personalentscheidungen und staatlicher Polizeipräsenz bildet den Kern des Vorwurfs, Tusk betreibe einen Putsch gegen ein unabhängiges Verfassungsorgan.
Der Griff nach dem Verfassungsgericht hat eine Vorgeschichte
Bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt im Dezember 2023 ließ Tusk sehr deutlich erkennen, wie seine Regierung mit Institutionen umgeht, deren Führung ihr politisch missfiel. Damals traf es die öffentlich-rechtlichen Medien. Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz entließ die Führung von Telewizja Polska (TVP), Polskie Radio und der staatlichen Nachrichtenagentur PAP. Sicherheitskräfte erschienen an den Senderstandorten, der Nachrichtenkanal TVP Info wurde abgeschaltet. Auch die Internetseite verschwand zeitweise aus dem Netz.
Die Regierung berief sich auf die Wiederherstellung einer unabhängigen Berichterstattung, nachdem die PiS jahrelang erheblichen politischen Einfluss auf die Sender ausgeübt hatte. Doch der abrupte Austausch der Führung und die Unterbrechung des Sendebetriebs lösten ihrerseits massive rechtsstaatliche Einwände aus. Polens Landesrundfunkrat bezeichnete das Vorgehen als rechtswidrig. Staatspräsident Andrzej Duda warnte vor Verstößen gegen die Verfassung.
Am 27. Dezember 2023 ordnete der Kulturminister schließlich die Liquidation der öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen an. Dieser Schritt sollte nach Darstellung der Regierung ihren Fortbestand während der Umstrukturierung sichern. Für die konservative Opposition war es die nächste Etappe einer politisch erzwungenen Übernahme.
Damals ging es um die Kontrolle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Jetzt geht es um die Spitze des Verfassungsgerichts. In beiden Konflikten erhebt Tusks Regierung den Anspruch, rechtsstaatliche Verhältnisse wiederherzustellen, und setzt dabei Maßnahmen durch, deren Rechtmäßigkeit selbst Gegenstand schwerer Auseinandersetzungen wird.
Auch die Reaktion vieler westlicher Medien und Regierungen verdient unbedingt stärkere Aufmerksamkeit. Als die PiS regierte, wurden Eingriffe in die Justiz regelmäßig als Angriffe auf die Demokratie beschrieben und zum europäischen Skandal erhoben. Unter Tusk erscheinen vergleichbar schwerwiegende Auseinandersetzungen häufig im Zusammenhang mit der angeblich notwendigen Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Schon die gewaltsam umstrittene Übernahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde vielfach mit dessen vorheriger politischer Vereinnahmung erklärt. Dabei hätte gerade die Abschaltung eines Nachrichtensenders durch eine frisch ins Amt gekommene Regierung die selbsternannten Hüter der Pressefreiheit alarmieren müssen.
Nun erhebt der polnische Staatspräsident den schwerwiegenden Vorwurf eines Putschversuchs gegen das Verfassungsgericht. Doch auch diesmal wird Tusks Darstellung vom schwierigen Kampf um den Rechtsstaat in der internationalen Berichterstattung ausführlich wiedergegeben. Man stelle sich die Reaktionen in Brüssel und den deutschen Redaktionsstuben vor, wenn eine konservative polnische Regierung die Führung des Verfassungsgerichts unter derartig durchschaubaren Vorwänden entmachten würde. Welche Sondersitzungen würden einberufen, welche Sanktionen gefordert, welche Warnungen vor dem Ende der Demokratie ausgesprochen? Für Tusk gelten ganz offensichtlich völlig andere politische Maßstäbe. Solange sich ein Regierungschef als verlässlicher Partner der Brüsseler Führung präsentiert, sind selbst die schwerwiegendsten Eingriffe in staatliche Institutionen als Teil eines notwendigen Reformprozesses zu betrachten.
— Oliver Gorus (@olivergorus) October 31, 2026
Brüssels Rechtsstaatsretter und der Putschvorwurf
Donald Tusk galt in Brüssel seit seiner Regierungsübernahme als großer Hoffnungsträger. Unter der PiS-Regierung hatte die EU-Kommission Polen über Jahre hinweg wegen seiner Justizpolitik unter Druck gesetzt. Finanzielle Zuwendungen wurden zurückgehalten, Rechtsstaatsverfahren eingeleitet und die polnische Regierung regelmäßig mit scharfen Vorwürfen überzogen.
Nach Tusks Amtsübernahme änderte Brüssel seinen Kurs. Im Februar 2024 ebnete die Kommission Polen den Zugang zu EU-Mitteln von bis zu 137 Milliarden Euro. Wenige Monate später wurde das Verfahren nach Artikel 7 gegen Polen beendet.
Nun steht der von Ursula von der Leyen unterstützte Regierungschef unter dem sehr schwerwiegenden Verdacht, die Grenzen der Gewaltenteilung selbst zu verletzen. Eine von seiner Parlamentsmehrheit gewählte Richterin erklärt die bisherige Führung des Verfassungsgerichts für suspendiert. Der Justizminister flankiert den Vorgang mit strafprozessual relevanten Anträgen. Der Präsident der Republik bezeichnet das Geschehen als gewaltsame Übernahme eines Verfassungsorgans.
Die Europäische Kommission hat die politische Einflussnahme auf die polnische Justiz unter der PiS zu einer europäischen Grundsatzangelegenheit gemacht. Wie sie mit den Maßnahmen der Regierung Tusk umgeht, wird in allergrößter Unmissverständlichkeit zeigen, ob sie dieselben Anforderungen an eine Regierung stellt, die ihre europapolitische Linie teilt.
Tusk selbst erklärte, die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit sei die Pflicht seiner Regierung. Nach den Jahren unter der PiS erfordere dieser Prozess entschlossenes Handeln. Seine Erklärung endete mit der kategorischen Feststellung: „Es gibt keinen anderen Weg.“
Tusk hat die Grenze vom politischen Machtkampf zum Putsch überschritten. Seine sogenannte Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist zur Generalvollmacht für den eigenen Machtanspruch geworden. Der Ministerpräsident maßt sich an, die verfassungsmäßige Ordnung Polens nach seinen politischen Interessen zurechtzubiegen. Der Rechtsstaat, den er angeblich retten will, wird dabei selbst zum Opfer seiner Machtpolitik.
Nawrocki verweigert Tusk den Durchmarsch
Mit Karol Nawrocki verfügt Polen seit August 2025 über einen Präsidenten, der dem Ministerpräsidenten eine eigenständige demokratische Legitimation entgegenhalten kann. Bei der Präsidentschaftswahl im Juni hatte sich der von der PiS unterstützte Kandidat mit 50,89 Prozent gegen Rafał Trzaskowski durchgesetzt, den Bewerber des Regierungslagers. Mehr als 10,6 Millionen Polen stimmten für Nawrocki.
Der frühere Leiter des Instituts für Nationales Gedenken vertritt ein ausgeprägtes Verständnis polnischer Souveränität. Die politische Selbstbestimmung seines Landes und dessen historische Erfahrungen mit fremder Herrschaft spielen in seiner Amtsführung eine zentrale Rolle. Das gilt auch für seine Haltung gegenüber der Europäischen Union, deren institutionelle Machtansprüche er kritisch betrachtet.
Seine verfassungsmäßigen Befugnisse machen ihn zu einem wichtigen Gegengewicht der Regierung. Nawrocki kann Gesetze mit seinem Veto blockieren. Er verweigert zudem die Anerkennung der von Tusks Parlamentsmehrheit gewählten Verfassungsrichter, soweit er deren Berufung für unzulässig hält. Über die Rechtmäßigkeit dieser Weigerung besteht wiederum ein eigener Verfassungsstreit.
Die Regierung kann sich über das Wahlergebnis vom Juni 2025 jedenfalls politisch nicht hinwegsetzen. Nawrocki hat ein unmittelbares Mandat der Wähler, und er beansprucht, dieses auch gegenüber einem Ministerpräsidenten zu verteidigen, der sich auf seine Parlamentsmehrheit stützt.
„Ich werde immer sagen: Folgt mir!“
Bei seinem Amtsantritt am 6. August 2025 hatte Nawrocki am Grab des Unbekannten Soldaten in Warschau ein Versprechen abgegeben. An die Angehörigen der polnischen Streitkräfte gerichtet, erklärte er:
„Euer Präsident wird niemals – das verspreche ich – niemals zu euch sagen: Vorwärts! Ich werde immer zu euch sagen: Folgt mir! Ich war bei euch, ich bin bei euch und ich werde bei euch sein.“
Am Freitagabend führte Nawrocki vor, welchen Anspruch er mit dieser Erklärung verbunden hatte. Während seine Präsidentenmaschine über Spanien umkehrte, eskalierte in Warschau der Streit um die Führung des Verfassungsgerichts. Wenige Stunden später stand das Staatsoberhaupt selbst vor dessen Eingang. Menschen versuchten, ihn am Zutritt zu hindern. Die körperliche Auseinandersetzung, zu der es dabei kam, wird von beiden Seiten unterschiedlich dargestellt.
Im Inneren stellte Nawrocki die Legitimation jener Richter infrage, die sich auf ihre Wahl durch Tusks Parlamentsmehrheit beriefen. Gegenüber Korwin-Piotrowska und ihren Unterstützern erklärte er, sie seien keine Richter des Verfassungsgerichts. Die Regierung betrachtet ihre Berufung dagegen als rechtmäßig.
Am Samstagmorgen erhob Nawrocki den Vorwurf einer gewaltsamen Übernahme eines Verfassungsorgans. Er verlangte den Abzug der Polizeikräfte und teilte mit, dem bisherigen Vizepräsidenten Bartłomiej Sochański den Zugang zum Gerichtsgebäude ermöglicht zu haben. Gemeinsam mit dem Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Zbigniew Kapiński, verweigert er den Maßnahmen der neuen Gerichtsführung die Anerkennung.
Nawrocki berief außerdem dringende Beratungen mit den parlamentarischen Kräften ein. Er begründete diesen Schritt ausdrücklich mit einer Gefährdung der inneren Sicherheit Polens.
Tusks Machtzugriff stößt auf erbitterten Widerstand
Der Versuch, die Führung des Verfassungsgerichts auszutauschen, hat damit einen offenen institutionellen Konflikt ausgelöst. Der Präsident verweigert dem Vorgang seine Anerkennung. Führende Verfassungsrechtler bezweifeln dessen juristische Grundlage. Die konservative Opposition spricht von einem Putschversuch.
Korwin-Piotrowska setzte ihre Maßnahmen unterdessen fort. Am Samstag erließ sie weitere Anordnungen, mit denen sie die bisherigen Zuständigkeiten innerhalb des Gerichts veränderte. Beschäftigte wurden vorläufig von der Pflicht zur Anwesenheit entbunden. Die Arbeit der Gerichtsverwaltung sollte fortan ihren Weisungen folgen.
Tusks Putschversuch ist mit Nawrockis Eingreifen noch lange nicht beendet. Korwin-Piotrowska erlässt weiterhin Anordnungen, entzieht bisherigen Amtsträgern ihre Befugnisse und schafft innerhalb des Verfassungsgerichts neue Machtverhältnisse. Die Strategie zielt auf vollendete Tatsachen: Wenn die neue Führung erst den gesamten Apparat kontrolliert, soll sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit ihrer Machtübernahme irgendwann von selbst erledigen.
Damit steht weit mehr auf dem Spiel als die Besetzung einiger Richterposten. Wenn eine Regierung eigenmächtig darüber bestimmen kann, wer ihre Macht verfassungsrechtlich kontrollieren darf, ist die Gewaltenteilung praktisch abgeschafft. Ein Verfassungsgericht, dessen Führung sich nach den politischen Bedürfnissen der jeweiligen Regierungsmehrheit auswechseln lässt, verliert seine Funktion als unabhängige Kontrollinstanz. Genau auf diese gefährliche Entwicklung richtet sich der Putschvorwurf gegen Tusk.
Die EU-Kommission hat den Kampf gegen angebliche Rechtsstaatsverstöße in Polen jahrelang mit geradezu missionarischem Eifer geführt. Nun muss sie sich an denselben Maßstäben messen lassen. Ihre politische Nähe zu Tusk darf bei der Beurteilung seiner Eingriffe keine Rolle spielen. Andernfalls wird aus dem europäischen Rechtsstaatsprinzip endgültig ein politisches Instrument, mit dem Brüssel darüber entscheidet, welche Regierungen für ihre Machtüberschreitungen zur Rechenschaft gezogen werden und welchen man sie durchgehen lässt. Dann führt sich der ganze Laden allerdings auch endgültig ad absurdum.


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